Menge oder Umfang
Entwurfsplanung der 3 neuen Brückenbauwerke (BW-Nr. 4509 495, BW-Nr. 4509 494 und BW-Nr. 4509 493) mit den Leistungsbereichen der Leistungsphasen 2,3 und 6 für Objekt- und Tragwerksplanung.Baugestalterische Beratung der 3 neuen Brückenbauwerke mit den Leistungsbereichen der Leistungsphasen 2 und 3.Des Weiteren muss für alle 3 vorhandenen Brückenbauwerke (BW-Nr.: 4509 522, BW-Nr.: 4509 523, BW-Nr.: 4509 521) ein Abbruchkonzept in ausführungsreifer Qualität erstellt werden.Angaben zu den Bestandsbauwerken:BW-Nr. 4509 522 (Bogenbrücke mit aufgeständerter Fahrbahn, Überbau als Hohlkasten, Stahlbetonkonstruktion über 7 Felder, L = 402,40 m, B = 11,98 m, Baujahr: 1951);BW-Nr. 4509 523 (Stahlbetonbrücke mit Balken-/Plattenmischsystem, Mehrstegiger Überbau, 1-feldrig, L = 27,00 m, B = 11,86 m, Baujahr: 1929);BW-Nr. 4509 521A (Trogbrücke, Trogquerschnitt als Vollwand, Stahlbetonkonstruktion, 1-feldrig, L = 32,50 m, B = 14,57 m, Baujahr: 1934);BW-Nr. 4509 521B (Bogenbrücke mit abgehängter Fahrbahn, Zweistegiger Vollquerschnitt, Stahlbetonkonstruktion, 1-feldrig, L = 47,50 m, B = 14,57 m, Baujahr: 1934);BW-Nr. 4509 521C (Stahlbetonbrücke mit Balken-/Plattenmischsystem, Mehrstegiger Vollquerschnitt, Stahlbetonkonstruktion, 1-feldrig, L = 8,00 m, B = 14,57 m, Baujahr 1934).SiGeKo-Leistungen gemäß Baustellenverordnung für die gesamten Planungs- und Entwurfsarbeiten sowie für das Abbruchkonzept sind zu erbringen.Entwurfsplanung einer Verkehrsanlage (L924/K12) mit den Leistungsbereichen der Leistungsphasen 2,3,4 und 6 für die Objektplanung.Bodengutachterleistungen für die Baugrundanalyse mit Erstellung eines LV für Bohrarbeiten sowie eine Baustraßen- und Straßenplanung sind ebenfalls zu erbringen.Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens nach 16. BImSchV/VLärmSchR 97, Re-Entwurf mit der Software SoundPLAN.Erstellen eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) mit artenschutzrechtlicher Prüfung (ASP) von einem Bundes- oder Landesstraßenbauprojekt mit einem Brückenbauwerk über einem Gewässer 1. oder 2. Ordnung nach dem Planungsleitfaden Eingriffsregelungen von Straßen. NRW (Stand Oktober 2012).Des Weiteren sollte die Planung der Wassertechnik nach RAS-Ew 2005 (FGSV) und nach den einschlägigen DWA-Regelwerken (Verweise i. d. RAS-Ew) erfolgen. Für die Planung sind eindimensionale Wasserspiegelberechnungen (1D-Modellierung eines Gewässers), die Anwendung des stationären Fließzeit- bzw. Zeitbeiwertverfahrens geplant und die instationäre hydrodynamische Kanalnetzberechnung. Entwürfe für eine Beckenanlage in Stahlbeton- und Erdbauweise sollen erstellt werden.