Jahresabschlussprüfungen für die Geschäftsjahre 2016 bis 2020

BeNEX GmbH

Die zu vergebene Leistung umfasst die Prüfung der Jahresabschlüsse der in II.2.4) aufgeführten Unternehmen für die kommenden Geschäftsjahre 2016 bis 2020 nach Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß §§ 316 ff. HGB und des Lageberichts unter Einbeziehung der Buchführung sowie die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für die BeNEX GmbH.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-09-30 Auftragsbekanntmachung
2018-05-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-09-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebsprüfung
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebene Leistung umfasst die Prüfung der Jahresabschlüsse der in II.2.4) aufgeführten Unternehmen für die kommenden Geschäftsjahre 2016 bis 2020 nach Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß §§ 316 ff. HGB und des Lageberichts unter Einbeziehung der Buchführung sowie die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für die BeNEX GmbH.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betriebsprüfung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Buchprüfung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: BeNEX GmbH
Postanschrift: Burchardstraße 21
Postleitzahl: 20095
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://hochbahn.de 🌏
E-Mail: joachim.schuetz@hochbahn.de 📧
Fax: +49 403288-2135 📠
URL der Dokumente: https://www.hochbahn.de/hochbahn/hamburg/de/Home/Unternehmen/Lieferantenbereich/Aktuelle%20Ausschreibungen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-30 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 192-345751
ABl. S-Ausgabe: 192
Zusätzliche Informationen
Weiterführung aus III.1.1): i) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7 SektVO vorliegen. Erklärung, dass der Teilnehmer wegen eines Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften nicht rechtskräftig verurteilt worden ist: 1. §§ 129, 129a oder 129b des Strafgesetzbuches, 2. §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21.7.2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21.6.2002 (BGBl. I S. 2144, 2162), 3. § 299 des Strafgesetzbuches, 4. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, 5. § 108e des Strafgesetzbuches, 6. § 264 des Strafgesetzbuches, 7. § 261 des Strafgesetzbuches. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleich. j) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 4 Nr. 1 bis 5 SektVO vorliegen. Erklärung, dass keine der nachstehenden Gründe Vorliegen: 1. über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, 2. es sich im Verfahren der Liquidation befindet, 3. es die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung verletzt oder verletzt hat, 4. es unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt oder 5. eine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, die nach Absatz 2 für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird. k) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden sind nach Maßgabe von § 1 ff. GWB und Art. 101 AEUV insbesondere Verabredungen oder Empfehlungen über Gewinnaufschläge, Gewinnbeteiligungen,die zu fordernden Preise, Entrichtungen von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen u. ä.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebene Leistung umfasst die Prüfung der Jahresabschlüsse der nachfolgend aufgeführten Unternehmen für die kommenden Geschäftsjahre 2016 bis 2020 nach Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß §§ 316 ff. HGB und des Lageberichts unter Einbeziehung der Buchführung sowie die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für die BeNEX GmbH.
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Der Auftrag erstreckt sich auf folgende Unternehmen:
— agilis Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG,
— agilis Verkehrsgesellschaft mbH & Co. KG,
— agilis Verwaltungsgesellschaft mbH,
— BeNEX GmbH,
— cantus Verkehrsgesellschaft mbH,
— FBG Fulda Bus GmbH,
— HNB Hamburger Nahverkehrs-Beteiligungsgesellschaft
— NBE nordbahn Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG,
— NBE nordbahn Eisenbahn-Verwaltungsgesellschaft mbH,
— 1. BeNEX Fahrzeuggesellschaft mbH & Co. KG,
— 3. BeNEX Fahrzeuggesellschaft mbH & Co. KG,
— 4. BeNEX Fahrzeuggesellschaft mbH & Co. KG
— 5. BeNEX Fahrzeuggesellschaft mbH & Co. KG,
— BeNEX Bus GmbH & Co. KG,
— BeNEX Fahrzeug Verwaltungsgesellschaft mbH,
— BeNEX Verwaltungsgesellschaft mbH,
— ENFG 1. nordbahn Fahrzeuggesellschaft mbH & Co. KG,
— ENFG Verwaltungsgesellschaft mbH.
Der Auftrag schließt für sämtliche Unternehmen die erweiterte Prüfung und Berichterstattung nach § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) ein. Für Unternehmen, die Zuwendungsempfänger sind, ist auch zu prüfen, ob die von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) zur Verfügung gestellten Mittel zweckentsprechend, wirtschaftlich und sparsam verwendet werden. Weiterhin ist für Mehrheitsbeteiligungen der FHH ein Bezügebericht zu erstellen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Optionen:
Als Prüfungszeitraum sind grundsätzlich 5 zu prüfende Geschäftsjahre vorgesehen, d. h. die Geschäftsjahre 2016 bis 2020. Der Abschluss eines Rahmenvertrages erfolgt durch das jeweilige Unternehmen. Aus diesem Rahmenvertrag erfolgt dann allerdings jeweils nur ein Abruf der vorstehend aufgeführten Gesellschaften für jeweils ein Geschäftsjahr, dieser Abruf steht in jedem Einzelfall unter dem Zustimmungsvorbehalt der zuständigen Unternehmensgremien der jeweils abrufenden Gesellschaft. Ebenso steht der Abschluss der Rahmenvereinbarung bzw. die Bestellung des Wirtschaftsprüfers unter dem Zustimmungsvorbehalt der zuständigen Unternehmensgremien.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens.
Die nachfolgenden Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein (Ausnahme Bestätigung Finanzamt: nicht älter als 1 Jahr).
Bewerber aus EU-Ländern, in denen die Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine anerkannte Übersetzung beizufügen.
a) gültige Zulassung gem. WPO,
b) Auszug aus dem Gewerbe- oder Bundeszentralregister,
c) Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes (Nachweis über Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben,
d) Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung in der Sozialversicherung,
e) Firmenprofil,
f) Unabhängigkeitserklärung gem. Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK), Erklärung des Prüfers, ob und ggf. welche geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen können. Die Erklärung muss sich auch darauf erstrecken, in welchem Umfang im vorausgegangenen Geschäftsjahr andere Leistungen für das Unternehmen, insbesondere auf dem Beratungssektor, erbracht wurden bzw. für das folgende Jahr vertraglich vereinbart sind,
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g) Transparenzbericht gem. § 55 c WPO.
Der Transparenzbericht muss mindestens beinhalten:
1. eine Beschreibung der Rechtsform und der Eigentumsverhältnisse;
2. sofern die Einbindung in ein Netzwerk vorliegt, eine Beschreibung dessen organisatorischer und rechtlicher Struktur;
3. eine Beschreibung des internen Qualitätssicherungssystems sowie eine Erklärung des oder der Berufsangehörigen oder des Geschäftsführungsorgans zur Durchsetzung des internen Qualitätssicherungssystems;
4. das Ausstellungsdatum der letzten Teilnahmebescheinigung (§ 57a Abs. 6 Satz 7);
5. eine Liste der in Satz 1 genannten Unternehmen, bei denen im vorangegangenen Kalenderjahr eine gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfung durchgeführt wurde;
6. eine Erklärung über die Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit einschließlich der Bestätigung, dass eine interne Überprüfung der Einhaltung von Unabhängigkeitsanforderungen stattgefunden hat;
7. Informationen über die Vergütungsgrundlagen der Organmitglieder und leitenden Angestellten.
Darüber hinaus muss der Transparenzbericht von in Satz 1 genannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Folgendes beinhalten:
1. eine Beschreibung der Leitungsstruktur (Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane);
2. eine Erklärung darüber, wie die Gesellschaft ihre Berufsangehörigen zur Erfüllung der Fortbildungspflicht anhält (interne Fortbildungsgrundsätze und -maßnahmen);
3. Finanzinformationen, welche die Bedeutung der Gesellschaft widerspiegeln, in Form des im Sinne des § 285 Nr. 17 des Handelsgesetzbuchs nach Honoraren aufgeschlüsselten Gesamtumsatzes.
(2) Der Transparenzbericht ist von dem oder der Berufsangehörigen oder von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer den §§ 126, 126a des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechendenForm zu unterzeichnen. Die Wirtschaftsprüferkammer ist von dem oder der Verpflichteten nach Absatz 1 Satz 1 über die elektronische Veröffentlichung zu unterrichten; ist keine elektronische Veröffentlichung des Transparenzberichtes möglich, kann der Transparenzbericht bei der Wirtschaftsprüferkammer hinterlegt und auf Nachfrage von Dritten dort eingesehen werden.
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h) Angabe über Maßnahmen der Gesellschaft zur Qualitätssicherung.
Weitere Angaben unter VI.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Kennzahlen des Unternehmens:
— Umsatz in Deutschland in 2015 soll größer als 50 000 000 EUR sein,
— Anzahl der Mitarbeiter in Deutschland in 2015 soll größer als 500 sein.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nach Rücksendung der unter I.3) abrufbaren Vertraulichkeitserklärung erfolgt eine Versendung der Vergabeunterlagen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gemäß Wirtschaftsprüferordnung und §§ 319, 319a, 319b HGB, Gemäß Punkt 7.2.3. des Hamburger Corporate Governance Kodex ist eine externe Rotation des Jahresabschlussprüfers nach 5 Jahren gefordert.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 10
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-11-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bereich Einkauf, z. Hd. Herrn Joachim Schütz
Adresse des Käuferprofils: https://www.hochbahn.de/hochbahn/hamburg/de/Home/Unternehmen/Lieferantenbereich/Aktuelle%20Ausschreibungen 🌏
Dokumente URL: https://www.hochbahn.de/hochbahn/hamburg/de/Home/Unternehmen/Lieferantenbereich/Aktuelle%20Ausschreibungen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Weiterführung aus III.1.1):
i) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7 SektVO vorliegen. Erklärung, dass der Teilnehmer wegen eines Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften nicht rechtskräftig verurteilt worden ist:
1. §§ 129, 129a oder 129b des Strafgesetzbuches,
2. §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21.7.2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21.6.2002 (BGBl. I S. 2144, 2162),
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3. § 299 des Strafgesetzbuches,
4. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung,
5. § 108e des Strafgesetzbuches,
6. § 264 des Strafgesetzbuches,
7. § 261 des Strafgesetzbuches.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleich.
j) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 4 Nr. 1 bis 5 SektVO vorliegen. Erklärung, dass keine der nachstehenden Gründe Vorliegen:
1. über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,
2. es sich im Verfahren der Liquidation befindet,
3. es die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung verletzt oder verletzt hat,
4. es unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt oder
5. eine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, die nach Absatz 2 für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird.
k) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden sind nach Maßgabe von § 1 ff. GWB und Art. 101 AEUV insbesondere Verabredungen oder Empfehlungen über Gewinnaufschläge, Gewinnbeteiligungen,die zu fordernden Preise, Entrichtungen von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen u. ä.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428402441 📞
Fax: +49 40428402039 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
Postanschrift: 200 Rue de Loi
Postort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien 🇧🇪
Telefon: +32 2991111 📞
Fax: +32 2950138 📠
Quelle: OJS 2016/S 192-345751 (2016-09-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebene Leistung umfasst die Prüfung der Jahresabschlüsse der in II.2.4. aufgeführten Unternehmen für die kommenden Geschäftsjahre 2016 bis 2020 nach Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß §§ 316 ff. HGB und des Lageberichts unter Einbeziehung der Buchführung sowie die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für die BeNEX GmbH.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 090-205184
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 192-345751
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
Weiterführung aus III.1.1.: i) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7 SektVO vorliegen. Erklärung, dass der Teilnehmer wegen eines Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften nicht rechtskräftig verurteilt worden ist: 1) §§ 129, 129a oder 129b des Strafgesetzbuches, 2) §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144, 2162), 3) § 299 des Strafgesetzbuches, 4) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, 5) § 108e des Strafgesetzbuches, 6) § 264 des Strafgesetzbuches, 7) § 261 des Strafgesetzbuches. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleich. j) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 4 Nr. 1 bis 5 SektVO vorliegen. Erklärung, dass keine der nachstehenden Gründe Vorliegen: 1) über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, 2) es sich im Verfahren der Liquidation befindet, 3) es die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung verletzt oder verletzt hat, 4) es unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt oder 5) eine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, die nach Absatz 2 für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird. k) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden sind nach Maßgabe von § 1 ff. GWB und Art. 101 AEUV insbesondere Verabredungen oder Empfehlungen über Gewinnaufschläge, Gewinnbeteiligungen,die zu fordernden Preise, Entrichtungen von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen u. ä.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— HNB Hamburger Nahverkehrs-Beteiligungsgesellschaft,
— 4. BeNEX Fahrzeuggesellschaft mbH & Co. KG,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-01-03 📅
Name: Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG
Postanschrift: Domstr. 15
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland 🇩🇪
Hamburg 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bereich Einkauf, z.Hd. Herrn Joachim Schütz

Referenz
Zusätzliche Informationen
Weiterführung aus III.1.1.:
1) §§ 129, 129a oder 129b des Strafgesetzbuches,
2) §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144, 2162),
Mehr anzeigen
3) § 299 des Strafgesetzbuches,
4) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung,
5) § 108e des Strafgesetzbuches,
6) § 264 des Strafgesetzbuches,
7) § 261 des Strafgesetzbuches.
1) über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,
2) es sich im Verfahren der Liquidation befindet,
3) es die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung verletzt oder verletzt hat,
4) es unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt oder
5) eine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, die nach Absatz 2 für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Telefon: +49 40428403230 📞
Fax: +49 4042731-0499 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden.
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: 200, Rue de Loi
Quelle: OJS 2018/S 090-205184 (2018-05-09)