Kombinierte Bauleistungs-/Montage-, Bauherren-, Betriebs-, Produkt- , Umwelt-, Berufs-Haftpflichtversicherung und Umweltschaden-Versicherung für den Neubau der Stadtbahnstrecke B, TA3, Europaviertel – Linie 5
Vergabe einer kombinierten Bauleistungs-/Montage-, Bauherren-, Betriebs-, Produkt- , Umwelt-, Berufs-Haftpflichtversicherung und Umweltschaden-Versicherung für den Neubau der Stadtbahnstrecke B, TA3, Europaviertel – Linie 5 („Güterplatz“ – „Emser Brücke“ – „Europagarten“ – „Wohnpark“) in Frankfurt in insgesamt 16 Losen an einen führenden Versicherer (Los 1) und Mitversicherer (Los 2 bis 16). Die Gesamtversicherungssumme beträgt voraussichtlich 285 000 000 EUR.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.
Ergänzende Angaben (2016-07-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 8
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: p.altlay@vgf-ffm.de📧
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.vgf-ffm.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Kombinierte Bauleistungs-/Montage-, Bauherren-, Betriebs-, Produkt- , Umwelt-, Berufs-Haftpflichtversicherung und Umweltschaden-Versicherung für den Neubau...”
Titel
Kombinierte Bauleistungs-/Montage-, Bauherren-, Betriebs-, Produkt- , Umwelt-, Berufs-Haftpflichtversicherung und Umweltschaden-Versicherung für den Neubau der Stadtbahnstrecke B, TA3, Europaviertel – Linie 5.
VGF/EU 52/16
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Produkte/Dienstleistungen: Versicherungen📦
Kurze Beschreibung:
“Vergabe einer kombinierten Bauleistungs-/Montage-, Bauherren-, Betriebs-, Produkt- , Umwelt-, Berufs-Haftpflichtversicherung und Umweltschaden-Versicherung...”
Kurze Beschreibung
Vergabe einer kombinierten Bauleistungs-/Montage-, Bauherren-, Betriebs-, Produkt- , Umwelt-, Berufs-Haftpflichtversicherung und Umweltschaden-Versicherung für den Neubau der Stadtbahnstrecke B, TA3, Europaviertel – Linie 5 („Güterplatz“ – „Emser Brücke“ – „Europagarten“ – „Wohnpark“) in Frankfurt in insgesamt 16 Losen an einen führenden Versicherer (Los 1) und Mitversicherer (Los 2 bis 16). Die Gesamtversicherungssumme beträgt voraussichtlich 285 000 000 EUR.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 077-138097
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.3.3)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für die Anforderung der Unterlagen
Alter Wert
Datum: 2016-08-01 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2016-10-27 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.3.4)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote
Alter Wert
Datum: 2016-08-30 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2016-11-25 📅
Zeit: 11:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.3.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebotes
Alter Wert
Datum: 2016-11-01 📅
Neuer Wert
Datum: 2017-01-26 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: (3) Geheimhaltung / Zweckbindung der Vergabeunterlagen
Alter Wert
Text:
“Die Bieter sind verpflichtet, sämtliche Vergabeunterlagen, die sie von der Auftraggeberin erhalten, vertraulich zu behandeln. Diese Unterlagen dürfen...”
Text
Die Bieter sind verpflichtet, sämtliche Vergabeunterlagen, die sie von der Auftraggeberin erhalten, vertraulich zu behandeln. Diese Unterlagen dürfen ausschließlich zu dem Zweck verwendet werden, der Auftraggeberin ein Angebot zu machen. Eine Weitergabe an Dritte oder eine anderweitige Verwendung ist verboten. Dies gilt auch hinsichtlich der Weitergabe an Versicherungen, die die Unterlagen zur Angebotsabgabe nutzen wollen. Versicherungen erhalten die Unterlagen jeweils direkt von der Auftraggeberin. Von diesem Verbot ausgenommen ist die Weitergabe von Vergabeunterlagen an Rückversicherer zum Zwecke des Abschlusses einer Rückversicherung. Soweit ein Bieter kein Angebot an die VGF abgibt, hat er die Unterlagen unverzüglich, spätestens jedoch am 01. November 2016 zu vernichten.
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Text:
“Die Bieter sind verpflichtet, sämtliche Vergabeunterlagen, die sie von der Auftraggeberin erhalten, vertraulich zu behandeln. Diese Unterlagen dürfen...”
Text
Die Bieter sind verpflichtet, sämtliche Vergabeunterlagen, die sie von der Auftraggeberin erhalten, vertraulich zu behandeln. Diese Unterlagen dürfen ausschließlich zu dem Zweck verwendet werden, der Auftraggeberin ein Angebot zu machen. Eine Weitergabe an Dritte oder eine anderweitige Verwendung ist verboten. Dies gilt auch hinsichtlich der Weitergabe an Versicherungen, die die Unterlagen zur Angebotsabgabe nutzen wollen. Versicherungen erhalten die Unterlagen jeweils direkt von der Auftraggeberin. Von diesem Verbot ausgenommen ist die Weitergabe von Vergabeunterlagen an Rückversicherer zum Zwecke des Abschlusses einer Rückversicherung. Soweit ein Bieter kein Angebot an die VGF abgibt, hat er die Unterlagen unverzüglich, spätestens jedoch am 26.1.2017 zu vernichten.
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Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: (4) Ergänzende Zusatzinformationen nach Vergabeverfahren
Alter Wert
Text:
“(...)
Dieser Auftragnehmer erbringt die für das Gesamtprojekt maßgebliche Bauleistung. Die Zuschlagserteilung ist derzeit für den 15. August 2016...”
Text
(...)
Dieser Auftragnehmer erbringt die für das Gesamtprojekt maßgebliche Bauleistung. Die Zuschlagserteilung ist derzeit für den 15. August 2016 geplant.
(...)
Die Festlegung zur Ortsbruststützung erfolgt mit der Zuschlagserteilung am 15. August 2016.
(...)
Die Bekanntgabe des Bauunternehmers sowie des Bauverfahrens dieser beiden Zusatzinformationen erfolgt nach Zuschlagserteilung in dem den Bauleistungen zugrundeliegenden Vergabeverfahren, voraussichtlich am 15. August 2016.
(...)
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Text:
“(...)
Dieser Auftragnehmer erbringt die für das Gesamtprojekt maßgebliche Bauleistung. Die Zuschlagserteilung ist derzeit für den 10.11.2016...”
Text
(...)
Dieser Auftragnehmer erbringt die für das Gesamtprojekt maßgebliche Bauleistung. Die Zuschlagserteilung ist derzeit für den 10.11.2016 geplant
(...)
Die Festlegung zur Ortsbruststützung erfolgt mit der Zuschlagserteilung am 10.11.2016.
(...)
Die Bekanntgabe des Bauunternehmers sowie des Bauverfahrens dieser beiden Zusatzinformationen erfolgt nach Zuschlagserteilung in dem den Bauleistungen zugrundeliegenden Vergabeverfahren, voraussichtlich am 10.11.2016.
(...)
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Quelle: OJS 2016/S 143-258990 (2016-07-22)
Ergänzende Angaben (2016-11-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 6921326536📞
Fax: +49 6921323336 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Kombinierte Bauleistungs-/Montage-, Bauherren-, Betriebs-, Produkt- , Umwelt-, Berufs-Haftpflichtversicherung und Umweltschaden-Versicherung-Europaviertel...”
Titel
Kombinierte Bauleistungs-/Montage-, Bauherren-, Betriebs-, Produkt- , Umwelt-, Berufs-Haftpflichtversicherung und Umweltschaden-Versicherung-Europaviertel Linie 5-.
VGF/EU 52/16
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.3.4)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote:
Alter Wert
Datum: 2016-11-25 📅
Neuer Wert
Datum: 2017-01-09 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.3.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebotes
Alter Wert
Datum: 2017-01-26 📅
Neuer Wert
Datum: 2017-02-27 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Geheimhaltung / Zweckbindung der Vergabeunterlagen
Alter Wert
Text:
“(...)
Die Bieter sind verpflichtet, sämtliche Vergabeunterlagen, die sie von der Auftraggeberin erhalten, vertraulich zu behandeln. Diese Unterlagen dürfen...”
Text
(...)
Die Bieter sind verpflichtet, sämtliche Vergabeunterlagen, die sie von der Auftraggeberin erhalten, vertraulich zu behandeln. Diese Unterlagen dürfen ausschließlich zu dem Zweck verwendet werden, der Auftraggeberin ein Angebot zu machen. Eine Weitergabe an Dritte oder eine anderweitige Verwendung ist verboten. Dies gilt auch hinsichtlich der Weitergabe an Versicherungen, die die Unterlagen zur Angebotsabgabe nutzen wollen. Versicherungen erhalten die Unterlagen jeweils direkt von der Auftraggeberin. Von diesem Verbot ausgenommen ist die Weitergabe von Vergabeunterlagen an Rückversicherer zum Zwecke des Abschlusses einer Rückversicherung. Soweit ein Bieter kein Angebot an die VGF abgibt, hat er die Unterlagen unverzüglich, spätestens jedoch am 26.1.2017 zu vernichten.
(...)
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“(..)
Die Bieter sind verpflichtet, sämtliche Vergabeunterlagen, die sie von der Auftraggeberin erhalten, vertraulich zu behandeln. Diese Unterlagen dürfen...”
Text
(..)
Die Bieter sind verpflichtet, sämtliche Vergabeunterlagen, die sie von der Auftraggeberin erhalten, vertraulich zu behandeln. Diese Unterlagen dürfen ausschließlich zu dem Zweck verwendet werden, der Auftraggeberin ein Angebot zu machen. Eine Weitergabe an Dritte oder eine anderweitige Verwendung ist verboten.
Dies gilt auch hinsichtlich der Weitergabe an Versicherungen, die die Unterlagen zur Angebotsabgabe nutzen wollen. Versicherungen erhalten die Unterlagen jeweils direkt von der Auftraggeberin. Von diesem Verbot ausgenommen ist die Weitergabe von Vergabeunterlagen an Rückversicherer zum Zwecke des Abschlusses einer Rückversicherung. Soweit ein Bieter kein Angebot an die VGF abgibt, hat er die Unterlagen unverzüglich, spätestens jedoch am 27.2.2017 zu vernichten.
(...)
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Ergänzende Zusatzinformationen nach Vergabeverfahren:
Alter Wert
Text:
“(...)
Dieser Auftragnehmer erbringt die für das Gesamtprojekt maßgebliche Bauleistung. Die Zuschlagserteilung ist derzeit für den 10.11.2016...”
Text
(...)
Dieser Auftragnehmer erbringt die für das Gesamtprojekt maßgebliche Bauleistung. Die Zuschlagserteilung ist derzeit für den 10.11.2016 geplant
(...)
Die Festlegung zur Ortsbruststützung erfolgt mit der Zuschlagserteilung am 10.11.2016.
(...)
Die Bekanntgabe des Bauunternehmers sowie des Bauverfahrens dieser beiden Zusatzinformationen erfolgt nach Zuschlagserteilung in dem den Bauleistungen zugrundeliegenden Vergabeverfahren, voraussichtlich am 10.11.2016.
(...)
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“(...)
Zu 1. Dieser Auftragnehmer erbringt die für das Gesamtprojekt maßgebliche Bauleistung. Die Zuschlagserteilung ist derzeit für den 16.12.2016...”
Text
(...)
Zu 1. Dieser Auftragnehmer erbringt die für das Gesamtprojekt maßgebliche Bauleistung. Die Zuschlagserteilung ist derzeit für den 16.12.2016 geplant.
(...)
Zu 2. Die Festlegung zur Ortsbruststützung erfolgt mit der Zuschlagserteilung am 16.12.2016.
(...)
Zu 3. Die Bekanntgabe des Bauunternehmers sowie des Bauverfahrens dieser beiden Zusatzinformationen erfolgt nach Zuschlagserteilung in dem den Bauleistungen zugrundeliegenden Vergabeverfahren, voraussichtlich am 16.12.2016.
(...)
“IV.3.3) Schlusstermin für die Anforderung der Unterlagen Alt 1.8.2016; 12:00 Uhr – Neu 27.10.2016; 12:00 Uhr bleibt unverändert.
IV.3.4) Schlusstermin für...”
IV.3.3) Schlusstermin für die Anforderung der Unterlagen Alt 1.8.2016; 12:00 Uhr – Neu 27.10.2016; 12:00 Uhr bleibt unverändert.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote Alt 25.11.2016; 11:00 Uhr – Neu 9.1.2017; 11:00 Uhr.
IV.3.6) Bindefrist des Angebotes Alt 26.1.2017 – Neu 27.2.2017.
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Quelle: OJS 2016/S 218-397391 (2016-11-09)
Ergänzende Angaben (2016-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Kombinierte Bauleistungs-/Montage-, Bauherren-, Betriebs-, Produkt- , Umwelt-, Berufs-Haftpflichtversicherung und Umweltschaden-Versicherung-Europaviertel...”
Titel
Kombinierte Bauleistungs-/Montage-, Bauherren-, Betriebs-, Produkt- , Umwelt-, Berufs-Haftpflichtversicherung und Umweltschaden-Versicherung-Europaviertel Linie 5.
VGF/EU 52/16
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.3.4)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote
Alter Wert
Datum: 2017-01-09 📅
Neuer Wert
Datum: 2017-01-16 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.3.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebotes
Alter Wert
Datum: 2017-02-27 📅
Neuer Wert
Datum: 2017-03-06 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Geheimhaltung / Zweckbindung der Vergabeunterlagen
Alter Wert
Text:
“(...)
Die Bieter sind verpflichtet, sämtliche Vergabeunterlagen, die sie von der Auftraggeberin erhalten, vertraulich zu behandeln. Diese Unterlagen dürfen...”
Text
(...)
Die Bieter sind verpflichtet, sämtliche Vergabeunterlagen, die sie von der Auftraggeberin erhalten, vertraulich zu behandeln. Diese Unterlagen dürfen ausschließlich zu dem Zweck verwendet werden, der Auftraggeberin ein Angebot zu machen. Eine Weitergabe an Dritte oder eine anderweitige Verwendung ist verboten.
Dies gilt auch hinsichtlich der Weitergabe an Versicherungen, die die Unterlagen zur Angebotsabgabe nutzen wollen. Versicherungen erhalten die Unterlagen jeweils direkt von der Auftraggeberin. Von diesem Verbot ausgenommen ist die Weitergabe von Vergabeunterlagen an Rückversicherer zum Zwecke des Abschlusses einer Rückversicherung. Soweit ein Bieter kein Angebot an die VGF abgibt, hat er die Unterlagen unverzüglich, spätestens jedoch am 27.2.2017 zu vernichten.
(...)
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Bieter sind verpflichtet, sämtliche Vergabeunterlagen, die sie von der Auftraggeberin erhalten, vertraulich zu behandeln. Diese Unterlagen dürfen...”
Text
Die Bieter sind verpflichtet, sämtliche Vergabeunterlagen, die sie von der Auftraggeberin erhalten, vertraulich zu behandeln. Diese Unterlagen dürfen ausschließlich zu dem Zweck verwendet werden, der Auftraggeberin ein Angebot zu machen. Eine Weitergabe an Dritte oder eine anderweitige Verwendung ist verboten.
Dies gilt auch hinsichtlich der Weitergabe an Versicherungen, die die Unterlagen zur Angebotsabgabe nutzen wollen. Versicherungen erhalten die Unterlagen jeweils direkt von der Auftraggeberin. Von diesem Verbot ausgenommen ist die Weitergabe von Vergabeunterlagen an Rückversicherer zum Zwecke des Abschlusses einer Rückversicherung. Soweit ein Bieter kein Angebot an die VGF abgibt, hat er die Unterlagen unverzüglich, spätestens jedoch am 6.3.2017 zu vernichten.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Ergänzende Zusatzinformationen nach Vergabeverfahren
Alter Wert
Text:
“(...)
Zu 1. Dieser Auftragnehmer erbringt die für das Gesamtprojekt maßgebliche Bauleistung. Die Zuschlagserteilung ist derzeit für den 16.12.2016...”
Text
(...)
Zu 1. Dieser Auftragnehmer erbringt die für das Gesamtprojekt maßgebliche Bauleistung. Die Zuschlagserteilung ist derzeit für den 16.12.2016 geplant.
(...)
Zu 2. Die Festlegung zur Ortsbruststützung erfolgt mit der Zuschlagserteilung am 16.12.2016.
(...)
Zu 3. Die Bekanntgabe des Bauunternehmers sowie des Bauverfahrens dieser beiden Zusatzinformationen erfolgt nach Zuschlagserteilung in dem den Bauleistungen zugrundeliegenden Vergabeverfahren, voraussichtlich am 16.12.2016.
(...)
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“(...)
Zu 1. Dieser Auftragnehmer erbringt die für das Gesamtprojekt maßgebliche Bauleistung. Die Zuschlagserteilung ist derzeit für den 21.12.2016...”
Text
(...)
Zu 1. Dieser Auftragnehmer erbringt die für das Gesamtprojekt maßgebliche Bauleistung. Die Zuschlagserteilung ist derzeit für den 21.12.2016 geplant.
(...)
Zu 2. Die Festlegung zur Ortsbruststützung erfolgt mit der Zuschlagserteilung am 21.12.2016.
(...)
Zu 3. Die Bekanntgabe des Bauunternehmers sowie des Bauverfahrens dieser beiden Zusatzinformationen erfolgt nach Zuschlagserteilung in dem den Bauleistungen zugrundeliegenden Vergabeverfahren, voraussichtlich am 21.12.2016.
(...)
“IV.3.3) Schlusstermin für die Anforderung der Unterlagen: Alt 1.8.2016; 12:00 Uhr – Neu 27.10.2016; 12:00 Uhr bleibt unverändert.
IV.3.4) Schlusstermin für...”
IV.3.3) Schlusstermin für die Anforderung der Unterlagen: Alt 1.8.2016; 12:00 Uhr – Neu 27.10.2016; 12:00 Uhr bleibt unverändert.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: Alt 9.1.2017; 11:00 Uhr – Neu 16.1.2017; 11:00 Uhr.
IV.3.6) Bindefrist des Angebotes: Alt 27.2.2017 – Neu 6.3.2016 12:00 Uhr.
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Quelle: OJS 2016/S 242-441949 (2016-12-13)