“Die Formulare für die Eigenerklärungen liegen den Vergabeunterlagen bei. Nach gesonderter Aufforderung sind die in den Eigenerklärungen genannten Angaben...”
Die Formulare für die Eigenerklärungen liegen den Vergabeunterlagen bei. Nach gesonderter Aufforderung sind die in den Eigenerklärungen genannten Angaben nachzuweisen. Die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich die Landeshauptstadt München gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor. Fragen sind schriftlich, per Fax oder E-Mail (abteilung5.vergabestelle1@muenchen.de) an die Vergabestelle 1 bis 21.3.2016 zu richten. Verbindliche Antworten erfolgen schriftlich oder werden als Konkretisierung zur Leistungsbeschreibung unter o. g. Internetadresse bis 24.3.2016 veröffentlicht.
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Quelle: OJS 2016/S 038-062274 (2016-02-19)