Text
(...) Geplante Höchstzahl: 5.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt bei Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Nachweise durch Bewertung der Unterlagen nach folgender Maßgabe:
1. Umsatzstärke: 30 %;
2. Bewertung der vorgelegten Referenzen zu vergleichbaren Projekten: 60 %;
3. Beschäftigtenzahl: 10 %.
Näheres siehe Angaben zur Bewertungsmatrix im Informationsmemorandum.