Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung, Wartung (Pflege), Weiterentwicklung eines integrierten Planungs- und Dispositionssystems für Fahrzeuge und Personale im Schienenbereich, sowie ggf. benötigter Beraterleistungen für das Geschäftsfeld DB Regio. Als Ersatz der heute in diesem Bereich bei der DB Regio eingesetzten Systeme soll die zu beschaffende IT-Lösung flexiblere Kostenstrukturen aufweisen, die mit dem Nutzungsumfang skalieren, einen durchgängigen Prozess ohne Medienbrüche in der Datenhaltung unterstützen und eine integrierte Sicht aller Planungsschritte bieten. Das integrierte System soll dabei die fachlichen Blöcke der Fahrlagen- und Umlaufplanung, der Dienst-/Schichtplanung, des Fahrzeugeinsatzes / der Fahrzeugdisposition und des Personaleinsatzes / der Personaldisposition umfassen. Fahrlagen- und Umlaufplanung Der Prozessbereich Fahrlagen- und Umlaufplanung umfasst die Tätigkeiten des Umlaufplaners und ermöglicht einen fahrplanmäßigen Betrieb durch die Verplanung aller hierfür notwendigen Fahrlagen zu Leistungslaufwegen. Der Umlaufplan dient der Schichtplanung und Fahrzeugdisposition als planerische Grundlage. Er enthält alle zu erbringenden Leistungen und die logischen Angaben über die zu disponierenden Fahrzeuge. Eingangsgrößen sind die bestellten Trassen aus dem Vorsystem, in dem der Fahrplan erstellt wird. Das Vorsystem wandelt die Trassen in Fahrlagen um. Diese zeigen an, wann und wo Züge fahren sollen und geben die Zugcharakteristik vor. Nachdem der Umlaufplaner ausgewählt hat, welche Fahrlagen er in seinem Planungssystem übernehmen will, werden diese einer Konsistenz- und Kompatibilitätsprüfung unterzogen: Das System überprüft die Logik der Fahrlagen an sich sowie ob die Passfähigkeit von bereits in Um-läufen verplanten, aktualisierten Fahrlagen weiterhin gegeben ist. Dem Umlaufplaner stehen eine produktive, eine planerische und eine konzeptionelle Planungsumgebung zur Verfügung. Sie dienen der Planung im aktuellen Fahrplanjahr, im kommenden Fahrplanjahr sowie der Arbeit an Studien und Ausschreibungen. Nach Abschluss der Fahrlagenbearbeitung ordnet der Umlaufplaner diese als Leistungslaufwege komplett oder teilweise einem Umlauf zu. Die Leistungslaufwege kombiniert der Umlaufplaner und ergänzt diese um örtliche Serviceblöcke und fehlende Leistungen, die beispielsweise durch Leerfahrten entstehen. Der Umlaufplaner präzisiert die Fahrzeuginformationen um Anzahl, Bauart und fahrzeugbezogene Komfortangaben. In einer Umlaufabschlussprüfung werden insbesondere die zeitlichen und örtlichen Angaben innerhalb des fertiggeplanten Umlaufs überprüft. Erst wenn die zeitlichen und örtlichen Angaben konsistent sind, kann ein Umlauf finalisiert werden. Ebenso prüft das System den Zugverband, der sich durch die Kombination von Umläufen ergibt – beispielsweise muss die Zugcharakteristik des Zugverbands mit der hinterlegten Infrastruktur kompatibel sein. Abschließend entscheidet der Umlaufplaner über die Freigabe der Umlaufpläne und kann sie somit der Fahrzeugdisposition und der Schichtplanung zur Verfügung stellen. Fahrzeugeinsatz / Fahrzeugdisposition In der Fahrzeugdisposition werden die physischen Fahrzeuge – durch die Disponenten – aus dem Fahrzeugpool heraus den geplanten Umläufen zugeordnet. Entscheidend dafür ist die Übermittlung der geplanten Umläufe und logischen Fahrzeuge durch die Umlaufplanung. Das System soll also, für die physische Planung von Fahrzeugen, einen entsprechenden Fahrzeugpool vorhalten, aus welchem die Fahrzeuge dann der Planung zugeteilt werden. Der Standardprozess der Fahrzeugdisposition benötigt eine Reihe von Informationen aus dem System, so dass die Disponenten einsehen können, ob die geplanten Fahrlagen von Zügen der tatsächlichen Situation vor Ort bzw. auf der Strecke entsprechen. In diesen sogenannten Leistungsblöcken soll das System die Fahrstrecke, den geplanten Fahrplan als auch die Abweichungen vom Fahrplan anzeigen. Ebenso relevant für den Bereich der Fahrzeugplanung ist für den Disponenten, dass an den Fahrzeugen die spezifischen Attribute der Triebfahrzeuge als auch der Reisezugwagen ersichtlich sind. Diese Attribute der Fahrzeuge soll das System vorhalten und grafisch (mit Icons zum Beispiel) dem Disponenten auf der Bedienoberfläche anzeigen. Der Standardprozess der Fahrzeugdisposition wird stark beeinflusst durch die Übermittlung von Ereignissen im Bahnbetrieb, welche die ursprüngliche Disponierung der Fahrzeuge als auch der örtlichen Dienste (Werkstattaufenthalte, Reinigungen, Betriebsstoffe nachfüllen) beeinträchtigen und ggf. eine Ad-hoc-Disponierung auch dieser Gewerke zur Folge haben. Im Rahmen des Standardprozesses werden ebenso örtliche Rangierfahrten als auch die Abstellung von Fahrzeugen in Bahnhöfen organisiert. Dienst-/Schichtplanung und Personaleinsatz / Personaldisposition Der Bereich Personal muss in zwei Teilbereiche gegliedert werden – den planerischen und den dispositiven Teil. Im planerischen Teil werden aus den geplanten Umläufen und Fahrlagen Leistungselemente bezogen, die mit Personal zu besetzen sind. Dazu werden Schichten gebildet und die Leistungselemente darauf verteilt. Hierbei unterliegen die Schichten einem gesetzlichen, tariflichen und fachlichen Regelwerk, welches einzuhalten ist. Die Schichtplanung ist mitbestimmungspflichtig und muss erst von dem örtlichen Betriebsrat freigegeben werden, bevor die erstellten Schichten mit Personal besetzt werden können. Bei der Besetzung der Schichten wird ebenfalls geprüft, ob der zu verplanende Mitarbeiter, die Qualifikation bzw. Tauglichkeit besitzt, die geforderte Tätigkeit des zu Grunde liegende Leistungselements ausführen zu können bzw. zu dürfen. Die kalendertagsgenaue Planung von Schichten und Mitarbeiter wird in einem Einsatzplan festgehalten, der ebenfalls mitbestimmungspflichtig ist. Nach der Freigabe des Einsatzplans wird der Plan in die Disposition übergeben. Somit ist der Planungsteil abgeschlossen. Im dispositiven Teil werden alle weiteren Ereignisse über die Schichten und den Einsatzplan geregelt. Änderungen in der Disposition haben keine Auswirkungen auf den abgeschlossenen Planungsstand und können für einen späteren Planungsdurchlauf vorgemerkt werden. Der Einsatzplan wird mindestens zehn Tage vor Einsatz an die Mitarbeiter ausgehändigt. Ereignisse, bspw. Krankmeldung, die kurzfristig auftreten, werden von der Ad-hoc-Disposition über die Leitstelle geregelt. Die Mitarbeiter besitzen zukünftig die Möglichkeit ihre geleistete Arbeitszeit über mobile Endgeräte zu erfassen und somit die Informationen sofort an die Verrechnung weitergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-26.
Auftragsbekanntmachung (2016-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Branchenspezifisches Softwarepaket
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Branchenspezifisches Softwarepaket📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Regio AG (Bukr 12)
Postanschrift: Stephensonstr. 1
Postleitzahl: 60326
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
E-Mail: dagmar.boehm@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 6926552028📞
Fax: +49 6926520450 📠
1. Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der Deutschen Bahn (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie die Anlagen 1 bis 4 zu dieser Bekanntmachung.
Sollten Sie noch keinen Zugriff auf das e-Vergabeportal der Deutschen Bahn besitzen, müssen sie sich auf dem Portal unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) registrieren.
Den Bietern stehen die folgenden Verfahren zur Einreichung von Teilnahmeanträgen zur Verfügung:
a) Teilnahmeantrag über das Vergabeportal mit qualifizierter elektronischer Signatur (bloße E-Mail-Signatur nicht ausreichend): Der Bewerber nutzt das Vergabeportal, um die mit dem Teilnahmeantrag geforderten Angaben zu machen und ggf. Begleitdokumente hochzuladen. Er signiert den Teilnahmeantrag mittels elektronischer Signatur und sendet ihn elektronisch an die Vergabestelle.
b) Teilnahmeantrag über das Vergabeportal mit Mantelbogen: Der Bieter nutzt das Vergabeportal, um die mit dem Teilnahmeantrag geforderten Angaben zu machen und ggf. Begleitdokumente hochzuladen. Das System generiert für den Teilnahmeantrag sodann eine Prüfziffer. Die Prüfziffer wird auf dem sog. Mantelbogen vermerkt, der auszudrucken und mit rechtsverbindlicher Unterschrift zu versehen ist. Der Mantel-bogen ist im Original bei der Vergabestelle einzureichen. Die Prüfziffer ermöglicht die zweifelsfreie Zuordnung des elektronischen Teilnahmeantrags zur rechts-verbindlichen Unterschrift des Bewerbers. Bitte beachten Sie, dass zur Einhaltung der Frist für den Teilnahmeantrag sowohl die Angaben/Dokumente auf der e-Vergabeplattform eingestellt sein müssen als auch der rechtsverbindlich unterschriebene Mantelbogen bei der Vergabestelle vorliegen muss, andernfalls kann der Teilnahmeantrag als nicht fristgerecht eingegangen nicht gewertet werden.
Auf jede andere Art übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zulässig.
Bei technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline (0800/265 8638), die Mo. – Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung steht.
2. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 20 Abs. 3 SektVO auf andere Unternehmen berufen. Er hat jedoch nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, in dem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe eines Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
3. Soweit vorstehende Ziffer 2. nicht eingreift, hat der Bewerber die von ihm vorgesehenen Nachunternehmer sowie die Art der an sie zu vergebenden Leistungen im Teilnahmeantrag vorläufig zu bezeichnen. Der Auftraggeber kann vor Erteilung des Zuschlags eine verbindliche Benennung verlangen. Als Nachunternehmer gelten auch mit dem Bewerber verbundene Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignung von Nachunternehmern nach Maßgabe der Anforderungen unter Ziffer III.2 der Vergabebekanntmachung zu prüfen und Verfügbarkeitsnachweise zu fordern.
Im Falle eines Austauschs von Nachunternehmern behält sich der Auftraggeber eine erneute Prüfung der Eignung vor.
4. Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.2), die bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
5. Die Ansprechpartner des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail Adresse anzugeben
6. Weiterer Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
Im Rahmen der Vergabe wird zunächst ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Im Mittelpunkt des Teilnahmewettbewerbs steht die Erhebung von Informationen über die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bewerbers zur Erbringung der zu vergebenden Leistungen.
Die Prüfung bzw. Bewertung der Eignung eines Bewerbers und die Entscheidung darüber, ob der Bewerber letztlich zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, erfolgt auf Basis der Eignungsmatrix. Die Eignungsmatrix führt alle für eine erfolgreiche Bewerbung notwendigen Anforderungen auf und stellt das Bewertungsschema dar, auf Basis dessen die eingehenden Teilnahmeanträge inhaltlich bewertet werden. Gemäß § 20 Abs. 2 SektVO werden maximal 5 geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten mehr als 5 Unternehmen die zwingenden Kriterien zur Eignung erfüllen, werden diejenigen 5 Unternehmen aufgefordert, die in der Eignungsprüfung die besten Ergebnisse erzielt haben. Sollte die Bewertung ein knappes Ergebnis aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, weitere Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, deren Gesamtbewertung maximal 10 %-Punkte von der Bewertung des Fünftplatzierten abweicht.
Neben der Erfüllung der Ausschlusskriterien ist Mindestanforderung zum Bestehen der Eignungsprüfung eine Gesamtwertung von 32 % im Rahmen der fachlichen Bewertungskriterien.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Verhandlungsverfahrens eine sog. strukturierte Verhandlung (bspw. unter Einsatz eines elektronischen Tools) durchzuführen. Den konkreten Ablauf und weitere Details wird der Auftraggeber den ausgewählten Bietern rechtzeitig vorher mitteilen.
1. Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der Deutschen Bahn (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie die Anlagen 1 bis 4 zu dieser Bekanntmachung.
Sollten Sie noch keinen Zugriff auf das e-Vergabeportal der Deutschen Bahn besitzen, müssen sie sich auf dem Portal unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) registrieren.
Den Bietern stehen die folgenden Verfahren zur Einreichung von Teilnahmeanträgen zur Verfügung:
a) Teilnahmeantrag über das Vergabeportal mit qualifizierter elektronischer Signatur (bloße E-Mail-Signatur nicht ausreichend): Der Bewerber nutzt das Vergabeportal, um die mit dem Teilnahmeantrag geforderten Angaben zu machen und ggf. Begleitdokumente hochzuladen. Er signiert den Teilnahmeantrag mittels elektronischer Signatur und sendet ihn elektronisch an die Vergabestelle.
b) Teilnahmeantrag über das Vergabeportal mit Mantelbogen: Der Bieter nutzt das Vergabeportal, um die mit dem Teilnahmeantrag geforderten Angaben zu machen und ggf. Begleitdokumente hochzuladen. Das System generiert für den Teilnahmeantrag sodann eine Prüfziffer. Die Prüfziffer wird auf dem sog. Mantelbogen vermerkt, der auszudrucken und mit rechtsverbindlicher Unterschrift zu versehen ist. Der Mantel-bogen ist im Original bei der Vergabestelle einzureichen. Die Prüfziffer ermöglicht die zweifelsfreie Zuordnung des elektronischen Teilnahmeantrags zur rechts-verbindlichen Unterschrift des Bewerbers. Bitte beachten Sie, dass zur Einhaltung der Frist für den Teilnahmeantrag sowohl die Angaben/Dokumente auf der e-Vergabeplattform eingestellt sein müssen als auch der rechtsverbindlich unterschriebene Mantelbogen bei der Vergabestelle vorliegen muss, andernfalls kann der Teilnahmeantrag als nicht fristgerecht eingegangen nicht gewertet werden.
Auf jede andere Art übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zulässig.
Bei technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline (0800/265 8638), die Mo. – Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung steht.
2. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 20 Abs. 3 SektVO auf andere Unternehmen berufen. Er hat jedoch nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, in dem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe eines Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
3. Soweit vorstehende Ziffer 2. nicht eingreift, hat der Bewerber die von ihm vorgesehenen Nachunternehmer sowie die Art der an sie zu vergebenden Leistungen im Teilnahmeantrag vorläufig zu bezeichnen. Der Auftraggeber kann vor Erteilung des Zuschlags eine verbindliche Benennung verlangen. Als Nachunternehmer gelten auch mit dem Bewerber verbundene Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignung von Nachunternehmern nach Maßgabe der Anforderungen unter Ziffer III.2 der Vergabebekanntmachung zu prüfen und Verfügbarkeitsnachweise zu fordern.
Im Falle eines Austauschs von Nachunternehmern behält sich der Auftraggeber eine erneute Prüfung der Eignung vor.
4. Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.2), die bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
5. Die Ansprechpartner des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail Adresse anzugeben
6. Weiterer Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
Im Rahmen der Vergabe wird zunächst ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Im Mittelpunkt des Teilnahmewettbewerbs steht die Erhebung von Informationen über die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bewerbers zur Erbringung der zu vergebenden Leistungen.
Die Prüfung bzw. Bewertung der Eignung eines Bewerbers und die Entscheidung darüber, ob der Bewerber letztlich zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, erfolgt auf Basis der Eignungsmatrix. Die Eignungsmatrix führt alle für eine erfolgreiche Bewerbung notwendigen Anforderungen auf und stellt das Bewertungsschema dar, auf Basis dessen die eingehenden Teilnahmeanträge inhaltlich bewertet werden. Gemäß § 20 Abs. 2 SektVO werden maximal 5 geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten mehr als 5 Unternehmen die zwingenden Kriterien zur Eignung erfüllen, werden diejenigen 5 Unternehmen aufgefordert, die in der Eignungsprüfung die besten Ergebnisse erzielt haben. Sollte die Bewertung ein knappes Ergebnis aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, weitere Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, deren Gesamtbewertung maximal 10 %-Punkte von der Bewertung des Fünftplatzierten abweicht.
Neben der Erfüllung der Ausschlusskriterien ist Mindestanforderung zum Bestehen der Eignungsprüfung eine Gesamtwertung von 32 % im Rahmen der fachlichen Bewertungskriterien.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Verhandlungsverfahrens eine sog. strukturierte Verhandlung (bspw. unter Einsatz eines elektronischen Tools) durchzuführen. Den konkreten Ablauf und weitere Details wird der Auftraggeber den ausgewählten Bietern rechtzeitig vorher mitteilen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung, Wartung (Pflege), Weiterentwicklung eines integrierten Planungs- und Dispositionssystems für Fahrzeuge und Personale im Schienenbereich, sowie ggf. benötigter Beraterleistungen für das Geschäftsfeld DB Regio.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung, Wartung (Pflege), Weiterentwicklung eines integrierten Planungs- und Dispositionssystems für Fahrzeuge und Personale im Schienenbereich, sowie ggf. benötigter Beraterleistungen für das Geschäftsfeld DB Regio.
Als Ersatz der heute in diesem Bereich bei der DB Regio eingesetzten Systeme soll die zu beschaffende IT-Lösung flexiblere Kostenstrukturen aufweisen, die mit dem Nutzungsumfang skalieren, einen durchgängigen Prozess ohne Medienbrüche in der Datenhaltung unterstützen und eine integrierte Sicht aller Planungsschritte bieten. Das integrierte System soll dabei die fachlichen Blöcke der Fahrlagen- und Umlaufplanung, der Dienst-/Schichtplanung, des Fahrzeugeinsatzes / der Fahrzeugdisposition und des Personaleinsatzes / der Personaldisposition umfassen.
Als Ersatz der heute in diesem Bereich bei der DB Regio eingesetzten Systeme soll die zu beschaffende IT-Lösung flexiblere Kostenstrukturen aufweisen, die mit dem Nutzungsumfang skalieren, einen durchgängigen Prozess ohne Medienbrüche in der Datenhaltung unterstützen und eine integrierte Sicht aller Planungsschritte bieten. Das integrierte System soll dabei die fachlichen Blöcke der Fahrlagen- und Umlaufplanung, der Dienst-/Schichtplanung, des Fahrzeugeinsatzes / der Fahrzeugdisposition und des Personaleinsatzes / der Personaldisposition umfassen.
Fahrlagen- und Umlaufplanung
Der Prozessbereich Fahrlagen- und Umlaufplanung umfasst die Tätigkeiten des Umlaufplaners und ermöglicht einen fahrplanmäßigen Betrieb durch die Verplanung aller hierfür notwendigen Fahrlagen zu Leistungslaufwegen. Der Umlaufplan dient der Schichtplanung und Fahrzeugdisposition als planerische Grundlage. Er enthält alle zu erbringenden Leistungen und die logischen Angaben über die zu disponierenden Fahrzeuge.
Der Prozessbereich Fahrlagen- und Umlaufplanung umfasst die Tätigkeiten des Umlaufplaners und ermöglicht einen fahrplanmäßigen Betrieb durch die Verplanung aller hierfür notwendigen Fahrlagen zu Leistungslaufwegen. Der Umlaufplan dient der Schichtplanung und Fahrzeugdisposition als planerische Grundlage. Er enthält alle zu erbringenden Leistungen und die logischen Angaben über die zu disponierenden Fahrzeuge.
Eingangsgrößen sind die bestellten Trassen aus dem Vorsystem, in dem der Fahrplan erstellt wird. Das Vorsystem wandelt die Trassen in Fahrlagen um. Diese zeigen an, wann und wo Züge fahren sollen und geben die Zugcharakteristik vor.
Nachdem der Umlaufplaner ausgewählt hat, welche Fahrlagen er in seinem Planungssystem übernehmen will, werden diese einer Konsistenz- und Kompatibilitätsprüfung unterzogen: Das System überprüft die Logik der Fahrlagen an sich sowie ob die Passfähigkeit von bereits in Um-läufen verplanten, aktualisierten Fahrlagen weiterhin gegeben ist.
Nachdem der Umlaufplaner ausgewählt hat, welche Fahrlagen er in seinem Planungssystem übernehmen will, werden diese einer Konsistenz- und Kompatibilitätsprüfung unterzogen: Das System überprüft die Logik der Fahrlagen an sich sowie ob die Passfähigkeit von bereits in Um-läufen verplanten, aktualisierten Fahrlagen weiterhin gegeben ist.
Dem Umlaufplaner stehen eine produktive, eine planerische und eine konzeptionelle Planungsumgebung zur Verfügung. Sie dienen der Planung im aktuellen Fahrplanjahr, im kommenden Fahrplanjahr sowie der Arbeit an Studien und Ausschreibungen.
Nach Abschluss der Fahrlagenbearbeitung ordnet der Umlaufplaner diese als Leistungslaufwege komplett oder teilweise einem Umlauf zu. Die Leistungslaufwege kombiniert der Umlaufplaner und ergänzt diese um örtliche Serviceblöcke und fehlende Leistungen, die beispielsweise durch Leerfahrten entstehen. Der Umlaufplaner präzisiert die Fahrzeuginformationen um Anzahl, Bauart und fahrzeugbezogene Komfortangaben.
Nach Abschluss der Fahrlagenbearbeitung ordnet der Umlaufplaner diese als Leistungslaufwege komplett oder teilweise einem Umlauf zu. Die Leistungslaufwege kombiniert der Umlaufplaner und ergänzt diese um örtliche Serviceblöcke und fehlende Leistungen, die beispielsweise durch Leerfahrten entstehen. Der Umlaufplaner präzisiert die Fahrzeuginformationen um Anzahl, Bauart und fahrzeugbezogene Komfortangaben.
In einer Umlaufabschlussprüfung werden insbesondere die zeitlichen und örtlichen Angaben innerhalb des fertiggeplanten Umlaufs überprüft. Erst wenn die zeitlichen und örtlichen Angaben konsistent sind, kann ein Umlauf finalisiert werden. Ebenso prüft das System den Zugverband, der sich durch die Kombination von Umläufen ergibt – beispielsweise muss die Zugcharakteristik des Zugverbands mit der hinterlegten Infrastruktur kompatibel sein.
In einer Umlaufabschlussprüfung werden insbesondere die zeitlichen und örtlichen Angaben innerhalb des fertiggeplanten Umlaufs überprüft. Erst wenn die zeitlichen und örtlichen Angaben konsistent sind, kann ein Umlauf finalisiert werden. Ebenso prüft das System den Zugverband, der sich durch die Kombination von Umläufen ergibt – beispielsweise muss die Zugcharakteristik des Zugverbands mit der hinterlegten Infrastruktur kompatibel sein.
Abschließend entscheidet der Umlaufplaner über die Freigabe der Umlaufpläne und kann sie somit der Fahrzeugdisposition und der Schichtplanung zur Verfügung stellen.
Fahrzeugeinsatz / Fahrzeugdisposition
In der Fahrzeugdisposition werden die physischen Fahrzeuge – durch die Disponenten – aus dem Fahrzeugpool heraus den geplanten Umläufen zugeordnet. Entscheidend dafür ist die Übermittlung der geplanten Umläufe und logischen Fahrzeuge durch die Umlaufplanung. Das System soll also, für die physische Planung von Fahrzeugen, einen entsprechenden Fahrzeugpool vorhalten, aus welchem die Fahrzeuge dann der Planung zugeteilt werden. Der Standardprozess der Fahrzeugdisposition benötigt eine Reihe von Informationen aus dem System, so dass die Disponenten einsehen können, ob die geplanten Fahrlagen von Zügen der tatsächlichen Situation vor Ort bzw. auf der Strecke entsprechen. In diesen sogenannten Leistungsblöcken soll das System die Fahrstrecke, den geplanten Fahrplan als auch die Abweichungen vom Fahrplan anzeigen. Ebenso relevant für den Bereich der Fahrzeugplanung ist für den Disponenten, dass an den Fahrzeugen die spezifischen Attribute der Triebfahrzeuge als auch der Reisezugwagen ersichtlich sind. Diese Attribute der Fahrzeuge soll das System vorhalten und grafisch (mit Icons zum Beispiel) dem Disponenten auf der Bedienoberfläche anzeigen.
In der Fahrzeugdisposition werden die physischen Fahrzeuge – durch die Disponenten – aus dem Fahrzeugpool heraus den geplanten Umläufen zugeordnet. Entscheidend dafür ist die Übermittlung der geplanten Umläufe und logischen Fahrzeuge durch die Umlaufplanung. Das System soll also, für die physische Planung von Fahrzeugen, einen entsprechenden Fahrzeugpool vorhalten, aus welchem die Fahrzeuge dann der Planung zugeteilt werden. Der Standardprozess der Fahrzeugdisposition benötigt eine Reihe von Informationen aus dem System, so dass die Disponenten einsehen können, ob die geplanten Fahrlagen von Zügen der tatsächlichen Situation vor Ort bzw. auf der Strecke entsprechen. In diesen sogenannten Leistungsblöcken soll das System die Fahrstrecke, den geplanten Fahrplan als auch die Abweichungen vom Fahrplan anzeigen. Ebenso relevant für den Bereich der Fahrzeugplanung ist für den Disponenten, dass an den Fahrzeugen die spezifischen Attribute der Triebfahrzeuge als auch der Reisezugwagen ersichtlich sind. Diese Attribute der Fahrzeuge soll das System vorhalten und grafisch (mit Icons zum Beispiel) dem Disponenten auf der Bedienoberfläche anzeigen.
Der Standardprozess der Fahrzeugdisposition wird stark beeinflusst durch die Übermittlung von Ereignissen im Bahnbetrieb, welche die ursprüngliche Disponierung der Fahrzeuge als auch der örtlichen Dienste (Werkstattaufenthalte, Reinigungen, Betriebsstoffe nachfüllen) beeinträchtigen und ggf. eine Ad-hoc-Disponierung auch dieser Gewerke zur Folge haben. Im Rahmen des Standardprozesses werden ebenso örtliche Rangierfahrten als auch die Abstellung von Fahrzeugen in Bahnhöfen organisiert.
Der Standardprozess der Fahrzeugdisposition wird stark beeinflusst durch die Übermittlung von Ereignissen im Bahnbetrieb, welche die ursprüngliche Disponierung der Fahrzeuge als auch der örtlichen Dienste (Werkstattaufenthalte, Reinigungen, Betriebsstoffe nachfüllen) beeinträchtigen und ggf. eine Ad-hoc-Disponierung auch dieser Gewerke zur Folge haben. Im Rahmen des Standardprozesses werden ebenso örtliche Rangierfahrten als auch die Abstellung von Fahrzeugen in Bahnhöfen organisiert.
Dienst-/Schichtplanung und Personaleinsatz / Personaldisposition
Der Bereich Personal muss in zwei Teilbereiche gegliedert werden – den planerischen und den dispositiven Teil.
Im planerischen Teil werden aus den geplanten Umläufen und Fahrlagen Leistungselemente bezogen, die mit Personal zu besetzen sind. Dazu werden Schichten gebildet und die Leistungselemente darauf verteilt. Hierbei unterliegen die Schichten einem gesetzlichen, tariflichen und fachlichen Regelwerk, welches einzuhalten ist.
Im planerischen Teil werden aus den geplanten Umläufen und Fahrlagen Leistungselemente bezogen, die mit Personal zu besetzen sind. Dazu werden Schichten gebildet und die Leistungselemente darauf verteilt. Hierbei unterliegen die Schichten einem gesetzlichen, tariflichen und fachlichen Regelwerk, welches einzuhalten ist.
Die Schichtplanung ist mitbestimmungspflichtig und muss erst von dem örtlichen Betriebsrat freigegeben werden, bevor die erstellten Schichten mit Personal besetzt werden können. Bei der Besetzung der Schichten wird ebenfalls geprüft, ob der zu verplanende Mitarbeiter, die Qualifikation bzw. Tauglichkeit besitzt, die geforderte Tätigkeit des zu Grunde liegende Leistungselements ausführen zu können bzw. zu dürfen. Die kalendertagsgenaue Planung von Schichten und Mitarbeiter wird in einem Einsatzplan festgehalten, der ebenfalls mitbestimmungspflichtig ist. Nach der Freigabe des Einsatzplans wird der Plan in die Disposition übergeben. Somit ist der Planungsteil abgeschlossen.
Die Schichtplanung ist mitbestimmungspflichtig und muss erst von dem örtlichen Betriebsrat freigegeben werden, bevor die erstellten Schichten mit Personal besetzt werden können. Bei der Besetzung der Schichten wird ebenfalls geprüft, ob der zu verplanende Mitarbeiter, die Qualifikation bzw. Tauglichkeit besitzt, die geforderte Tätigkeit des zu Grunde liegende Leistungselements ausführen zu können bzw. zu dürfen. Die kalendertagsgenaue Planung von Schichten und Mitarbeiter wird in einem Einsatzplan festgehalten, der ebenfalls mitbestimmungspflichtig ist. Nach der Freigabe des Einsatzplans wird der Plan in die Disposition übergeben. Somit ist der Planungsteil abgeschlossen.
Im dispositiven Teil werden alle weiteren Ereignisse über die Schichten und den Einsatzplan geregelt. Änderungen in der Disposition haben keine Auswirkungen auf den abgeschlossenen Planungsstand und können für einen späteren Planungsdurchlauf vorgemerkt werden. Der Einsatzplan wird mindestens zehn Tage vor Einsatz an die Mitarbeiter ausgehändigt. Ereignisse, bspw. Krankmeldung, die kurzfristig auftreten, werden von der Ad-hoc-Disposition über die Leitstelle geregelt.
Im dispositiven Teil werden alle weiteren Ereignisse über die Schichten und den Einsatzplan geregelt. Änderungen in der Disposition haben keine Auswirkungen auf den abgeschlossenen Planungsstand und können für einen späteren Planungsdurchlauf vorgemerkt werden. Der Einsatzplan wird mindestens zehn Tage vor Einsatz an die Mitarbeiter ausgehändigt. Ereignisse, bspw. Krankmeldung, die kurzfristig auftreten, werden von der Ad-hoc-Disposition über die Leitstelle geregelt.
Die Mitarbeiter besitzen zukünftig die Möglichkeit ihre geleistete Arbeitszeit über mobile Endgeräte zu erfassen und somit die Informationen sofort an die Verrechnung weitergeben.
Beschreibung der Optionen: Zahl der möglichen Verlängerungen: [ 3 ] [ x ] [ 12 Monate ].
Dauer: 96 Monate
Referenznummer: 16TEA20183
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Alle Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
1. Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Dokuments „Anlage 5 Lieferantenselbstauskunft “ (s.a. III.2.2)
2. Der Bewerber (Unternehmen) hat seinem Teilnahmeantrag eine Erklärung darüber beizufügen:
a) dass über sein Vermögen kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
b) dass er sich nicht in Liquidation befindet
c) dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat.
d) ob rechtskräftige Feststellungen über berufliche Verfehlungen bestehen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann.
e) er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat.
f) kein Fall des § 21 Abs. 1 und 2 SektVO vorliegt.
3. Als Nachweis, dass der Bewerber sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist, ist die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister seines Heimatlandes in deutscher Sprache (ggf. beglaubigte Übersetzung) vorzulegen.
3. Als Nachweis, dass der Bewerber sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist, ist die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister seines Heimatlandes in deutscher Sprache (ggf. beglaubigte Übersetzung) vorzulegen.
4. Weitere zwingende Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angabe zum Umsatz mit dem relevanten Produkt /den relevanten Produkten (bezüglich der Relevanz vgl. Auftragsbeschreibung unter II.1.5) im letzten Jahr sowie durchschnittlicher Umsatz mit dem relevanten Produkt / den relevanten Produkten in den letzten drei Wirtschaftsjahren
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Angabe zum Umsatz mit dem relevanten Produkt /den relevanten Produkten (bezüglich der Relevanz vgl. Auftragsbeschreibung unter II.1.5) im letzten Jahr sowie durchschnittlicher Umsatz mit dem relevanten Produkt / den relevanten Produkten in den letzten drei Wirtschaftsjahren
2. Der Bewerber hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die – soweit zutreffend – ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Lieferantenselbstauskunft einzureichen.
g) der Bewerber über deutschsprachige fachlich und technisch verantwortliche Ansprechpartner für alle fachlich/technische und vertraglichen Belange, die die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen, und über eine deutschsprachige Supporthotline verfügt."
g) der Bewerber über deutschsprachige fachlich und technisch verantwortliche Ansprechpartner für alle fachlich/technische und vertraglichen Belange, die die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen, und über eine deutschsprachige Supporthotline verfügt."
Fachliche Bewertungskriterien:
Eignung 1
Angabe von Referenzen für den Einsatz Ihrer mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren integrierten Planungs- und Dispositionssoftware in Eisenbahnverkehrsunternehmen mit regional verteilten Verkehren. Bitte verwenden Sie die beigefügte Vorlage für Referenzen (Anlage 8).
Angabe von Referenzen für den Einsatz Ihrer mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren integrierten Planungs- und Dispositionssoftware in Eisenbahnverkehrsunternehmen mit regional verteilten Verkehren. Bitte verwenden Sie die beigefügte Vorlage für Referenzen (Anlage 8).
Eignung 2
Angabe von Referenzen für den Einsatz Ihrer mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren integrierten Planungs- und Dispositionssoftware in Eisenbahnverkehrsunternehmen mit einem Verkehrsaufkommen von mind. 25 Millionen Zugkilometern pro Kalenderjahr. Bitte verwenden Sie die beigefügte Vorlage für Referenzen (Anlage 8).
Angabe von Referenzen für den Einsatz Ihrer mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren integrierten Planungs- und Dispositionssoftware in Eisenbahnverkehrsunternehmen mit einem Verkehrsaufkommen von mind. 25 Millionen Zugkilometern pro Kalenderjahr. Bitte verwenden Sie die beigefügte Vorlage für Referenzen (Anlage 8).
Eignung 3
Beschreiben Sie (max. 5 DIN-A4 Seiten), ob und inwiefern Ihre mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare integrierte Planungs- und Dispositionssoftware eine Modularisierbarkeit im Sinne der Möglichkeit zur Kapselung von Funktionalitäten mit optionaler Zuschaltung über Berechtigungs- und Lizenzmodelle aufweist.
Beschreiben Sie (max. 5 DIN-A4 Seiten), ob und inwiefern Ihre mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare integrierte Planungs- und Dispositionssoftware eine Modularisierbarkeit im Sinne der Möglichkeit zur Kapselung von Funktionalitäten mit optionaler Zuschaltung über Berechtigungs- und Lizenzmodelle aufweist.
Eignung 4
Nachweis von Mitarbeiten (inkl. freie Mitarbeiter und Subunternehmer), die in der Wartung und Weiterentwicklung (inklusive Konzeptionsleistungen) Ihres mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren integrierten Planungs- und Dispositionsystems tätig sind.
Nachweis von Mitarbeiten (inkl. freie Mitarbeiter und Subunternehmer), die in der Wartung und Weiterentwicklung (inklusive Konzeptionsleistungen) Ihres mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren integrierten Planungs- und Dispositionsystems tätig sind.
Als Nachweis ist eine Eigenerklärung gefordert.
Eignung 5.1
Umfang der technischen Leistungen
Leistungen, die für den technischen Betrieb Ihres mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren integrierten Planungs- und Dispositionsystem im Sinne von Housing und Hosting auf Basis entsprechender Hardware und der zu deren Betrieb benötigten Infrastruktur erbracht werden.
Leistungen, die für den technischen Betrieb Ihres mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren integrierten Planungs- und Dispositionsystem im Sinne von Housing und Hosting auf Basis entsprechender Hardware und der zu deren Betrieb benötigten Infrastruktur erbracht werden.
Bitte beschreiben Sie Ihren möglichen Leistungsumfang anhand folgender Parameter:
— Umfang des Angebotes anhand eines Schichtenmodells (z.B. Housing, Hosting, Plattformbetrieb, Anwendungsbetrieb etc.)
— Bereitstellungmodell (z.B. eigene Leistungserbringung, Leistungserbringung durch Partner, Standorte, technische und organisatorische Redundanzen etc.)
— Verfügbare Technologien und Produkte im Rahmen Ihres mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren integrierten Planungs- und Dispositionsystems, sowie darüber hinaus als alternative und ergänzende Angebote jeweils mit Angabe der angebotenen Leistungs- und Qualitätsparameter (z.B. Service- und Performancelevel)
— Verfügbare Technologien und Produkte im Rahmen Ihres mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren integrierten Planungs- und Dispositionsystems, sowie darüber hinaus als alternative und ergänzende Angebote jeweils mit Angabe der angebotenen Leistungs- und Qualitätsparameter (z.B. Service- und Performancelevel)
Hinweis:
Die Punkte 5.2, 5.3 und 5.4 sind nur anzugeben, wenn mind. 1 Leistung für den technischen Betrieb erbracht wird."
Eignung 5.2
Umfang der weiteren Serviceleistungen:
Leistungen und Services, die über reinen technischen Betrieb der angebotenen Lösung hinausgehen.
Bitte beschreiben dazu auch nach welchen Modellen und Methoden sie dabei typischerweise vorgehen. Gehen Sie dabei auf die Verwendung von Standards und Frameworks wie ITIL, DevOps und COBIT ein, unter konkreter Nennung der relevanten Kernprozesse im Rahmen der Leistungserbringung.
Bitte beschreiben dazu auch nach welchen Modellen und Methoden sie dabei typischerweise vorgehen. Gehen Sie dabei auf die Verwendung von Standards und Frameworks wie ITIL, DevOps und COBIT ein, unter konkreter Nennung der relevanten Kernprozesse im Rahmen der Leistungserbringung.
Eignung 5.3
Zertifizierungen und Qualitätsmanagement:
Benennen der Zertifizierungen und Standards nach denen die verfügbaren Leistungen technischer Betriebsführung erbracht werden.
Gehen Sie dabei bitte auf die Zertifizierung des Unternehmens bzw. der Partner, durch die operativ die Leistungserbringung erfolgt, die Zertifizierung der technischen Betriebsstandorte (z.B. Rechenzentren nach ISO 27000, Verfügbarkeitsstufen entsprechen Tier-Level des Uptime Institutes) und die etablierten Standards im Qualitätsmanagement ein.
Gehen Sie dabei bitte auf die Zertifizierung des Unternehmens bzw. der Partner, durch die operativ die Leistungserbringung erfolgt, die Zertifizierung der technischen Betriebsstandorte (z.B. Rechenzentren nach ISO 27000, Verfügbarkeitsstufen entsprechen Tier-Level des Uptime Institutes) und die etablierten Standards im Qualitätsmanagement ein.
Eignung 5.4
Belegen Sie anhand von Referenzen welche vergleichbaren Leistungen Sie im technischen Betrieb von Anwendungen erbracht haben:
— auf Basis Ihres mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren integrierten Planungs- und Dispositionsystems oder einem ähnlichen System
— für Kunden mit vergleichbaren Prozessen, die durch Ihre Lösung unterstützt werden
— für Kunden der gleichen oder aus einer vergleichbaren Branche
Neben der Erfüllung der Ausschlusskriterien ist Mindestanforderung zum Bestehen der Eignungsprüfung eine Gesamtwertung von 32 % im Rahmen der fachlichen Bewertungskriterien.
Die Auswahl der Bewerber für eine Angebotsaufforderung erfolgt anhand der Anlage 2 „Eignungsmatrix“. Das Dokument „Anlage 2_Eignungsmatrix“. – befindet sich auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG (https://www.deutschebahn.com/bieterportal)
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Werden ggf. bei der Angebotsaufforderung angefordert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es finden – unter Ausschluss anderer Bedingungen – die in den Vergabeunterlagen (Angebotsaufforderung) versandten für die Leistungserbringung einschlägigen Vertragsbedingungen des Konzerns Deutsche Bahn in der aktuell gültigen Fassung Anwendung. Eventuelle Abweichungen zu den DB-Mustern werden ebenfalls in den Vergabeunterlagen dargestellt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Es finden – unter Ausschluss anderer Bedingungen – die in den Vergabeunterlagen (Angebotsaufforderung) versandten für die Leistungserbringung einschlägigen Vertragsbedingungen des Konzerns Deutsche Bahn in der aktuell gültigen Fassung Anwendung. Eventuelle Abweichungen zu den DB-Mustern werden ebenfalls in den Vergabeunterlagen dargestellt.
Rechnungen sind grundsätzlich in EUR zu stellen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung. Eine Bietergemeinschaft hat in ihrem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Änderungen in der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften nach Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge sind nicht mehr gestattet. „Anlage 6_Bietergemeinschafterklärung“ – befindet sich auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG (https://www.deutschebahn.com/bieterportal).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung. Eine Bietergemeinschaft hat in ihrem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Änderungen in der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften nach Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge sind nicht mehr gestattet. „Anlage 6_Bietergemeinschafterklärung“ – befindet sich auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG (https://www.deutschebahn.com/bieterportal).
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 8
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 52123
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499400 📠
Quelle: OJS 2016/S 043-071797 (2016-02-26)