Laborgeräte

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes (LANUV) NRW beabsichtigt den Kauf von mehreren Laborgeräten unterschiedlicher Art, welche für verschiedene Außenstellen des Amtes beschafft werden sollen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Menge oder Umfang:
Los 1: nicht besetzt.Los 2: 1 Permeationsapparatur.Los 3: 1 Mikrotiterplattenreader.Los 4: 1 Vertikaler Standautoklav.Los 5: 1 Labor-Backenbrecher.Los 6: 1 Continous Flow Analysator für Cyanide.Los 7: 1 HS-GC/MS-MS.Los 8: 2 Mikrowellenunterstütze Aufschlussapparatur für Metallanalytik.Los 9: 1 Feststoff TOC/TNb-Gerät.Los 10: 1 Quecksilber-Atomabsorptionsspektrometer.Los 11: 1 Laborspülmaschine.Los 12: 1 Grundwassermessstrecke.Los 13: 1 Flüssigkeitschromatograph (HPLC-Gerät).Los 14: 1 Tandem-Massenspektrometer (MS/MS).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Postleitzahl: 45659
Postort: Recklinghausen
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de 📧
Telefon: +49 023613053454 📞
Fax: +49 023613053268 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 077-136078
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYRCY0AT.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes (LANUV) NRW beabsichtigt den Kauf von mehreren Laborgeräten unterschiedlicher Art, welche für verschiedene Außenstellen des Amtes beschafft werden sollen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Nicht besetzt
Kurze Beschreibung: Dieses Los ist nicht besetzt.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Permeationsapparatur
Kurze Beschreibung: Siehe Leistungsbeschreibung.
Menge oder Umfang: Es wird ein Gerät/System benötigt.Die Geräte- /Systemanforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Es wird ein Gerät/System benötigt.
Die Geräte- /Systemanforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Mikrotiterplattenreader
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt die Beschaffung eines Microtiterplattenreader für Toxizitätstests und Wachstumstests mit Bakterien, Hefen und Zellkulturen.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Vertikaler Standautoklav
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt die Beschaffung eines vertikalen Standautoklav für die sichere Sterilisation von Flüssigkeiten in offenen, leicht verschlossenen und oder fest verschlossenen Gefäßen, Verbrauchsmaterialien und festen Abfällen aus dem Labor (Legionellen und andere pathogene Keime).
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Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Labor-Backenbrecher
Kurze Beschreibung:
Der Labor-Backenbrecher soll der kontaminations- und staubfreien Vorzerkleinerung von sehr harten bis mittelharten, spröden Materialien bei der Probenvorbereitung von Feststoffproben dienen.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Continious Flow Analysator
Kurze Beschreibung: Continuous-Flow Analysator (CFA) – näheres siehe Leistungsbeschreibung.
Menge oder Umfang: Es wird ein Gerät benötigt.Die Geräte- /Systemanforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Es wird ein Gerät benötigt.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Hs-gc/ms-ms
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW beabsichtigt die Beschaffung eines HS-GC/MS-MS-Systems mit diskriminierungsfreiem Kaltaufgabeinjektor, temperaturprogrammiertem Split-Splitless Injektor, multifunktionalem Autosampler und massenselektivem Detektor inkl. MS-MS-Funktion (Triple-Quad) zur Untersuchung von Umweltproben auf Leichtflüchter (LHKW, BTEX) in Wasser.
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Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Mikrowelle
Kurze Beschreibung:
Mikrowellengerät das sowohl einen offenen, mikrowellenunterstützten Aufschluss nach DIN EN ISO 11885:2009, Anhang A, A.1 und A.2, als auch einen geschlossenen Druckaufschluss nach DIN EN ISO 15587:2002 Anhang C, in einem Gerät ermöglicht.
Menge oder Umfang: Es werden 2 Geräte benötigt.Die Geräteanforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Es werden 2 Geräte benötigt.
Die Geräteanforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Feststoff TOC/TNb Gerät
Kurze Beschreibung: Feststoff-TOC/TNb.
Menge oder Umfang: Es wird ein Gerät/System benötigt.Die Geräte- / Systemanforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Die Geräte- / Systemanforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Quecksilber Atomabosorptionsspektrometer
Kurze Beschreibung: Quecksilber Atomabsorptionsspektrometer gem. Leistungsbeschreibung.
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Laborspülmaschine
Kurze Beschreibung:
Laborglasreinigungsautomat mit Heißlufttrocknung als Unterbau oder Standgerät (Höhe 835 mm, Tiefe 600 mm, Breite max. 600 mm) für Laborflaschen und Glasgeräte mit VE-Wasserspülung, Trocknung, integrierter Dosierpumpe gem. Leistungsbeschreibung.
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Messystem zur Ermittlung von Vor-Ort-Werten bei der Grundwasserprobenahme – Messtechnik
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) beabsichtigt die Beschaffung eines mobilen Messsystems für die Vor-Ort-Parameter bei der Grundwasserprobenahme gem. Leistungsbeschreibung.
Menge oder Umfang: Es wird ein System/Gerät benötigt.Bitte entnehmen Sie die System-/Geräteanforderungen aus der Leistungsbeschreibung.
Es wird ein System/Gerät benötigt.
Bitte entnehmen Sie die System-/Geräteanforderungen aus der Leistungsbeschreibung.
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Flüssigkeitschromatograph
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW beabsichtigt eine die Beschaffung eines Flüssigkeitschromatographen (HPLC-Gerät) für den Laborstandort Düsseldorf. Das Gerät ist als Einlasssystem für ein Massenspektrometer vorgesehen und muss hohen Reinheitsanforderungen genügen.
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Menge oder Umfang: Es wird ein System/Gerät benötigt. Die Anforderungen des System/Gerätes entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Tandem-Massenspektrometer
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW beabsichtigt eine Beschaffung von einem Tandem-Massenspektrometer (MS/MS) mit linearer Trap-Funktion. Das Massenspektrometer ist vorgesehen für die Analytik von organischen Mikroverunreinigungen in Wasser und muss hohen Anforderungen an die Empfindlichkeit
genügen.Das Massenspektrometer muss kompatibel mit HPLC-Modulen der Serie 1290 Infinity II sein.
genügen.
Das Massenspektrometer muss kompatibel mit HPLC-Modulen der Serie 1290 Infinity II sein.
Menge oder Umfang: Es wird ein Gerät/System benötigt. Die Geräte-/Systemanforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Bezeichnung des Loses: Messsystem zur Ermittlung der Vor-Ort Werte bei der Grundwasserprobenahme – Datenerfassung und Verarbeitun
Kurze Beschreibung:
Los 12aDas Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) beabsichtigt die Beschaffung eines mobilen Messsystems für die Vor-Ort-Parameter bei der Grundwasserprobenahme gem. Leistungsbeschreibung.
Los 12a
Menge oder Umfang: Es wird eine Software benötigt.
Los 1: nicht besetzt.
Los 2: 1 Permeationsapparatur.
Los 3: 1 Mikrotiterplattenreader.
Los 4: 1 Vertikaler Standautoklav.
Los 5: 1 Labor-Backenbrecher.
Los 6: 1 Continous Flow Analysator für Cyanide.
Los 7: 1 HS-GC/MS-MS.
Los 8: 2 Mikrowellenunterstütze Aufschlussapparatur für Metallanalytik.
Los 9: 1 Feststoff TOC/TNb-Gerät.
Los 10: 1 Quecksilber-Atomabsorptionsspektrometer.
Los 11: 1 Laborspülmaschine.
Los 12: 1 Grundwassermessstrecke.
Los 13: 1 Flüssigkeitschromatograph (HPLC-Gerät).
Los 14: 1 Tandem-Massenspektrometer (MS/MS).
Referenznummer: 14077ff./4u6/EU
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Lieferorte ergeben sich aus Ziffer 16.2.1 der Ausschreibungsbestimmungen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs (mit Formblatt Referenzen, in das Kunden einzutragen sind, die nach Art und Umfang vergleichbare Lieferungen erhalten haben) auch zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaats des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist (§ 7 EG Abs. 8 VOL/A), sowie zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft ggf. auch für alle Subunternehmen / allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft
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2. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck VOL 5b EG), ggf. auch für alle Subunternehmen/allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Beantwortung eines Firmenfragenkataloges auch zur Berufshaftpflichtversicherung (Unternehmen die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an) sowie zum Gesamtumsatz des Unternehmens und den Gesamtumsatz bzgl. der ausgeschriebenen Leistung bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 7 EG Abs. 2 VOL/A).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Beantwortung eines Firmenfragenkataloges auch
1. zu den wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Auftraggebers, Leistungsumfang (Art der Leistung), Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail Adresse ( § 7 Abs. 3 VOL/A) (Anlage Formblatt_Referenzen);
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2. auch für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technische Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
1. Angebotsschreiben (gem. Vordruck VOL 7 EG).
2. Ausgefülltes Leistungsverzeichnis.
3. Sicherungskopie.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Schlussrechnung ist dem Auftraggeber nach Erklärung der Abnahme (vgl. § 13 VOL-Vordruck 8 EG) vorzulegen.
Die Abnahme wird vom Auftraggeber je Standort und / oder Los erklärt, wenn das Gerät funktionstüchtig aufgebaut / installiert und in einem betriebsbereiten Zustand übergeben ist und die entsprechenden Vor-Ort-Schulungen stattgefunden haben. Teilabnahmen werden nicht erklärt.
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Wird die Schlussrechnung bereits bei der Übergabe, also nach dem erfolgreichen Abschluss der Einweisung / des Anwendertrainings, übergeben, so beginnt die Zahlungsfrist an diesem Tag. Im Übrigen beginnt die Zahlungsfrist am Tage des Rechnungseingangs.
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Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage netto. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 VOL-Vordruck 8 EG verwiesen.
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Wird ein Skonto-Rabatt eingeräumt, ist dieser im Leistungsverzeichnis einzutragen.
Die Rechnung ist dem Auftraggeber spätestens zum 30.11.2016 im Original (Posteingangsstempel LANUV) vorzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Ergänzend zu Nr. 5 VOL 6 EG wird bestimmt, dass die Bietergemeinschaftserklärung von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet sein muss.
Soweit also mehrere Bieter ein Angebot als Bietergemeinschaft abgeben, muss zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft die ausdrückliche Erklärung der Gemeinschaft eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft, sowie dasjenige Mitglied benannt werden, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorgeschriebene Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet werden (s. Formblatt Bietergemeinschaft).
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Sonstige besondere Bedingungen:
1. Unterschriebene Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG – NRW) (Vordruck VOL 5g / 8b EG), ggf. auch für alle Subunternehmen/allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft.
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2. Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, ggf. auch für alle Subunternehmen/allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft (Vordruck VOL 5i EG) (nur von Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten (ausschließlich der zu ihrer Ausbildung Beschäftigten) zwingend einzureichen).
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Jennifer Kahl
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 14077ff./4u6/EU

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 02514111604 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de 🌏
Fax: +49 02514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfugung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fallen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat ...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in sei-nen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Antrage nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...
Es wird der folgende Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2016/S 077-136078 (2016-04-15)