Investorenprojekt „Wohnen für alle“

Stadt Fellbach

Die Stadt Fellbach ist Eigentümer eines Areals im Bereich Fellbacher Straße/ Siemensstraße. Sie sucht einen Partner (Investor), um mit diesem auf dem Areal durch das Projekt „Wohnen für alle“ sowohl Wohnraum für die Anschlussunterbringung von Asylbewerbern als auch günstigen Wohnraum für den freien Wohnungsmarkt zu realisieren. Die Stadt Fellbach erhält für die zu errichtenden Wohnungen teilweise „Belegungsrechte“.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-10-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-10-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Wohnungen
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Fellbach ist Eigentümer eines Areals im Bereich Fellbacher Straße/ Siemensstraße. Sie sucht einen Partner (Investor), um mit diesem auf dem Areal durch das Projekt „Wohnen für alle“ sowohl Wohnraum für die Anschlussunterbringung von Asylbewerbern als auch günstigen Wohnraum für den freien Wohnungsmarkt zu realisieren. Die Stadt Fellbach erhält für die zu errichtenden Wohnungen teilweise „Belegungsrechte“.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Wohnungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rems-Murr-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Fellbach
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 70734
Postort: Fellbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.fellbach.de 🌏
E-Mail: investorenprojekt-fellbach@menoldbezler.de 📧
URL der Dokumente: https://MBcon.menoldbezler.de/public_links/9bjwI9mHYtogwIPe6niE7g 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-07 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 197-354668
ABl. S-Ausgabe: 197

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dem Investor soll das zu bebauende Areal weit überwiegend mittels Erbbaurecht – für höchstens 50 Jahre mit Verlängerungsoption – zur Verfügung gestellt werden. Die Stadt Fellbach ist grundsätzlich bereit, dem Investor zudem zum Zwecke der Errichtung von Wohnungen für den freien Wohnungsmarkt einen kleineren Teil des Areals zu veräußern.
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Der Investor hat die Planung, Errichtung, Finanzierung und spätere Vermietung der zu errichtenden Wohnungen auf eigenes Risiko zu realisieren.
Eine vorhandene Machbarkeitsstudie sieht die Errichtung von insgesamt vier Wohnkomplexen vor. Gebäude 1 mit insgesamt 24 Wohneinheiten ist unter Berücksichtigung der Vorgaben eines Fördermittelbescheid des Förderprogramms „Wohnraum für Flüchtlinge“ zu errichten. Hier sollen überwiegend Familien untergebracht werden. Die Stadt Fellbach erhält für Gebäude 1 ein „Belegungsrecht“, mittels dessen sie über die Auswahl der Mieter entscheiden kann. Für die 3 weiteren Gebäudekomplexe ist sowohl günstiger Wohnraum (z. B. mit einer Förderung über das Landeswohnraumprogramm oder vergünstigter Mietwohnungsbau) als auch die Erstellung von Wohnungen für den freien Wohnungsmarkt vorgesehen. Es ist vorgesehen, den Investor zu verpflichten, einen Großteil der Wohnungen zu einem Mietzins deutlich unterhalb des Mietspiegels anzubieten. Die Stadt Fellbach soll neben den Belegungsrechten in Gebäude 1 auch in einem weiteren Gebäude Belegungsrechte zur Zuweisung von Mietern erhalten.
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Ziel des bevorstehenden Verfahrens ist die Auswahl des Investors mit dem besten Entwurfs- und Nutzungskonzept in Verbindung mit dem besten wirtschaftlichen Konzept für das neu zu errichtende Wohnquartier.
Die näheren Einzelheiten, die Grundlage der Angebotserstellung und der anschließenden Verhandlungen sind, ergeben sich aus den Angebotsunterlagen, die den im Rahmen des nun stattfindenden Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerbern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zugehen.
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Dauer: 600 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Verlängerung des Erbbaurechtsvertrags soll nach Ende der Grundlaufzeit möglich sein.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fellbach.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
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Über die nachfolgend und in III.1.2 und III.1.3 geforderten Eignungsnachweise hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4, Abs. 6 VOB/A;
(2) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten;
(2) Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz hinsichtlich der Vermietung von Wohnraum.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist;
(2) Eigenerklärungen zu Referenzen über realisierte vergleichbare Investorenprojekte für Wohnbebauung in den zurückliegenden 5 Jahren
Die Vorlage von mehr als fünf Referenzen ist nicht gewünscht.
Mindeststandards:
In Bezug auf Ziffer 2 (Referenzen) gelten folgende Mindestanforderungen:
Nachweis mindestens einer Referenz über die Realisierung eines innerstädtischen Wohnungsbauprojekts mit mindestens 25 Wohneinheiten.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird beurteilt (2.), ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird (3.) anhand der Referenzen (Mindestreferenz und weitere Referenzen gemäß Ziff. III.1.3) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Carola Philipp
Dokumente URL: https://MBcon.menoldbezler.de/public_links/9bjwI9mHYtogwIPe6niE7g 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Rheinstahlstraße 3
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70469
Kontaktperson: Rechtsanwalt Dr. Frank Meininger
Telefon: +49 71186040-670 📞
Fax: +49 71186040-550 📠
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: http://www.menoldbezler.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 197-354668 (2016-10-07)