Die KfW-Bankengruppe am Standort Frankfurt beabsichtigt, für ihre Liegenschaften externe Dienstleister mit Instandhaltungsleistungen Elektrotechnik zu beauftragen. Die KfW führt ein Verhandlungsverfahren nach der VOL/A-EG über die Vergabe von Instandhaltungsleistungen des Gebäudemanagements bezüglich der Elektrotechnik durch. Die mit der vertraglichen Übertragung der Leistungen an den AN verbundenen Ziele werden wie folgt festgelegt: Erhalt der Funktionstüchtigkeit der vertragsgegenständlichen technischen Anlagen über den gesamten Lebenszykluszeitraum (= Lebensdauer) innerhalb der Vertragslaufzeit, uneingeschränkte und dauerhafte Gewährleistung der Betriebssicherheit, Sicherung und Optimierung der Dienstleistungsqualität aus Eigentümer- und Nutzersicht, Nachhaltigkeit aller von dem AN erbrachten Leistungen im Hinblick auf eine lange Lebensdauer sowie den wirtschaftlichen Betrieb der technischen Anlagen, optimale Energieeffizienz der technischen Anlagen. Gegenstand des Vertrages sind Leistungen der Instandhaltung in und um Gebäude der KfW auf dem Campus in Frankfurt sowie in Teilen in durch die KfW angemieteten Gebäuden und Flächen bei einer zu betreuenden Gesamtfläche von derzeit ca. 140 000 m² Netto-Grundfläche (NGF). Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetseite der KfW für nachhaltiges Bürogebäudemanagement unter https://www.kfw.de/nachhaltigkeit/KfW-Konzern/Nachhaltigkeit/Nachhaltige-Unternehmensprozesse/Zentrale-Services/Facility-Management/index.htm
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-01-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://vergabe.kfw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@kfw.de📧
Telefon: +49 697431-0📞
Fax: +49 697431-2944 📠
Für die Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote müssen interessierte Unternehmen zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Vorlagen verwenden. Der Teilnahmeantrag muss zwingend in Papierform mit Originalunterschrift bei der KfW eingereicht werden, anderenfalls wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die KfW stellt die Vergabeunterlagen (einschließlich aller Vorlagen) ausschließlich elektronisch zur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de befindet sich die Vergabeplattform der KfW. Dort sind die Vergabeunterlagen herunterzuladen und weitergehende Informationen zum Verfahren enthalten. Im ersten Schritt müssen sich interessierte Unternehmen als Bewerber/Bieter registrieren. Hierzu muss im Login-Feld der Link – Neuregistrieren bedient und die Anmeldung durchgeführt werden. Mit einer persönlichen Benutzerkennung und einem Passwort können sich die Unternehmen auf der Plattform anmelden, nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfiehlt die KfW darüber hinaus das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform nach dortiger Registrierung) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der die Unternehmen ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können. Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits sind an den Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144) zu richten.
Für die Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote müssen interessierte Unternehmen zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Vorlagen verwenden. Der Teilnahmeantrag muss zwingend in Papierform mit Originalunterschrift bei der KfW eingereicht werden, anderenfalls wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die KfW stellt die Vergabeunterlagen (einschließlich aller Vorlagen) ausschließlich elektronisch zur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de befindet sich die Vergabeplattform der KfW. Dort sind die Vergabeunterlagen herunterzuladen und weitergehende Informationen zum Verfahren enthalten. Im ersten Schritt müssen sich interessierte Unternehmen als Bewerber/Bieter registrieren. Hierzu muss im Login-Feld der Link – Neuregistrieren bedient und die Anmeldung durchgeführt werden. Mit einer persönlichen Benutzerkennung und einem Passwort können sich die Unternehmen auf der Plattform anmelden, nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfiehlt die KfW darüber hinaus das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform nach dortiger Registrierung) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der die Unternehmen ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können. Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits sind an den Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144) zu richten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die KfW-Bankengruppe am Standort Frankfurt beabsichtigt, für ihre Liegenschaften externe Dienstleister mit Instandhaltungsleistungen Elektrotechnik zu beauftragen. Die KfW führt ein Verhandlungsverfahren nach der VOL/A-EG über die Vergabe von Instandhaltungsleistungen des Gebäudemanagements bezüglich der Elektrotechnik durch. Die mit der vertraglichen Übertragung der Leistungen an den AN verbundenen Ziele werden wie folgt festgelegt: Erhalt der Funktionstüchtigkeit der vertragsgegenständlichen technischen Anlagen über den gesamten Lebenszykluszeitraum (= Lebensdauer) innerhalb der Vertragslaufzeit, uneingeschränkte und dauerhafte Gewährleistung der Betriebssicherheit, Sicherung und Optimierung der Dienstleistungsqualität aus Eigentümer- und Nutzersicht, Nachhaltigkeit aller von dem AN erbrachten Leistungen im Hinblick auf eine lange Lebensdauer sowie den wirtschaftlichen Betrieb der technischen Anlagen, optimale Energieeffizienz der technischen Anlagen.
Die KfW-Bankengruppe am Standort Frankfurt beabsichtigt, für ihre Liegenschaften externe Dienstleister mit Instandhaltungsleistungen Elektrotechnik zu beauftragen. Die KfW führt ein Verhandlungsverfahren nach der VOL/A-EG über die Vergabe von Instandhaltungsleistungen des Gebäudemanagements bezüglich der Elektrotechnik durch. Die mit der vertraglichen Übertragung der Leistungen an den AN verbundenen Ziele werden wie folgt festgelegt: Erhalt der Funktionstüchtigkeit der vertragsgegenständlichen technischen Anlagen über den gesamten Lebenszykluszeitraum (= Lebensdauer) innerhalb der Vertragslaufzeit, uneingeschränkte und dauerhafte Gewährleistung der Betriebssicherheit, Sicherung und Optimierung der Dienstleistungsqualität aus Eigentümer- und Nutzersicht, Nachhaltigkeit aller von dem AN erbrachten Leistungen im Hinblick auf eine lange Lebensdauer sowie den wirtschaftlichen Betrieb der technischen Anlagen, optimale Energieeffizienz der technischen Anlagen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 48
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: KfW_ZS-2016-0002, VSt 68-15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber/der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft
erklärt, dass er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, gelten, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich ist, über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, er sich nicht in Liquidation befindet, er oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt, er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat, ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, er oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten,
erklärt, dass er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, gelten, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich ist, über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, er sich nicht in Liquidation befindet, er oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt, er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat, ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, er oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten,
versprochen oder gewährt hat, er bei Abgabe dieses Angebotes
keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden
Absprachen getroffen hat, wie z. B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster
Bieter, er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
„§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge (1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht“
Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht“
und, dass die dort genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen, er auf gesonderte Anforderung der KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorlegen wird, sofern er eintragungspflichtig ist.
und, dass die dort genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen, er auf gesonderte Anforderung der KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorlegen wird, sofern er eintragungspflichtig ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachfolgende Angabe ist von jedem Bewerber einzureichen. Dabei muss die nachfolgende Erklärung im Falle einer Bewerbergemeinschaft nicht zwingend vollständig von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden. Es reicht insoweit aus, wenn die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit für die Bewerbergemeinschaft insgesamt nachgewiesen ist. Beruft sich der Einzelbewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß § 7 EG Abs. 9 VOL/A auf andere Unternehmen (bspw. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen), sind die nachfolgenden Erklärungen auch von dem Unternehmen einzureichen, auf dessen Eignung sich der Einzelbewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit beruft. Mit den Teilnahmeunterlagen stellt der Auftraggeber Formulare zur Abgabe der nachfolgenden Erklärung zur Verfügung. Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Einzelbewerber/der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft mit der Abgabe des Teilnahmeantrags folgende Erklärung abzugeben:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die nachfolgende Angabe ist von jedem Bewerber einzureichen. Dabei muss die nachfolgende Erklärung im Falle einer Bewerbergemeinschaft nicht zwingend vollständig von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden. Es reicht insoweit aus, wenn die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit für die Bewerbergemeinschaft insgesamt nachgewiesen ist. Beruft sich der Einzelbewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß § 7 EG Abs. 9 VOL/A auf andere Unternehmen (bspw. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen), sind die nachfolgenden Erklärungen auch von dem Unternehmen einzureichen, auf dessen Eignung sich der Einzelbewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit beruft. Mit den Teilnahmeunterlagen stellt der Auftraggeber Formulare zur Abgabe der nachfolgenden Erklärung zur Verfügung. Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Einzelbewerber/der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft mit der Abgabe des Teilnahmeantrags folgende Erklärung abzugeben:
— Angabe der Nettojahresgesamtumsätze des Bewerbers bzw. des Vertreters der Bewerbergemeinschaft sowie sein Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen im Bereich Instandhaltung für elektrotechnische Anlagen (im Sinne der DIN 31051) in jedem der letzten 4 abgeschlossenen Geschäftsjahre (i. d. R. 2012 bis 2015).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Angabe der Nettojahresgesamtumsätze des Bewerbers bzw. des Vertreters der Bewerbergemeinschaft sowie sein Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen im Bereich Instandhaltung für elektrotechnische Anlagen (im Sinne der DIN 31051) in jedem der letzten 4 abgeschlossenen Geschäftsjahre (i. d. R. 2012 bis 2015).
Mindeststandards: Keine.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachfolgenden Angaben sind von jedem Bewerber einzureichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die nachfolgenden Erklärungen nicht zwingend vollständig von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden; es reicht aus, wenn die technische Leistungsfähigkeit (Fachkunde) vom Bewerber und den Unternehmen zusammen nachgewiesen ist. Beruft sich der Einzelbewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) gemäß § 7 EG Abs. 9 VOL/A auf andere Unternehmen (bspw. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen), sind die nachfolgenden Erklärungen auch von dem Unternehmen einzureichen, auf dessen Eignung sich der Einzelbewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft. Mit den Teilnahmeunterlagen stellt der Auftraggeber Formulare zur Abgabe der nachfolgenden Erklärung zur Verfügung. Zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) hat der Einzelbewerber/ der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft mit der Abgabe des Teilnahmeantrags folgende Erklärung abzugeben:
Die nachfolgenden Angaben sind von jedem Bewerber einzureichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die nachfolgenden Erklärungen nicht zwingend vollständig von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden; es reicht aus, wenn die technische Leistungsfähigkeit (Fachkunde) vom Bewerber und den Unternehmen zusammen nachgewiesen ist. Beruft sich der Einzelbewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) gemäß § 7 EG Abs. 9 VOL/A auf andere Unternehmen (bspw. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen), sind die nachfolgenden Erklärungen auch von dem Unternehmen einzureichen, auf dessen Eignung sich der Einzelbewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft. Mit den Teilnahmeunterlagen stellt der Auftraggeber Formulare zur Abgabe der nachfolgenden Erklärung zur Verfügung. Zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) hat der Einzelbewerber/ der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft mit der Abgabe des Teilnahmeantrags folgende Erklärung abzugeben:
1. Kurzdarstellung des Unternehmens mit folgenden Angaben: a) Rechtsform, b) Sitz, c) Tag der Gründung, d) Beschreibung der Unternehmensorganisation, e) Leistungsspektrum und Schwerpunkte der gesamten Geschäftstätigkeit, f) Art und Umfang der Geschäftstätigkeit im Bereich Instandhaltung Elektrotechnik.
1. Kurzdarstellung des Unternehmens mit folgenden Angaben: a) Rechtsform, b) Sitz, c) Tag der Gründung, d) Beschreibung der Unternehmensorganisation, e) Leistungsspektrum und Schwerpunkte der gesamten Geschäftstätigkeit, f) Art und Umfang der Geschäftstätigkeit im Bereich Instandhaltung Elektrotechnik.
2. Mitarbeiterzahlen: Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Mitarbeiter sowie der im Bereich Instandhaltung Elektrotechnik beschäftigten festangestellten Arbeitnehmer des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten vier abgeschlossenen Kalenderjahren (2012 bis 2015).
2. Mitarbeiterzahlen: Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Mitarbeiter sowie der im Bereich Instandhaltung Elektrotechnik beschäftigten festangestellten Arbeitnehmer des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten vier abgeschlossenen Kalenderjahren (2012 bis 2015).
3. Erklärung zur Aufstellung eines Kernteams für die KfW: Für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung wird ein Kernteam aufgestellt, das für die gesamte Vertragslaufzeit der KfW zur Verfügung steht. Zu diesem Kernteam zählen ein(e) Objektleiter(in), ein(e) stellvertretende(r) Objektleiter(in) (die hier vorgesehenen Qualifikationsanforderungen sind zwingend zu erfüllen) sowie der sogenannte „Ansprechpartner“. Unter Objektleiter versteht die KfW einen Mitarbeiter, der als vertretungsbefugter Ansprechpartner des Auftragnehmers zu allen vertraglichen,
3. Erklärung zur Aufstellung eines Kernteams für die KfW: Für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung wird ein Kernteam aufgestellt, das für die gesamte Vertragslaufzeit der KfW zur Verfügung steht. Zu diesem Kernteam zählen ein(e) Objektleiter(in), ein(e) stellvertretende(r) Objektleiter(in) (die hier vorgesehenen Qualifikationsanforderungen sind zwingend zu erfüllen) sowie der sogenannte „Ansprechpartner“. Unter Objektleiter versteht die KfW einen Mitarbeiter, der als vertretungsbefugter Ansprechpartner des Auftragnehmers zu allen vertraglichen,
fachlichen und operativen Themen zur Verfügung steht sowie für die Steuerung aller operativen Leistungen, wie z. B. die Organisation, Koordinierung und Disposition des Personals des für Wartungs-, Inspektions- und Instandsetzungsaufträgen in den Vertragsobjekten der KfW verantwortlich ist. Er berät die KfW bei fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen, entwickelt praxisnahe und realisierbare Lösungsansätze auch unter Betrachtung wirtschaftlicher Aspekte. Der Objektleiter ist gegenüber den Mitarbeitern des Auftragnehmers und dessen Nachunternehmer(n) weisungsbefugt.
fachlichen und operativen Themen zur Verfügung steht sowie für die Steuerung aller operativen Leistungen, wie z. B. die Organisation, Koordinierung und Disposition des Personals des für Wartungs-, Inspektions- und Instandsetzungsaufträgen in den Vertragsobjekten der KfW verantwortlich ist. Er berät die KfW bei fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen, entwickelt praxisnahe und realisierbare Lösungsansätze auch unter Betrachtung wirtschaftlicher Aspekte. Der Objektleiter ist gegenüber den Mitarbeitern des Auftragnehmers und dessen Nachunternehmer(n) weisungsbefugt.
Der (Die) Objektleiter(in) bzw. die Stellvertretung sind im Auftragsfall dauerhaft im Objekt vor Ort tätig. Ein weiterer Ansprechpartner für die KfW muss ebenfalls Mitglied des Kernteams sein. Unter diesem Ansprechpartner versteht die KfW eine Eskalationsinstanz, die bei Differenzen zwischen der Objektleitung und der KfW hinzugezogen werden kann.
Der (Die) Objektleiter(in) bzw. die Stellvertretung sind im Auftragsfall dauerhaft im Objekt vor Ort tätig. Ein weiterer Ansprechpartner für die KfW muss ebenfalls Mitglied des Kernteams sein. Unter diesem Ansprechpartner versteht die KfW eine Eskalationsinstanz, die bei Differenzen zwischen der Objektleitung und der KfW hinzugezogen werden kann.
4. Eigenerklärungen zum Vorhandensein einer „Beauftragten Person Gefahrstoff“ sowie über den Eintrag in das Installateurverzeichnis Strom der Mainova Service Dienste GmbH.
5. Referenzleistungen: Der Bewerber/der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft erklärt mit Abgabe des Teilnahmeantrages, dass er seine im Folgenden genannten Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils selbst ausgeführt hat. Der Abschluss dieser Leistungen darf nicht vor dem Jahr 2010 liegen; es werden aber auch Objekte/ Verträge zugelassen, die aktuell Stand 2016 unter Vertrag stehen. Der Beginn der Leistungserbringung darf nicht in der Zukunft liegen. Mit dem Teilnahmeantrag ist mindestens eine wertungsfähige vergleichbare Leistung vorzulegen, anderenfalls wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Vergleichbare Leistungen, die nicht wertungsfähig sind bzw. die Mindestanforderungen nicht erfüllen, gelten als nicht vorgelegt und werden bei der Frage, ob die geforderte Mindestzahl von vergleichbaren Leistungen erreicht wurde, nicht mitgerechnet.
5. Referenzleistungen: Der Bewerber/der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft erklärt mit Abgabe des Teilnahmeantrages, dass er seine im Folgenden genannten Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils selbst ausgeführt hat. Der Abschluss dieser Leistungen darf nicht vor dem Jahr 2010 liegen; es werden aber auch Objekte/ Verträge zugelassen, die aktuell Stand 2016 unter Vertrag stehen. Der Beginn der Leistungserbringung darf nicht in der Zukunft liegen. Mit dem Teilnahmeantrag ist mindestens eine wertungsfähige vergleichbare Leistung vorzulegen, anderenfalls wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Vergleichbare Leistungen, die nicht wertungsfähig sind bzw. die Mindestanforderungen nicht erfüllen, gelten als nicht vorgelegt und werden bei der Frage, ob die geforderte Mindestzahl von vergleichbaren Leistungen erreicht wurde, nicht mitgerechnet.
Hinweis: Für die Frage der grundsätzlichen Eignung werden alle eingereichten
und wertungsfähigen vergleichbaren Leistungen berücksichtigt. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder zusammen eine vergleichbare Leistung angeben. Bei der Wertung der Teilnahmeanträge zur Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert
und wertungsfähigen vergleichbaren Leistungen berücksichtigt. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder zusammen eine vergleichbare Leistung angeben. Bei der Wertung der Teilnahmeanträge zur Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert
werden, werden maximal drei vergleichbare Leistungen berücksichtigt. Reicht der Bewerber /die Bewerbergemeinschaft mehr als drei vergleichbare Leistungen ein, werden nur die ersten drei (mit den Nummern 1 bis 3) gewertet.
Zusätzlich können aber unter dem Kapitel „Zusatzrefenzen/-angaben“ weitere Angaben zu erbrachten Wartungs- und Prüfungsleistungen an/für elektrische Anlagen und Betriebsmittel sowie Personaleinsatz gemacht werden, die gemäß Wertungsmatrix weitere Punkte in der Wertung einbringen können. Um der KfW die Überprüfung der Vergleichbarkeit der angegebenen Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die von der KfW vorgegebenen Tabellen jeweils vollständig auszufüllen. Wenn der Referenzauftraggeber bspw. wegen einer bestehenden Vertraulichkeitsvereinbarung nicht genannt werden darf, muss auf gesonderte Aufforderung der KfW eine anwaltliche Versicherung oder eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder eines Notars mit dem Inhalt nachgereicht werden, dass die zur betroffenen vergleichbaren Leistung erfolgten Angaben tatsächlich zutreffend sind. Die KfW bewertet die vergleichbaren Leistungen nach dem Grad ihrer Übereinstimmung mit den zu vergebenden Leistungen anhand der vorgegebenen Abfragen und der in Anlage 2 zu den Bewerbungsbedingungen (Wertungsmatrix) angegebenen Punktebewertung.
Zusätzlich können aber unter dem Kapitel „Zusatzrefenzen/-angaben“ weitere Angaben zu erbrachten Wartungs- und Prüfungsleistungen an/für elektrische Anlagen und Betriebsmittel sowie Personaleinsatz gemacht werden, die gemäß Wertungsmatrix weitere Punkte in der Wertung einbringen können. Um der KfW die Überprüfung der Vergleichbarkeit der angegebenen Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die von der KfW vorgegebenen Tabellen jeweils vollständig auszufüllen. Wenn der Referenzauftraggeber bspw. wegen einer bestehenden Vertraulichkeitsvereinbarung nicht genannt werden darf, muss auf gesonderte Aufforderung der KfW eine anwaltliche Versicherung oder eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder eines Notars mit dem Inhalt nachgereicht werden, dass die zur betroffenen vergleichbaren Leistung erfolgten Angaben tatsächlich zutreffend sind. Die KfW bewertet die vergleichbaren Leistungen nach dem Grad ihrer Übereinstimmung mit den zu vergebenden Leistungen anhand der vorgegebenen Abfragen und der in Anlage 2 zu den Bewerbungsbedingungen (Wertungsmatrix) angegebenen Punktebewertung.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft oder Unternehmen, auf deren Ressourcen der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung verweist, erklären durch Ankreuzen, welchen Spezifika die vergleichbare Leistung entspricht, insbesondere, welche der in der Tabelle aufgeführten Teilleistungen sie jeweils bei der Durchführung der angegebenen vergleichbaren Leistung erbracht haben.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft oder Unternehmen, auf deren Ressourcen der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung verweist, erklären durch Ankreuzen, welchen Spezifika die vergleichbare Leistung entspricht, insbesondere, welche der in der Tabelle aufgeführten Teilleistungen sie jeweils bei der Durchführung der angegebenen vergleichbaren Leistung erbracht haben.
Mindeststandards:
Qualifikationen der Objektleitung und Stellvertretung: Meister Elektrotechnik oder entsprechend gleichwertige Qualifikation aus anderen EU-Mitgliedstaaten, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Instandhaltung und dem Betrieb gebäudetechnischer Anlagen, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im technischen Gebäudemanagement als Objektleiter bzw. stellvertretender Objektleiter.
Qualifikationen der Objektleitung und Stellvertretung: Meister Elektrotechnik oder entsprechend gleichwertige Qualifikation aus anderen EU-Mitgliedstaaten, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Instandhaltung und dem Betrieb gebäudetechnischer Anlagen, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im technischen Gebäudemanagement als Objektleiter bzw. stellvertretender Objektleiter.
Qualifikation der „Beauftragten Person Gefahrstoff“: Der Begriff „Beauftragte Person Gefahrstoff“ bzw. „Gefahrstoffbeauftragter“ ist gesetzlich nicht geschützt. Durch geeignete Nachweise ist zu belegen, dass im Unternehmen eine Person beschäftigt ist, die die Geschäftsleitung und alle Personen, die im Unternehmen für den Umgang mit Gefahrstoffen verantwortlich sind, bei Auswahl und Umgang mit Gefahrstoffen zu beraten. Die Grundlagen basieren auf Inhalten der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen – Gefahrstoffverordnung – GefStoffV.
Qualifikation der „Beauftragten Person Gefahrstoff“: Der Begriff „Beauftragte Person Gefahrstoff“ bzw. „Gefahrstoffbeauftragter“ ist gesetzlich nicht geschützt. Durch geeignete Nachweise ist zu belegen, dass im Unternehmen eine Person beschäftigt ist, die die Geschäftsleitung und alle Personen, die im Unternehmen für den Umgang mit Gefahrstoffen verantwortlich sind, bei Auswahl und Umgang mit Gefahrstoffen zu beraten. Die Grundlagen basieren auf Inhalten der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen – Gefahrstoffverordnung – GefStoffV.
Können die erforderlichen Personen bei Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht benannt werden, so muss der Bewerber/ bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft zumindest alternativ erklären, dass entsprechend qualifizierte Personen spätestens bei Leistungsbeginn zur Verfügung stehen werden und diese Vorgaben zur Qualifizierung als besondere Ausführungsbedingungen und damit als Vertragsbestandteil akzeptiert werden. Das Vorhandensein einer „Beauftragten Person Gefahrstoff“ ist zwingend.
Können die erforderlichen Personen bei Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht benannt werden, so muss der Bewerber/ bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft zumindest alternativ erklären, dass entsprechend qualifizierte Personen spätestens bei Leistungsbeginn zur Verfügung stehen werden und diese Vorgaben zur Qualifizierung als besondere Ausführungsbedingungen und damit als Vertragsbestandteil akzeptiert werden. Das Vorhandensein einer „Beauftragten Person Gefahrstoff“ ist zwingend.
Der Eintrag in das Installateurverzeichnis Strom der Mainova Service Dienste GmbH ist zwingend. Er muss spätestens bei Leistungsbeginn vorliegen.
Referenzen: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss mit dem Teilnahmeantrag mindestens eine nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen mit allen geforderten Angaben nennen, sonst wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Referenzen: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss mit dem Teilnahmeantrag mindestens eine nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen mit allen geforderten Angaben nennen, sonst wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Eine Leistung ist mit der hier zu vergebenden Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar, wenn folgende Anforderungen kumulativ erfüllt sind:
— Beschreibung der Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad,
— Instandhaltung Elektrotechnik im Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- oder Bürogebäude,
— Leistungszeitraum (Aktualität/Vertragsende nicht vor 2010; auch Objekte, die aktuell Stand 2016 unter Vertrag stehen, werden gewertet),
— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 m² – diese Vorgabe gilt für die vorzulegende Mindestreferenz Nr. 1). Die zur weiteren Wertung dienenden Referenzen 2 und 3 müssen Nettogeschossflächen größer 20 000 m² bzw. 30 000 m² vorweisen. Eine Mehrfachnennung ist nicht möglich: die Referenzen müssen unterschiedlich sein.
— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 m² – diese Vorgabe gilt für die vorzulegende Mindestreferenz Nr. 1). Die zur weiteren Wertung dienenden Referenzen 2 und 3 müssen Nettogeschossflächen größer 20 000 m² bzw. 30 000 m² vorweisen. Eine Mehrfachnennung ist nicht möglich: die Referenzen müssen unterschiedlich sein.
Hierzu sind in der jeweiligen Tabelle folgende Angaben zu machen:
— Objektbezeichnung,
— Branchenumfeld,
— Ort des Objektes,
— Objektgröße (Nettogeschoßfläche) – ein Objekt ist ein Gebäude,
— Beschreibung der Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad.
Bei der Wertung der Referenzen sowie Zusatzreferenzen/-angaben können maximal 60 Punkte erreicht werden; es müssen mindestens 20 Punkte erreicht werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Bewerber bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft wird im Falle der Beauftragung spätestens 10 Kalendertage nach Zuschlagserteilung eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen und nach folgenden Maßgaben abschließen: Der Auftragnehmer (AN) hat während der gesamten Vertragslaufzeit sowie ferner bis zum Ende der Gewährleistungszeit ausreichende Versicherungen zur Abdeckung aller im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen bestehenden und versicherbaren Risiken, insbesondere gegen sämtliche Haftpflicht- und Unfallschäden, auf eigene Kosten zu stellen.
Der Bewerber bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft wird im Falle der Beauftragung spätestens 10 Kalendertage nach Zuschlagserteilung eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen und nach folgenden Maßgaben abschließen: Der Auftragnehmer (AN) hat während der gesamten Vertragslaufzeit sowie ferner bis zum Ende der Gewährleistungszeit ausreichende Versicherungen zur Abdeckung aller im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen bestehenden und versicherbaren Risiken, insbesondere gegen sämtliche Haftpflicht- und Unfallschäden, auf eigene Kosten zu stellen.
Die vom AN abzuschließenden Versicherungen müssen folgende Deckungssummen aufweisen (zweifach maximiert/Versicherungsjahr):
a) für Personen und Sachschäden 5 000 000 EUR je Versicherungsfall,
b) für Bearbeitungsschäden 500 000 EUR je Versicherungsfall,
c) für reine Vermögensschäden 2 500 000 EUR je Versicherungsfall,
d) für Schlüssel- und Codekartenverlust 500 000 EUR je Versicherungsfall,
e) für Allmählichkeitsschäden 500 000 EUR je Versicherungsfall.
Eine Beschränkung der Haftung des AN ist mit den vorstehenden Deckungssummen nicht verbunden. Der AN hat der Auftraggeberin diesen vertraglich geschuldeten Versicherungsschutz innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung
Eine Beschränkung der Haftung des AN ist mit den vorstehenden Deckungssummen nicht verbunden. Der AN hat der Auftraggeberin diesen vertraglich geschuldeten Versicherungsschutz innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung
durch Vorlage entsprechender Versicherungsbestätigungen im Original und dann jährlich im Januar eines jeden Kalenderjahres unaufgefordert nachzuweisen.
Der Bewerber bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft wird im Falle der Beauftragung spätestens 10 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung eine Bürgschaft nach den nachfolgenden Kriterien vorlegen: Als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung sämtlicher vertraglicher Leistungen einschließlich der Sicherung von Mängel- und Schadensersatzansprüchen des AG sowie die Erstattung von Überzahlungen wird der AN eine Bürgschaft in Höhe von 10 % der jährlichen Brutto-Angebotssumme nach den folgenden Kriterien leisten. Die Bruttoangebotssumme ergibt sich aus einer Aufsummierung der Preise für die übergeordneten Leistungen und der Regelleistungen des Leistungsverzeichnisses so wie im Vergabeverfahren angeboten. Die Bürgschaft ist von einem in den Europäischen Gemeinschaften
Der Bewerber bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft wird im Falle der Beauftragung spätestens 10 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung eine Bürgschaft nach den nachfolgenden Kriterien vorlegen: Als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung sämtlicher vertraglicher Leistungen einschließlich der Sicherung von Mängel- und Schadensersatzansprüchen des AG sowie die Erstattung von Überzahlungen wird der AN eine Bürgschaft in Höhe von 10 % der jährlichen Brutto-Angebotssumme nach den folgenden Kriterien leisten. Die Bruttoangebotssumme ergibt sich aus einer Aufsummierung der Preise für die übergeordneten Leistungen und der Regelleistungen des Leistungsverzeichnisses so wie im Vergabeverfahren angeboten. Die Bürgschaft ist von einem in den Europäischen Gemeinschaften
oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen ist, zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen.
Die Bürgschaft enthält kumulativ und zwingend folgende Erklärungen des Bürgen: Der Bürge übernimmt für den AN die unbedingte und unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. Auf die Einreden der Anfechtung, der Aufrechenbarkeit und Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Auftragnehmers. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe der Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung; spätestens verjährt die Bürgschaftsforderung jedoch gemäß § 202 Abs. 2 BGB in 30 Jahren. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem AG und dem AN sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
Die Bürgschaft enthält kumulativ und zwingend folgende Erklärungen des Bürgen: Der Bürge übernimmt für den AN die unbedingte und unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. Auf die Einreden der Anfechtung, der Aufrechenbarkeit und Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Auftragnehmers. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe der Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung; spätestens verjährt die Bürgschaftsforderung jedoch gemäß § 202 Abs. 2 BGB in 30 Jahren. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem AG und dem AN sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
Erstmalige sowie folgende Zahlungen werden erst nach Vorliegen der vereinbarten Vertragserfüllungsbürgschaft fällig. Die Bürgschaft wird 24 Monate nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben, soweit keine durch sie gesicherten Ansprüche des AG gegen den AN mehr bestehen.
Erstmalige sowie folgende Zahlungen werden erst nach Vorliegen der vereinbarten Vertragserfüllungsbürgschaft fällig. Die Bürgschaft wird 24 Monate nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben, soweit keine durch sie gesicherten Ansprüche des AG gegen den AN mehr bestehen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Teilnahme- und Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen:
Zusätzliche Bedingungen zur Auftragsausführung (Besondere Ausführungsbedingungen) sind Vertragsbedingungen, zu deren Einhaltung sich die Bewerber nicht nur vertraglich bei der späteren Auftragsausführung, sondern verbindlich bereits im Vergabeverfahren verpflichten (vgl. § 97 Abs. 4 S. 2 GWB).
Zusätzliche Bedingungen zur Auftragsausführung (Besondere Ausführungsbedingungen) sind Vertragsbedingungen, zu deren Einhaltung sich die Bewerber nicht nur vertraglich bei der späteren Auftragsausführung, sondern verbindlich bereits im Vergabeverfahren verpflichten (vgl. § 97 Abs. 4 S. 2 GWB).
Der Bewerber bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft
erklärt mit Abgabe des Teilnahmeantrages, dass er bei der Ausführung des Auftrages nur zuverlässige Personen einsetzen wird, die er nach folgenden Vorgaben überprüft hat:
(a) Überprüfung der Identität (z. B. durch Abgleich des Reisepasses, des Personalausweises, ggf. durch Abgleich mit einem Führungszeugnis vom Bundesamt für Justiz des jeweiligen Mitarbeiters/der jeweiligen Mitarbeiterin);
(b) Überprüfung der Zeugnisse des Mitarbeiters /der Mitarbeiterin (z. B. durch Anforderung von Kopien);
(c) Überprüfung der vom Mitarbeiter/der Mitarbeiterin mitgeteilten Referenzen;
(d) Überprüfung ob eine gültige Arbeitserlaubnis vorliegt, soweit erforderlich; er bei der Ausführung des Auftrages nur Personen einsetzen wird, die der deutschen Sprache in Schrift und Wort mächtig sind und die in der Rolle Objektleitung/Stellvertretung die definierten Qualifikationsanforderungen erfüllen; er bei der Ausführung des Auftrages die für ihn geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen
(d) Überprüfung ob eine gültige Arbeitserlaubnis vorliegt, soweit erforderlich; er bei der Ausführung des Auftrages nur Personen einsetzen wird, die der deutschen Sprache in Schrift und Wort mächtig sind und die in der Rolle Objektleitung/Stellvertretung die definierten Qualifikationsanforderungen erfüllen; er bei der Ausführung des Auftrages die für ihn geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen
einhält und sicherstellt, dass von ihm eingesetzte Nachunternehmen ebenfalls die für sie geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen einhalten; er seine Mitarbeiter/innen in Bezug auf die Ausführung des Auftrages gesetzeskonform zum Datenschutz unterweist und dies dokumentiert. Darüber hinaus gewährleistet
einhält und sicherstellt, dass von ihm eingesetzte Nachunternehmen ebenfalls die für sie geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen einhalten; er seine Mitarbeiter/innen in Bezug auf die Ausführung des Auftrages gesetzeskonform zum Datenschutz unterweist und dies dokumentiert. Darüber hinaus gewährleistet
er, dass die von ihm zur Ausführung des Auftrages eingesetzten Personen die für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes einhalten; er in seinem Einflussbereich bei der Ausführung des Auftrages und soweit die
nachfolgenden internationalen Verträge in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt wurden
a) die international anerkannten Menschenrechte gemäß der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Konvention Nr. 00 des Europarats),
b) die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182),
c) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105),
d) die Übereinkommen der ILO zum Schutz der Vereinigungsfreiheit (ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98) und
e) die Übereinkommen der ILO zur Gleichheit des Entgelts und zum Verbot der Diskriminierung (ILO-Übereinkommen Nr. 100 und 111) einhält.
Daneben müssen die vorgegebene Versicherung sowie Bürgschaft spätestens mit Leistungsbeginn vorgelegt werden.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Nach Vorgabe der Teilnahme-Unterlagen, hier insbesondere der Wertungsmatrix, werden die Referenz-, Umsatz-, und Mitarbeiterangaben mit Punkten gewertet. Insgesamt können 60 Punkte erreicht werden, es müssen mindestens 20 Punkte erreicht werden.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-03-14 📅
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-24 📅
Öffnungsort: Entfällt.
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Marcus Zentes
Internetadresse: vergabe.kfw.de 🌏
Name: KfW
URL der Dokumente: vergabe.kfw.de 🌏
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-16 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: KfW_ZS-2016-0002, VSt 68-15
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 246-447626
Zusätzliche Informationen
Für die Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote müssen interessierte Unternehmen zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Vorlagen verwenden. Der Teilnahmeantrag muss zwingend in Papierform mit Originalunterschrift bei der KfW eingereicht werden, anderenfalls wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Für die Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote müssen interessierte Unternehmen zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Vorlagen verwenden. Der Teilnahmeantrag muss zwingend in Papierform mit Originalunterschrift bei der KfW eingereicht werden, anderenfalls wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die KfW stellt die Vergabeunterlagen (einschließlich aller Vorlagen) ausschließlich elektronisch zur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de befindet sich die Vergabeplattform der KfW. Dort sind die Vergabeunterlagen herunterzuladen und weitergehende Informationen zum Verfahren enthalten. Im ersten Schritt müssen sich interessierte Unternehmen als Bewerber/Bieter registrieren. Hierzu muss im Login-Feld der Link – Neuregistrieren bedient und die Anmeldung durchgeführt werden. Mit einer persönlichen Benutzerkennung und einem Passwort können sich die Unternehmen auf der Plattform anmelden, nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.
Die KfW stellt die Vergabeunterlagen (einschließlich aller Vorlagen) ausschließlich elektronisch zur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de befindet sich die Vergabeplattform der KfW. Dort sind die Vergabeunterlagen herunterzuladen und weitergehende Informationen zum Verfahren enthalten. Im ersten Schritt müssen sich interessierte Unternehmen als Bewerber/Bieter registrieren. Hierzu muss im Login-Feld der Link – Neuregistrieren bedient und die Anmeldung durchgeführt werden. Mit einer persönlichen Benutzerkennung und einem Passwort können sich die Unternehmen auf der Plattform anmelden, nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfiehlt die KfW darüber hinaus das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform nach dortiger Registrierung) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der die Unternehmen ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können. Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits sind an den Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144) zu richten.
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfiehlt die KfW darüber hinaus das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform nach dortiger Registrierung) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der die Unternehmen ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können. Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits sind an den Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144) zu richten.
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden: Die KfW weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber bzw. Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 107 Abs. 3 GWB: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden: Die KfW weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber bzw. Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 107 Abs. 3 GWB: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Quelle: OJS 2016/S 023-036895 (2016-01-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-16 📅
Name: Rud. Otto Meyer Technik Ltd. & Co. KG
Postanschrift: Werner-Heisenberg-Straße 2
Postort: Neu-Isenburg
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland 🇩🇪