Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, d. in dem Kreis Limburg-Weilburg gelegenen, noch unterversorgten Siedlungsflächen, Gewerbegebieten sowie Krankenhäusern, Schulen, Verwaltungen und Gewerbebetriebe in Einzellage über ein NGA-Netz zu erschließen. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei d. Recht bzw. übernimmt d. Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung d. Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-21.
Auftragsbekanntmachung (2016-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Kurze Beschreibung:
“Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, d. in dem Kreis Limburg-Weilburg gelegenen, noch unterversorgten...”
Kurze Beschreibung
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, d. in dem Kreis Limburg-Weilburg gelegenen, noch unterversorgten Siedlungsflächen, Gewerbegebieten sowie Krankenhäusern, Schulen, Verwaltungen und Gewerbebetriebe in Einzellage über ein NGA-Netz zu erschließen. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei d. Recht bzw. übernimmt d. Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung d. Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Limburg-Weilburg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“D. Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung d.angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen u.äußerlich...”
Zusätzliche Informationen
D. Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung d.angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen u.äußerlich gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu d. unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. D. Teilnahmeantrag ist an d. in Abschnitt I.1) genannte Stelle zu senden u. wie folgt zu kennzeichnen:„Nicht Öffnen –Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren,NGA-Breitbandausbau – Landkreis Limburg-Weilburg.‚D.Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen.Teilnahmeanträge,d.in elektronischer Form oder nach Fristablauf an d.Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist d.Ermittlung geeigneter Bieter für d.Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für d.Errichtung u. d. Betrieb eines NGA-Netzes, mit d. Folge, dass d. rechtlichen Vorgaben an d. Durchführung eines Vergabeverfahrens nach d.§§ 97 ff. GWB bzw. d. Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates keine unmittelbare Anwendung finden.Gleichwohl soll sich d. Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen–insbesondere d. Transparenzgebot sowie d. Gleichbehandlungsgrundsatz–orientieren. Ein Rechtsanspruch auf d.Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet. D. öffentliche Auftraggeber behält sich nach Durchführung d.ersten Verhandlungsrunde eine Verringerung d. Teilnehmeranzahl sowie d. Durchführung mehrerer Verhandlungsrunden vor. Darüber hinaus behält sich d. Auftraggeber vor, kein Verhandlungsverfahren durchzuführen.Derzeit angestrebt ist d. Zuschlagserteilung bis voraussichtlich März 2017. D. zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erforderlichen Wertungs- u. Zuschlagskriterien sind d. Aufforderung d. zugelassenen Teilnehmer zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird d. öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem d. Bewerber verpflichtet.Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber d.Vergabe vorbehalten, sollte sich d. Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit d.gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen,wenn d. durch d. Landkreis Limburg-Weilburg avisierten Fördermittel-gleich aus welchem Grund-nicht akquiriert werden konnten.Bedingung für d.Erteilung d.Zuschlags und Auftragsvergabe ist insbesondere d. endgültige Zuwendungsbescheid d. Bundes. D. öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, d. den Bietern im Zusammenhang mit d. Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb oder d. Erstellung d.Angebote entstehen können bzw. werden.Bei d.Bereitstellung d.Investitionsbeihilfen werden d.Bestimmungen d.Rahmenregelung d.Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung d. Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015 (‚NGA-Rahmenregelung‘) sowie d.Leitlinien d.Europäischen Kommission vom 26.1.2013 für d. Anwendung d. Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit d.schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) Berücksichtigung finden (‘EU-Leitlinien“). Danach ist d. auszuwählende TK-Netzbetreiber gemäß § 7 Abs. 2 und Abs. 3 NGA-Rahmenregelung unter anderem dazu verpflichtet, einen offenen Zugang zu d.aktiven u. passiven Infrastrukturen auf Vorleistungsebene einschließlich einer physischen Entbündelung für einen Mindestzeitraum von 7Jahren zu gewährleisten,während d.Recht auf Zugang zur passiven Infrastruktur unbefristet bestehen muss.Im Falle der Verlegung von Leerrohren müssen diese groß genug für mehrere Kabelnetze sein u.auf verschiedene Netztopologien ausgelegt sowie dokumentiert sein.Zur Unterstützung d. kostenintensiven NGA-Netzausbauvorhabens beabsichtigt d. Landkreis Limburg-Weilburg als auch d.Auftragnehmer neben den zwingenden rechtlichen Vorgaben d.europäischen u. nationalen Vergaberechts auch d. Implikationen der Förderrichtlinien des Bundes zu beachten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Kreis Limburg-Weilburg gelegenen, noch unterversorgten...”
Kurze Beschreibung
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Kreis Limburg-Weilburg gelegenen, noch unterversorgten Siedlungsflächen, Gewerbegebieten sowie Krankenhäusern, Schulen, Verwaltungen und Gewerbebetriebe in Einzellage über ein NGA-Netz zu erschließen. Auf Grund der erhöhten Nachfrage nach hochleistungsfähigen Internetzugängen ist beabsichtigt, die angegebenen Krankenhäuser, Schulen, Verwaltungen und Gewerbebetriebe mit einer Übertragungsrate von bis zu 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) bzw. asymmetrisch mit bis zu 1 Gbit/s im Downstream und mindestens 1 Gbit/s im Upstream zu erschließen.
“Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Landkreis Limburg-Weilburg, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste...”
Kurze Beschreibung
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Landkreis Limburg-Weilburg, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (2) “Die gegenwärtige Bedarfs- und Versorgungssituation, die Details zum Ausbauprojekt, die Gebietskulisse, sowie Daten und Fakten sind der Anlage 1 – Daten und...”
Kurze Beschreibung
Die gegenwärtige Bedarfs- und Versorgungssituation, die Details zum Ausbauprojekt, die Gebietskulisse, sowie Daten und Fakten sind der Anlage 1 – Daten und Fakten zu entnehmen.Danach ist der auszuwählende TK-Netzbetreiber gemäß § 7 Abs. 2 und Abs. 3 NGA-Rahmenregelung unter anderem dazu verpflichtet, einen offenen Zugang zu den aktiven und passiven Infrastrukturen auf Vorleistungsebene einschließlich einer physischen Entbündelung für einen Mindestzeitraum von 7 Jahren zu gewährleisten, während das Recht auf Zugang zur passiven Infrastruktur unbefristet bestehen muss. Im Falle der Verlegung von Leerrohren müssen diese groß genug für mehrere Kabelnetze sein und auf verschiedene Netztopologien ausgelegt sowie dokumentiert sein.
“Zur Unterstützung des kostenintensiven NGA-Netzausbauvorhabens beabsichtigt der Landkreis Limburg-Weilburg sowohl Fördermittel des Bundes als auch des...”
Kurze Beschreibung
Zur Unterstützung des kostenintensiven NGA-Netzausbauvorhabens beabsichtigt der Landkreis Limburg-Weilburg sowohl Fördermittel des Bundes als auch des Landes in Anspruch zu nehmen. Gemäß der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 (nachfolgend „Bundesförderrichtlinie“ genannt) werden Breitbandausbauvorhaben in Ausnahmefällen sogar mit einer maximalen Fördersumme in Höhe von 15 000 000 EUR gefördert. Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Limburg-Weilburg als auch der Auftragnehmer neben den zwingenden rechtlichen Vorgaben des europäischen und nationalen Vergaberechts auch die Implikationen der Förderrichtlinien des Bundes zu beachten.
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Dauer: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Hauptort der Ausführung: Landkreis Limburg-Weilburg.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“Folgende Angaben der Bewerber zu ihrer fachlichen Befähigung sind erforderlich:”
“— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger...”
Befähigung zur Berufsausübung
— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (11) “— aktueller Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister (nicht älter als 6 Monate);”
“— Nachweis über Anmeldung des Bewerbers bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft sowie”
“— Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz.”
“Angaben zur persönlichen Lage:”
“— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB...”
Befähigung zur Berufsausübung
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen;
“— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs.1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und...”
Befähigung zur Berufsausübung
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs.1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte;
“— Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)...”
Befähigung zur Berufsausübung
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist;
“— Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen...”
Befähigung zur Berufsausübung
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
“— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen...”
Befähigung zur Berufsausübung
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen;
“— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) bei öffentlichen...”
Befähigung zur Berufsausübung
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird; sowie
“— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch...”
Befähigung zur Berufsausübung
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG) einhält und im Auftragsfall einhalten wird.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 000 000 EUR für Personenschäden und über 3 000 000 EUR für...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 000 000 EUR für Personenschäden und über 3 000 000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
“— Die geforderte Berufshaftpflichtversicherung kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den Abschluss der...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Die geforderte Berufshaftpflichtversicherung kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (7) “— Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
“— Der Nachweis bzw. die Erklärung, aus dem die Versicherungssummen und die Deckung pro Versicherungsjahr hervorgehen müssen, dürfen nicht älter als zwölf...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Der Nachweis bzw. die Erklärung, aus dem die Versicherungssummen und die Deckung pro Versicherungsjahr hervorgehen müssen, dürfen nicht älter als zwölf Monate sein und müssen der Bewerbung beiliegen. Der Nachweis der oben genannten Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Auftragsvergabe. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. Erklärung für die Bewerbergemeinschaft insgesamt oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft getrennt vorlegen.
“— Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten 3...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
“— Vorlage von Jahresabschlüsse oder Auszügen von Jahresabschlüssen / Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m....”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vorlage von Jahresabschlüsse oder Auszügen von Jahresabschlüssen / Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
“— Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z. B. durch die Creditreform AG);”
“— Eigene Erklärung des Bewerbers und – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigene Erklärung des Bewerbers und – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters darüber, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind;
“— Sollen unter Umständen Teile der Leistung als Unteraufträge vergeben werden, ist eine entsprechende Erklärung des Bewerbers (bzw. der...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Sollen unter Umständen Teile der Leistung als Unteraufträge vergeben werden, ist eine entsprechende Erklärung des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft) nach § 36 Abs. 1 VgV erforderlich. Der Anteil der Leistung am Gesamtleistungsumfang sowie die einzelnen Leistungen, die als Unteraufträge vergeben werden sollen, sind dabei zu benennen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
“— Vorlage einer Auflistung von Referenzen vergleichbarer Projekte (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge,...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
— Vorlage einer Auflistung von Referenzen vergleichbarer Projekte (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
“— Vorlage eines Vertriebs- und Marketingkonzeptes zur Glaubhaftmachung, dass der Bewerber in der Lage ist, möglichst viele (Neu)Kunden im Ausbaugebiet zu gewinnen;”
Technische und berufliche Fähigkeiten
— Vorlage eines Vertriebs- und Marketingkonzeptes zur Glaubhaftmachung, dass der Bewerber in der Lage ist, möglichst viele (Neu)Kunden im Ausbaugebiet zu gewinnen;
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (2) “— Angaben und Erläuterungen zur fachlichen Kompetenz im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Breitbandinfrastrukturen auf Glasfaserbasis, sowie”
“— Nachweis darüber, dass der Bewerber gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV über das erforderliche technische Equipment sowie genügend personelle Ressourcen verfügt,...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
— Nachweis darüber, dass der Bewerber gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV über das erforderliche technische Equipment sowie genügend personelle Ressourcen verfügt, um den technischen Ausbau und Betrieb in der geplanten Zeit realisieren zu können.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
“Nein.”
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Geplante Mindestzahl: 3; geplante Höchstzahl: 5 Bewerber.”
“Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Qualität und Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem zu vergebenden Auftrag.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-12-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-30 📅