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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärungen (und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Nachweise) über:
a) Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen (§ 6a EU Nr. 2 c VOB/A).
Mindeststandard: Mindestumsatz 20 000 000 EUR in jedem Geschäftsjahr.
b) Nachweis der Haftpflichtversicherung (§ 6a EU Nr. 2 a VOB/A).
Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A.