Als Auslober dieses Wettbewerbs beabsichtigt die Stadt Radolfzell, mehrere Grundstücke im Quartier Kapuzinerweg an einen Investor zu veräußern. Das Wettbewerbsgebiet umfasst insgesamt eine Fläche von 8 514 m zzgl. einer optionalen Fläche zwischen 1 m und 300 m. Es setzt sich zusammen aus mehreren ehemaligen Bahngrundstücken und einem Großteil des ehemaligen Kapuzinerklosters (heute Weltkloster). Die ehemaligen Bahngrundstücke besitzen eine Fläche von 6 114 m, die in den Wettbewerb einbezogene Teilfläche des Weltkloster-Areals eine Fläche von 2 400 m zzgl. der optionalen Fläche von bis zu 300 m. Das Wettbewerbsgebiet liegt am südöstlichen Rand der Altstadt und wird durch die Bahnlinie vom Seeufer getrennt, welches nur ca. 100 m entfernt ist. Das Areal befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof, zum Zentralen Omnibusbahnhof und zum Stadtgarten sowie unweit der Halbinsel Mettnau.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-29.
Auftragsbekanntmachung (2016-03-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verkauf von unbebauten Grundstücken
Menge oder Umfang:
Beabsichtigt ist der Verkauf städtischer Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 8 514 m² zzgl. einer optionalen Fläche bis zu 300 m².3 300 000
Gesamtwert des Auftrags: 3 300 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verkauf von unbebauten Grundstücken📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Radolfzell
Postanschrift: Marktplatz 2
Postleitzahl: 78315
Postort: Radolfzell
Kontakt
Internetadresse: http://www.radolfzell.de🌏
E-Mail: thomas.noeken@radolfzell.de📧
: manuel.jobi@radolfzell.de📧
Telefon: +49 773281-308📞
Fax: +49 773281-405 📠
Der Wettbewerb wird als nicht förmlicher Investorenwettbewerb ausgelobt. Es wird darauf hingewiesen, dass weder ein förmliches Vergabeverfahren nach Maßgabe des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) oder der VOB/A noch ein Planungswettbewerb nach der RPW 2013 durchgeführt wird. Der Auslober behält sich vor, den Investorenwettbewerb zu jedem Zeitpunkt aufzuheben, bei Vorliegen sachlicher (auch verfahrensfremder) Gründe ohne Anspruch auf Entschädigung.
Das Verfahren erfolgt in mindestens zwei Stufen, einer Wettbewerbsphase und einer Verhandlungsphase. Letztere kann (mehrfach) wiederholt werden:
a) Wettbewerbsphase: Abgabe eines indikativen Angebots mit Nutzungskonzept und Wettbewerbsleistungen sowie Eignungsnachweisen;
b) Einbindung der Gremien, ggf. Verringerung der Anzahl der Bieter;
c) Aufforderung zu Verhandlungen mit Präzisierung der Anforderungen, Durchführung der Verhandlungen/verbindliches Angebot;
d) Einbindung der Gremien;
e) Ggf. Wiederholung der Schritte c) und d) als weitere Phase(n);
f) Abschluss des Kaufvertrages und eines städtebaulichen Vertrages mit Umsetzungsverpflichtung.
In der Wettbewerbsphase findet voraussichtlich am 10.5.2016 ein Kolloquium für Rückfragen statt, für das eine Anmeldung (bis 29.4.2016) erforderlich ist. Ein Umgebungsmodell kann ebenfalls bis zum 29.4.2016 beim Aulosber gegen Kostenerstattung bestellt werden. Nähere Angaben zum Kolloqium, zur Bestellung und zur Ausgestaltung des Verfahrens können dem Auslobungstext entnommen werden.
Der Auslobungstext kann auf der unter I. angegebenen Homepage abgerufen werden (http://www.radolfzell.de/kapuzinerweg). Es wird dringend darum gebeten, das Interesse an dem Verfahren per E-Mail oder schriftlich an die Konaktstelle mitzuteilen.
Der Auslober wird Änderungen nur auf dieser Homepage bekannt geben, so dass interessierte Wirtschaftsteilnehmer sich fortlaufend über Änderungen auf der Homepage zu informieren haben. Der Auslober behält sich vor, Änderungen – abweichend von dem vorhergehenden – auch nur den ihm bekannten Wirtschaftsteilnehmern mitzuteilen.
Der Wettbewerb wird als nicht förmlicher Investorenwettbewerb ausgelobt. Es wird darauf hingewiesen, dass weder ein förmliches Vergabeverfahren nach Maßgabe des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) oder der VOB/A noch ein Planungswettbewerb nach der RPW 2013 durchgeführt wird. Der Auslober behält sich vor, den Investorenwettbewerb zu jedem Zeitpunkt aufzuheben, bei Vorliegen sachlicher (auch verfahrensfremder) Gründe ohne Anspruch auf Entschädigung.
Das Verfahren erfolgt in mindestens zwei Stufen, einer Wettbewerbsphase und einer Verhandlungsphase. Letztere kann (mehrfach) wiederholt werden:
a) Wettbewerbsphase: Abgabe eines indikativen Angebots mit Nutzungskonzept und Wettbewerbsleistungen sowie Eignungsnachweisen;
b) Einbindung der Gremien, ggf. Verringerung der Anzahl der Bieter;
c) Aufforderung zu Verhandlungen mit Präzisierung der Anforderungen, Durchführung der Verhandlungen/verbindliches Angebot;
d) Einbindung der Gremien;
e) Ggf. Wiederholung der Schritte c) und d) als weitere Phase(n);
f) Abschluss des Kaufvertrages und eines städtebaulichen Vertrages mit Umsetzungsverpflichtung.
In der Wettbewerbsphase findet voraussichtlich am 10.5.2016 ein Kolloquium für Rückfragen statt, für das eine Anmeldung (bis 29.4.2016) erforderlich ist. Ein Umgebungsmodell kann ebenfalls bis zum 29.4.2016 beim Aulosber gegen Kostenerstattung bestellt werden. Nähere Angaben zum Kolloqium, zur Bestellung und zur Ausgestaltung des Verfahrens können dem Auslobungstext entnommen werden.
Der Auslobungstext kann auf der unter I. angegebenen Homepage abgerufen werden (http://www.radolfzell.de/kapuzinerweg). Es wird dringend darum gebeten, das Interesse an dem Verfahren per E-Mail oder schriftlich an die Konaktstelle mitzuteilen.
Der Auslober wird Änderungen nur auf dieser Homepage bekannt geben, so dass interessierte Wirtschaftsteilnehmer sich fortlaufend über Änderungen auf der Homepage zu informieren haben. Der Auslober behält sich vor, Änderungen – abweichend von dem vorhergehenden – auch nur den ihm bekannten Wirtschaftsteilnehmern mitzuteilen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Als Auslober dieses Wettbewerbs beabsichtigt die Stadt Radolfzell, mehrere Grundstücke im Quartier Kapuzinerweg an einen Investor zu veräußern. Das Wettbewerbsgebiet umfasst insgesamt eine Fläche von 8 514 m
Ein wesentliches Ziel der Quartiersentwicklung am Kapuzinerweg ist die Gewinnung neuer Einzelhandelsbetriebe, welche gegenwärtig nicht in der (Innen-) Stadt Radolfzell vertreten sind. Das neue Quartier soll primär zu einer Stärkung der südlichen Altstadt als Einkaufsbereich führen. Die Ansiedlung attraktiver Einzelhandelsnutzungen als Magnetbetriebe am Standort Kapuzinerweg kann zu einer Erhöhung der Kunden- bzw. Besucherfrequenz für den südlichen Bereich der Radolfzeller Innenstadt beitragen. Speziell vor dem Hintergrund der Lageverschiebungen zu Gunsten der nördlichen Innenstadt (u. a. durch die Entwicklung seemaxx), ist die Entwicklung eines „Gegenpols“ im südlichen Innenstadtbereich sinnvoll.
Ein wesentliches Ziel der Quartiersentwicklung am Kapuzinerweg ist die Gewinnung neuer Einzelhandelsbetriebe, welche gegenwärtig nicht in der (Innen-) Stadt Radolfzell vertreten sind. Das neue Quartier soll primär zu einer Stärkung der südlichen Altstadt als Einkaufsbereich führen. Die Ansiedlung attraktiver Einzelhandelsnutzungen als Magnetbetriebe am Standort Kapuzinerweg kann zu einer Erhöhung der Kunden- bzw. Besucherfrequenz für den südlichen Bereich der Radolfzeller Innenstadt beitragen. Speziell vor dem Hintergrund der Lageverschiebungen zu Gunsten der nördlichen Innenstadt (u. a. durch die Entwicklung seemaxx), ist die Entwicklung eines „Gegenpols“ im südlichen Innenstadtbereich sinnvoll.
Ein weiteres Ziel des Wettbewerbs ist die städtebauliche Aufwertung des Gesamtareals. Das großmaßstäbliche Gebäude der ehemaligen Paketumschlaghalle und das benachbarte ehemalige Veterinäramt werden nicht mehr genutzt und können aufgrund der teilweise starken Modernisierungsbedürftigkeit keiner wirtschaftlichen Nutzung mehr zugeführt werden. Daher sollen die Gebäude abgebrochen werden. Auch die provisorische Nutzung der Freiflächen als Parkplatz ist auf Dauer städtebaulich nicht zufriedenstellend.
Ein weiteres Ziel des Wettbewerbs ist die städtebauliche Aufwertung des Gesamtareals. Das großmaßstäbliche Gebäude der ehemaligen Paketumschlaghalle und das benachbarte ehemalige Veterinäramt werden nicht mehr genutzt und können aufgrund der teilweise starken Modernisierungsbedürftigkeit keiner wirtschaftlichen Nutzung mehr zugeführt werden. Daher sollen die Gebäude abgebrochen werden. Auch die provisorische Nutzung der Freiflächen als Parkplatz ist auf Dauer städtebaulich nicht zufriedenstellend.
Die Stadt beabsichtigt deshalb, das Wettbewerbsgebiet neu zu ordnen und in das Stadtbild einzugliedern. Insbesondere die privilegierte und zentrale Lage des Wettbewerbsgebiets eröffnet große Chancen für die Innenentwicklung der Stadt. Ausgehend von der gegebenen städtebaulichen Struktur sollen Baukörper entwickelt werden, die geeignet sind, die Stadt baulich zu ergänzen und die wichtigen Blickachsen zum See zu betonen. Der Investorenwettbewerb dient vornehmlich dazu, eine hohe städtebauliche Qualität der zukünftigen Bebauung, eine adäquate Nutzung und einen angemessenen Kaufpreis, mindestens aber einen Kaufpreis von 3 300 000 EUR für das Grundstück zu erreichen. Die Investoren haben daher neben einem Kaufpreisangebot ein detailliertes Planungskonzept abzugeben.
Die Stadt beabsichtigt deshalb, das Wettbewerbsgebiet neu zu ordnen und in das Stadtbild einzugliedern. Insbesondere die privilegierte und zentrale Lage des Wettbewerbsgebiets eröffnet große Chancen für die Innenentwicklung der Stadt. Ausgehend von der gegebenen städtebaulichen Struktur sollen Baukörper entwickelt werden, die geeignet sind, die Stadt baulich zu ergänzen und die wichtigen Blickachsen zum See zu betonen. Der Investorenwettbewerb dient vornehmlich dazu, eine hohe städtebauliche Qualität der zukünftigen Bebauung, eine adäquate Nutzung und einen angemessenen Kaufpreis, mindestens aber einen Kaufpreis von 3 300 000 EUR für das Grundstück zu erreichen. Die Investoren haben daher neben einem Kaufpreisangebot ein detailliertes Planungskonzept abzugeben.
Menge oder Umfang:
Beabsichtigt ist der Verkauf städtischer Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 8 514 m² zzgl. einer optionalen Fläche bis zu 300 m².
Referenznummer: Investorenwettbewerb Kapuzinerweg
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Radolfzell am Bodensee.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignungsanforderungen (auch technisch und wirtschaftlich)
a. Investor:
Bieter ist ausschließlich der Investor. Die Wettbewerbsleistungen sind allerdings von einem Architekten, (im Auftrag oder als Beschäftigter des Investors) zu erbringen. Stadtplaner und/oder Landschaftsarchitekten können/sollen den Architekten bei seiner Planungsaufgabe unterstützen. Bietergemeinschaften sind zulässig.
Bieter ist ausschließlich der Investor. Die Wettbewerbsleistungen sind allerdings von einem Architekten, (im Auftrag oder als Beschäftigter des Investors) zu erbringen. Stadtplaner und/oder Landschaftsarchitekten können/sollen den Architekten bei seiner Planungsaufgabe unterstützen. Bietergemeinschaften sind zulässig.
Investoren sind geeignet, wenn sie – nach den vorgelegten Unterlagen – zuverlässig sind, nachweisbar Erfahrung mit der Entwicklung ähnlicher Projekte haben und wirtschaftlich so leistungsfähig sind, dass die Zahlung des Kaufpreises und die Umsetzung des Projektes gewährleistet ist.
Investoren sind geeignet, wenn sie – nach den vorgelegten Unterlagen – zuverlässig sind, nachweisbar Erfahrung mit der Entwicklung ähnlicher Projekte haben und wirtschaftlich so leistungsfähig sind, dass die Zahlung des Kaufpreises und die Umsetzung des Projektes gewährleistet ist.
b. Architekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner:
Die Wettbewerbsleistungen sind von einem geeigneten Architekten, ggf. in Kooperation mit Landschaftsarchitekten, Stadtplanern und/oder anderen erforderlichen Fachingenieuren zu erbringen. Sie sind geeignet, wenn sie zuverlässig und leistungsfähig sind und die nachfolgenden fachlichen Anforderungen erfüllen.
Die Wettbewerbsleistungen sind von einem geeigneten Architekten, ggf. in Kooperation mit Landschaftsarchitekten, Stadtplanern und/oder anderen erforderlichen Fachingenieuren zu erbringen. Sie sind geeignet, wenn sie zuverlässig und leistungsfähig sind und die nachfolgenden fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Die Planungsleistungen können auch von mehreren natürlichen und juristischen Personen erbracht werden, wenn jeder von ihnen die fachlichen Anforderungen erfüllt. Erstellt eine Person die Planungsleistungen für mehrere Bieter, so führt dies zum Ausschluss aller betroffener Bieter.
Die Planungsleistungen können auch von mehreren natürlichen und juristischen Personen erbracht werden, wenn jeder von ihnen die fachlichen Anforderungen erfüllt. Erstellt eine Person die Planungsleistungen für mehrere Bieter, so führt dies zum Ausschluss aller betroffener Bieter.
Nachweise zur persönlichen Lage des Bieters:
Eigenerklärung, dass
a. er über ausreichende Kapazitäten zur Umsetzung des angebotenen Vorhabens verfügen wird.
b. über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
c. er sich nicht in Liquidation befindet.
d. er keine schweren Verfehlungen begangen hat, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
e. keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt ist;
f. er in den letzten drei Jahren nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Abs. 1 i. V. m § 23 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Arbeitnehmer-Entsende-Gesetz – AEntG) mit einer Geldbuße von mindestens 2 500 EUR belegt worden ist und in diesem Zeitraum auch keine entsprechende schwerwiegende Verfehlung nach gegen § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG begangen hat.
f. er in den letzten drei Jahren nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Abs. 1 i. V. m § 23 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Arbeitnehmer-Entsende-Gesetz – AEntG) mit einer Geldbuße von mindestens 2 500 EUR belegt worden ist und in diesem Zeitraum auch keine entsprechende schwerwiegende Verfehlung nach gegen § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG begangen hat.
g. er im Wettbewerb nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
h. er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat.
i. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen.
j. er seine Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen.
Allgemeine Lage des Bieters, insbesondere
a. Allgemeine Beschreibung des Unternehmens mit den Haupttätigkeiten
b. Aufbau des Unternehmens
c. Aktueller Handelsregisterauszug oder Auszug aus einem ähnlichen Register (nicht älter als 1.1.2015)
Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Investor seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist.
Eignungsnachweise Architekt:
a. Berufliche Qualifikation (z. B. durch Kopie der Eintragungsurkunde)
b. Berufshaftpflichtversicherung über 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden, auch als Eigenerklärung
# Nachweise zur persönlichen Lage des beauftragten Architekten/sonstigen Planers:
Eigenerklärung, dass für ihn und alle beteiligten Planer keine der Ausschlusskriterien nach § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF 2009 zutreffen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters
a. Vorlage einer Bonitätsauskunft der Hausbank des Bieters, bezogen auf das Projekt
b. Angabe des Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
c. Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach den nationalen
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Architekten/sonstigen Planers:
Nachweis der beruflichen Qualifikation (z. B. durch Kopie der Eintragungsurkunde).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Technische Leistungsfähigkeit des Bieters
a. Angabe mindestens einer Referenz über ein Beispielprojekt, das
1. mindestens eine Bruttogeschossfläche von 7 500 m
2. überwiegend eine Nutzung mit Einzelhandel aufweist
b. Kann ein Bieter kein entsprechendes Referenzobjekt vorweisen, so hat er darzulegen, mit welchen Mitteln er eine vergleichbare technische Leistungsfähigkeit erreicht und hat dies möglichst durch andere Referenzobjekte zu belegen.
c. Erforderliche Angaben/Erklärungen zur Referenz:
Projektbezeichnung, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, Gewährung der Rücksprache mit dem Auftraggeber seitens des Auslobers, Fertigstellungsjahr, Erstellungskosten, Abbildungen des fertiggestellten Projekts, Erläuterungen
Technische Leistungsfähigkeit des Architekten / sonstigen Planers:
Nachweis oder Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung über 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden besteht.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stadt Radolfzell
Herrn Thomas Nöken / Herrn Manuel Jobi
URL der Dokumente: http://www.radolfzell.de/kapuzinerweg🌏
Der Wettbewerb wird als nicht förmlicher Investorenwettbewerb ausgelobt. Es wird darauf hingewiesen, dass weder ein förmliches Vergabeverfahren nach Maßgabe des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) oder der VOB/A noch ein Planungswettbewerb nach der RPW 2013 durchgeführt wird. Der Auslober behält sich vor, den Investorenwettbewerb zu jedem Zeitpunkt aufzuheben, bei Vorliegen sachlicher (auch verfahrensfremder) Gründe ohne Anspruch auf Entschädigung.
Der Wettbewerb wird als nicht förmlicher Investorenwettbewerb ausgelobt. Es wird darauf hingewiesen, dass weder ein förmliches Vergabeverfahren nach Maßgabe des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) oder der VOB/A noch ein Planungswettbewerb nach der RPW 2013 durchgeführt wird. Der Auslober behält sich vor, den Investorenwettbewerb zu jedem Zeitpunkt aufzuheben, bei Vorliegen sachlicher (auch verfahrensfremder) Gründe ohne Anspruch auf Entschädigung.
Das Verfahren erfolgt in mindestens zwei Stufen, einer Wettbewerbsphase und einer Verhandlungsphase. Letztere kann (mehrfach) wiederholt werden:
a) Wettbewerbsphase: Abgabe eines indikativen Angebots mit Nutzungskonzept und Wettbewerbsleistungen sowie Eignungsnachweisen;
b) Einbindung der Gremien, ggf. Verringerung der Anzahl der Bieter;
c) Aufforderung zu Verhandlungen mit Präzisierung der Anforderungen, Durchführung der Verhandlungen/verbindliches Angebot;
d) Einbindung der Gremien;
e) Ggf. Wiederholung der Schritte c) und d) als weitere Phase(n);
f) Abschluss des Kaufvertrages und eines städtebaulichen Vertrages mit Umsetzungsverpflichtung.
In der Wettbewerbsphase findet voraussichtlich am 10.5.2016 ein Kolloquium für Rückfragen statt, für das eine Anmeldung (bis 29.4.2016) erforderlich ist. Ein Umgebungsmodell kann ebenfalls bis zum 29.4.2016 beim Aulosber gegen Kostenerstattung bestellt werden. Nähere Angaben zum Kolloqium, zur Bestellung und zur Ausgestaltung des Verfahrens können dem Auslobungstext entnommen werden.
In der Wettbewerbsphase findet voraussichtlich am 10.5.2016 ein Kolloquium für Rückfragen statt, für das eine Anmeldung (bis 29.4.2016) erforderlich ist. Ein Umgebungsmodell kann ebenfalls bis zum 29.4.2016 beim Aulosber gegen Kostenerstattung bestellt werden. Nähere Angaben zum Kolloqium, zur Bestellung und zur Ausgestaltung des Verfahrens können dem Auslobungstext entnommen werden.
Der Auslobungstext kann auf der unter I. angegebenen Homepage abgerufen werden (http://www.radolfzell.de/kapuzinerweg). Es wird dringend darum gebeten, das Interesse an dem Verfahren per E-Mail oder schriftlich an die Konaktstelle mitzuteilen.
Der Auslober wird Änderungen nur auf dieser Homepage bekannt geben, so dass interessierte Wirtschaftsteilnehmer sich fortlaufend über Änderungen auf der Homepage zu informieren haben. Der Auslober behält sich vor, Änderungen – abweichend von dem vorhergehenden – auch nur den ihm bekannten Wirtschaftsteilnehmern mitzuteilen.
Der Auslober wird Änderungen nur auf dieser Homepage bekannt geben, so dass interessierte Wirtschaftsteilnehmer sich fortlaufend über Änderungen auf der Homepage zu informieren haben. Der Auslober behält sich vor, Änderungen – abweichend von dem vorhergehenden – auch nur den ihm bekannten Wirtschaftsteilnehmern mitzuteilen.