Die Ausschreibung betrifft die befristete (Miete) bzw. unbefristete (Kauf) Überlassung und Nutzung einer Software zur Bearbeitung von Krankenhausabrechnungen. Die Software soll die zuständigen Mitarbeiter bei der Bearbeitung und Prüfung von Krankenhausrechnungen sowie im Krankenhausfallmanagement unterstützen. Neben der rein prozesstechnischen Abwicklung von stationären und ambulanten Krankenhausrechnungen, legt der Auftraggeber dabei sein Hauptaugenmerk auf die sachliche und rechnerische Prüfung der einzelnen Abrechnungen. Neben einer effizienteren Gestaltung der Prozesse steht so vor allem die Ermittlung von unberechtigten geldlichen Forderungen/Rechnungen im Fokus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Kurze Beschreibung:
Die Ausschreibung betrifft die befristete (Miete) bzw. unbefristete (Kauf) Überlassung und Nutzung einer Software zur Bearbeitung von Krankenhausabrechnungen. Die Software soll die zuständigen Mitarbeiter bei der Bearbeitung und Prüfung von Krankenhausrechnungen sowie im Krankenhausfallmanagement unterstützen. Neben der rein prozesstechnischen Abwicklung von stationären und ambulanten Krankenhausrechnungen, legt der Auftraggeber dabei sein Hauptaugenmerk auf die sachliche und rechnerische Prüfung der einzelnen Abrechnungen. Neben einer effizienteren Gestaltung der Prozesse steht so vor allem die Ermittlung von unberechtigten geldlichen Forderungen/Rechnungen im Fokus.
Die Ausschreibung betrifft die befristete (Miete) bzw. unbefristete (Kauf) Überlassung und Nutzung einer Software zur Bearbeitung von Krankenhausabrechnungen. Die Software soll die zuständigen Mitarbeiter bei der Bearbeitung und Prüfung von Krankenhausrechnungen sowie im Krankenhausfallmanagement unterstützen. Neben der rein prozesstechnischen Abwicklung von stationären und ambulanten Krankenhausrechnungen, legt der Auftraggeber dabei sein Hauptaugenmerk auf die sachliche und rechnerische Prüfung der einzelnen Abrechnungen. Neben einer effizienteren Gestaltung der Prozesse steht so vor allem die Ermittlung von unberechtigten geldlichen Forderungen/Rechnungen im Fokus.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Zusätzlicher CPV-Code: Software-Implementierung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
Postanschrift: Markgrafenstraße 62
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin (Rechtssitz)
Kontakt
Internetadresse: http://www.big-direkt.de🌏
E-Mail: ausschreibungen@big-direkt.de📧
URL der Dokumente: https://subreport.de/E26229696🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-12-15 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 245-447581
ABl. S-Ausgabe: 245
Zusätzliche Informationen
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Darüber hinaus will der Aufraggeber die erfassten Daten statistisch auswerten und verschiedenste Zukunftsszenarien generieren können, die ihm Aufschluss über seine jetzige und zukünftige Kostenstruktur geben.
Mit Anschaffung der Software werden für den gleichen Zeitraum ein entsprechender Support, sowie eine entsprechende Wartung benötigt, die die Funktionsfähigkeit und Aktualität der Software sicherstellen.
Dauer: 48 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Gemäß Vergabeunterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
1) Berufs- oder Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate) – in Kopie;
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen;
c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die auf Anforderungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, wird auf § 56 Abs. 2 S. 1 VgV verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Gemäß Vergabeunterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
1) Eigenerklärung gemäß Anlage „Eigenerklärung Umsatz“ – im Original
*** Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen;
c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die auf Anforderungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, wird auf § 56 Abs. 2 S. 1 VgV verwiesen.
Mindeststandards:
Zu 1): Der Umsatz muss im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens 250 000 EUR betragen haben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Gemäß Vergabeunterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
1) Anlage „Referenzliste des Unternehmens“ entsprechend den Anforderungen, die sich aus der Anlage „Referenzliste des Unternehmens“ ergeben – im Original;
2) Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist gültiger Zertifizierungsnachweis der InEK GmbH – in Kopie;
3) Eigenerklärung über einen Partnerschaftsvertrag mit der BITMARCK Software GmbH gemäß Anlage „Eigenerklärung Partnerschaftsvertrag BITMARCK“ – im Original
*** Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen;
c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die auf Anforderungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, wird auf § 56 Abs. 2 S. 1 VgV verwiesen.
Mindeststandards:
Zu 1): Der Bieter hat mit seinem Angebot drei Referenzaufträgen aus den letzten 3 Jahren (2013, 2014, 2015) nachzuweisen. Der Auftraggeber stellt an jeden Referenzauftrag die folgenden Mindestanforderungen:
— Der Referenzauftrag muss die Bereitstellung einer Software von Krankenhausabrechnungen im Sinne der Leistungsbeschreibung betreffen.
Darüber hinaus stellt der Auftraggeber an einzelne Referenzaufträge folgende zusätzliche Mindestanforderungen:
— ein Referenzauftrag muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten ausgeführt worden sein; und
— ein Referenzauftrag muss für eine gesetzliche Krankenkasse erbracht worden sein; und
— ein Referenzauftrag muss den Einsatz der mathematisch-statischen Rechnungsprüfung beinhalten.
Diese zusätzlichen Mindestanforderungen müssen nicht zwingend durch getrennte Referenzaufträge erfüllt werden, sie können auch in einem oder 2 Referenzaufträgen kumulativ vorliegen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-04-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-01-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Ort des Eröffnungstermins: BIG direkt gesund, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Gesetzliche Krankenkasse
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund (Verwaltungssitz)
Dokumente URL: https://subreport.de/E26229696🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Für die Angebotserstellung sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden über das Online-Portal Subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei vom Auftraggeber zum Download bereit gestellt (https://www.subreport.de/E26229696 oder unter www.subreport.de unter Angabe der ELViS-ID: E26229696). Hilfe bei der Bedienung des Subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 9857857 oder unter www.subreport.de
Für die Angebotserstellung sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden über das Online-Portal Subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei vom Auftraggeber zum Download bereit gestellt (https://www.subreport.de/E26229696 oder unter www.subreport.de unter Angabe der ELViS-ID: E26229696). Hilfe bei der Bedienung des Subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 9857857 oder unter www.subreport.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. [...]
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. [...]
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. [...]
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. [...]
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. [...]
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. [...]
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer First von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer First von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Angaben unter Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2016/S 245-447581 (2016-12-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016/S 245-447581
Gesamtwert des Auftrags: 999 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Ausschreibung betriff die befristete (Miete) bzw. unbefristete (Kauf) Überlassung und Nutzung einer Software zur Bearbeitung von Krankenhausabrechnungen. Die Software soll die zuständigen Mitarbeiter bei der Bearbeitung und Prüfung von Krankenhausrechnungen sowie im Krankenhausfallmanagement unterstützen. Neben der rein prozesstechnischen Abwicklung von stationären und ambulanten Krankenhausrechnungen, legt der Auftraggeber dabei sein Hauptaugenmerk auf die sachliche und rechnerische Prüfung der einzelnen Abrechnungen. Neben einer effizienteren Gestaltung der Prozesse steht so vor allem die Ermittlung von unberechtigten geldlichen Forderungen/Rechnung im Fokus. Darüber hinaus will der Auftraggeber die erfassten Daten statistisch auswerten und verschiedenste Zukunftsszenarien generieren können, die ihm Aufschluss über seine jetzige und zukünftige Kostenstruktur geben.
Die Ausschreibung betriff die befristete (Miete) bzw. unbefristete (Kauf) Überlassung und Nutzung einer Software zur Bearbeitung von Krankenhausabrechnungen. Die Software soll die zuständigen Mitarbeiter bei der Bearbeitung und Prüfung von Krankenhausrechnungen sowie im Krankenhausfallmanagement unterstützen. Neben der rein prozesstechnischen Abwicklung von stationären und ambulanten Krankenhausrechnungen, legt der Auftraggeber dabei sein Hauptaugenmerk auf die sachliche und rechnerische Prüfung der einzelnen Abrechnungen. Neben einer effizienteren Gestaltung der Prozesse steht so vor allem die Ermittlung von unberechtigten geldlichen Forderungen/Rechnung im Fokus. Darüber hinaus will der Auftraggeber die erfassten Daten statistisch auswerten und verschiedenste Zukunftsszenarien generieren können, die ihm Aufschluss über seine jetzige und zukünftige Kostenstruktur geben.