IT Hardware für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Kauf der nachstehend aufgelisteten Hardware für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen:
— 350 PCs, inkl. Maus und Tastatur;
— 350 Monitore (23'', desinfizierbar für den Einsatz im medizinischen Umfeld);
— 75 Laptops, 15,6'', inkl. Dockingstation oder Portreplikator.
Die Abnahme erfolgt voraussichtlich vollständig im 1. Halbjahr 2017.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-02.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-11-02 Auftragsbekanntmachung
2016-11-15 Ergänzende Angaben
2017-01-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Angaben (2016-11-15)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Postanschrift: Europa-Allee 90
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Innere Verwaltung
Telefon: +49 6924741-6973 📞
E-Mail: ausschreibung.hardware@kvhessen.de 📧
Fax: +49 6924741-68973 📠
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL: www.kvhessen.de 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT Hardware für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst. EK-2016/0036
Produkte/Dienstleistungen: Computeranlagen und Zubehör 📦
Kurze Beschreibung:
“Kauf der nachstehend aufgelisteten Hardware für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen: — 350 PCs, inkl. Maus und...”    Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 213-387722

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.4)
Alter Wert
Text:
“(...) — 350 Monitore (23'', desinfizierbar für den Einsatz im medizinischen Umfeld); (...)”
Neuer Wert
Text:
“(...) — 350 Monitore (22''-24'', desinfizierbar für den Einsatz im medizinischen Umfeld); (...)”
Quelle: OJS 2016/S 222-404382 (2016-11-15)