— Die Vergabestelle stellt Interessenten ein Exposé mit den Informationen zur Verfügung, die für den Entschluss zur Abgabe eines Teilnahmeantrages/Angebotes notwendig sind. Bestandteil des Exposés sind neben dem Teilnahmeantrag (Formblatt F2a) auch die Formblätter zum Nachweis der Eignung. Es enthält u. a. Informationen über: das zu veräußernde Grundstück, die damit im Zusammenhang stehenden, vom Veräußerer formulierten Anforderungen und Leistungen, über die Struktur und den Ablauf des Veräußerungsverfahrens sowie die wesentlichen beabsichtigten vertraglichen Regelungen. Ergänzend zum Exposé können den Bewerbern weitere Unterlagen und Informationen über einen elektronischen Datenraum zur Verfügung gestellt werden. Zugangsvoraussetzung für den Datenraum ist die Vorlage einer rechtsverbindlich unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung (Formblatt F2b), die der Vergabestelle in Schriftform herzureichen ist. Weitergehende Angaben erfolgen mit der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten gegenüber denjenigen Bewerbern, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes für das Verhandlungsverfahren ausgewählt worden sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Unterlagen unbeabsichtigt eventuell unzutreffende und/oder unvollständige Angaben enthalten können. Die Vergabestelle übernimmt hierfür – unbeschadet rechtlicher Regelungen – keine Garantie oder Gewährleistung. Die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften/Bieter müssen sich über die bestehenden Gegebenheiten sowie über die zu erbringenden Leistungen vielmehr selbst ein Bild verschaffen und die erhaltenen Informationen entsprechend überprüfen. Die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften/Bieter sind dazu aufgefordert, etwaige Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche unverzüglich gegenüber der Vergabestelle schriftlich anzuzeigen,
— Fragen sind ausschließlich per E-Mail an
Wernersee@bim-berlin.de zu richten; Fragen und Antworten werden allen Bewerbern in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Fragen, die nicht bis spätestens 6 Arbeitstage vor Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Bitte informieren Sie sich regelmäßig unter
www.bim-berlin.de über aktuelle Hinweise zum Verfahren,
— Termine für Ortsbesichtigungen: siehe Exposé
— Der Teilnahmeantrag einschließlich der geforderten Erklärungen, Angaben und Nachweise ist vollständig, fristgerecht, schriftlich und entsprechend unterzeichnet in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des Aufklebers (Formblatt F9) einzureichen. Alle Unterlagen sind schriftlich u in deutscher Sprache einzureichen, E-Mail genügt nicht. Mit dem Teilnahmeantrag sind zwingend alle im Formblatt F1 aufgeführten Angaben, Nachweise und Erklärungen sowie Formblätter – soweit einschlägig – abzugeben,
— Kosten für die Beteiligung am Teilnahmewettbewerb und die Ausarbeitung von Angeboten werden nicht erstattet, auch wenn das Verfahren aufgehoben werden würde,
— Mindestkaufpreis/aktualisierter Verkehrswert: Der Kaufpreis für das Grundstück muss nach derzeitigem Stand mindestens 2.200.000,00 € betragen.
Nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere §§ 63, 64 LHO) dürfen landeseigene Grundstücke nicht zu Preisen unterhalb des jeweils festgestellten Verkehrswertes veräußert
Werden. Aus diesem Grund muss sich die Vergabestelle vorbehalten, den Mindestkaufpreis im Laufe des Verfahrens an die jeweils aktuelle Wertentwicklung anzupassen. Der ggf. angepasste Mindestkaufpreis wird gegenüber den Bietern bekannt gemacht.
— Die Vergabestelle behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn beihilfen- oder haushaltsrechtliche Hinderungsgründe bestehen und erkennbar ist, das keine Lösung gefunden werden kann,
— Der Vertragsschluss steht ggf. unter Gremienvorbehalt,
— Unzulässige Doppelangebote: Mehrere vorliegende Teilnahmeanträge/Angebote eines Bewerbers bzw. einer Bewerbergemeinschaft/Bieters sind i. d. R. unzulässig und deshalb auszuschließen,
— Weiteres ist dem Exposé zu entnehmen.