Kraftfahrzeugzulassungswesen „ProZWneu“

Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)

Einführung und Inbetriebnahme eines IT-Systems für die Zulassung von Kraftfahrzeugen (An-, Um- und Abmeldung), „ProZWneu“.
Das System beinhaltet umfassende Recherchemöglichkeiten sowie Datenabgleiche mit anderen Registern sowie Schnittstellen zu anderen Fach- und Online-Verfahren. Dabei müssen entsprechende deutsche und europäische Regularien rechtssicher eingehalten werden. IT-Security und hohe Perfomance sind wichtige Aspekte des Systems. Bestandsdatenmigration sowie Wartung und Pflege der Lösung sind ebenfalls Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-12-20 Auftragsbekanntmachung
2017-04-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-12-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: OV 35/2016
Kurze Beschreibung:
Einführung und Inbetriebnahme eines IT-Systems für die Zulassung von Kraftfahrzeugen (An-, Um- und Abmeldung), „ProZWneu“. Das System beinhaltet umfassende Recherchemöglichkeiten sowie Datenabgleiche mit anderen Registern sowie Schnittstellen zu anderen Fach- und Online-Verfahren. Dabei müssen entsprechende deutsche und europäische Regularien rechtssicher eingehalten werden. IT-Security und hohe Perfomance sind wichtige Aspekte des Systems. Bestandsdatenmigration sowie Wartung und Pflege der Lösung sind ebenfalls Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Branchenspezifisches Softwarepaket 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Postanschrift: Friedrichstraße 219
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.itdz-berlin.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@itdz-berlin.de 📧
Telefon: +49 30902226266 📞
Fax: +49 3090283055 📠
URL der Dokumente: http://www.itdz-berlin.de/services/ausschreibungen.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-20 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-24 📅
Datum des Beginns: 2017-04-17 📅
Datum des Endes: 2017-12-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 249-457418
ABl. S-Ausgabe: 249
Zusätzliche Informationen
Gem § 55 Absatz 2 VgV sind Bieter zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Einführung und Inbetriebnahme eines IT-Systems für die Zulassung von Kraftfahrzeugen (An-, Um- und Abmeldung), „ProZWneu“.
Das System beinhaltet umfassende Recherchemöglichkeiten sowie Datenabgleiche mit anderen Registern sowie Schnittstellen zu anderen Fach- und Online-Verfahren. Dabei müssen entsprechende deutsche und europäische Regularien rechtssicher eingehalten werden. IT-Security und hohe Perfomance sind wichtige Aspekte des Systems. Bestandsdatenmigration sowie Wartung und Pflege der Lösung sind ebenfalls Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
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Geschätzter Gesamtwert: 3 200 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 200 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Systemservice (Software-Pflege):
Der Auftragnehmer soll nach der erfolgten Abnahme den Systemservice (Pflege) für das realisierte Gesamtsystem übernehmen. Die Regelungen des EVB-IT Erstellungsvertrages zur Pflege betreffen demnach den Systemservice (Pflege) für das realisierte Gesamtsystem.
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Pflege beginnend mit dem Tag nach der Abnahme unbefristet, wobei der Auftragnehmer die Pflege frühestens zum Ablauf von 120 Monaten und nur insgesamt kündigen kann für den Auftraggeber jedoch für die Dauer mindestens 60 Monaten (Mindestvertragsdauer) zu erbringen, Nummer 5.2 EVB-IT Erstellungsvertrag.
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Weiterentwicklung gem. Nummer 6 EVB-IT Erstellungsvertrag.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.1.1 A Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z.B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäische Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist: *A, *U;
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III.1.2 A Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen unter Verwendung des Formulars E II: *A, *U;
III.1.3 A Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123, 124 GWB unter Verwendung des Formulars E III: *A, *U
Legende für III.1.1, III.1.2, III.1.3; III.2.2, IV.3:
A = Ausschlusskriterium,
I = Information,
*A = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E = Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U = allen Unterauftragnehmern (Hersteller und Distributoren werden i.d.R. nicht als Unterauftragnehmer angesehen),
*L = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S = wird in Summe bewertet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III.1.2.1 A Darstellung des Unternehmens -Leistungsspektrum und Kerngeschäft – (unter Verwendung des Formulars E I – Erklärung zum Unternehmen) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) (formlos): *A, *U;
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III.1.2.2 I Nettogesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (enthalten in Formular E I – Erklärung zum Unternehmen): *A, *U;
III.1.2.3 A Nettoumsatz im Geschäftsfeld Softwareeinführung/-implementierung/ -anpassung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (enthalten in Formular E I – Erklärung zum Unternehmen): *A, *U;
III.1.2.4 I Gesamtmitarbeiterzahl im Jahresmittel in den letzten 3 Geschäftsjahren (enthalten in Formular E I – Erklärung zum Unternehmen): *A, *U;
III.1.2.5 A Anzahl der Mitarbeitenden im Geschäftsfeld Softwareeinführung/-implementierung/ -anpassung im Jahresmittel in den letzten 3 Geschäftsjahren (enthalten in Formular E I – Erklärung zum Unternehmen): *A, *U;
III.1.2.6 A Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 500 000 EUR für den Vertrag und für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt mindestens jedoch bis zu 1 000 000 EUR für den Vertrag oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, Eigenerklärung über die Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall: *E;
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Mindeststandards:
III.1.2.3 Mindestanforderung: 6 000 000 EUR im Jahresmittel der letzten 3 Geschäftsjahre;
III.1.2.5 Mindestanforderung: 6 Mitarbeitende im Geschäftsfeld Softwareeinführung/ -implementierung/ -anpassung im Jahresmittel der letzten 3 Geschäftsjahre;
III.1.2.6 Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 500 000 EUR für den Vertrag und für Sachschäden in Höhe von 500 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt mindestens jedoch bis zu 1 000 000 EUR für den Vertrag.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.1.3.1 A Darstellung der angewandten Qualitätssicherungsverfahren (formlos) oder, sofern eine ISO oder auch eine Öko-Audit Zertifizierung zum Qualitätsmanagement vorliegt, bitte das Zertifikat als Fotokopie beilegen. *L;
III.1.3.2 A „Angabe von mindestens einer Unternehmensreferenzen über den erfolgreichen produktiven Einsatz der angebotenen Lösung zum Zulassungswesen in einer Großstadt (mind. 100 000 Einwohner) in der Bundesrepublik, z.B. Landesebene, gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand nicht älter als drei Jahre gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung. Die Gleichwertigkeit hinsichtlich Menge wird in Abschnitt 5.1.5 der Leistungsbeschreibung beschrieben.
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Folgende Angaben zu den Referenzprojekt sind erforderlich:
— Kurzbeschreibung des Projektes- Leistungszeitraum und – umfang
— Angabe angewandter Werkzeuge und Methoden
— Benennung einer Kontaktperson beim Referenzkunden, die kompetent über das Projekt Auskunft geben kann; mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
— Beschreibung des technischen und organisatorischen Umfelds
unter Verwendung des Formulars (Anlage E XIII). “ *L;
III.1.3.3 A „Angabe von mindestens zwei Unternehmensreferenzen über erfolgreiche Einführungsprojekte der angebotenen Lösung in der Bundesrepublik, z.B. Landesebene, gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand innerhalb der letzten sechs Jahre gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung.
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Mindeststandards:
III.1.3.2 Mindestanforderung: mind. 1 Unternehmensreferenz über den erfolgreichen produktiven Einsatz der angebotenen Lösung zum Zulassungswesen in einer Großstadt (mind. 100 000 Einwohner) in der Bundesrepublik nicht älter als drei Jahre gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung;
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III.1.3.3 Mindestanforderung: mind. 2 Unternehmensreferenz über erfolgreiche Einführungsprojekte der angebotenen Lösung in der Bundesrepublik, innerhalb der letzten 6 Jahre gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
III.2.2.1 A Eigenerklärung gem. § 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) unter Verwendung des Formulars E IV: *A, *U
III.2.2.2 A Erklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars E V: *A, *U
III.2.2.3 A Eigenerklärung zu Datenschutz und Vertraulichkeit unter Verwendung des Formulars E VI: *A, *U
III.2.2.4 A Eigenerklärung über die Bereitschaftserklärung zur Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen / Sicherheitsüberprüfung / Geheimschutzbetreuung / Bereitschaftserklärung nach BSÜG unter Verwendung des Formulars E VII: *A, *U
III.2.2.5 A Scientology-Schutzerklärung unter Verwendung des Formulars E VIII: *L
III.2.2.6 A Eigenerklärung zum ggf. beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern und Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer unter Verwendung des Formulars E IX: *A
III.2.2.7 und III 2.2.8 siehe bei IV.3) der Bekanntmachung.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-02-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Ort des Eröffnungstermins: Berlin.
Zusätzliche Informationen: Gem § 55 Absatz 2 VgV sind Bieter zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: IT-Dienstleitungszentrum Berlin
Dokumente URL: http://www.itdz-berlin.de/services/ausschreibungen.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
III.2.2.7 A Erklärungen der vorgesehenen Unterauftragnehmer darüber, welche Teilleistungen sie erbringen, soweit Unterauftragnehmer eingesetzt werden, unter Verwendung des Formulars E X (auf Anforderung der ausschreibenden Stelle): *U;
III.2.2.8 A Eigenerklärung Bietergemeinschaft unter Verwendung des Formulars E XI und Vollmacht unter Verwendung des Formulars E XII soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird: *A;
Vertragsstrafe:
Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8. Juli 2010 zuletzt geändert am 05.06.2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 16.06.2012, S.159) wird folgendes vereinbart:
Der Bieter verpflichtet sich im Zuschlagsfall, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistungen mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt in Höhe und Modalitäten, einschließlich der Überstundenzuschläge, zum tarifvertraglich vorgesehenen Zeitpunkt zu bezahlen, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt.
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Gelten für eine Leistung mehrere Tarifverträge (gemischte Leistungen), ist der Tarifvertrag maßgeblich, in dem der überwiegende Teil der Leistung liegt.
Für den Fall, dass das seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung auf Grund tarifvertraglich Regelungen zu zahlende Mindeststundenentgelt geringer ist, als das Mindeststundenentgelt gemäß § 1 Absatz 4 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 8.7.2010 (GVBl. S. 399), zuletzt geändert am 05.06.2012 (GVBl S. 159), bzw. kein Tarifvertrag gilt, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen, sofern die Leistung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird.
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Darüber hinaus verpflichtet sich der Bieter im Zuschlagsfall von einem von ihm beauftragten Nachunternehmer oder von einem von ihm oder seinem Nachunternehmer beauftragten Verleiher, dessen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die er selbst einzuhalten versprochen hat und mit diesen die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ zu vereinbaren. (Diese Verpflichtung erstreckt sich auf alle an der Auftragserfüllung beteiligten Unternehmen.)
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Zudem verpflichtet sich der Bieter im Zuschlagsfall bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen. (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt.)
Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall zu verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
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Ausbildungsbetrieb:
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
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Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für dieBerufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertageb gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2016/S 249-457418 (2016-12-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Einführung und Inbetriebnahme eines IT-Systems für die Zulassung von Kraftfahrzeugen (An-, Um- undAbmeldung), „ProZWneu“. Das System beinhaltet umfassende Recherchemöglichkeiten sowie Datenabgleiche mit anderen Registern sowie Schnittstellen zu anderen Fach- und Online-Verfahren. Dabei müssen entsprechende deutsche und europäische Regularien rechtssicher eingehalten werden. IT-Security und hohe Perfomance sind wichtige Aspekte des Systems. Bestandsdatenmigration sowie Wartung und Pflege der Lösung sind ebenfalls Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
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Gesamtwert des Auftrags: 2276362.61 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 070-132275
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 249-457418
ABl. S-Ausgabe: 70

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Einführung und Inbetriebnahme eines IT-Systems für die Zulassung von Kraftfahrzeugen (An-, Um- undAbmeldung), „ProZWneu“.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftragnehmer soll nach der erfolgten Abnahme den Systemservice (Pflege) für das realisierte Gesamtsystem übernehmen. Die Regelungen des EVB-IT Erstellungsvertrages zur Pflege betreffen demnachden Systemservice (Pflege) für das realisierte Gesamtsystem. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Pflege beginnend mit dem Tag nach der Abnahmeunbefristet, wobei der Auftragnehmer die Pfle.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt (erweiterte Richtwertmethode nach UfAB)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Gewichtung des Preises: 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: IT-Dienstleistungszentrum Berlin

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2017/S 070-132275 (2017-04-05)