Das zu vergebende Vorhaben „Klima-KomPakt: Mitwirkung und Verstetigung im Kommunalen Klimaschutz“ soll zwei Kernfragen des kommunalen Klimaschutzes aufgreifen, die jeweiligen Zusammenhänge analysieren, Lösungsmöglichkeiten entwickeln und in der Praxis erproben: 1. Wie lässt sich eine Verstetigung des Klimaschutzmanagements (KSM) in Kommunen realisieren? 2. Wie lassen sich wirkungsvolle Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten im kommunalen Klimaschutz gestalten? „Klima-KomPakt“ soll bestehende Förderungs-, Unterstützungs- und Beratungsangebote für Kommunen und regionale Zusammenschlüsse ergänzen. Ziel des Auftrags ist es, die strategische Unterstützung des kommunalen Klimaschutzes durch zwei wesentliche Angebote auszubauen: Unterstützung der Verstetigung des kommunalen Klimaschutzmanagements und Unterstützung von Beteiligung und Mitwirkung im kommunalen Klimaschutz.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung in Umweltfragen
Kurze Beschreibung:
Das zu vergebende Vorhaben „Klima-KomPakt: Mitwirkung und Verstetigung im Kommunalen Klimaschutz“ soll zwei Kernfragen des kommunalen Klimaschutzes aufgreifen, die jeweiligen Zusammenhänge analysieren, Lösungsmöglichkeiten entwickeln und in der Praxis erproben: 1. Wie lässt sich eine Verstetigung des Klimaschutzmanagements (KSM) in Kommunen realisieren? 2. Wie lassen sich wirkungsvolle Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten im kommunalen Klimaschutz gestalten?
„Klima-KomPakt“ soll bestehende Förderungs-, Unterstützungs- und Beratungsangebote für Kommunen und regionale Zusammenschlüsse ergänzen.
Ziel des Auftrags ist es, die strategische Unterstützung des kommunalen Klimaschutzes durch zwei wesentliche Angebote auszubauen: Unterstützung der Verstetigung des kommunalen Klimaschutzmanagements und Unterstützung von Beteiligung und Mitwirkung im kommunalen Klimaschutz.
Das zu vergebende Vorhaben „Klima-KomPakt: Mitwirkung und Verstetigung im Kommunalen Klimaschutz“ soll zwei Kernfragen des kommunalen Klimaschutzes aufgreifen, die jeweiligen Zusammenhänge analysieren, Lösungsmöglichkeiten entwickeln und in der Praxis erproben: 1. Wie lässt sich eine Verstetigung des Klimaschutzmanagements (KSM) in Kommunen realisieren? 2. Wie lassen sich wirkungsvolle Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten im kommunalen Klimaschutz gestalten?
„Klima-KomPakt“ soll bestehende Förderungs-, Unterstützungs- und Beratungsangebote für Kommunen und regionale Zusammenschlüsse ergänzen.
Ziel des Auftrags ist es, die strategische Unterstützung des kommunalen Klimaschutzes durch zwei wesentliche Angebote auszubauen: Unterstützung der Verstetigung des kommunalen Klimaschutzmanagements und Unterstützung von Beteiligung und Mitwirkung im kommunalen Klimaschutz.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung in Umweltfragen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://bmub.bund.de🌏
E-Mail: w.barowski@fz-juelich.de📧
Fax: +49 2461/61-5837 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E48924698🌏
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E48924698) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein (http://www.subreport.de/E48924698). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 6.1.2017 zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr in der Zeit vom 23.12.2016 bis 1.1.2017 keine Bieterfragen beantwortet werden können. Vor Weihnachten können Bieterfragen beantwortet werden, wenn sie bis zum 19.12.2016, 13:00 Uhr gestellt werden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E48924698) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein (http://www.subreport.de/E48924698). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 6.1.2017 zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr in der Zeit vom 23.12.2016 bis 1.1.2017 keine Bieterfragen beantwortet werden können. Vor Weihnachten können Bieterfragen beantwortet werden, wenn sie bis zum 19.12.2016, 13:00 Uhr gestellt werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das zu vergebende Vorhaben „Klima-KomPakt: Mitwirkung und Verstetigung im Kommunalen Klimaschutz“ soll zwei Kernfragen des kommunalen Klimaschutzes aufgreifen, die jeweiligen Zusammenhänge analysieren, Lösungsmöglichkeiten entwickeln und in der Praxis erproben: 1. Wie lässt sich eine Verstetigung des Klimaschutzmanagements (KSM) in Kommunen realisieren? 2. Wie lassen sich wirkungsvolle Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten im kommunalen Klimaschutz gestalten?
Das zu vergebende Vorhaben „Klima-KomPakt: Mitwirkung und Verstetigung im Kommunalen Klimaschutz“ soll zwei Kernfragen des kommunalen Klimaschutzes aufgreifen, die jeweiligen Zusammenhänge analysieren, Lösungsmöglichkeiten entwickeln und in der Praxis erproben: 1. Wie lässt sich eine Verstetigung des Klimaschutzmanagements (KSM) in Kommunen realisieren? 2. Wie lassen sich wirkungsvolle Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten im kommunalen Klimaschutz gestalten?
„Klima-KomPakt“ soll bestehende Förderungs-, Unterstützungs- und Beratungsangebote für Kommunen und regionale Zusammenschlüsse ergänzen.
Ziel des Auftrags ist es, die strategische Unterstützung des kommunalen Klimaschutzes durch zwei wesentliche Angebote auszubauen: Unterstützung der Verstetigung des kommunalen Klimaschutzmanagements und Unterstützung von Beteiligung und Mitwirkung im kommunalen Klimaschutz.
Ziel des Auftrags ist es, die strategische Unterstützung des kommunalen Klimaschutzes durch zwei wesentliche Angebote auszubauen: Unterstützung der Verstetigung des kommunalen Klimaschutzmanagements und Unterstützung von Beteiligung und Mitwirkung im kommunalen Klimaschutz.
Zusammenfassend sind die folgenden Leistungen auszuführen:
1 Arbeitspaket 1 – Bedarfsermittlung für Klimaschutz vor Ort.
2 Arbeitspaket 2 – Verstetigung des kommunalen Klimaschutzmanagements.
2.1 Arbeitspaket 2.1 – Kriterienkatalog für erfolgreiche Verstetigung des kommunalen Klimaschutzmanagements.
2.2 Arbeitspaket 2.2 – Erfassung des Ist-Zustandes und von Faktoren, welche die Verstetigung des kommunalen Klimaschutzmanagements beeinflussen.
2.3 Arbeitspaket 2.3 – Entwicklung von Modellen zur Verstetigung des kommunalen Klimaschutzmanagements.
2.4 Arbeitspaket 2.4 – Erprobung von Verstetigungsmodellen.
3 Arbeitspaket 3 – Beteiligung und Mitwirkung im kommunalen Klimaschutz.
3.1 Arbeitspaket 3.1 – Analyse von Beteiligungs- und Mitwirkungsformaten im kommunalen Klimaschutz.
3.2 Arbeitspaket 3.2 – Erprobung von Beteiligungs- und Mitwirkungsformaten.
4 Arbeitspaket 4 – Projektmanagement.
Optionen:
Option 1: Kalkulation von Räumlichkeiten.
Option 2: grafische/technische Aufbereitung.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Optionen:
Option 1:
Für den Fall, dass keine Räumlichkeiten durch die beteiligten Kommunen kostenlos zur Verfügung gestellt werden können, soll bei Bedarf der AN entsprechende Räumlichkeiten für den Workshop optional kalkulieren.
Option 2:
Die AG erwartet vom AN in allen drei inhaltlichen AP Erkenntnisse, die für eine breitere kommunale Öffentlichkeit von Interesse sein könnten. Daher ist als Option die textliche sowie grafisch/technische Aufbereitung von Arbeitsergebnissen und Reflexionen für Publikationen bis hin zur Druckvorbereitung bzw. Onlineveröffentlichung auf http://www.klimaschutz.de/ vorzusehen.
Die AG erwartet vom AN in allen drei inhaltlichen AP Erkenntnisse, die für eine breitere kommunale Öffentlichkeit von Interesse sein könnten. Daher ist als Option die textliche sowie grafisch/technische Aufbereitung von Arbeitsergebnissen und Reflexionen für Publikationen bis hin zur Druckvorbereitung bzw. Onlineveröffentlichung auf http://www.klimaschutz.de/ vorzusehen.
Optionsbedingungen:
Die AG behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer III, Punkt 3.2 Option 1 und unter Ziffer 4 die Optionen 2a, 2b, und 2c jeweils separat und bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben zur Eignung bzw. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Anforderungen für Bieter / Bietergemeinschaften / notwendige Unterauftragnehmer.
Öffentliche Aufträge werden gemäß § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Im Falle einer Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers (Eignungsleihe nach § 47 VgV), sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft, den Bieter bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft, des Bieters bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der Bieter/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Erklärungen nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Im Falle einer Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers (Eignungsleihe nach § 47 VgV), sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft, den Bieter bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft, des Bieters bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der Bieter/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Erklärungen nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Befähigung zur Berufsausübung:
— Beschreibung des Anbieters und der Partner.
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen.
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen.
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen.
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlussgründe des §…
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmersbezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmersbezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
— Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/ Referenzaufträge des Bieters/ Konsortialpartners/ notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Referenzen von durchgeführten Vorhaben, deren Inhalte mit den Ausschreibungsgegenständen vergleichbar und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
Aussagekräftige Referenzen von durchgeführten Vorhaben, deren Inhalte mit den Ausschreibungsgegenständen vergleichbar und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
o abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt,
o Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen).
Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist. Es werden folgende Erfahrungen nachgewiesen:
Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist. Es werden folgende Erfahrungen nachgewiesen:
1. in der beratenden Zusammenarbeit mit Bundesministerien.
2. in der Zusammenarbeit mit mehreren Kommunen, kommunalen Zusammenschlüssen oder Akteuren im kommunalen Umfeld in Bezug auf Klimaschutz.
3. mit kommunalen Prozessen zu Haushaltsangelegenheiten und Investitionsentscheidungen.
4. mit der Konzeption und Durchführung empirischer Datenerhebungen auf kommunaler Ebene (quantitativ und qualitativ).
5. Untersuchungen zu gesellschaftlichen Transformationsprozessen im Bereich Umwelt oder Klimaschutz.
6. Gestaltung und Auswertung von Beteiligungs- und Mitwirkungsprozessen auf kommunaler Ebene.
7. Öffentlichkeitsarbeit oder (Wissenschafts-)Journalismus sowie Erstellung von Publikationen.
8. Projekt- und Teamleitung (mindestens vom Projektleiter nachzuweisen).
9. Allgemeine Sekretariatstätigkeiten, Organisationsmanagement und Buchhaltung.
Es ist zu den Punkten 1. bis 6. und 8. bis 9. jeweils mindestens 1 Referenz (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters bzw. bei 1. und 9. mindestens durch den Projektleiter) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben.
Es ist zu den Punkten 1. bis 6. und 8. bis 9. jeweils mindestens 1 Referenz (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters bzw. bei 1. und 9. mindestens durch den Projektleiter) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben.
Es ist zu Punkt 7. mindestens 1 Referenz in Form einer Veröffentlichung oder Publikation (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben.
Es ist zu Punkt 7. mindestens 1 Referenz in Form einer Veröffentlichung oder Publikation (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben.
Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien eindeutig zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
o Projektbezeichnung,
o Projektinhalt,
o Projektlaufzeit,
o erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes,
o Vergleichbarkeit mit und Zuordnung zu den hier ausgeschriebenen Auftragsgegenständen (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt).
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.1).
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja.
Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-01-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E48924698) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E48924698) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein (http://www.subreport.de/E48924698). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 6.1.2017 zu stellen.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein (http://www.subreport.de/E48924698). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 6.1.2017 zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr in der Zeit vom 23.12.2016 bis 1.1.2017 keine Bieterfragen beantwortet werden können. Vor Weihnachten können Bieterfragen beantwortet werden, wenn sie bis zum 19.12.2016, 13:00 Uhr gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr in der Zeit vom 23.12.2016 bis 1.1.2017 keine Bieterfragen beantwortet werden können. Vor Weihnachten können Bieterfragen beantwortet werden, wenn sie bis zum 19.12.2016, 13:00 Uhr gestellt werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuschlag(Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kotaktstelle) zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuschlag(Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kotaktstelle) zu rügen.
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs.2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs.2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Quelle: OJS 2016/S 235-428416 (2016-12-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das zu vergebende Vorhaben „Klima-KomPakt: Mitwirkung und Verstetigung im Kommunalen Klimaschutz“ soll zwei Kernfragen des kommunalen Klimaschutzes aufgreifen, die jeweiligen Zusammenhänge analysieren, Lösungsmöglichkeiten entwickeln und in der Praxis erproben:
1. Wie lässt sich eine Verstetigung des Klimaschutzmanagements (KSM) in Kommunen realisieren?
2. Wie lassen sich wirkungsvolle Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten im kommunalen Klimaschutz gestalten?
„Klima-KomPakt“ soll bestehende Förderungs-, Unterstützungs- und Beratungsangebote für Kommunen und regionale Zusammenschlüsse ergänzen.
Ziel des Auftrags ist es, die strategische Unterstützung des kommunalen Klimaschutzes durch zwei wesentliche Angebote auszubauen: Unterstützung der Verstetigung des kommunalen Klimaschutzmanagements und Unterstützung von Beteiligung und Mitwirkung im kommunalen Klimaschutz.
Das zu vergebende Vorhaben „Klima-KomPakt: Mitwirkung und Verstetigung im Kommunalen Klimaschutz“ soll zwei Kernfragen des kommunalen Klimaschutzes aufgreifen, die jeweiligen Zusammenhänge analysieren, Lösungsmöglichkeiten entwickeln und in der Praxis erproben:
1. Wie lässt sich eine Verstetigung des Klimaschutzmanagements (KSM) in Kommunen realisieren?
2. Wie lassen sich wirkungsvolle Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten im kommunalen Klimaschutz gestalten?
„Klima-KomPakt“ soll bestehende Förderungs-, Unterstützungs- und Beratungsangebote für Kommunen und regionale Zusammenschlüsse ergänzen.
Ziel des Auftrags ist es, die strategische Unterstützung des kommunalen Klimaschutzes durch zwei wesentliche Angebote auszubauen: Unterstützung der Verstetigung des kommunalen Klimaschutzmanagements und Unterstützung von Beteiligung und Mitwirkung im kommunalen Klimaschutz.
Gesamtwert des Auftrags: 571111.62 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
„Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden“.
VI.4.1) Wird vorgegeben. Ansonsten:
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt,
Deutschalnd,
Bonn,
53123,
Villemombler Straße 76,
Telefon: +49 22894990,
Fax: +49 2289499163,
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
„Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden“.
Das zu vergebende Vorhaben „Klima-KomPakt: Mitwirkung und Verstetigung im Kommunalen Klimaschutz“ soll zwei Kernfragen des kommunalen Klimaschutzes aufgreifen, die jeweiligen Zusammenhänge analysieren, Lösungsmöglichkeiten entwickeln und in der Praxis erproben:
Das zu vergebende Vorhaben „Klima-KomPakt: Mitwirkung und Verstetigung im Kommunalen Klimaschutz“ soll zwei Kernfragen des kommunalen Klimaschutzes aufgreifen, die jeweiligen Zusammenhänge analysieren, Lösungsmöglichkeiten entwickeln und in der Praxis erproben:
1. Wie lässt sich eine Verstetigung des Klimaschutzmanagements (KSM) in Kommunen realisieren?
2. Wie lassen sich wirkungsvolle Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten im kommunalen Klimaschutz gestalten?
Die folgenden Leistungen sind auszuführen:
1 Arbeitspaket 1 – Bedarfsermittlung für Klimaschutz vor Ort;
2 Arbeitspaket 2 – Verstetigung des kommunalen Klimaschutzmanagements;
2.1 Arbeitspaket 2.1 – Kriterienkatalog für erfolgreiche Verstetigung des kommunalen Klimaschutzmanagements;
2.2 Arbeitspaket 2.2 – Erfassung des Ist-Zustandes und von Faktoren, welche die Verstetigung des kommunalen Klimaschutzmanagements beeinflussen;
2.3 Arbeitspaket 2.3 – Entwicklung von Modellen zur Verstetigung des kommunalen Klimaschutzmanagements;
2.4 Arbeitspaket 2.4 – Erprobung von Verstetigungsmodellen;
3 Arbeitspaket 3 – Beteiligung und Mitwirkung im kommunalen Klimaschutz;
3.1 Arbeitspaket 3.1 – Analyse von Beteiligungs- und Mitwirkungsformaten im kommunalen Klimaschutz;
3.2 Arbeitspaket 3.2 – Erprobung von Beteiligungs- und Mitwirkungsformaten;
Option 1: Kalkulation von Räumlichkeiten;
Beschreibung der Optionen:
Option 1
Räumlichkeiten für einen Workshop.
Option 2
Textliche sowie grafisch/technische Aufbereitung von Arbeitsergebnissen und Reflexionen für Publikationen bis hin zur Druckvorbereitung bzw. Onlineveröffentlichung auf http://www.klimaschutz.de/
Die AG behält sich vor, die Optionen jeweils separat und bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisatorische Umsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium: Preis
Gewichtung der Kosten: 27
Kostenkriterium: Preis der Option
Gewichtung der Kosten: 3
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-20 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
„Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden“.
„Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden“.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB ) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB ) entnommen werden.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt gem. § 160 Abs. 34 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.