Interimsbeauftragung Rettungsdienst 2016 (Herbstein; Kirtorf)
Gegenstand des Auswahlverfahrens ist die lediglich übergangsweise Übertragung der Durchführung von Leistungen der Notfallversorgung und des qualifizierten Krankentransportes im Rettungsdienstbereich des Vogelsbergkreises an den Rettungswachen-Standorten: Herbstein und Kirtorf mit hierfür ausgestatteten Rettungsmitteln (Mehrzweckfahrzeuge; MZF). Rettungsmittel und zum Betrieb einer Rettungswache geeignete Liegenschaften sind nach Maßgabe der Auswahlunterlagen vom Beauftragten zu stellen. Die Beauftragung erfolgt lediglich interimsweise bis zum Abschluss eines sich kurzfristig anschließenden Hauptauswahlverfahrens und anschließender längerfristiger Beauftragung.
Gegenstand des Auswahlverfahrens ist die Erteilung einer Dienstleistungskonzession mittels Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (Konzessionsvertrag) i. S. v. § 5 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 11 Abs. 1 HRDG für jeden Rettungswachen-Standort.
Der Leistungserbringer erhält vom Vogelsbergkreis keinerlei Entgelt für die von ihm im Rahmen der Beauftragung erbrachten rettungsdienstlichen Leistungen und vorgehaltenen Kapazitäten des Rettungsdienstes. Die Vergütung erfolgt ausschließlich über die nach den Vorgaben von § 10 HRDG und §§ 38 ff. DVO HRDG (Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes v. 3.1.2011, GVBl. I S. 13; zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2014, GVBl.2015 S. 24) zwischen den Leistungserbringern und den Leistungsträgern zu vereinbarenden Benutzungsentgelte. Leistungsträger sind gem. § 3 Abs. 11 HRDG die Krankenkassen, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie der Landesausschuss Hessen des Verbandes der privaten Krankenversicherung.
Es handelt sich nicht um einen öffentlichen Auftrag i.S.v. § 99 Abs. 2 GWB. Die Auswahl erfolgt in einem transparenten Verfahren mit entsprechender Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss. Vergaberechtliche Bestimmungen, einschließlich der Vorschriften nach dem GWB, der VgV oder der VOL/A 1. oder 2. Abschnitt, sind ausdrücklich nicht Bestandteil bzw. Grundlage des Auswahlverfahrens. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen der VOL/A oder sonstiger Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-23.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-03-23
|
Auftragsbekanntmachung
|