Laborinformationssystem (LIS)

Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R

Lieferung und Inbetriebnahme eines Laborinformationssystems entsprechend der Vergabeunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-10-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-10-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinsoftwarepaket
Menge oder Umfang: Siehe Leistungsverzeichnis.545 000
Gesamtwert des Auftrags: 545 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinsoftwarepaket 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R
Postanschrift: Kaufmännisches Direktorat, Geschäftsbereich Zentraler Einkauf, Leipziger Str. 44
Postleitzahl: 39120
Postort: Magdeburg
Kontakt
E-Mail: christian.zander@med.ovgu.de 📧
Telefon: +49 3916715152 📞
Fax: +49 3916715104 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-24 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 210-382521
ABl. S-Ausgabe: 210

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Inbetriebnahme eines Laborinformationssystems entsprechend der Vergabeunterlagen.
Menge oder Umfang: Siehe Leistungsverzeichnis.
Referenznummer: 24/2016/EU/E16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. Leipziger Straße 44 39120 Magdeburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung des Bieters nicht im Zusammenhang mit genannten Tatbeständen lt. § 123 GWB zu stehen 2. Eigenerklärung des Bieters nicht im Zusammenhang mit genannten Tatbeständen lt. § 124 GWB zu stehen 3. Eigenerklärung des Bieters für den Fall der Tatbestände lt. §§ 123 und 124 geeignete Nachweise zu erbringen,wie den Tatbeständen abgeholfen wurde lt. § 125 GWB, § 128 GWB 4. Gültige Bescheinigung des Finanzamtes zur Zahlung von Steuern und Abgaben 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung 6. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft 7. Bescheinigung Gewerbean- bzw. -ummeldung, Gewerbeerlaubnis 8. Eintragung im Berufs-und Handelsregister 9. Gewerbezentralregisterauszug erwünscht 10.Bescheinigung zur Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflicht) 11. Eigenerklärung zur Beschäftigtenzahl zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 12.Bescheinigung bzw. Bestätigung zum Nachweis von Tariftreue und Entgeltgleichheit 13.Bescheinigung bzw. Bestätigung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen 14.Einverständniserklärung zur Durchführung von Kontrollen hinsichtlich Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer, sowie Kontrollen zur Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen 15. Vereinbarung zu Sanktionen Alle Nachweise sind in deutscher Sprache zu erbringen. Eine aktuelle Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen – Anhalt ersetzt die Einzelnachweise. Der Bieter bestätigt, dass der Hersteller der Produkte die Produkthaftung der in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlos übernimmt und ausreichend versichert ist. Die entsprechende Versicherungspolice muss beigefügt werden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Unternehmensdarstellung und Firmenprofil einschließlich Darstellung der personellen Situation. Angaben zum Gesamtumsatz und zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mindeststandards:
Referenzliste von wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten gleichartigen Leistungen, mit vergleichbaren Auftraggebern unter Angabe der Ansprechpartner. (Angabe von mind. 3 Leistungen erforderlich).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Alle notwendigen oder im Zusammenhang stehenden Zulassungen sind nachzuweisen. MPG, CE Zeichen etc.
Mindeststandards:
1. Alle Mindestanforderungen laut Leistungsverzeichnis. 2. Konkrete, vollständige Angaben zu den gewichteten Abfragen. 3. Die eindeutige und erschöpfende Darstellung des Kundendienstes.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Auftrags- und Zahlungsbedingungen Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-11-29 📅
Öffnungsort: Magdeburg
Ort des Eröffnungstermins: Magdeburg
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis – System (30)
2. Leistungskriterien (65)
3. Preis – Wartungsvertragsvertrag (5)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Sonstige Sprachen: Keine.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsbereichsleiter Zentraler Einkauf
Herrn Christian Zander
Name: Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Kontaktperson: Wichtiger Hinweis: Die Vergabeunterlagen stehen unter der URL: https://www.evergabe-online.de/ im Bereich „Ausschreibungssuche“ zum Download bereit.
Frau Boeck
Telefon: +49 3916715613 📞
E-Mail: anke.boeck@med.ovgu.de 📧
Postanschrift: Kaufmännisches Direktorat, Geschäftsbereich Zentraler Einkauf, Leipziger Str.44
Leipziger Str. 44, Poststelle Haus 17
Telefon: +49 3916715477 📞

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 24/2016/EU/E16

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungamt (Sachsen Anhalt)
Postanschrift: Ernst- Kamieth-Straße 2
Postort: Halle / Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141-529 📞
Fax: +49 3455141-115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB: § 160 GWB – Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Quelle: OJS 2016/S 210-382521 (2016-10-24)