Abbruch und Schadstoffsanierung Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen B14060-3020506-001-394-02 geführt. Bitte geben Sie dieses bei jedem Schriftwechsel an. Wir weisen darauf hin, dass in dieser Bekanntmachung nur die wesentlichen Informationen angegeben sind. Dies ist in den Formularen zur Richtlinie von 2014 aufgrund der Zeichenbegrenzung so vorgesehen. Die abschließenden Informationen zum Verfahren können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Bezüglich der Anforderung der Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Angaben unter Punkt VI.3) Zusätzliche Angaben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abbrucharbeiten
Referenznummer: B14060-3020506-001-394-02
Kurze Beschreibung:
Abbruch und Schadstoffsanierung
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen B14060-3020506-001-394-02 geführt. Bitte geben Sie dieses bei jedem Schriftwechsel an.
Wir weisen darauf hin, dass in dieser Bekanntmachung nur die wesentlichen Informationen angegeben sind. Dies ist in den Formularen zur Richtlinie von 2014 aufgrund der Zeichenbegrenzung so vorgesehen. Die abschließenden Informationen zum Verfahren können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Bezüglich der Anforderung der Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Angaben unter Punkt VI.3) Zusätzliche Angaben.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen B14060-3020506-001-394-02 geführt. Bitte geben Sie dieses bei jedem Schriftwechsel an.
Wir weisen darauf hin, dass in dieser Bekanntmachung nur die wesentlichen Informationen angegeben sind. Dies ist in den Formularen zur Richtlinie von 2014 aufgrund der Zeichenbegrenzung so vorgesehen. Die abschließenden Informationen zum Verfahren können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Bezüglich der Anforderung der Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Angaben unter Punkt VI.3) Zusätzliche Angaben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abbrucharbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin (SILB Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin), vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Postanschrift: Warschauer Str. 41/42
Postleitzahl: 10243
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bim-berlin.de🌏
E-Mail: einkauf@bim-berlin.de📧
Telefon: +49 30901661649📞
Fax: +49 30901661668 📠
URL der Dokumente: http://www.berlin.de/vergabeplattform/🌏
URL der Teilnahme: http://www.berlin.de/vergabeplattform/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-08-24 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-27 📅
Datum des Beginns: 2016-10-24 📅
Datum des Endes: 2017-04-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 165-296748
ABl. S-Ausgabe: 165
Zusätzliche Informationen
Nur Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abbruch und Schadstoffsanierung
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen B14060-3020506-001-394-02 geführt. Bitte geben Sie dieses bei jedem Schriftwechsel an.
Wir weisen darauf hin, dass in dieser Bekanntmachung nur die wesentlichen Informationen angegeben sind. Dies ist in den Formularen zur Richtlinie von 2014 aufgrund der Zeichenbegrenzung so vorgesehen. Die abschließenden Informationen zum Verfahren können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Bezüglich der Anforderung der Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Angaben unter Punkt VI.3) Zusätzliche Angaben.
Wir weisen darauf hin, dass in dieser Bekanntmachung nur die wesentlichen Informationen angegeben sind. Dies ist in den Formularen zur Richtlinie von 2014 aufgrund der Zeichenbegrenzung so vorgesehen. Die abschließenden Informationen zum Verfahren können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Bezüglich der Anforderung der Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Angaben unter Punkt VI.3) Zusätzliche Angaben.
Das 1966 ursprügnglich als Interimsgebäude in Leichtbauweise errichtete Haus, soll nach ca. 50-jähriger Nutzungsdauer instand gesetzt und in einen für die Nutzung und Zeit angemessenen Zustand gebracht werden. Das rechteckige viergeschossige Haus an der Kruppstraße 2-4 in Berlin-Mitte wird von der Polizei als Dienstgebäude genutzt. Das Sanierungskonzept zielt weitestgehend auf den Erhalt des konstruktiven Bestandes ab und umfasst Eingriffe im Bereich der Haustechnik, die Ertüchtigung des Brandschutzes und des Tragwerkes, die energetische Sanierung der Gebäudehülle, eine Schadstoffsanierung sowie die Herrichtung der Innenbereiche.
Das 1966 ursprügnglich als Interimsgebäude in Leichtbauweise errichtete Haus, soll nach ca. 50-jähriger Nutzungsdauer instand gesetzt und in einen für die Nutzung und Zeit angemessenen Zustand gebracht werden. Das rechteckige viergeschossige Haus an der Kruppstraße 2-4 in Berlin-Mitte wird von der Polizei als Dienstgebäude genutzt. Das Sanierungskonzept zielt weitestgehend auf den Erhalt des konstruktiven Bestandes ab und umfasst Eingriffe im Bereich der Haustechnik, die Ertüchtigung des Brandschutzes und des Tragwerkes, die energetische Sanierung der Gebäudehülle, eine Schadstoffsanierung sowie die Herrichtung der Innenbereiche.
Aufgrund des vorliegenden Gefährdungspotenzials, der festgestellten Schadstoffe im Gebäude, ist es erforderlich die Baustelle, temporär im Zuge der Abbrucharbeiten, in unterschiedliche Schutzzonen (Schwarz-Weiß-Bereiche) zu unterteilen.
Nachfolgend ein Auszug aus dem Umfang der Leistungen und Massen:
Beräumung und Entrümpelung
— 250 kg Aufnehmen von Sondermüll Elektronikschrott; Kleingeräte
— 760 m
Schadstoffsanierung
Vorbereitende Maßnahmen Schadstoffsanierung
— 2 312,35 m
— 636 m
Schadstoffsanierung im Wandbereich
— 1 000 m
Schadstoffsanierung Bauelemente
— 1 757,5 m
Schadstoffsanierung im Bodenbereich
570 m
Schadstoffsanierung im Decken- und Dachbereich
4 655 m
Reinigungsarbeiten / Bauzwischenreinigung
1 200 m
1 065 m
5 082,5 m
8700 m
Abbrucharbeiten Bauelemente
85 St Tür einflügelig Holz/Holzwerkstoff abbrechen
Abbrucharbeiten im Wandbereich
579 m
Abbrucharbeiten im Bodenbereich
3 400 m
2 800 m Sockelleiste abbrechen v.Hand
Rückbau Haustechnische Anlagen und Installationen
600 kg Demontage trennen Isolierung KMF des Speichers
450 t Abfall nicht gefährlich AVV170101 Z0 Beton transportieren entsorgen
374 t Abfall nicht gefährlich AVV170101 Z1.2 Beton transportieren entsorgen
281 Abfall nicht gefährlich AVV170102 Z0 Ziegel transportieren entsorgen
140 t Zulage Abfall nicht gefährlich AVV170102 Z1.2 Ziegel transportieren entsorgen
109 t Abfall nicht gefährlich AVV170103 Z0 Fliesen, Ziegel und Keramik transportieren entsorgen
734 t Abfall nicht gefährlich AVV170107 Z0 Gemisch transportieren entsorgen
287 t Abfall nicht gefährlich AVV170504 Z0 Boden transportieren entsorgen
73 t Abfall gefährlich AVV170107 Z2 Gemisch transportieren entsorgen
39,1t Abfall nicht gefährlich AVV170405 Eisen/Stahl transportieren entsorgen
2950 kg Metalle Verwertung zuführen AVV 170401
Schadstoffe: Asbest, PAK, MKW, KMF, Schwermetalle (Blei).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kruppstr. 2-4 in 10557 Berlin, Haus 6.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit seinem Angebot die Eigenerklärungen gemäß § 6b Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A sowie die Erklärung zur Ausbildungsförderung, die Erklärung über Förderung von Frauen, die Erklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen, die Verpflichtungserklärung gem. Bundesdatenschutzgesetz und Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und Selbstauskunft AN und Bescheinigung des Berliner Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) für Bauaufträge oder Präqualifikationsnachweis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder der „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)“ oder Eigenerklärung (wenn keine Eintragung im ULV oder in der Liste des Vereins für Präqualifikationen von Bauunternehmen vorliegt) gem. Vergabeunterlagen (s. Anlage „Checkliste“) abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.2.2) und III.2.3).
Der Bieter hat mit seinem Angebot die Eigenerklärungen gemäß § 6b Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A sowie die Erklärung zur Ausbildungsförderung, die Erklärung über Förderung von Frauen, die Erklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen, die Verpflichtungserklärung gem. Bundesdatenschutzgesetz und Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und Selbstauskunft AN und Bescheinigung des Berliner Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) für Bauaufträge oder Präqualifikationsnachweis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder der „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)“ oder Eigenerklärung (wenn keine Eintragung im ULV oder in der Liste des Vereins für Präqualifikationen von Bauunternehmen vorliegt) gem. Vergabeunterlagen (s. Anlage „Checkliste“) abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.2.2) und III.2.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gem. § 6a EU Nr. 2 VOB/A: Mit dem Angebot ist die Anlage „Selbstauskunft Auftragnehmer“ (Teil der Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt abzugeben.
Mindeststandards:
Der AN verpflichtet sich, spätestens innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung, sämtliche für das Bauvorhaben vorgesehene Mitarbeiter und sonstige Personen, die in seinem Auftrag die Liegenschaft der Polizei betreten, einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen.
Der AN verpflichtet sich, spätestens innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung, sämtliche für das Bauvorhaben vorgesehene Mitarbeiter und sonstige Personen, die in seinem Auftrag die Liegenschaft der Polizei betreten, einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen.
Weiterhin besteht die Verpflichtung zur Beantragung eines Ausweises zum Betreten von Dienstgebäuden der Polizei und des Landeskriminalamtes Berlin.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gem. § 6a EU Nr. 3 VOB/A: Mit dem Angebot ist die Anlage „Selbstauskunft Auftragnehmer“ (Teil der Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt abzugeben.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß § 6a EU Nr. 3 VOB/A (Bestätigung durch die Vorlage von Eigenerklärungen (siehe Selbstauskunft). Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß § 6a EU Nr. 3 VOB/A (Bestätigung durch die Vorlage von Eigenerklärungen (siehe Selbstauskunft). Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen.
Mindeststandards:
Folgende Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
— Nachweise den Sachkundennachweis nach DGUV 101-004;
— Sachkundennachweis nach TRGS 519;
— Fachkundennachweis nach TRGS 521.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bieter werden auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen gem. § 1 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs-und Vergabegesetz bzw. zur Zahlung eines Mindestlohnes von 8,50 EUR gem. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs-und Vergabegesetz sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. Für die Teilnehmer von Bietergemeinschaften sind dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen.
Die Bieter werden auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen gem. § 1 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs-und Vergabegesetz bzw. zur Zahlung eines Mindestlohnes von 8,50 EUR gem. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs-und Vergabegesetz sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. Für die Teilnehmer von Bietergemeinschaften sind dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen.
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich durch eine Online-Bewerbung über die Vergabeplattform des Landes Berlin angefordert werden. Dabei entstehen Ihnen nur die Online-Kosten. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig.
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich durch eine Online-Bewerbung über die Vergabeplattform des Landes Berlin angefordert werden. Dabei entstehen Ihnen nur die Online-Kosten. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-09-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: BIM GmbH, Warschauer Straße 41/42, 10243 Berlin (Empfang Erdgeschoss).
Zusätzliche Informationen: Nur Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin (SILB Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)
Kontakt
Kontaktperson: Ricarda Wesner
Internetadresse: www.bim-berlin.de🌏
Dokumente URL: http://www.berlin.de/vergabeplattform/🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Zu Pkt I.3): Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf die Vergabeplattform hochgeladen und elektronisch signiert wurden oder bei der Abgabe in Textform die Person des Erklärenden benannt wurde. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
Zu Pkt I.3): Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf die Vergabeplattform hochgeladen und elektronisch signiert wurden oder bei der Abgabe in Textform die Person des Erklärenden benannt wurde. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
Zu Pkt II.2.5): Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1,7 u 8 BerlAVG entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Zu Pkt II.2.5): Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1,7 u 8 BerlAVG entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Zu Pkt IV): Fragen zum Verfahren sind bis spätestens bis zum 16.9.2016, 14:00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen oder direkt an die ausschreibende Stelle zu richten. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen ist. Die Vergabeunterlagen werden auf der elektronischen Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.vergabeplattform.berlin.de zum Download zur Verfügung gestellt. Eine Bewerbung ist über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de möglich. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen in Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Eine Bewerbung in schriftlicher Form kann nicht angenommen und bearbeitet werden. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig.
Zu Pkt IV): Fragen zum Verfahren sind bis spätestens bis zum 16.9.2016, 14:00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen oder direkt an die ausschreibende Stelle zu richten. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen ist. Die Vergabeunterlagen werden auf der elektronischen Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.vergabeplattform.berlin.de zum Download zur Verfügung gestellt. Eine Bewerbung ist über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de möglich. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen in Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Eine Bewerbung in schriftlicher Form kann nicht angenommen und bearbeitet werden. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090138313 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin; siehe Punkt VI.4.1
Quelle: OJS 2016/S 165-296748 (2016-08-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 247444.79 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 233-423999
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 165-296748
ABl. S-Ausgabe: 233
Zusätzliche Informationen
Die Bezuschlagung erfolgte auf das wirtschaftlichste Angebot.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-10-28 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Quelle: OJS 2016/S 233-423999 (2016-11-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2017-12-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016/S165-396748
Gesamtwert des Auftrags: 247444.79 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Postanschrift: Keibelstr. 36
Postleitzahl: 10178
Kontakt
Telefon: +49 30901661877📞
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-12-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-07 📅
Datum des Beginns: 2017-04-12 📅
Datum des Endes: 2017-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 235-487501
ABl. S-Ausgabe: 235
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Abbruch- und Rückbauarbeiten
Kurze Beschreibung:
Fensterelemente.
— Ca. 221 m
— Ca. 501 m
— Ca. 874 m
— Ca. 28 t Betonstabstahl B500B alle Durchmesser Bodenplatte,
— Ca. 1 361 St. Bewehrungsanschluss an vorh. Bewehrung, Ø12-20,
— Ca. 355 m Sanierung Verfüllung Rippendecke,
— Ca. 34 t (92 St.) Stahlstützen und –träger, Unterschiedliche Profile (HEA, HEB, IPE) in unterschiedliche Längenliefern und Montieren, teilweise Baustellenschweißnähte erforderlich,
— Ca. 368 m
— Ca. 483 m
— Ca. 165 m
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Bene
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kruppstraße 2-4, 10557 Berlin
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-11-04 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften in Bezug auf § 134 GWB sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich, jedoch bis spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union anzuzeigen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften in Bezug auf § 134 GWB sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich, jedoch bis spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union anzuzeigen.