Die Kur- und Kongressstadt Bad Homburg v.d. Höhe ist mit rund 55.000 Einwohnern Kreisstadt des Hochtaunuskreises. Als attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort und beliebte Kur- und Kongressstadt mit 550.000 Übernachtungen und 55.000 Tagungsgästen verbindet Bad Homburg sowohl die Tradition wie auch die Moderne. Um den aktuellen Herausforderungen in einer globalisierten Gesellschaft gerecht zu werden und nachhaltige Strukturen für die Zukunft zu schaffen, beabsichtigt die Stadt die Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) mit dem Zielhorizont 2030. Das ISEK 2030 umfasst das gesamte Stadtgebiet Bad Homburgs. Es ist eine dezidierte Betrachtung der einzelnen Stadtteile vorgesehen (Los 1). Das ISEK soll in einem umfassenden Beteiligungsprozess mit den Bürgerinnen und Bürgern und allen lokalen Akteuren erarbeitet werden (Los 2). Näheres siehe Angaben zu den Losen unter der jeweiligen Ziffer II.2.4).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Referenznummer: HG-2016-0147
Kurze Beschreibung:
Die Kur- und Kongressstadt Bad Homburg v.d. Höhe ist mit rund 55.000 Einwohnern Kreisstadt des Hochtaunuskreises. Als attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort und beliebte Kur- und Kongressstadt mit 550.000 Übernachtungen und 55.000 Tagungsgästen verbindet Bad Homburg sowohl die Tradition wie auch die Moderne. Um den aktuellen Herausforderungen in einer globalisierten Gesellschaft gerecht zu werden und nachhaltige Strukturen für die Zukunft zu schaffen, beabsichtigt die Stadt die Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) mit dem Zielhorizont 2030. Das ISEK 2030 umfasst das gesamte Stadtgebiet Bad Homburgs. Es ist eine dezidierte Betrachtung der einzelnen Stadtteile vorgesehen (Los 1). Das ISEK soll in einem umfassenden Beteiligungsprozess mit den Bürgerinnen und Bürgern und allen lokalen Akteuren erarbeitet werden (Los 2).
Näheres siehe Angaben zu den Losen unter der jeweiligen Ziffer II.2.4).
Die Kur- und Kongressstadt Bad Homburg v.d. Höhe ist mit rund 55.000 Einwohnern Kreisstadt des Hochtaunuskreises. Als attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort und beliebte Kur- und Kongressstadt mit 550.000 Übernachtungen und 55.000 Tagungsgästen verbindet Bad Homburg sowohl die Tradition wie auch die Moderne. Um den aktuellen Herausforderungen in einer globalisierten Gesellschaft gerecht zu werden und nachhaltige Strukturen für die Zukunft zu schaffen, beabsichtigt die Stadt die Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) mit dem Zielhorizont 2030. Das ISEK 2030 umfasst das gesamte Stadtgebiet Bad Homburgs. Es ist eine dezidierte Betrachtung der einzelnen Stadtteile vorgesehen (Los 1). Das ISEK soll in einem umfassenden Beteiligungsprozess mit den Bürgerinnen und Bürgern und allen lokalen Akteuren erarbeitet werden (Los 2).
Näheres siehe Angaben zu den Losen unter der jeweiligen Ziffer II.2.4).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratungsdienste von Architekten📦 Stadtplanung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hochtaunuskreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Ergänzender Hinweis zu Ziffer II.2.7): Die angegebene Vertragslaufzeit dient den Bewerbern als maximaler (Orientierungs-)Rahmen zur Durchführung des Prozesses für die Erstellung eines Angebots. Die tatsächliche Laufzeit des Gesamtprozesses kann hiervon abweichen und ist abhängig von dem Konzept.
Siehe im Übrigen VI.3).
Ergänzender Hinweis zu Ziffer II.2.7): Die angegebene Vertragslaufzeit dient den Bewerbern als maximaler (Orientierungs-)Rahmen zur Durchführung des Prozesses für die Erstellung eines Angebots. Die tatsächliche Laufzeit des Gesamtprozesses kann hiervon abweichen und ist abhängig von dem Konzept.
Siehe im Übrigen VI.3).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kur- und Kongressstadt Bad Homburg v.d. Höhe ist mit rund 55.000 Einwohnern Kreisstadt des Hochtaunuskreises. Als attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort und beliebte Kur- und Kongressstadt mit 550.000 Übernachtungen und 55.000 Tagungsgästen verbindet Bad Homburg sowohl die Tradition wie auch die Moderne. Um den aktuellen Herausforderungen in einer globalisierten Gesellschaft gerecht zu werden und nachhaltige Strukturen für die Zukunft zu schaffen, beabsichtigt die Stadt die Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) mit dem Zielhorizont 2030. Das ISEK 2030 umfasst das gesamte Stadtgebiet Bad Homburgs. Es ist eine dezidierte Betrachtung der einzelnen Stadtteile vorgesehen (Los 1). Das ISEK soll in einem umfassenden Beteiligungsprozess mit den Bürgerinnen und Bürgern und allen lokalen Akteuren erarbeitet werden (Los 2).
Die Kur- und Kongressstadt Bad Homburg v.d. Höhe ist mit rund 55.000 Einwohnern Kreisstadt des Hochtaunuskreises. Als attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort und beliebte Kur- und Kongressstadt mit 550.000 Übernachtungen und 55.000 Tagungsgästen verbindet Bad Homburg sowohl die Tradition wie auch die Moderne. Um den aktuellen Herausforderungen in einer globalisierten Gesellschaft gerecht zu werden und nachhaltige Strukturen für die Zukunft zu schaffen, beabsichtigt die Stadt die Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) mit dem Zielhorizont 2030. Das ISEK 2030 umfasst das gesamte Stadtgebiet Bad Homburgs. Es ist eine dezidierte Betrachtung der einzelnen Stadtteile vorgesehen (Los 1). Das ISEK soll in einem umfassenden Beteiligungsprozess mit den Bürgerinnen und Bürgern und allen lokalen Akteuren erarbeitet werden (Los 2).
Näheres siehe Angaben zu den Losen unter der jeweiligen Ziffer II.2.4).
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: Stadtplanung / Konzept
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Los 1 „Stadtplanung / Konzept“ beinhaltet die inhaltliche und konzeptionelle Entwicklung und Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes. Die Konzepterstellung umfasst sowohl die zukünftige Entwicklung der Gesamtstadt mit der Besonderheit ihrer Funktion als Kur- und Kongressstadt, wie auch eine detaillierte Betrachtung der einzelnen Stadtteile mit ihren individuellen Schwerpunkthemen. Zu den zu betrachtenden Themenfeldern gehören z.B. die Bereiche Demographie, Umwelt, Wirtschaft, Mobilität, Stadtplanung, Einzelhandel, Wohnen, Jugend, Soziales, Bildung, Wissenschaft, Kultur, Freizeit, Tourismus, Städtebau, Denkmalschutz etc.
Das Los 1 „Stadtplanung / Konzept“ beinhaltet die inhaltliche und konzeptionelle Entwicklung und Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes. Die Konzepterstellung umfasst sowohl die zukünftige Entwicklung der Gesamtstadt mit der Besonderheit ihrer Funktion als Kur- und Kongressstadt, wie auch eine detaillierte Betrachtung der einzelnen Stadtteile mit ihren individuellen Schwerpunkthemen. Zu den zu betrachtenden Themenfeldern gehören z.B. die Bereiche Demographie, Umwelt, Wirtschaft, Mobilität, Stadtplanung, Einzelhandel, Wohnen, Jugend, Soziales, Bildung, Wissenschaft, Kultur, Freizeit, Tourismus, Städtebau, Denkmalschutz etc.
Für die Gesamtstadt – wie auch für jeden einzelnen Stadtteil – sind unter umfassender Beteiligung der breiten Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Wirtschaft und Einzelhandel, Schulen, Jugendclubs, Zivilverbände, Kirchen, Wohltätigkeitsorganisationen, Ortsbeiräte, Nachbargemeinden, Regionalverband FrankfurtRheinMain etc.) lokale Entwicklungsziele zu erarbeiten, städtebauliche, funktionale und sozialräumliche Handlungsräume zu benennen und langfristig wirksame Lösungen zu operationalisieren.
Für die Gesamtstadt – wie auch für jeden einzelnen Stadtteil – sind unter umfassender Beteiligung der breiten Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Wirtschaft und Einzelhandel, Schulen, Jugendclubs, Zivilverbände, Kirchen, Wohltätigkeitsorganisationen, Ortsbeiräte, Nachbargemeinden, Regionalverband FrankfurtRheinMain etc.) lokale Entwicklungsziele zu erarbeiten, städtebauliche, funktionale und sozialräumliche Handlungsräume zu benennen und langfristig wirksame Lösungen zu operationalisieren.
Vor diesem Hintergrund umfasst die Bearbeitung im Einzelnen insbesondere folgende Bausteine: Bestandsaufnahme (lokal / regional), SWOT-Analyse, Handlungsfelder, Entwicklungsperspektiven, Zielsystem, Leitbild und Leitlinien, Projekt- und Maßnahmenkonzept (inkl. Zeit-/Maßnahmenplanung und Kosten- und Finanzierungsübersicht), Umsetzungsstrategie, Monitoring, Controlling und Evaluation, Beteiligung- und Kommunikationskonzept, Öffentlichkeitsarbeit (Hinweis: Die Erstellung des Beteiligungs- und Kommunikationskonzeptes sowie die begleitende Öffentlichkeitsarbeit ist Bestandteil von Los 2 „Beteiligung“ und wird gesondert beauftragt. Im Rahmen von Los 1 sind die im Verfahren zur Erstellung des ISEK zur Anwendung gekommenen Beteiligungsprozesse und die Dokumentation der Ergebnisse darzustellen und deren Inhalte nachrichtlich zu übernehmen.).
Vor diesem Hintergrund umfasst die Bearbeitung im Einzelnen insbesondere folgende Bausteine: Bestandsaufnahme (lokal / regional), SWOT-Analyse, Handlungsfelder, Entwicklungsperspektiven, Zielsystem, Leitbild und Leitlinien, Projekt- und Maßnahmenkonzept (inkl. Zeit-/Maßnahmenplanung und Kosten- und Finanzierungsübersicht), Umsetzungsstrategie, Monitoring, Controlling und Evaluation, Beteiligung- und Kommunikationskonzept, Öffentlichkeitsarbeit (Hinweis: Die Erstellung des Beteiligungs- und Kommunikationskonzeptes sowie die begleitende Öffentlichkeitsarbeit ist Bestandteil von Los 2 „Beteiligung“ und wird gesondert beauftragt. Im Rahmen von Los 1 sind die im Verfahren zur Erstellung des ISEK zur Anwendung gekommenen Beteiligungsprozesse und die Dokumentation der Ergebnisse darzustellen und deren Inhalte nachrichtlich zu übernehmen.).
Die inhaltliche Ausgestaltung und Konkretisierung der einzelnen Bausteine muss dazu geeignet sein, die Voraussetzungen zur späteren Stellung eines Förderantrages zu erfüllen. Ziel ist es dabei, eine optimale Abstimmung der in Frage kommenden Förderprogramme (Bund, Land, EU) zu erreichen. Grundlagen im Bereich der Städtebauförderung sind u.a. die aktuellen Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung sowie der Leitfaden zur Erstellung eines integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes.
Die inhaltliche Ausgestaltung und Konkretisierung der einzelnen Bausteine muss dazu geeignet sein, die Voraussetzungen zur späteren Stellung eines Förderantrages zu erfüllen. Ziel ist es dabei, eine optimale Abstimmung der in Frage kommenden Förderprogramme (Bund, Land, EU) zu erreichen. Grundlagen im Bereich der Städtebauförderung sind u.a. die aktuellen Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung sowie der Leitfaden zur Erstellung eines integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes.
Weitere Einzelheiten zum Verfahrensgegenstand sowie eine konkrete Projektbeschreibung sind in einem Informationsmemorandum enthalten, welches über die HAD-Erfassungssoftware (Ziffer I.3)) zur Verfügung gestellt wird.
Dauer: 12 Monate
Zusätzliche Informationen:
Ergänzender Hinweis zu Ziffer II.2.7): Die angegebene Vertragslaufzeit dient den Bewerbern als maximaler (Orientierungs-)Rahmen zur Durchführung des Prozesses für die Erstellung eines Angebots. Die tatsächliche Laufzeit des Gesamtprozesses kann hiervon abweichen und ist abhängig von dem Konzept.
Ergänzender Hinweis zu Ziffer II.2.7): Die angegebene Vertragslaufzeit dient den Bewerbern als maximaler (Orientierungs-)Rahmen zur Durchführung des Prozesses für die Erstellung eines Angebots. Die tatsächliche Laufzeit des Gesamtprozesses kann hiervon abweichen und ist abhängig von dem Konzept.
Siehe im Übrigen VI.3).
Bezeichnung des Loses: Beteiligung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das ISEK 2030 soll in einem umfassenden Beteiligungsprozess unter Einbeziehung der breiten Stadtgesellschaft von Bad Homburg erarbeitet werden. Hierzu gehören die Bürgerinnen und Bürger, dabei auch die Bevölkerungskreise, die bislang nur vereinzelt bis gar nicht für Entwicklungsprozesse erreicht werden konnten („Beteiligungsferne Zielgruppen“), Vereine und Verbände, Firmenvertreter, Einzelhändler und Freiberufler, Vertreter aus Politik und Verwaltung, Stiftungen, Kirchen und Wohltätigkeitsorganisationen, Vertreter der Land- und Forstwirtschaft, Vertreter der Nachbarkommunen und des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, u.v.a. mehr.
Das ISEK 2030 soll in einem umfassenden Beteiligungsprozess unter Einbeziehung der breiten Stadtgesellschaft von Bad Homburg erarbeitet werden. Hierzu gehören die Bürgerinnen und Bürger, dabei auch die Bevölkerungskreise, die bislang nur vereinzelt bis gar nicht für Entwicklungsprozesse erreicht werden konnten („Beteiligungsferne Zielgruppen“), Vereine und Verbände, Firmenvertreter, Einzelhändler und Freiberufler, Vertreter aus Politik und Verwaltung, Stiftungen, Kirchen und Wohltätigkeitsorganisationen, Vertreter der Land- und Forstwirtschaft, Vertreter der Nachbarkommunen und des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, u.v.a. mehr.
Vor diesem Hintergrund ist in Abstimmung mit der Auftraggeberin ein umfassender Beteiligungsprozess mit unterschiedlichen und zielgruppenadäquaten Beteiligungsformaten zu konzipieren. Der Prozess ist im Hinblick auf die Festlegung von Terminen und Durchführung von Veranstaltungen mit dem Unternehmen für Los 1 „Stadtplanung / Konzept“ zeitlich abzustimmen.
Vor diesem Hintergrund ist in Abstimmung mit der Auftraggeberin ein umfassender Beteiligungsprozess mit unterschiedlichen und zielgruppenadäquaten Beteiligungsformaten zu konzipieren. Der Prozess ist im Hinblick auf die Festlegung von Terminen und Durchführung von Veranstaltungen mit dem Unternehmen für Los 1 „Stadtplanung / Konzept“ zeitlich abzustimmen.
Bei der Konzeption des Beteiligungsprozesses stehen neben der Sicherstellung von Informationen und Transparenz insbesondere die aktive Beteiligung und Einbindung der unmittelbar Betroffenen und Interessierten sowie die bewusste Auseinandersetzung mit den vorgetrage-nen Bedürfnissen, Anregungen, Bedenken und Wünschen im Vordergrund.
Bei der Konzeption des Beteiligungsprozesses stehen neben der Sicherstellung von Informationen und Transparenz insbesondere die aktive Beteiligung und Einbindung der unmittelbar Betroffenen und Interessierten sowie die bewusste Auseinandersetzung mit den vorgetrage-nen Bedürfnissen, Anregungen, Bedenken und Wünschen im Vordergrund.
Zur Gewährleistung dieses Anspruchs sind vom Unternehmen adäquate, zielorientierte und adressatengerechte Beteiligungsformate in gemeinsamer Abstimmung mit der Auftraggeberin zu entwickeln und umzusetzen. Die Beteiligungsformate sollen sowohl auf gesamtstädtischer Ebene wie auch in den einzelnen Stadtteilen zum Einsatz kommen und durch ihre Auswahl dazu geeignet sein, unterschiedliche Nutzergruppen (z.B. Jung und Alt, online-affin oder klassisch, berufstätig oder zeitlich ungebunden etc.) gleichberechtigt zu erreichen, an-zusprechen und zur aktiven Teilnahme zu motivieren.
Zur Gewährleistung dieses Anspruchs sind vom Unternehmen adäquate, zielorientierte und adressatengerechte Beteiligungsformate in gemeinsamer Abstimmung mit der Auftraggeberin zu entwickeln und umzusetzen. Die Beteiligungsformate sollen sowohl auf gesamtstädtischer Ebene wie auch in den einzelnen Stadtteilen zum Einsatz kommen und durch ihre Auswahl dazu geeignet sein, unterschiedliche Nutzergruppen (z.B. Jung und Alt, online-affin oder klassisch, berufstätig oder zeitlich ungebunden etc.) gleichberechtigt zu erreichen, an-zusprechen und zur aktiven Teilnahme zu motivieren.
Die Beauftragung umfasst im Einzelnen insbesondere folgende Bausteine: Erstellung des Beteiligungskonzeptes (gesamtstädtisch + stadtteilbezogen), Erstellung von Informations- und Beteiligungsmaterialien, Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Veranstaltungen, Begleitende Öffentlichkeitsarbeit (Hinweis: Das Unternehmen unterstützt die Auftraggeberin bei allen öffentlichkeitswirksamen Themen. Hierfür sind durch den zukünftigen Auftragnehmer auftragsbezogene Textbeiträge zu erstellen, die mit der Auftraggeberin abzustimmen und zeitnah vor der Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen sind.).
Die Beauftragung umfasst im Einzelnen insbesondere folgende Bausteine: Erstellung des Beteiligungskonzeptes (gesamtstädtisch + stadtteilbezogen), Erstellung von Informations- und Beteiligungsmaterialien, Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Veranstaltungen, Begleitende Öffentlichkeitsarbeit (Hinweis: Das Unternehmen unterstützt die Auftraggeberin bei allen öffentlichkeitswirksamen Themen. Hierfür sind durch den zukünftigen Auftragnehmer auftragsbezogene Textbeiträge zu erstellen, die mit der Auftraggeberin abzustimmen und zeitnah vor der Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen sind.).
Der Beteiligungsprozess ist während der Erstellung des ISEK 2030 über den gesamten Zeit-raum (ca. 12 Monate) zu planen und zu gewährleisten. Die Beteiligung soll in Abstimmung mit dem Unternehmen für Los 1 „Stadtplanung/Konzept“ frühzeitig beginnen und einen transparenten, kontinuierlichen und partizipativen Prozess sicherstellen.
Der Beteiligungsprozess ist während der Erstellung des ISEK 2030 über den gesamten Zeit-raum (ca. 12 Monate) zu planen und zu gewährleisten. Die Beteiligung soll in Abstimmung mit dem Unternehmen für Los 1 „Stadtplanung/Konzept“ frühzeitig beginnen und einen transparenten, kontinuierlichen und partizipativen Prozess sicherstellen.
Die mit dem Beteiligungsprozess verbundenen administrativen Dienstleistungen (z.B. Vervielfältigungskosten von Materialien, Verteilung des vorgesehenen Infomaterials, Webhosting etc.) sind als Drittkosten separat auszuweisen. Einzige Ausnahme bilden die Kosten für die Anmietung und Ausstattung von Räumlichkeiten, die unmittelbar von der Auftraggeberin be-reitgestellt werden.
Die mit dem Beteiligungsprozess verbundenen administrativen Dienstleistungen (z.B. Vervielfältigungskosten von Materialien, Verteilung des vorgesehenen Infomaterials, Webhosting etc.) sind als Drittkosten separat auszuweisen. Einzige Ausnahme bilden die Kosten für die Anmietung und Ausstattung von Räumlichkeiten, die unmittelbar von der Auftraggeberin be-reitgestellt werden.
Das Beteiligungskonzept muss dazu geeignet sein, die Voraussetzungen zur späteren Stellung eines Förderantrages zu erfüllen. Ziel ist es dabei, eine optimale Abstimmung der in Frage kommenden Förderprogramme (Bund, Land, EU) zu erreichen. Grundlagen im Bereich der Städtebauförderung sind u. a. die aktuellen Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung sowie der Leitfaden zur Erstellung eines integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes.
Das Beteiligungskonzept muss dazu geeignet sein, die Voraussetzungen zur späteren Stellung eines Förderantrages zu erfüllen. Ziel ist es dabei, eine optimale Abstimmung der in Frage kommenden Förderprogramme (Bund, Land, EU) zu erreichen. Grundlagen im Bereich der Städtebauförderung sind u. a. die aktuellen Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung sowie der Leitfaden zur Erstellung eines integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bad Homburg v.d.Höhe.
Bad Hobmurg v.d.Höhe.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber hat für das betreffende Los zum Nachweis seiner Eignung mit der Bewerbung die nachfolgend unter III.1.1) bis III.1.3) geforderten Nachweise und Erklärungen vorzulegen. Soweit nicht ausdrücklich gekennzeichnet, gelten die Anforderungen für beide Lose gleich-ermaßen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber können an Stelle der nachfolgenden Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen.
Der Bewerber hat für das betreffende Los zum Nachweis seiner Eignung mit der Bewerbung die nachfolgend unter III.1.1) bis III.1.3) geforderten Nachweise und Erklärungen vorzulegen. Soweit nicht ausdrücklich gekennzeichnet, gelten die Anforderungen für beide Lose gleich-ermaßen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber können an Stelle der nachfolgenden Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen.
Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass unvollständige Teilnahmeanträge gemäß § 57 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 VgV vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können.
Für den Teilnahmewettbewerb/die Bewerbung stellt der Auftraggeber – je Los ein Formblatt zur Verfügung. Dieses kann kostenfrei (nach ggf. erfolgter Registrierung) auf der Homepage der HAD unter der unter Ziffer I.3) genannten Adresse heruntergeladen werden.
Für den Teilnahmewettbewerb/die Bewerbung stellt der Auftraggeber – je Los ein Formblatt zur Verfügung. Dieses kann kostenfrei (nach ggf. erfolgter Registrierung) auf der Homepage der HAD unter der unter Ziffer I.3) genannten Adresse heruntergeladen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stellen bzw. nach Rücksprache bei den zuständigen Stellen bestätigen zu lassen. Fremdsprachlichen Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stellen bzw. nach Rücksprache bei den zuständigen Stellen bestätigen zu lassen. Fremdsprachlichen Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise und Erklärungen für alle Mitgliedervorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bewerbergemeinschaft dem Antrag auf Teilnahme eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechts-verbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise und Erklärungen für alle Mitgliedervorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bewerbergemeinschaft dem Antrag auf Teilnahme eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechts-verbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerber-/Bietergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen nach Art und Umfang mit dem Teilnahmeantrag zu benennen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angabe eines zu hohen Nachunternehmeranteils weitergehende Eignungsnachweise für die Nachunternehmerebene im Wege der Aufklärung anzufordern.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerber-/Bietergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen nach Art und Umfang mit dem Teilnahmeantrag zu benennen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angabe eines zu hohen Nachunternehmeranteils weitergehende Eignungsnachweise für die Nachunternehmerebene im Wege der Aufklärung anzufordern.
Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben des Bewerbers:
1. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, nach § 123 Abs. 4, nach § 124 Abs. 2, nach § 124 Abs. 1 GWB;
2. Aktueller Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung;
3. Nur für Los 1: Nachweis der Berufsqualifikation „Stadtplaner“;
4. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen ent-sprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Erklärungen darüber, dass der Bie-ter nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen.
4. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen ent-sprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Erklärungen darüber, dass der Bie-ter nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011 bis 2015);
2. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011 bis 2015) soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Dienstleistungen (je Büro und Los) vergleichbar sind;
3. Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens EUR 1,5 Mio. für Personenschäden, EUR 1,5 Mio. für Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens EUR 1,5 Mio. für Personenschäden, EUR 1,5 Mio. für Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Vorlage von Studien- und Ausbildungsnachweisen sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaber oder die Führungskräfte des Bewerbers;
2. Eigenerklärung zur Beschreibung der technischer Ausrüstung des Bewerbers;
3. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 5 Jahren ersichtlich ist;
4. Für Los 1: Referenzliste nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV der wesentlichen in den letzten 5 ab-geschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, deren Anforderungen mit denen der nach II.1.4) zu vergebenden Planungsleistungen vergleichbar sind (Erarbeitung von integrier-ten Stadtentwicklungskonzepten). Die Darstellung der jeweiligen Referenzprojekte hat folgende Angaben zu umfassen:
4. Für Los 1: Referenzliste nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV der wesentlichen in den letzten 5 ab-geschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, deren Anforderungen mit denen der nach II.1.4) zu vergebenden Planungsleistungen vergleichbar sind (Erarbeitung von integrier-ten Stadtentwicklungskonzepten). Die Darstellung der jeweiligen Referenzprojekte hat folgende Angaben zu umfassen:
(1) Projektbezeichnung und Leistungsort,
(2) Beschreibung der Aufgabenstellung,
(3) Auftraggeber (öffentlich oder privat), Angabe des Ansprechpartners des Auftraggebers mit Telefonnummer,
(4) Projektbeschreibung,
(5) Projektzeitraum;
5. Für Los 2: Referenzliste nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV der wesentlichen in den letzten 5 ab-geschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, deren Anforderungen mit denen der nach II.1.4) zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (Durchführung von kommunalen Stadtentwicklungsprozessen). Die Darstellung der jeweiligen Referenzprojekte hat folgende Angaben zu umfassen:
5. Für Los 2: Referenzliste nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV der wesentlichen in den letzten 5 ab-geschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, deren Anforderungen mit denen der nach II.1.4) zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (Durchführung von kommunalen Stadtentwicklungsprozessen). Die Darstellung der jeweiligen Referenzprojekte hat folgende Angaben zu umfassen:
6. Eigenerklärung, welche Teile des Auftrages der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, mit dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreue), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG abzugeben haben.
1. Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, mit dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreue), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG abzugeben haben.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, für den Fall der Nichterfüllung übernommener vertragli-cher Verpflichtungen nach Maßgabe des § 18 HVTG ein Strafversprechen (Vertragsstrafe) zu vereinbaren.
3. Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Ziffer III.1.2) Nr. 3.
4. Anforderungen an Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-02-15 📅
1. Es können ausschließlich Teilnahmeanträge für ein Los abgegeben werden.
2. Im Teilnahmeantrag ist anzugeben, auf welches Los der betreffende Bewerber sich bewirbt.
Weitere Hinweise:
Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Vergabe ISEK 2030 – nicht öffnen“ innerhalb der unter IV.2.2) angegebenen Frist bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Elektronisch, insbesondere per E-Mail eingereichte Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Vergabe ISEK 2030 – nicht öffnen“ innerhalb der unter IV.2.2) angegebenen Frist bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Elektronisch, insbesondere per E-Mail eingereichte Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind in Textform (schriftlich oder per E-Mail) rechtzeitig vor Ablauf der unter Abschnitt IV.2.2) genannten Frist an die unter Abschnitt I.1) genannte Kontaktstelle zu richten.
Antworten der Vergabestelle auf rechtzeitig eingegangene Bewerberfragen werden allen bekannten Bewerbern einheitlich zur Verfügung gestellt.
Für den Teilnahmewettbewerb/die Bewerbung stellt der Auftraggeber je Los ein Formblatt samt Anhängen (Formblatt Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt) zur Verfügung. Dieses kann kostenfrei (nach ggf. erfolgter Registrierung) auf der Homepage der HAD unter der unter Ziffer I.3) genannten Adresse heruntergeladen werden. Eine Verpflich-tung zur Verwendung des Formblattes und seiner Anhänge besteht nicht, wird aber dringend angeraten. Der Bewerber hat – insbesondere mit Blick auf das Formblatt – in jedem Fall si-cherzustellen, dass seine Bewerbung bei Nichtverwendung des bereitgestellten Formblattes und/oder seiner Anhänge die unter III.1.1) bis III.1.3) beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Insoweit wird die Verwendung des Formblattes samt Anhängen mit Nachdruck empfohlen!
Für den Teilnahmewettbewerb/die Bewerbung stellt der Auftraggeber je Los ein Formblatt samt Anhängen (Formblatt Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt) zur Verfügung. Dieses kann kostenfrei (nach ggf. erfolgter Registrierung) auf der Homepage der HAD unter der unter Ziffer I.3) genannten Adresse heruntergeladen werden. Eine Verpflich-tung zur Verwendung des Formblattes und seiner Anhänge besteht nicht, wird aber dringend angeraten. Der Bewerber hat – insbesondere mit Blick auf das Formblatt – in jedem Fall si-cherzustellen, dass seine Bewerbung bei Nichtverwendung des bereitgestellten Formblattes und/oder seiner Anhänge die unter III.1.1) bis III.1.3) beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Insoweit wird die Verwendung des Formblattes samt Anhängen mit Nachdruck empfohlen!
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkann-ter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn und soweit die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eig-nungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkann-ter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn und soweit die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eig-nungsnachweisen entsprechen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude Wilhelminenstr. 1-3, Fristenbriefkasten Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §§ 160 ff. GWB. Hinweis:
Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bewerber/Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisen einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bewerber/Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisen einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Postleitzahl: 64278
Quelle: OJS 2016/S 157-284873 (2016-08-12)
Ergänzende Angaben (2016-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kur- und Kongressstadt Bad Homburg v.d. Höhe ist mit rund 55.000 Einwohnern Kreis-stadt des Hochtaunuskreises. Als attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort und beliebte Kur- und Kongressstadt mit 550.000 Übernachtungen und 55.000 Tagungsgästen verbindet Bad Homburg sowohl die Tradition wie auch die Moderne. Um den aktuellen Herausforderungen in einer globalisierten Gesellschaft gerecht zu werden und nachhaltige Strukturen für die Zukunft zu schaffen, beabsichtigt die Stadt die Erarbeitung eines Integrierten Stadtent-wicklungskonzeptes (ISEK) mit dem Zielhorizont 2030. Das ISEK 2030 umfasst das gesamte Stadtgebiet Bad Homburgs. Es ist eine dezidierte Betrachtung der einzelnen Stadtteile vor-gesehen (Los 1). Das ISEK soll in einem umfassenden Beteiligungsprozess mit den Bürge-rinnen und Bürgern und allen lokalen Akteuren erarbeitet werden (Los 2).
Näheres siehe Angaben zu den Losen unter der jeweiligen Ziffer II.2.4).
Die Kur- und Kongressstadt Bad Homburg v.d. Höhe ist mit rund 55.000 Einwohnern Kreis-stadt des Hochtaunuskreises. Als attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort und beliebte Kur- und Kongressstadt mit 550.000 Übernachtungen und 55.000 Tagungsgästen verbindet Bad Homburg sowohl die Tradition wie auch die Moderne. Um den aktuellen Herausforderungen in einer globalisierten Gesellschaft gerecht zu werden und nachhaltige Strukturen für die Zukunft zu schaffen, beabsichtigt die Stadt die Erarbeitung eines Integrierten Stadtent-wicklungskonzeptes (ISEK) mit dem Zielhorizont 2030. Das ISEK 2030 umfasst das gesamte Stadtgebiet Bad Homburgs. Es ist eine dezidierte Betrachtung der einzelnen Stadtteile vor-gesehen (Los 1). Das ISEK soll in einem umfassenden Beteiligungsprozess mit den Bürge-rinnen und Bürgern und allen lokalen Akteuren erarbeitet werden (Los 2).
Näheres siehe Angaben zu den Losen unter der jeweiligen Ziffer II.2.4).
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Die Kur- und Kongressstadt Bad Homburg v.d. Höhe ist mit rund 55.000 Einwohnern Kreis-stadt des Hochtaunuskreises. Als attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort und beliebte Kur- und Kongressstadt mit 550.000 Übernachtungen und 55.000 Tagungsgästen verbindet Bad Homburg sowohl die Tradition wie auch die Moderne. Um den aktuellen Herausforderungen in einer globalisierten Gesellschaft gerecht zu werden und nachhaltige Strukturen für die Zukunft zu schaffen, beabsichtigt die Stadt die Erarbeitung eines Integrierten Stadtent-wicklungskonzeptes (ISEK) mit dem Zielhorizont 2030. Das ISEK 2030 umfasst das gesamte Stadtgebiet Bad Homburgs. Es ist eine dezidierte Betrachtung der einzelnen Stadtteile vor-gesehen (Los 1). Das ISEK soll in einem umfassenden Beteiligungsprozess mit den Bürge-rinnen und Bürgern und allen lokalen Akteuren erarbeitet werden (Los 2).
Die Kur- und Kongressstadt Bad Homburg v.d. Höhe ist mit rund 55.000 Einwohnern Kreis-stadt des Hochtaunuskreises. Als attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort und beliebte Kur- und Kongressstadt mit 550.000 Übernachtungen und 55.000 Tagungsgästen verbindet Bad Homburg sowohl die Tradition wie auch die Moderne. Um den aktuellen Herausforderungen in einer globalisierten Gesellschaft gerecht zu werden und nachhaltige Strukturen für die Zukunft zu schaffen, beabsichtigt die Stadt die Erarbeitung eines Integrierten Stadtent-wicklungskonzeptes (ISEK) mit dem Zielhorizont 2030. Das ISEK 2030 umfasst das gesamte Stadtgebiet Bad Homburgs. Es ist eine dezidierte Betrachtung der einzelnen Stadtteile vor-gesehen (Los 1). Das ISEK soll in einem umfassenden Beteiligungsprozess mit den Bürge-rinnen und Bürgern und allen lokalen Akteuren erarbeitet werden (Los 2).
Quelle: OJS 2016/S 158-286325 (2016-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 30.3.10/Du/HG-2016-0147
Kurze Beschreibung:
Die Kur- und Kongressstadt Bad Homburg v. d. Höhe ist mit rund 55 000 Einwohnern Kreisstadt des Hochtaunuskreises. Als attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort und beliebte Kur- und Kongressstadt mit 550 000 Übernachtungen und 55 000 Tagungsgästen verbindet Bad Homburg sowohl die Tradition wie auch die Moderne. Um den aktuellen Herausforderungen in einer globalisierten Gesellschaft gerecht zu werden und nachhaltige Strukturen für die Zukunft zu schaffen, beabsichtigt die Stadt die Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) mit dem Zielhorizont 2030. Das ISEK 2030 umfasst das gesamte Stadtgebiet Bad Homburgs. Es ist eine dezidierte Betrachtung der einzelnen Stadtteile vorgesehen (Los 1). Das ISEK soll in einem umfassenden Beteiligungsprozess mit den Bürgerinnen und Bürgern und allen lokalen Akteuren erarbeitet werden (Los 2).
Näheres siehe Angaben zu den Losen unter der jeweiligen Ziffer II.2.4).
Die Kur- und Kongressstadt Bad Homburg v. d. Höhe ist mit rund 55 000 Einwohnern Kreisstadt des Hochtaunuskreises. Als attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort und beliebte Kur- und Kongressstadt mit 550 000 Übernachtungen und 55 000 Tagungsgästen verbindet Bad Homburg sowohl die Tradition wie auch die Moderne. Um den aktuellen Herausforderungen in einer globalisierten Gesellschaft gerecht zu werden und nachhaltige Strukturen für die Zukunft zu schaffen, beabsichtigt die Stadt die Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) mit dem Zielhorizont 2030. Das ISEK 2030 umfasst das gesamte Stadtgebiet Bad Homburgs. Es ist eine dezidierte Betrachtung der einzelnen Stadtteile vorgesehen (Los 1). Das ISEK soll in einem umfassenden Beteiligungsprozess mit den Bürgerinnen und Bürgern und allen lokalen Akteuren erarbeitet werden (Los 2).
Näheres siehe Angaben zu den Losen unter der jeweiligen Ziffer II.2.4).
Gesamtwert des Auftrags: 575 472 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bad Homburg vor der Höhe – Der Magistrat, Fachbereich Recht – Vergabestelle -
Kontakt
Telefon: +49 61721003031📞
Die Kur- und Kongressstadt Bad Homburg v. d. Höhe ist mit rund 55 000 Einwohnern Kreisstadt des Hochtaunuskreises. Als attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort und beliebte Kur- und Kongressstadt mit 550 000 Übernachtungen und 55 000 Tagungsgästen verbindet Bad Homburg sowohl die Tradition wie auch die Moderne. Um den aktuellen Herausforderungen in einer globalisierten Gesellschaft gerecht zu werden und nachhaltige Strukturen für die Zukunft zu schaffen, beabsichtigt die Stadt die Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) mit dem Zielhorizont 2030. Das ISEK 2030 umfasst das gesamte Stadtgebiet Bad Homburgs. Es ist eine dezidierte Betrachtung der einzelnen Stadtteile vorgesehen (Los 1). Das ISEK soll in einem umfassenden Beteiligungsprozess mit den Bürgerinnen und Bürgern und allen lokalen Akteuren erarbeitet werden (Los 2).
Die Kur- und Kongressstadt Bad Homburg v. d. Höhe ist mit rund 55 000 Einwohnern Kreisstadt des Hochtaunuskreises. Als attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort und beliebte Kur- und Kongressstadt mit 550 000 Übernachtungen und 55 000 Tagungsgästen verbindet Bad Homburg sowohl die Tradition wie auch die Moderne. Um den aktuellen Herausforderungen in einer globalisierten Gesellschaft gerecht zu werden und nachhaltige Strukturen für die Zukunft zu schaffen, beabsichtigt die Stadt die Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) mit dem Zielhorizont 2030. Das ISEK 2030 umfasst das gesamte Stadtgebiet Bad Homburgs. Es ist eine dezidierte Betrachtung der einzelnen Stadtteile vorgesehen (Los 1). Das ISEK soll in einem umfassenden Beteiligungsprozess mit den Bürgerinnen und Bürgern und allen lokalen Akteuren erarbeitet werden (Los 2).
Das Los 1 „Stadtplanung / Konzept“ beinhaltet die inhaltliche und konzeptionelle Entwicklung und Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes. Die Konzepterstellung umfasst sowohl die zukünftige Entwicklung der Gesamtstadt mit der Besonderheit ihrer Funktion als Kur- und Kongressstadt, wie auch eine detaillierte Betrachtung der einzelnen Stadtteile mit ihren individuellen Schwerpunkthemen. Zu den zu betrachtenden Themenfeldern gehören z. B. die Bereiche Demographie, Umwelt, Wirtschaft, Mobilität, Stadtplanung, Einzelhandel, Wohnen, Jugend, Soziales, Bildung, Wissenschaft, Kultur, Freizeit, Tourismus, Städtebau, Denkmalschutz etc.
Das Los 1 „Stadtplanung / Konzept“ beinhaltet die inhaltliche und konzeptionelle Entwicklung und Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes. Die Konzepterstellung umfasst sowohl die zukünftige Entwicklung der Gesamtstadt mit der Besonderheit ihrer Funktion als Kur- und Kongressstadt, wie auch eine detaillierte Betrachtung der einzelnen Stadtteile mit ihren individuellen Schwerpunkthemen. Zu den zu betrachtenden Themenfeldern gehören z. B. die Bereiche Demographie, Umwelt, Wirtschaft, Mobilität, Stadtplanung, Einzelhandel, Wohnen, Jugend, Soziales, Bildung, Wissenschaft, Kultur, Freizeit, Tourismus, Städtebau, Denkmalschutz etc.
Die inhaltliche Ausgestaltung und Konkretisierung der einzelnen Bausteine muss dazu geeignet sein, die Voraussetzungen zur späteren Stellung eines Förderantrages zu erfüllen. Ziel ist es dabei, eine optimale Abstimmung der in Frage kommenden Förderprogramme (Bund, Land, EU) zu erreichen. Grundlagen im Bereich der Städtebauförderung sind u. a. die aktuellen Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung sowie der Leitfaden zur Erstellung eines integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes.
Die inhaltliche Ausgestaltung und Konkretisierung der einzelnen Bausteine muss dazu geeignet sein, die Voraussetzungen zur späteren Stellung eines Förderantrages zu erfüllen. Ziel ist es dabei, eine optimale Abstimmung der in Frage kommenden Förderprogramme (Bund, Land, EU) zu erreichen. Grundlagen im Bereich der Städtebauförderung sind u. a. die aktuellen Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung sowie der Leitfaden zur Erstellung eines integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes.
Das ISEK 2030 soll in einem umfassenden Beteiligungsprozess unter Einbeziehung der breiten Stadtgesellschaft von Bad Homburg erarbeitet werden. Hierzu gehören die Bürgerinnen und Bürger, dabei auch die Bevölkerungskreise, die bislang nur vereinzelt bis gar nicht für Entwicklungsprozesse erreicht werden konnten („Beteiligungsferne Zielgruppen“), Vereine und Verbände, Firmenvertreter, Einzelhändler und Freiberufler, Vertreter aus Politik und Verwaltung, Stiftungen, Kirchen und Wohltätigkeitsorganisationen, Vertreter der Land- und Forstwirtschaft, Vertreter der Nachbarkommunen und des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, u. v. a. mehr.
Das ISEK 2030 soll in einem umfassenden Beteiligungsprozess unter Einbeziehung der breiten Stadtgesellschaft von Bad Homburg erarbeitet werden. Hierzu gehören die Bürgerinnen und Bürger, dabei auch die Bevölkerungskreise, die bislang nur vereinzelt bis gar nicht für Entwicklungsprozesse erreicht werden konnten („Beteiligungsferne Zielgruppen“), Vereine und Verbände, Firmenvertreter, Einzelhändler und Freiberufler, Vertreter aus Politik und Verwaltung, Stiftungen, Kirchen und Wohltätigkeitsorganisationen, Vertreter der Land- und Forstwirtschaft, Vertreter der Nachbarkommunen und des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, u. v. a. mehr.
Bei der Konzeption des Beteiligungsprozesses stehen neben der Sicherstellung von Informationen und Transparenz insbesondere die aktive Beteiligung und Einbindung der unmittelbar Betroffenen und Interessierten sowie die bewusste Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Bedürfnissen, Anregungen, Bedenken und Wünschen im Vordergrund.
Bei der Konzeption des Beteiligungsprozesses stehen neben der Sicherstellung von Informationen und Transparenz insbesondere die aktive Beteiligung und Einbindung der unmittelbar Betroffenen und Interessierten sowie die bewusste Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Bedürfnissen, Anregungen, Bedenken und Wünschen im Vordergrund.
Zur Gewährleistung dieses Anspruchs sind vom Unternehmen adäquate, zielorientierte und adressatengerechte Beteiligungsformate in gemeinsamer Abstimmung mit der Auftraggeberin zu entwickeln und umzusetzen. Die Beteiligungsformate sollen sowohl auf gesamtstädtischer Ebene wie auch in den einzelnen Stadtteilen zum Einsatz kommen und durch ihre Auswahl dazu geeignet sein, unterschiedliche Nutzergruppen (z. B. Jung und Alt, online-affin oder klassisch, berufstätig oder zeitlich ungebunden etc.) gleichberechtigt zu erreichen, an-zusprechen und zur aktiven Teilnahme zu motivieren.
Zur Gewährleistung dieses Anspruchs sind vom Unternehmen adäquate, zielorientierte und adressatengerechte Beteiligungsformate in gemeinsamer Abstimmung mit der Auftraggeberin zu entwickeln und umzusetzen. Die Beteiligungsformate sollen sowohl auf gesamtstädtischer Ebene wie auch in den einzelnen Stadtteilen zum Einsatz kommen und durch ihre Auswahl dazu geeignet sein, unterschiedliche Nutzergruppen (z. B. Jung und Alt, online-affin oder klassisch, berufstätig oder zeitlich ungebunden etc.) gleichberechtigt zu erreichen, an-zusprechen und zur aktiven Teilnahme zu motivieren.
Der Beteiligungsprozess ist während der Erstellung des ISEK 2030 über den gesamten Zeitraum (ca. 12 Monate) zu planen und zu gewährleisten. Die Beteiligung soll in Abstimmung mit dem Unternehmen für Los 1 „Stadtplanung/Konzept“ frühzeitig beginnen und einen transparenten, kontinuierlichen und partizipativen Prozess sicherstellen.
Der Beteiligungsprozess ist während der Erstellung des ISEK 2030 über den gesamten Zeitraum (ca. 12 Monate) zu planen und zu gewährleisten. Die Beteiligung soll in Abstimmung mit dem Unternehmen für Los 1 „Stadtplanung/Konzept“ frühzeitig beginnen und einen transparenten, kontinuierlichen und partizipativen Prozess sicherstellen.
Die mit dem Beteiligungsprozess verbundenen administrativen Dienstleistungen (z.B. Vervielfältigungskosten von Materialien, Verteilung des vorgesehenen Infomaterials, Webhosting etc.) sind als Drittkosten separat auszuweisen. Einzige Ausnahme bilden die Kosten für die Anmietung und Ausstattung von Räumlichkeiten, die unmittelbar von der Auftraggeberin bereitgestellt werden.
Die mit dem Beteiligungsprozess verbundenen administrativen Dienstleistungen (z.B. Vervielfältigungskosten von Materialien, Verteilung des vorgesehenen Infomaterials, Webhosting etc.) sind als Drittkosten separat auszuweisen. Einzige Ausnahme bilden die Kosten für die Anmietung und Ausstattung von Räumlichkeiten, die unmittelbar von der Auftraggeberin bereitgestellt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Homburg v. d. Höhe.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche u. fachliche Qualität des Angebotes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptionelle u. strukturelle Vorgehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachliche Qualifikation u. Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Kostenkriterium: Honorar und Wirtschaftlichkeit
Gewichtung der Kosten: 20
30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-27 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postleitzahl: 64283
Quelle: OJS 2017/S 065-122612 (2017-03-29)