Innovationspartnerschaft gemäß § 19 VgV einschließlich Machbarkeitsstudien zur Entwicklung und Fertigung eines Dipolmagneten mit Bewertungsfaktor (B2·A) ≳ 100 T2m2 über eine Länge von bis zu 200 cm
Innovationspartnerschaft gemäß § 19 VgV für Machbarkeitsstudien zur Entwicklung und Bau eines Dipolmagneten mit Bewertungsfaktor (B2·A) # 100 T2m2 über eine Länge von bis zu 200 cm. Zunächst ist in einem ersten Schritt vorgesehen, Machbarkeitsstudien anzufertigen, in denen mögliche Designkonzepte soweit entwickelt werden, dass Aussagen u. a. über voraussichtliche Kosten, Bauzeit, genaue Dimensionen (inklusive Abschirmung von Streufeldern) gemacht werden können. Die dafür notwendige Eignung der Bewerber für Schritt 1 wird im Vorfeld durch einen Teilnahmewettbewerb geprüft. Falls der Bau eines solchen Magneten zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Machbarkeitsstudie(n) mit den zur Verfügung stehenden Mitteln realistisch erscheint, würde das Projekt mit dem Bau eines Prototypmagneten in einem zweiten Schritt fortgeführt werden. Daher ist der 2. Schritt explizit unverbindlich. Fortsetzung siehe II.2.4 dieser Bekanntmachung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-12-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Experimentelle Entwicklung
Referenznummer: AS16/08
Kurze Beschreibung:
Innovationspartnerschaft gemäß § 19 VgV für Machbarkeitsstudien zur Entwicklung und Bau eines Dipolmagneten mit Bewertungsfaktor (B2·A) # 100 T2m2 über eine Länge von bis zu 200 cm.
Zunächst ist in einem ersten Schritt vorgesehen, Machbarkeitsstudien anzufertigen, in denen mögliche Designkonzepte soweit entwickelt werden, dass Aussagen u. a. über voraussichtliche Kosten, Bauzeit, genaue Dimensionen (inklusive Abschirmung von Streufeldern) gemacht werden können. Die dafür notwendige Eignung der Bewerber für Schritt 1 wird im Vorfeld durch einen Teilnahmewettbewerb geprüft.
Falls der Bau eines solchen Magneten zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Machbarkeitsstudie(n) mit den zur Verfügung stehenden Mitteln realistisch erscheint, würde das Projekt mit dem Bau eines Prototypmagneten in einem zweiten Schritt fortgeführt werden. Daher ist der 2. Schritt explizit unverbindlich.
Fortsetzung siehe II.2.4 dieser Bekanntmachung.
Innovationspartnerschaft gemäß § 19 VgV für Machbarkeitsstudien zur Entwicklung und Bau eines Dipolmagneten mit Bewertungsfaktor (B2·A) # 100 T2m2 über eine Länge von bis zu 200 cm.
Zunächst ist in einem ersten Schritt vorgesehen, Machbarkeitsstudien anzufertigen, in denen mögliche Designkonzepte soweit entwickelt werden, dass Aussagen u. a. über voraussichtliche Kosten, Bauzeit, genaue Dimensionen (inklusive Abschirmung von Streufeldern) gemacht werden können. Die dafür notwendige Eignung der Bewerber für Schritt 1 wird im Vorfeld durch einen Teilnahmewettbewerb geprüft.
Falls der Bau eines solchen Magneten zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Machbarkeitsstudie(n) mit den zur Verfügung stehenden Mitteln realistisch erscheint, würde das Projekt mit dem Bau eines Prototypmagneten in einem zweiten Schritt fortgeführt werden. Daher ist der 2. Schritt explizit unverbindlich.
Fortsetzung siehe II.2.4 dieser Bekanntmachung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Experimentelle Entwicklung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Innovationspartnerschaft
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-12-09 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-14 📅
Datum des Beginns: 2017-05-02 📅
Datum des Endes: 2018-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 241-438957
ABl. S-Ausgabe: 241
Zusätzliche Informationen
3. Schritt: Design, die Fertigung, Charakterisierung des 100 T2m2 Magneten und die Integration in das Experiment
Voraussetzung hierfür ist jedoch der erfolgreiche Abschluss von Schritt 2 (Design und Fertigung des Prototypenmagneten). Dieser 3. Schritt ist ebenfalls explizit unverbindlich.
3. Schritt: Design, die Fertigung, Charakterisierung des 100 T2m2 Magneten und die Integration in das Experiment
Voraussetzung hierfür ist jedoch der erfolgreiche Abschluss von Schritt 2 (Design und Fertigung des Prototypenmagneten). Dieser 3. Schritt ist ebenfalls explizit unverbindlich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Innovationspartnerschaft gemäß § 19 VgV für Machbarkeitsstudien zur Entwicklung und Bau eines Dipolmagneten mit Bewertungsfaktor (B2·A) # 100 T2m2 über eine Länge von bis zu 200 cm.
Zunächst ist in einem ersten Schritt vorgesehen, Machbarkeitsstudien anzufertigen, in denen mögliche Designkonzepte soweit entwickelt werden, dass Aussagen u. a. über voraussichtliche Kosten, Bauzeit, genaue Dimensionen (inklusive Abschirmung von Streufeldern) gemacht werden können. Die dafür notwendige Eignung der Bewerber für Schritt 1 wird im Vorfeld durch einen Teilnahmewettbewerb geprüft.
Zunächst ist in einem ersten Schritt vorgesehen, Machbarkeitsstudien anzufertigen, in denen mögliche Designkonzepte soweit entwickelt werden, dass Aussagen u. a. über voraussichtliche Kosten, Bauzeit, genaue Dimensionen (inklusive Abschirmung von Streufeldern) gemacht werden können. Die dafür notwendige Eignung der Bewerber für Schritt 1 wird im Vorfeld durch einen Teilnahmewettbewerb geprüft.
Falls der Bau eines solchen Magneten zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Machbarkeitsstudie(n) mit den zur Verfügung stehenden Mitteln realistisch erscheint, würde das Projekt mit dem Bau eines Prototypmagneten in einem zweiten Schritt fortgeführt werden. Daher ist der 2. Schritt explizit unverbindlich.
Falls der Bau eines solchen Magneten zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Machbarkeitsstudie(n) mit den zur Verfügung stehenden Mitteln realistisch erscheint, würde das Projekt mit dem Bau eines Prototypmagneten in einem zweiten Schritt fortgeführt werden. Daher ist der 2. Schritt explizit unverbindlich.
Fortsetzung siehe II.2.4 dieser Bekanntmachung.
Nach einem erfolgreichen Design, Test des Prototypmagneten und ersten Messungen mit einer geringeren Anzahl von Prototypscheiben innerhalb des Magnetfeldes wäre der Bau eines Experiments mit den oben beschriebenen Anforderungen in einem dritten Schritt vorgesehen. Dabei soll die Fertigung, die Charakterisierung des 100 T2m2 Magneten und die Integration in das Experiment erfolgen. Dieser 3. Schritt ist ebenfalls explizit unverbindlich.
Nach einem erfolgreichen Design, Test des Prototypmagneten und ersten Messungen mit einer geringeren Anzahl von Prototypscheiben innerhalb des Magnetfeldes wäre der Bau eines Experiments mit den oben beschriebenen Anforderungen in einem dritten Schritt vorgesehen. Dabei soll die Fertigung, die Charakterisierung des 100 T2m2 Magneten und die Integration in das Experiment erfolgen. Dieser 3. Schritt ist ebenfalls explizit unverbindlich.
1. Schritt: Magnetdesignstudien
Zur Klärung, inwieweit es technologisch möglich ist, Magneten mit dem vorgegebenen Bewertungsfaktor zu bauen, sollen Machbarkeitsstudien angefertigt werden.
Folgende Designvarianten sind bekannt:
Konzept 1: Design mit vier aktiv geschirmten Racetracks [siehe E. Rochepault, P. Vedrine and F. Bouillault. IEEE Transactions on Applied Superconductivity 22 (2012) no. 3, 4900804 sowie S.~Caspi et al., IEEE Transactions on Applied Superconductivity 25 (2015) no.3, 4000205]
Konzept 1: Design mit vier aktiv geschirmten Racetracks [siehe E. Rochepault, P. Vedrine and F. Bouillault. IEEE Transactions on Applied Superconductivity 22 (2012) no. 3, 4900804 sowie S.~Caspi et al., IEEE Transactions on Applied Superconductivity 25 (2015) no.3, 4000205]
Konzept 2: Canted Cosine Theta Design [siehe S.~Caspi et al., IEEE Transactions on Applied Superconductivity 24 (2014) no.3, 4001804]
Sollten in der Bewerbungsrunde für die Innovationspartnerschaft weitere Designkonzepte (dann Konzept 3 ff) für Dipolmagnete mit großer Apertur eingereicht werden, werden diese ebenfalls berücksichtigt.
Da momentan nicht absehbar ist, welche Designs vielversprechender sind, sollen für möglichst viele Designs (voraussichtlich zwei) Studien angefertigt werden. Dies muss nach Angebotseinreichung evaluiert werden und hängt von den Kosten sowie verfügbaren finanziellen Mitteln ab.
Da momentan nicht absehbar ist, welche Designs vielversprechender sind, sollen für möglichst viele Designs (voraussichtlich zwei) Studien angefertigt werden. Dies muss nach Angebotseinreichung evaluiert werden und hängt von den Kosten sowie verfügbaren finanziellen Mitteln ab.
Falls nicht alle Designvarianten berücksichtigt werden können, ist zu evaluieren, welche Konzepte am vielversprechendsten sind und es wird eine Auswahl erfolgen.
Die Studien sollen folgende Punkte beinhalten:
1. Entwicklung eines Designkonzepts auf Basis von supraleitendem Nb3Sn Draht. Vorgabe hierbei: Das Design erlaubt es, einen Dipolmagneten zu bauen, der über 200 cm Länge Development den Bewertungsfaktor von 100 T2m2 erfüllt.
2. Evaluierung des maximal erreichbaren Bewertungsfaktors für einen Magneten der mit supraleitendem NbTi statt mit Nb3Sn gebaut wird.
3. Evaluierung der Kosten beider Optionen inkl. Detaillierung der Kostenzentren.
4. Information über Skalierung der Kosten für Magneten, der den Bewertungsfaktor über geringere Längen einhält (20 cm, 50 cm, 100 cm, 200 cm).
5. Design und Evaluierung der Kosten für Prototypmagneten der Bewertungsfaktor 10 T2m2 erfüllt.
6. Detaillierung Zeitplan für Bau des Magneten.
7. Vorlage eines detaillierten Designreports.
Nach Komplettierung der Designstudien unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen, wird evaluiert, welches Designkonzept den Anforderungen bzgl. Integration in das Gesamtexperiment am besten genügt.
Ein wesentliches Ziel der Studie ist, zu evaluieren, ob das im Vergleich zu Nb3Sn finanziell günstigere NbTi als supraleitendes Material eingesetzt werden kann.
Insbesondere sind bei der Evaluierung der Studienresultate folgende Punkte zu berücksichtigen:
— Bewertungsfaktor;
— Beschaffungskosten;
— Betriebskosten;
— Bauzeit;
— Kühlung des Magneten;
— Schnittstelle zum Haloskop;
— Abschirmung der magnetischen Streufelder.
Sollte der Bau eines Magneten, der dem nötigen Bewertungsfaktor entspricht mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht machbar sein, wird das Projekt und die Innovationspartnerschaft beendet. Erweist sich der Bau des Magneten als machbar, wird in Verhandlung mit den an den Studien teilnehmenden Instituten/Firmen ermittelt, wie der Bau des Magneten, der in das Experiment optimal integriert werden kann, am Ökonomischten realisiert werden kann. Schritt 1 – Designstudie – sollte ein Jahr nach Vergabe des Auftrages abgeschlossen sein.
Sollte der Bau eines Magneten, der dem nötigen Bewertungsfaktor entspricht mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht machbar sein, wird das Projekt und die Innovationspartnerschaft beendet. Erweist sich der Bau des Magneten als machbar, wird in Verhandlung mit den an den Studien teilnehmenden Instituten/Firmen ermittelt, wie der Bau des Magneten, der in das Experiment optimal integriert werden kann, am Ökonomischten realisiert werden kann. Schritt 1 – Designstudie – sollte ein Jahr nach Vergabe des Auftrages abgeschlossen sein.
2. Schritt: Design und Fertigung eines Prototypmagneten
Voraussetzung hierfür ist der erfolgreiche Abschluss von Schritt 1 (Machbarkeitsstudie). Daher ist dieser 2. Schritt explizit unverbindlich.
Fortsetzung siehe II.2.14 dieser Bekanntmachung.
Beschreibung der Verlängerungen:
Da es sich um ein mehrstufiges, innovatives Projekt handelt, kann der Vertrag verlängert werden. Genaue Angaben zur Laufzeit können aufgrund des einzigartigen Projekts nicht getätigt werden, da bisher keine vergleichbaren Erfahrungen vorhanden sind.
Zusätzliche Informationen:
3. Schritt: Design, die Fertigung, Charakterisierung des 100 T2m2 Magneten und die Integration in das Experiment
Voraussetzung hierfür ist jedoch der erfolgreiche Abschluss von Schritt 2 (Design und Fertigung des Prototypenmagneten). Dieser 3. Schritt ist ebenfalls explizit unverbindlich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Max-Planck-Institut für Physik in München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bewerbergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Angebot aufzuzeigen, wer an der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Im Angebot ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen (siehe hierzu Anlage Formblätter_Eigenerklärungen_MadMax).
Bewerbergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Angebot aufzuzeigen, wer an der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Im Angebot ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen (siehe hierzu Anlage Formblätter_Eigenerklärungen_MadMax).
Auch im Falle von Bewerbergemeinschaften (und selbstredend bei Unterauftragnehmern) muss gewährleistet sein, dass für den Auftraggeber nur eine gleichbleibende und im Falle von Unterauftragnehmer gesamtverantwortliche (Ansprech-) Stelle existiert, an die die zu bearbeitenden Anträge/ Anfragen versendet werden, mit der die komplette Korrespondenz abgewickelt wird, bei der ein über die Vertragslaufzeit gleichbleibender Personenkreis als Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht und die für die Rechnungsstellung zuständig ist.
Auch im Falle von Bewerbergemeinschaften (und selbstredend bei Unterauftragnehmern) muss gewährleistet sein, dass für den Auftraggeber nur eine gleichbleibende und im Falle von Unterauftragnehmer gesamtverantwortliche (Ansprech-) Stelle existiert, an die die zu bearbeitenden Anträge/ Anfragen versendet werden, mit der die komplette Korrespondenz abgewickelt wird, bei der ein über die Vertragslaufzeit gleichbleibender Personenkreis als Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht und die für die Rechnungsstellung zuständig ist.
Unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Vorgaben in der Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens im EU-Amtsblatt oder den vorliegenden Vergabeunterlagen sind die geforderten Nachweise und Belege für/ von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft jeweils mit dem Angebot vorzulegen.
Unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Vorgaben in der Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens im EU-Amtsblatt oder den vorliegenden Vergabeunterlagen sind die geforderten Nachweise und Belege für/ von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft jeweils mit dem Angebot vorzulegen.
Andere Unternehmen
Für die Leistungserbringung vorgesehene andere Unternehmen sollen bereits mit dem Teilnahmeantrag (siehe Anlage Formblätter_Eigenerklärungen_MadMax) benannt werden. Zudem soll mit dem Angebot oder Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, mit der die anderen Unternehmen erklären, dass Sie im Fall der Zuschlagserteilung an den (ihn verpflichtenden) Bewerber diesem mit Mitteln/ Kapazitäten im Rahmen und für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen verbindlich zur Verfügung stehen. Ein Wechsel anderer Unternehmen ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig, die dieser aus wichtigem Grund verweigern kann. Die Gründe für den beabsichtigten Wechsel sind dem Auftraggeber unaufgefordert darzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine solche Verpflichtungserklärung zu bestehen, in jedem Falle vor Auftragserteilung.
Für die Leistungserbringung vorgesehene andere Unternehmen sollen bereits mit dem Teilnahmeantrag (siehe Anlage Formblätter_Eigenerklärungen_MadMax) benannt werden. Zudem soll mit dem Angebot oder Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, mit der die anderen Unternehmen erklären, dass Sie im Fall der Zuschlagserteilung an den (ihn verpflichtenden) Bewerber diesem mit Mitteln/ Kapazitäten im Rahmen und für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen verbindlich zur Verfügung stehen. Ein Wechsel anderer Unternehmen ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig, die dieser aus wichtigem Grund verweigern kann. Die Gründe für den beabsichtigten Wechsel sind dem Auftraggeber unaufgefordert darzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine solche Verpflichtungserklärung zu bestehen, in jedem Falle vor Auftragserteilung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind die Formblätter „Eignungskriterien“ zu verwenden. Diese sind unter (Link noch offen) herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden. Fehlen geforderte Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen ganz oder teilweise oder sind diese unvollständig oder entgegen den Vorgaben ausgefüllt, erfolgt, außer bei Angaben, Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen, die von der Nachforderung ausgenommen sind, eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung. Werden diese nachgeforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind die Formblätter „Eignungskriterien“ zu verwenden. Diese sind unter (Link noch offen) herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden. Fehlen geforderte Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen ganz oder teilweise oder sind diese unvollständig oder entgegen den Vorgaben ausgefüllt, erfolgt, außer bei Angaben, Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen, die von der Nachforderung ausgenommen sind, eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung. Werden diese nachgeforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag und in Ergänzung zu den Formblättern Eigenerklärungen sind die folgenden Angaben zu machen bzw. Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen:
Folgende Kriterien sind von den Bewerbern zu erfüllen. Werden diese Kriterien nicht erfüllt (< 3 Punkte bei min. einem der Kriterien), folgt der Ausschluss des Bewerbers aus dem weiteren Verfahren:
1) Erfahrung im Projektmanagement für den kompletten Prozess, inklusive F&E Arbeiten, Design, Entwicklung an Testständen und mit Prototypen, Charakterisierung, Konstruktion der Kühlung und Bau von Spezialmagneten. (15 %)
2) Erfahrung mit Nb3Sn als supraleitendem Draht, sowohl in Form von Simulationen, als auch in Form von Umgang mit dem Draht. (10 %)
3) Erfahrung in der Entwicklung von (kundenspezifischen) Spezialmagneten. (15 %)
Folgende Kriterien sind bei der Auswahl der Bewerber vorteilhaft, führen aber bei Nichterfüllung nicht zum Ausschluss aus dem Verfahren:
4) Erfahrung in der Entwicklung von Magneten mit Apertur >10 cm und Magnetfeld>5T. (10 %)
5) Erfahrung in Bau von Kühlung des Magneten. (2.5 %)
6) Möglichkeit vor Ort Magneten trainieren und charakterisieren zu können. (5 %)
7) Erfahrung beim Trainieren und Charakterisieren von Magneten. (5 %)
8) Möglichkeit supraleitende Magnetbänder aus NbTi und Nb3Sn selbst wickeln zu können. (2.5 %)
9) Erfahrung im Bau von Magneten mit Feldstärken >10T. (10 %)
10) Erfahrung bei Berechnung von Magnetfeldern >1T und den daraus resultierenden Kräften. (10 %)
Von den Bewerbern wird erwartet, dass sie:
11) ein Team aus erfahrenen Fachkräften vorweisen können, welches kurzfristig (bei Bedarf innerhalb weniger Tage) für Arbeitstreffen und Informationsaustausch erreichbar sein muss. (7.5 %)
12) offen mit internationalen Teams (Physikern und Ingenieuren) zusammenarbeiten, da Teile des Experiments von Fachkräften und Firmen in anderen Ländern entworfen und hergestellt werden und ein wissenschaftlicher Disput möglich sein muss. (7.5 %)
Zu Punkten 1) – 5), 7), 9 – 10): Die Punkte werden anhand der durch Publikationen und Referenzen nachgewiesenen Erfahrung vergeben.
Zu Punkten 6) und 8): Punkte werden vergeben, je nachdem ob beim Bewerber Vorrichtungen existieren bzw. welche, in denen ein Prototypmagnet bzw. ein großer Magnet trainiert / charakterisiert werden kann bzw. Kabel für diese gewickelt werden können.
Zu Punkt 11): Punkte werden vergeben auf Basis der Größe und Zusammensetzung des vorgeschlagenen Teams und der Evaluierung des Erfahrungslevels der genannte(n) Person(en).
Zu Punkt 12): Punkte werden vergeben anhand des vorgeschlagenen Kommunikationsplans und anhand der Erfahrung bzgl. Kommunikation mit den Kandidaten bis zum Zeitpunkt der Evaluierung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 2
Höchstzahl der Bewerber: 5
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-01-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Englisch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-31 📅
Ggfs. strebt der Auftraggeber eine Kooperation zwischen mehreren Instituten/Firmen zum Bau, Charakterisierung und der Integration des Magneten in das Experiment an. Dies kann jedoch erst nach Abschluss der Machbarkeitsstudien mit den Instituten/Firmen verhandelt werden.
Ggfs. strebt der Auftraggeber eine Kooperation zwischen mehreren Instituten/Firmen zum Bau, Charakterisierung und der Integration des Magneten in das Experiment an. Dies kann jedoch erst nach Abschluss der Machbarkeitsstudien mit den Instituten/Firmen verhandelt werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage
nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2016/S 241-438957 (2016-12-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Innovation partnership pursuant to § 19 VgV [Regulation on the Award of Public Contracts] including feasibility studies on the development and manufacture of a dipole magnet with assessment factor (B²·A) ≳ 100 T²m² over a length of up to 200 cm.
In a first step, initial plans call for feasibility studies to be prepared in which possible design concepts are developed to that point that it is possible to make statements on such areas as expected costs, construction time, and exact dimensions (including shielding of stray fields). The applicant’s suitability for Step 1 will be reviewed ahead of time in a pre-qualification competition.
If construction of such a magnet appears to be realistic with the available funds at the time of the completion of the feasibility study or studies, the project will be continued in a second step with the construction of a prototype magnet. Step 2 is therefore explicitly non-binding.
Continuation: see II.2.4 of this announcement.
Innovation partnership pursuant to § 19 VgV [Regulation on the Award of Public Contracts] including feasibility studies on the development and manufacture of a dipole magnet with assessment factor (B²·A) ≳ 100 T²m² over a length of up to 200 cm.
In a first step, initial plans call for feasibility studies to be prepared in which possible design concepts are developed to that point that it is possible to make statements on such areas as expected costs, construction time, and exact dimensions (including shielding of stray fields). The applicant’s suitability for Step 1 will be reviewed ahead of time in a pre-qualification competition.
If construction of such a magnet appears to be realistic with the available funds at the time of the completion of the feasibility study or studies, the project will be continued in a second step with the construction of a prototype magnet. Step 2 is therefore explicitly non-binding.
Continuation: see II.2.4 of this announcement.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Englisch 🗣️
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Step 3: Design, manufacture, characterization of the 100 T²m² magnet and the integration into the experiment. This, however, requires the successful completion of Step 2 (design and manufacture of the prototype magnet).
This step 3 is likewise explicitly non-binding.
Step 3: Design, manufacture, characterization of the 100 T²m² magnet and the integration into the experiment. This, however, requires the successful completion of Step 2 (design and manufacture of the prototype magnet).
This step 3 is likewise explicitly non-binding.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Innovation partnership pursuant to § 19 VgV [Regulation on the Award of Public Contracts] including feasibility studies on the development and manufacture of a dipole magnet with assessment factor (B²·A) ≳ 100 T²m² over a length of up to 200 cm.
In a first step, initial plans call for feasibility studies to be prepared in which possible design concepts are developed to that point that it is possible to make statements on such areas as expected costs, construction time, and exact dimensions (including shielding of stray fields). The applicant’s suitability for Step 1 will be reviewed ahead of time in a pre-qualification competition.
In a first step, initial plans call for feasibility studies to be prepared in which possible design concepts are developed to that point that it is possible to make statements on such areas as expected costs, construction time, and exact dimensions (including shielding of stray fields). The applicant’s suitability for Step 1 will be reviewed ahead of time in a pre-qualification competition.
If construction of such a magnet appears to be realistic with the available funds at the time of the completion of the feasibility study or studies, the project will be continued in a second step with the construction of a prototype magnet. Step 2 is therefore explicitly non-binding.
If construction of such a magnet appears to be realistic with the available funds at the time of the completion of the feasibility study or studies, the project will be continued in a second step with the construction of a prototype magnet. Step 2 is therefore explicitly non-binding.
Continuation: see II.2.4 of this announcement.
After the successful design, prototype magnet test, and first measurements with a reduced number of prototype disks within the magnetic field, the construction of an experiment with the requirements described above is planned in a third step. The manufacture, characterization of the 100 T²m² magnet, and integration into the experiment should take place at that time. Step 3 is likewise explicitly non-binding.
After the successful design, prototype magnet test, and first measurements with a reduced number of prototype disks within the magnetic field, the construction of an experiment with the requirements described above is planned in a third step. The manufacture, characterization of the 100 T²m² magnet, and integration into the experiment should take place at that time. Step 3 is likewise explicitly non-binding.
Step 1: Magnet design studies.
Feasibility studies are to be drawn up in order to clarify the extent to which it is technologically possible to build magnets with the specified assessment factor.
Following design variants are known:
Concept 1: Design with four actively shielded racetracks [see E. Rochepault, P. Vedrine and F. Bouillault. IEEE Transactions on Applied Superconductivity 22 (2012) no. 3, 4900804, as well as S. Caspi et al., IEEE Transactions on Applied Superconductivity 25 (2015) no. 3, 4000205].
Concept 1: Design with four actively shielded racetracks [see E. Rochepault, P. Vedrine and F. Bouillault. IEEE Transactions on Applied Superconductivity 22 (2012) no. 3, 4900804, as well as S. Caspi et al., IEEE Transactions on Applied Superconductivity 25 (2015) no. 3, 4000205].
Concept 2: Canted cosine theta design [see S. Caspi et al., IEEE Transactions on Applied Superconductivity 24 (2014) no. 3, 4001804].
If further design concepts (then concept 3 ff) for dipole magnets with a large aperture have been submitted in the application round for the innovation partnership, these will likewise be considered.
Because at this time it cannot be foreseen which designs will be more promising, studies should be completed for as many designs as possible (probably two). This will have to be evaluated after the bid submission and will depend on the costs and the available financial resources.
Because at this time it cannot be foreseen which designs will be more promising, studies should be completed for as many designs as possible (probably two). This will have to be evaluated after the bid submission and will depend on the costs and the available financial resources.
If it is not possible to consider all design variants, an evaluation of which concepts are the most promising will be required; a selection will then be made.
The study should include the following points:
1. Development of a design concept based on a superconducting Nb3Sn wire. Specified here: The design allows construction of a dipole magnet that fulfils the development of the assessment factor of 100 T²m² over a length of 200 cm.
2. Evaluation of the maximum achievable assessment factor for a magnet that is constructed with superconducting NbTi instead of Nb3Sn.
3. Evaluation of the costs of both options, including detailing of the cost centres.
4. Information on scaling the costs for magnets that comply with the assessment factor over shorter lengths (20 cm, 50 cm, 100 cm, 200 cm).
5. Design and evaluation of the costs for prototype magnets that fulfils the assessment factor 10 T²m².
6. Detailed time schedule for magnet construction.
7. Presentation of a detailed design report.
After completion of the design studies, with consideration given to the available resources, there will be an evaluation of which design concept best satisfies the requirements with regard to integration into the overall experiment.
A fundamental objective of the study is to evaluate whether or not NbTi, which is financially more economical than Nb3Sn, can be used as the superconducting material.
In particular, the following points are to be considered in the evaluation of the study results:
— Assessment factor,
— Procurement costs,
— Operating costs,
— Construction time,
— Magnet cooling,
— Interface to haloscope,
— Shielding of stray magnetic fields.
If it is not possible to construct a magnet that complies with the necessary assessment factor using the available resources, the project and the innovation partnership will be ended. If construction of the magnet proves to be feasible, negotiations with the institutes/firms participating in the study will determine the most economical way to carry out the construction of the magnet that can be optimally integrated into the experiment. Step 1 - design study - should be completed within one year after the contract award.
If it is not possible to construct a magnet that complies with the necessary assessment factor using the available resources, the project and the innovation partnership will be ended. If construction of the magnet proves to be feasible, negotiations with the institutes/firms participating in the study will determine the most economical way to carry out the construction of the magnet that can be optimally integrated into the experiment. Step 1 - design study - should be completed within one year after the contract award.
Step 2: Design and manufacture of a prototype magnet.
This requires the successful completion of Step 1 (feasibility study). This Step 2 is therefore explicitly non-binding.
Continuation: see II.2.14 of this announcement.
Zusätzliche Informationen:
Step 3: Design, manufacture, characterization of the 100 T²m² magnet and the integration into the experiment. This, however, requires the successful completion of Step 2 (design and manufacture of the prototype magnet).
This step 3 is likewise explicitly non-binding.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): according to procurement documents
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Gewichtung des Preises: 0
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-19 📅
2017-11-20 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Body governed by private law
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Precise information on the deadlines for filing appeals:
A request for review is inadmissible if more than 15 calendar days have passed since the receipt of the contracting entity's notification that it is unwilling to redress the complaint (§ 160 Par. 3 Sentence 1 No. 4 GWB [Act Against Restraints of Competition]). A request for review is additionally inadmissible if the contract is awarded before the Vergabekammer [procurement review authority] has informed the contracting entity of the request for review (§§ 168 Par. 2 Sentence 169 Par. 1 GWB). The award of the contract is possible 15 calendar days after the dispatch of the bidder information pursuant to § 134 Par. 1 GWB. If the information is sent electronically or by fax, the time limit is reduced to ten calendar days (§ 134 Par. 2 GWB). The time period begins on the day after the dispatch of the information by the contracting entity; it does not depend on the day of receipt at the bidder and applicant in question. The admissibility of a request for review further requires the irregularity in the award procedure to be raised within 10 calendar days of its notice (§ 160 Par. 3 Sentence 1 No. 1 GWB). Violations of award regulations that become apparent with the announcement must be raised with the contracting unity named in the announcement no later than by the expiry of the time limit for the application or for bid submission (§ 160 Par. 3 Sentence 1 No. 2 GWB). Violations of award regulations that are not apparent prior to the award documents must be raised with the contracting unity no later than by the expiry of the time limit for application or bid submission (§ 160 Par. 3 Sentence 1 No. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
A request for review is inadmissible if more than 15 calendar days have passed since the receipt of the contracting entity's notification that it is unwilling to redress the complaint (§ 160 Par. 3 Sentence 1 No. 4 GWB [Act Against Restraints of Competition]). A request for review is additionally inadmissible if the contract is awarded before the Vergabekammer [procurement review authority] has informed the contracting entity of the request for review (§§ 168 Par. 2 Sentence 169 Par. 1 GWB). The award of the contract is possible 15 calendar days after the dispatch of the bidder information pursuant to § 134 Par. 1 GWB. If the information is sent electronically or by fax, the time limit is reduced to ten calendar days (§ 134 Par. 2 GWB). The time period begins on the day after the dispatch of the information by the contracting entity; it does not depend on the day of receipt at the bidder and applicant in question. The admissibility of a request for review further requires the irregularity in the award procedure to be raised within 10 calendar days of its notice (§ 160 Par. 3 Sentence 1 No. 1 GWB). Violations of award regulations that become apparent with the announcement must be raised with the contracting unity named in the announcement no later than by the expiry of the time limit for the application or for bid submission (§ 160 Par. 3 Sentence 1 No. 2 GWB). Violations of award regulations that are not apparent prior to the award documents must be raised with the contracting unity no later than by the expiry of the time limit for application or bid submission (§ 160 Par. 3 Sentence 1 No. 3 GWB).