Kontrollen mittels Fernerkundung und Referenzflächenpflege

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt

Kontrolle flächenbezogener EGFL-Beihilfen und von Cross-Compliance-Auflagen mittels Fernerkundung sowie Referenzflächenpflege.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-11-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-11-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
Referenznummer: 60126/18.2.3
Kurze Beschreibung:
Kontrolle flächenbezogener EGFL-Beihilfen und von Cross-Compliance-Auflagen mittels Fernerkundung sowie Referenzflächenpflege.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen-Anhalt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Leipziger Straße 58
Postleitzahl: 39112
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://mule.sachsen-anhalt.de/startseite-mule/ 🌏
E-Mail: evergabe@mule.sachsen-anhalt.de 📧
URL der Dokumente: http://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-30 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-03 📅
Datum des Beginns: 2017-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 234-426517
ABl. S-Ausgabe: 234
Zusätzliche Informationen
Entfällt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen (VOK) für flächenbezogene Maßnahmen mit Hilfe der Fernerkundung in Sachsen-Anhalt.
Die Kontrolle durch Fernerkundung gem. Art. 40 der VO (EU) Nr. 809/2014 wird als Mittel zur Reduzierung der Anzahl der klassischen Vor-Ort-Kontrollen eingesetzt.
Sie ist ein wichtiges und effizientes Instrument zur Reduzierung von finanziellen und personellen Ressourcen in den Ländern und dient dazu, eine große Anzahl von Kontrollen in einem knapp bemessenen Zeitfenster durchzuführen.
Die Fernerkundung ist ein gleichwertiges Kontrollinstrument zur klassischen Vor-Ort-Kontrolle für die Überprüfung der Lage, Größe und Nutzung der im Antrag angegebenen Fläche.
Auf Grund der neuen Bilddaten(nur DOP) ist eine Überprüfung und Pflege des Referenzsystems erforderlich. Diese Überprüfung und Pflege erfolgt in dem Datenbanksystem des Landes Sachsen-Anhalt an einem oder mehreren ALFF-Standorten im Rahmen der Fernerkundungsinterpretation durch qualifizierte Mitarbeiter des Auftragnehmers.
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Beschreibung der Optionen: S. Ausschreibungsunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: S. Ausschreibungsunterlagen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Auszug aus dem Handelsregister oder bei ausländischen Bietern hilfsweise eine beglaubigte Abschrift aus dem kommerziellen Register der Firma.
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3. Eigenklärung zum Gesamtumsatz Ihres Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2013, 2014, 2015).
4. Eigenerklärung zum Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes (Fernerkundung).
5. Aktueller Nachweis über das Vorhandensein einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung durch Beifügen einer Kopie des Versicherungsscheines, aus dem sowohl die Deckungshöhe, als auch die versicherten Risiken zu entnehmen sind.
6. Eigenerklärung, dass über das Vermögen Ihres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
7. Eigenerklärung, dass sich Ihr Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
8. Eigenerklärung, dass Sie Ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen sind und bei der Ausführung des Auftrages nachkommen werden gem. § 128 Abs. 1 GWB.
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9. Eigenerklärung, dass Sie keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen haben, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen.
10. Eigenerklärung, dass weder Sie noch ihr Unternehmen bzw. Anteilseigner, Mutter- oder Tochtergesellschaft sowie beauftragte Unterauftragnehmer oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint.
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11. Durch einen Wirtschaftsprüfer/Steuerberater gezeichnete Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung für die letzten drei Wirtschaftsjahre.
Mindeststandards:
Zu 4.: Der Bieter muss im Durchschnitt der letzten 3 Wirtschaftsjahre einen durchschnittlichen Nettoumsatz im Bereich von Fernerkundungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Flächenermittlung von mindestens dem Nettowert des abgegebenen Angebotes erwirtschaftet haben.
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Zu 5.: Die Deckungssumme muss mindestens das 1,5-fache des Auftragswertes betragen, Versicherungsvertrag muss gesamte Laufzeit des Rahmenvertrages abdecken.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
12. In Anlage 7_Wertungsmatrix (B-Kriterien) geforderte Darstellungen.
13. Beschreibung des bietenden Unternehmens einschl. Partner und Subunternehmen.
14. Referenzliste aus der hervorgeht, dass das Unternehmen innerhalb der vergangenen 5 Jahre über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren für den Bereich InVeKoS oder vergleichbarer Projekte Interpretationen auf höchstauflösenden Bildern (VHR-Satelliten / VHR-DOPS) vorgenommen und die Projekte fristgerecht durchgeführt hat (geforderten Aufbau beachten).
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15. Nachweis zum Qualitätsmanagementsystem des Unternehmens: Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar.
16. Profile der (hypothetischen) projektverantwortlichen Mitarbeiter und deren Vertreter. Darin auch, dass die projektverantwortlichen Mitarbeiter verhandlungssichere Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift besitzen.
17. Beschreibung der Ressourcen und Bearbeitungskapazitäten.
18. Konzeption der Personalausstattung für die Gesamtkampagne bezogen auf den Einsatz der Mitarbeitereinschließlich ihrer Aufgaben.
19. Eigenerklärung über die namentliche Nennung und Darstellung der fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung des Personals mit persönlichen Referenzen, das im Auftragsfall für die Pflege des Referenzsystems zum Einsatz kommt.
20. Beschreibung der einzusetzenden, angepassten und leistungsfähigen Software.
21. Beschreibung des Standortes, an dem gearbeitet werden soll.
22. Falls relevant: Beschreibung der Arbeitsaufteilung zwischen den Partnern bzw. Unterauftragnehmer(n).
23. Konzeption für die Erfüllung der IT-Sicherheitsanforderungen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 18:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-04-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-01-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium eines Bundeslandes
Kontakt
Dokumente URL: www.evergabe.de/unterlagen 🌏
URL der Dokumente: www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1.
Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabe.de/unterlagen zur Verfügung. Die Recherche liegt allein in Ihrer Verantwortung. Wir empfehlen Ihnen daher die Registrierung auf der Vergabeplattform www. evergabe.de, um zu vermeiden, dass Sie aufgrund fehlender Informationen vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens ausgeschlossen werden. Sofern Sie noch nicht registriert sind, müssen Sie sich laufend selbständig über Änderungen oder Ergänzungen zum Vergabeverfahren unter www.evergabe.de informieren. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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2.
Alle Fragen sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 29.12.2016 zu richten an:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Ref. 44; Leipziger Straße 58, 39112 Magdeburg oder per E-Mail an: eVergabe@mule.sachsen-anhalt.de
Eingehende Fragen werden in einem Fragen- und Antwortkatalog beantwortet und unter www.evergabe.de/unterlagen veröffentlicht.
3.
Mit dem Angebot zusätzlich zu den in Abschnitt III.1 genannten Nachweisen sind einzureichen:
a) Formloses Angebotsschreiben (Briefkopf/Firmenstempel, Ansprechpartner, Telefon, Fax, E-Mail-Adresse),
b) Eigenhändig unterschriebenes Leistungsverzeichnis mit allen Angaben,
c) vollständig ausgefüllte Anlage 3_Preisblatt,
d) Erklärung zu zusätzlichen Bestimmungen der EU-Vergaberichtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (s. Anlage Nr. 9),
e) Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (s. Anlage Nr. 10),
f) Erklärung zu ILO-Kernarbeitsnormen (s. Anlage Nr. 12),
g) Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (s. Anlage Nr. 11).
h) ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Vorlage spätestens vor Zuschlagserteilung auf Verlangender Vergabestelle).
4. Gewerbezentralregisterauszug.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärungen im Angebotsschreiben einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
5.
Eine Frist zur Abforderung der Unterlagen wird nicht gesetzt. Es wird empfohlen, die Unterlagen möglichst frühzeitig abzufordern, um vor Ablauf der Fragenfrist am Unklarheiten klären zu können. Es besteht kein Anspruch auf Beantwortung von Fragen zur Ausschreibung, sofern diese nach Ablauf der Fragefrist eingehen.
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6.
Zur Angebotserstellung dürfen nur die Ausschreibungsunterlagen des Auftraggebers verwendet werden. Diese müssen vom Bieter vor Angebotsabgabe vom Vergabeportal www.evergabe.de/unterlagen geladen werden.
Die Ausschreibungsunterlagen bleiben inhaltlich Eigentum der ausschreibenden Stelle und dürfen nur zum Erstellen eines Angebotes verwendet werden. Jede weitere Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht zulässig.
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7. Der Vertragsabschluss steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der benötigten Mittel im Landeshaushalt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Sachsen-Anhalt:, Landesverwaltungsamt, 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 03455141529 📞
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Fax: +49 030455141115 📠
Internetadresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es handelt sich um eine Dienstleistung/Lieferung gemäß § 119 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 15 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammerüberprüfen lassen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz bleibt unberührt.(§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
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Quelle: OJS 2016/S 234-426517 (2016-11-30)