Die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz plant mit diesem Vergabeverfahren Leistungen zur Konzeption, Planung und Durchführung des Bürgerfestes im Rahmen der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit im Oktober 2017 in Mainz zu vergeben. Die Leistungen sollen an eine Agentur, die für das Land Rheinland-Pfalz als Generalunternehmer tätig ist, vergeben werden. Die protokollarischen Programmpunkte der Feierlichkeiten, insbesondere Gottesdienst, Festakt und das Programm für die Bürgerdelegationen sind nicht Bestandteil dieses Auftrags und insofern nicht durch den Auftragnehmer zu leisten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-02-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Event-Organisation
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Event-Organisation📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Postleitzahl: 56068
Postort: Koblenz
Kontakt
E-Mail: zbl@lbm.rlp.de📧
Telefon: +49 261/3029-1777📞
Fax: +49 261/29141-1500 📠
Unter http://www.vergabe.rlp.de finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz.
Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYRS.
Unter http://www.vergabe.rlp.de finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz.
Die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz plant mit diesem Vergabeverfahren Leistungen zur Konzeption, Planung und Durchführung des Bürgerfestes im Rahmen der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit im Oktober 2017 in Mainz zu vergeben.
Die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz plant mit diesem Vergabeverfahren Leistungen zur Konzeption, Planung und Durchführung des Bürgerfestes im Rahmen der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit im Oktober 2017 in Mainz zu vergeben.
Die Leistungen sollen an eine Agentur, die für das Land Rheinland-Pfalz als Generalunternehmer tätig ist, vergeben werden. Die protokollarischen Programmpunkte der Feierlichkeiten, insbesondere Gottesdienst, Festakt und das Programm für die Bürgerdelegationen sind nicht Bestandteil dieses Auftrags und insofern nicht durch den Auftragnehmer zu leisten.
Die Leistungen sollen an eine Agentur, die für das Land Rheinland-Pfalz als Generalunternehmer tätig ist, vergeben werden. Die protokollarischen Programmpunkte der Feierlichkeiten, insbesondere Gottesdienst, Festakt und das Programm für die Bürgerdelegationen sind nicht Bestandteil dieses Auftrags und insofern nicht durch den Auftragnehmer zu leisten.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber entscheidet nach Zuschlag über die Beauftragung einzelner angebotener optionaler Module. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Referenznummer: 2015 / ZBL / Z.15-0071
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 55116 Mainz.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorzulegende Nachweise:
Teil A – Anlagen Bietergemeinschaft und Nachunternehmer; Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinsachft zu erbringen, so ist mit dem Angebot neben den genannten Nachweisen auch Teil A? Anlage Bietergemeinschaft vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorzulegen. Alle Mitglieder müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Leistungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Teil A – Anlagen Bietergemeinschaft und Nachunternehmer; Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinsachft zu erbringen, so ist mit dem Angebot neben den genannten Nachweisen auch Teil A? Anlage Bietergemeinschaft vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorzulegen. Alle Mitglieder müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Leistungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Die Einzelheiten, auch im Hinblick auf die Zulässigkeit von Bietergemeinschaften sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beabsichtigt ein Bieter für die Leistungserbringung Nachunternehmer einzusetzen, so sind diese namentlich im Angebot mit ihren zu leistenden Aufgaben in der ausgefüllten und unterzeichneten Teil A? Anlage Nachunternehmer anzuführen. Es muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Auftragsfall auch die tatsächlich erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Mit dem Angebot ist eine entsprechende unterzeichnete Erklärung jedes benannten Nachunternehmers (Verfügbarkeitserklärung) vorzulegen oder alternativ eine verbindliche Zusicherung des Bieters, dass die Verfügbarkeitserklärungen auf Aufforderung der Vergabestelle rechtzeitig vor Zuschlagserteilung vorliegen werden.
Beabsichtigt ein Bieter für die Leistungserbringung Nachunternehmer einzusetzen, so sind diese namentlich im Angebot mit ihren zu leistenden Aufgaben in der ausgefüllten und unterzeichneten Teil A? Anlage Nachunternehmer anzuführen. Es muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Auftragsfall auch die tatsächlich erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Mit dem Angebot ist eine entsprechende unterzeichnete Erklärung jedes benannten Nachunternehmers (Verfügbarkeitserklärung) vorzulegen oder alternativ eine verbindliche Zusicherung des Bieters, dass die Verfügbarkeitserklärungen auf Aufforderung der Vergabestelle rechtzeitig vor Zuschlagserteilung vorliegen werden.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Teil A – Anlage Eigenerklärungen; Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bieter die unterschriebene Anlage Teil A – Eigenerklärungen vorzulegen und zu versichern, dass
1. er nicht wegen eines Deliktes rechtskräftig verurteilt ist, das seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt (etwa: Bestechung/Vorteilsgewährung gegenüber der Vergabestelle; Unterschlagung, Untreue, Betrug, Urkundenfälschung; Verstöße gegen das GWB? z.B. Preisabsprachen), § 70 des Strafgesetzbuches (StGB, wirksames Berufsverbot), § 132a StGB (wirksames vorläufiges Berufsverbot),
1. er nicht wegen eines Deliktes rechtskräftig verurteilt ist, das seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt (etwa: Bestechung/Vorteilsgewährung gegenüber der Vergabestelle; Unterschlagung, Untreue, Betrug, Urkundenfälschung; Verstöße gegen das GWB? z.B. Preisabsprachen), § 70 des Strafgesetzbuches (StGB, wirksames Berufsverbot), § 132a StGB (wirksames vorläufiges Berufsverbot),
2. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat,
3. er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
4. die Ausübung des Gewerbes nicht gemäß § 35 Gewerbeordnung (GewO, wirksame Gewerbeuntersagung) ganz oder teilweise untersagt wurde,
5. keine Personen seines Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung), aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist:
5. keine Personen seines Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung), aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist:
a. § 129 Strafgesetzbuch (StGB, Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e. § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
e. § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
g. § 370 der Abgabenordnung (Steuerhinterziehung), auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
g. § 370 der Abgabenordnung (Steuerhinterziehung), auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
h. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
h. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
i. §§ 283ff. StGB (Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren),
j. § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen),
k. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
l. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
m. §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel), § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels), oder
n. § 333 StGB (Vorteilsgewährung).
Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
6. über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Ein ausländischer Bieter befindet sich nicht in Verhältnissen, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den im vorgehenden Satz genannten Verfahren vergleichbar sind.
6. über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Ein ausländischer Bieter befindet sich nicht in Verhältnissen, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den im vorgehenden Satz genannten Verfahren vergleichbar sind.
7. das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
8. er keine sonstige schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
9. das Unternehmen sicherstellt, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die ?Technologie von L. Ron Hubbard? anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten werden. Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weiter gehende Rechte bleiben unberührt.
9. das Unternehmen sicherstellt, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die ?Technologie von L. Ron Hubbard? anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten werden. Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weiter gehende Rechte bleiben unberührt.
10. in seinem Unternehmen keine Schwarzarbeit stattfindet und weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. Einem Verstoß gegen vorgenannte Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
10. in seinem Unternehmen keine Schwarzarbeit stattfindet und weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. Einem Verstoß gegen vorgenannte Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
11. seine Leistungen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz erbracht werden. Er erklärt ferner, dass auch die Mitarbeiter des Unternehmens zur Einhaltung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG verpflichtet werden.
11. seine Leistungen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz erbracht werden. Er erklärt ferner, dass auch die Mitarbeiter des Unternehmens zur Einhaltung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG verpflichtet werden.
12. er ausschließlich Mitarbeiter einsetzen wird, die dazu bereit sind, eine Verpflichtungserklärung nach § 1 Verpflichtungsgesetz abzugeben.
13. die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die uneingeschränkte schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache verfügen.
Setzt der Bieter Nachunternehmer ein, hat jeder Nachunternehmer die vorstehenden Erklärungen ebenfalls abzugeben. Gleiches gilt für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Handelsregisterauszug; Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist (nicht älter als 6 Monate? nicht beglaubigte Kopie genügt).
Handelsregisterauszug; Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist (nicht älter als 6 Monate? nicht beglaubigte Kopie genügt).
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorzulegende Nachweise:
Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung (wirtschaftlich); Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die ausgefüllte und unterzeichnete Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zum durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz und zum durchschnittlichen Jahresumsatz des Unternehmens im betroffenen Geschäftsfeld bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung (wirtschaftlich); Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die ausgefüllte und unterzeichnete Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zum durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz und zum durchschnittlichen Jahresumsatz des Unternehmens im betroffenen Geschäftsfeld bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung; Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von 10 % der Gesamtvergütung des Vertrages bzw. insgesamt pauschal höchstens 100 000 EUR.) oder alternativ Vorlage einer verbindlichen Erklärung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate oder Eigenerklärung). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung; Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von 10 % der Gesamtvergütung des Vertrages bzw. insgesamt pauschal höchstens 100 000 EUR.) oder alternativ Vorlage einer verbindlichen Erklärung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate oder Eigenerklärung). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung.
Mindeststandards:
Dabei gelten in wirtschaftlicher Hinsicht ergänzend folgende Mindestanforderungen:
— Der Bieter muss während der letzten 3 Geschäftsjahre (2013, 2014, 2015) einen jährlichen Gesamtumsatz von jeweils mindestens 2 500 000 EUR (netto) erwirtschaftet haben.
— Der Bieter muss während der letzten 3 Geschäftsjahre in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich insgesamt einen Gesamtumsatz (Summe 2013 + 2014 + 2015) von mindestens 600 000 EUR (netto) erwirtschaftet haben.
Werden diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, werden die Angebote als ungeeignet ausgeschlossen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorzulegende Nachweise:
Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung (technisch); Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist die ausgefüllte und unterzeichnete Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zum organisatorischer Aufbau des Unternehmens, zur Dauer der Marktpräsenz, zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter, auch bezogen auf das betroffene Geschäftsfeld für den Zeitraum der letzten 3 Jahre zu machen.
Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung (technisch); Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist die ausgefüllte und unterzeichnete Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zum organisatorischer Aufbau des Unternehmens, zur Dauer der Marktpräsenz, zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter, auch bezogen auf das betroffene Geschäftsfeld für den Zeitraum der letzten 3 Jahre zu machen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Teil A – Anlage Referenzen; Der Bieter hat in der Teil A – Anlage Referenzen mindestens drei (3) Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen anzugeben. Die Leistungen müssen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen und in ihrer Komplexität der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Dabei sind Rechnungswert, Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Adresse, ein Ansprechpartner, sowie Telefax- und Telefonnummer desselben zwingend anzugeben.
Teil A – Anlage Referenzen; Der Bieter hat in der Teil A – Anlage Referenzen mindestens drei (3) Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen anzugeben. Die Leistungen müssen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen und in ihrer Komplexität der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Dabei sind Rechnungswert, Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Adresse, ein Ansprechpartner, sowie Telefax- und Telefonnummer desselben zwingend anzugeben.
Mitarbeiterprofile und Angaben zum Projektteam; Der Bieter hat mit seinem Angebot Mitarbeiterprofile nach Maßgabe der Teil A – Anlage Mitarbeiterprofile vorzulegen und das derzeit für die Auftragsausführung vorgesehene Projektteam zu benennen (Teil A – Anlage Projektteam).
Mitarbeiterprofile und Angaben zum Projektteam; Der Bieter hat mit seinem Angebot Mitarbeiterprofile nach Maßgabe der Teil A – Anlage Mitarbeiterprofile vorzulegen und das derzeit für die Auftragsausführung vorgesehene Projektteam zu benennen (Teil A – Anlage Projektteam).
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.
Mindeststandards:
Gefordert wird die Benennung von mindestens drei (3) zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossenen Referenzprojekten über vergleichbare Event-Organisationsdienstleistungen während der letzten 5 Jahre. Die Leistungen müssen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen und in ihrer Komplexität der ausgeschriebenen Leistung entsprechen.
Gefordert wird die Benennung von mindestens drei (3) zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossenen Referenzprojekten über vergleichbare Event-Organisationsdienstleistungen während der letzten 5 Jahre. Die Leistungen müssen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen und in ihrer Komplexität der ausgeschriebenen Leistung entsprechen.
Dabei gelten ergänzend folgende inhaltliche Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
1. Durch mindestens eine (1) Referenz muss die Organisation eines der Öffentlichkeit unbeschränkt und kostenfrei zugänglichen Events mit mehr als 100 000 Besuchern an mindestens einem (1) Veranstaltungstag nachgewiesen werden.
2. Mindestens eine Referenz muss die Organisation eines Events mit protokollarischen Anteilen (Einbindung und Berücksichtigung protokollarischen Handelns und Aufgaben) nachweisen.
3. Mindestens zwei (2) der genannten Referenzen müssen als Auftrag der öffentlichen Verwaltung erbracht worden sein.
4. Durch mindestens eine Referenz muss nachgewiesen werden, dass im Rahmen der Eventorganisation die Vergabe von Aufträgen diskriminierungsfrei, transparent und nach wettbewerblichen Gesichtspunkten erfolgt ist.
5. Mindestens eine (1) der Referenzen muss die Planung und Durchführung eines Events mit einem Gesamtbudget inkl. Fremdleistungen von mindestens 1 000 000 EUR (netto) nachweisen.
Werden keine Referenzen vorgelegt, die diesen Mindestanforderungen entsprechen, werden die Angebote als ungeeignet ausgeschlossen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat nach Auftragserteilung Sicherheit in Form einer Vorauszahlungsbürgschaft entsprechend Teil R – Anlage Muster Vorauszahlungsbürgschaft zu leisten. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen (Teil R? Vertrag) zu entnehmen.
Der Auftragnehmer hat nach Auftragserteilung Sicherheit in Form einer Vorauszahlungsbürgschaft entsprechend Teil R – Anlage Muster Vorauszahlungsbürgschaft zu leisten. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen (Teil R? Vertrag) zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Vorbehaltlich speziellerer Regelungen in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Teil R – Vertrag gelten gemäß § 11 Abs. 1 EG-VOL/A die Regelungen der VOL/B. Einzelheiten zu den Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Vorbehaltlich speziellerer Regelungen in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Teil R – Vertrag gelten gemäß § 11 Abs. 1 EG-VOL/A die Regelungen der VOL/B. Einzelheiten zu den Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten ergänzenden / besonderen Vertragsbedingungen an und verpflichtet sich insbesondere, die jeweils gültigen Regelungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz? LTTG) einzuhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten ergänzenden / besonderen Vertragsbedingungen an und verpflichtet sich insbesondere, die jeweils gültigen Regelungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz? LTTG) einzuhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Vorzulegende Nachweise:
Teil A – Anlage Tariftreueerklärung (Mindestentgelterklärung); Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, sowie benannte Nachunternehmer haben mit Abgabe des Angebotes die unterzeichnete Teil A? Anlage Tariftreueerklärung vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz? LTTG) vom 01. Dezember 2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13.12.2010), geändert durch Gesetz vom 22.11.2013 (GVBl. S. 469, BS 70-31) einzuhalten.
Teil A – Anlage Tariftreueerklärung (Mindestentgelterklärung); Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, sowie benannte Nachunternehmer haben mit Abgabe des Angebotes die unterzeichnete Teil A? Anlage Tariftreueerklärung vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz? LTTG) vom 01. Dezember 2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13.12.2010), geändert durch Gesetz vom 22.11.2013 (GVBl. S. 469, BS 70-31) einzuhalten.
Bieter, die beabsichtigen den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind, haben statt der Teil A? Anlage Tariftreueerklärung mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Dies gilt auch für Bieter, die ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben und den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Auftragnehmern erbringen werden.
Bieter, die beabsichtigen den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind, haben statt der Teil A? Anlage Tariftreueerklärung mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Dies gilt auch für Bieter, die ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben und den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Auftragnehmern erbringen werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Regelungen der § 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG hin: Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-04-04 📅
Öffnungsort: Koblenz.
Ort des Eröffnungstermins: Koblenz.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Unter http://www.vergabe.rlp.de finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz.
Unter http://www.vergabe.rlp.de finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (sog. Nichtabhilfeentscheidung), vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder auf elektronischem Weg erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 101a Abs. 1 Satz 5 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder auf elektronischem Weg erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 101a Abs. 1 Satz 5 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 038-062324 (2016-02-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: ZBL / Z.15-0071
Kurze Beschreibung:
Die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz plant mit diesem Vergabeverfahren Leistungen zur Konzeption, Planung und Durchführung des Bürgerfestes im Rahmen der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit im Oktober 2017 in Mainz zu vergeben.
Die Leistungen sollen an eine Agentur, die für das Land Rheinland-Pfalz als Generalunternehmer tätig ist, vergeben werden. Die protokollarischen Programmpunkte der Feierlichkeiten, insbesondere Gottesdienst, Festakt und das Programm für die Bürgerdelegationen sind nicht Bestandteil dieses Auftrags und insofern nicht durch den Auftragnehmer zu leisten.
Die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz plant mit diesem Vergabeverfahren Leistungen zur Konzeption, Planung und Durchführung des Bürgerfestes im Rahmen der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit im Oktober 2017 in Mainz zu vergeben.
Die Leistungen sollen an eine Agentur, die für das Land Rheinland-Pfalz als Generalunternehmer tätig ist, vergeben werden. Die protokollarischen Programmpunkte der Feierlichkeiten, insbesondere Gottesdienst, Festakt und das Programm für die Bürgerdelegationen sind nicht Bestandteil dieses Auftrags und insofern nicht durch den Auftragnehmer zu leisten.
Gesamtwert des Auftrags: 297 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Kontakt
Internetadresse: http://www.vergabe.rlp.de🌏