KFZ-Versicherung

AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

KFZ-Haftpflicht- und KFZ-Versicherung inkl. Dienstreise-Fahrzeugversicherung für die Fahrzeuge der AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-07-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-07-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Versicherungen
Referenznummer: 2016-040
Kurze Beschreibung:
KFZ-Haftpflicht- und KFZ-Versicherung inkl. Dienstreise-Fahrzeugversicherung für die Fahrzeuge der AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Versicherungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kraftfahrzeugversicherungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Straße 273
Postleitzahl: 30519
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok-niedersachsen.de 🌏
E-Mail: sebastian.heinze@nds.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YDTY6GD%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-29 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-03 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 148-267637
ABl. S-Ausgabe: 148
Zusätzliche Informationen
Gewünscht wird eine Laufzeit von bis zu 3 Jahren. Bieter, die aus geschäftspolitischen Gründen nur eine Laufzeit von einem Jahr anbieten können, können jedoch auch ein wertbares Angebot abgeben. Eine längere Laufzeit kann mit einer Sanierungsstaffel verbunden werden (nähere Informationen enthalten die Vergabeunterlagen).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Verlängerungen:
Es soll folgende Verlängerungsklausel vereinbart werden:
Dieser Vertrag verlängert sich von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 4 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Zusätzliche Informationen:
Gewünscht wird eine Laufzeit von bis zu 3 Jahren. Bieter, die aus geschäftspolitischen Gründen nur eine Laufzeit von einem Jahr anbieten können, können jedoch auch ein wertbares Angebot abgeben.
Eine längere Laufzeit kann mit einer Sanierungsstaffel verbunden werden (nähere Informationen enthalten die Vergabeunterlagen).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen; Hildesheimer Straße 273; 30519; Hannover.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Bieter müssen über eine Zulassung zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherung gemäß § 8 VAG (oder vergleichbarer Rechtsvorschriften anderer EU-Mitgliedsländer) verfügen. Ausgenommen sind Unternehmen, die gem. § 3 VAG nicht der Erlaubnisverpflichtung nach VAG unterliegen.
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— Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag ggf. vergeben wird, muss ein Versicherungskonsortium sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— letzter veröffentlichter Geschäftsbericht;
— Eigenerklärung zum Bestehen von Rückversicherungsschutz;
— Eigenerklärung zum Risikomanagement;
— Erklärung zu Ratings;
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit;
— Erklärung Tariftreue nach NTVergG.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Liste mit Nennung potentieller Referenzkunden (mind. 5).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
§ 8 VAG
Es können sich versicherungsunternehmen auch in Form eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit bewerben.
Satzungsgemäße Prämiennacherhebungsmöglichkeiten müssen jedoch ausgeschlossen sein.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Versicherungsmakler bzw. Mehrfachvertreter verpflichten sich bei der Anforderung der Unterlagen verbindlich, die Versicherungsunternehmen zu benennen (maximal 3 Gesellschaften), von denen sie sich zur Angebotsabgabe bevollmächtigen lassen wollen. Sie verpflichten sich, andere als diese benannten Gesellschaften nicht zur Angebotsabgabe aufzufordern.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-09-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.aok-niedersachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YDTY6GD%22 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDTY6GD.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB). Die Vergabekammer entscheidet auch darüber, ob diese Vergabe ihrer Nachprüfung unterliegt.
Bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach §§ 155 ff. GWB haben alle Verfahrensbeteiligte grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht nach § 165 Abs. 1 GWB. Jeder Bieter hat daher mit der konkreten Möglichkeit zu rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen, soweit es sich in den Vergabeakten des Auftraggebers befindet, von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt somit im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, insbesondere auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese sind in seinen Angebotsunterlagen kenntlich zu machen.
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Der Auftraggeber ist bei Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens verpflichtet, die Vergabeakten sofort der Vergabekammer zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: OJS 2016/S 148-267637 (2016-07-29)