Das Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) unterhält zur Aufgabenerfüllung einen Kurierdienst, welcher vorrangig amtliche Proben aus dem Land Brandenburg, von den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern (VLÜA) der Landkreise und kreisfreien Städte sowie eingerichteten Kurierstützpunkten flächendeckend entgegennimmt und zu den Standorten des LLBB transportiert. Zu dieser Aufgabe gehört es auch, dass zwischen den LLBB-Standorten Proben und Güter, in Form von Shuttlefahrten zu transportieren sind. Die Kurierdienstleistungen umfassen den Transport von Lebensmitteln, Futtermitteln, Arzneimitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika, Umweltproben und diagnostische Proben von Tieren und Menschen sowie Tierkörper (bis 20kg), die nicht den Bestimmungen des Gefahrguttransports unterliegen. Zusätzlich sind Schriftgüter, Verbrauchsmaterialien, Leergut und Anlagegüter zu transportieren. Es sind tägliche Fahrten (Montag bis Freitag) für den Transport der Untersuchungsproben und der weiteren Güter notwendig, im Bedarfsfall müssen diese auch am Sonnabend, Sonntag oder an Feiertagen gewährleistet werden. Für den Transport sind spezielle Anforderungen an die Kurierfahrzeuge an die einzusetzenden Fahrzeuge notwendig: dazu gehört insbesondere eine räumliche Trennung des Laderaumes in zwei Zonen zum getrennten Transport von Lebensmitteln und diagnostischer Proben (Schwarz – Weiß – Bereich). Im Weißbereich sind folgende Einrichtungen/Bereiche vorzusehen: — Kühlzone mit einer Temperatur von maximal 5°C und einem Ladevolumen von ca. 600 Litern, — Kühlschrank mit einer Temperatur zwischen 0 bis 2°C und 140 Liter Volumen, — Tiefkühlschrank mit einer Temperatur von -18°C und 140 Liter Volumen, — Ein Bereich für den Transport von nicht kühlungsbedürftigen Proben mit ca. 100 Litern Volumen. Im Schwarzbereich ist eine Kühltemperatur von 3 – 5°C zu gewährleisten. Weitere Anforderungen sind eine elektronische Temperaturüberwachung im Laderaum, die Innenverkleidung muss desinfizierbar sein und die Fahrzeuge müssen für die Umweltzone Berlin nutzbar sein. Der Einsatz der Kurierfahrzeuge erfolgt ausschließlich auf den vom LLBB festgelegten und mit dem Auftragnehmer abgestimmten Kurierrouten und ausschließlich zum Transport von Untersuchungsproben sowie Schriftgütern, Verbrauchsmaterialien, Leergut und Anlagengütern für das LLBB. Der Auftragnehmer hat sicher zu stellen, dass die für den Kurierdienst erforderliche Anzahl von geeigneten Kurierfahrzeugen und eingewiesenen qualifizierten Kraftfahrern/innen gemäß den Tourenplänen zur Verfügung stehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßentransport/-beförderung
Menge oder Umfang:
Die nachfolgenden Angaben sind unverbindliche Schätzungen des Auftraggebers beruhend auf empirisch ermittelten Werten. Ausgehend von diesen Werten ist bei der Auftragsdurchführung mit folgenden quantitativen Rahmenbedingungen zu rechnen.1. Derzeit sind zur Erfüllung der Dienstleistung 7 Fahrzeuge notwendig mit der Bereitstellung von entsprechendem Fahrerpersonal.2. Die Fahrleistung beträgt ca. 7.500 km je Woche verteilt auf insgesamt 17 Touren in Berlin/Brandenburg.3. Für die Kurierdienstleistungen sind derzeit 7 Fahrzeuge (Kleintransporter-Kastenwagen) notwendig.4. Das jährliche Probenaufkommen von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen, welche zu transportieren sind, beträgt ca. 20 000 Stück.5. Das jährliche Probenaufkommen von diagnostischen Proben, welche zu transportieren sind, beträgt ca. 600 000 Stück (Ohrstanzproben, Blutproben, Tupfer/ Kotproben u.a.) und ca. 2 500 Tierkörper.
Die nachfolgenden Angaben sind unverbindliche Schätzungen des Auftraggebers beruhend auf empirisch ermittelten Werten. Ausgehend von diesen Werten ist bei der Auftragsdurchführung mit folgenden quantitativen Rahmenbedingungen zu rechnen.1. Derzeit sind zur Erfüllung der Dienstleistung 7 Fahrzeuge notwendig mit der Bereitstellung von entsprechendem Fahrerpersonal.2. Die Fahrleistung beträgt ca. 7.500 km je Woche verteilt auf insgesamt 17 Touren in Berlin/Brandenburg.3. Für die Kurierdienstleistungen sind derzeit 7 Fahrzeuge (Kleintransporter-Kastenwagen) notwendig.4. Das jährliche Probenaufkommen von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen, welche zu transportieren sind, beträgt ca. 20 000 Stück.5. Das jährliche Probenaufkommen von diagnostischen Proben, welche zu transportieren sind, beträgt ca. 600 000 Stück (Ohrstanzproben, Blutproben, Tupfer/ Kotproben u.a.) und ca. 2 500 Tierkörper.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßentransport/-beförderung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeslabor Berlin-Brandenburg
Postanschrift: Invalidenstraße 60
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: poststelle@landeslabor-bbb.de📧
Telefon: +49 0303978330📞
Das Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) unterhält zur Aufgabenerfüllung einen Kurierdienst, welcher vorrangig amtliche Proben aus dem Land Brandenburg, von den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern (VLÜA) der Landkreise und kreisfreien Städte sowie eingerichteten Kurierstützpunkten flächendeckend entgegennimmt und zu den Standorten des LLBB transportiert. Zu dieser Aufgabe gehört es auch, dass zwischen den LLBB-Standorten Proben und Güter, in Form von Shuttlefahrten zu transportieren sind.
Das Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) unterhält zur Aufgabenerfüllung einen Kurierdienst, welcher vorrangig amtliche Proben aus dem Land Brandenburg, von den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern (VLÜA) der Landkreise und kreisfreien Städte sowie eingerichteten Kurierstützpunkten flächendeckend entgegennimmt und zu den Standorten des LLBB transportiert. Zu dieser Aufgabe gehört es auch, dass zwischen den LLBB-Standorten Proben und Güter, in Form von Shuttlefahrten zu transportieren sind.
Die Kurierdienstleistungen umfassen den Transport von Lebensmitteln, Futtermitteln, Arzneimitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika, Umweltproben und diagnostische Proben von Tieren und Menschen sowie Tierkörper (bis 20kg), die nicht den Bestimmungen des Gefahrguttransports unterliegen. Zusätzlich sind Schriftgüter, Verbrauchsmaterialien, Leergut und Anlagegüter zu transportieren.
Die Kurierdienstleistungen umfassen den Transport von Lebensmitteln, Futtermitteln, Arzneimitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika, Umweltproben und diagnostische Proben von Tieren und Menschen sowie Tierkörper (bis 20kg), die nicht den Bestimmungen des Gefahrguttransports unterliegen. Zusätzlich sind Schriftgüter, Verbrauchsmaterialien, Leergut und Anlagegüter zu transportieren.
Es sind tägliche Fahrten (Montag bis Freitag) für den Transport der Untersuchungsproben und der weiteren Güter notwendig, im Bedarfsfall müssen diese auch am Sonnabend, Sonntag oder an Feiertagen gewährleistet werden.
Für den Transport sind spezielle Anforderungen an die Kurierfahrzeuge an die einzusetzenden Fahrzeuge notwendig: dazu gehört insbesondere eine räumliche Trennung des Laderaumes in zwei Zonen zum getrennten Transport von Lebensmitteln und diagnostischer Proben (Schwarz – Weiß – Bereich).
Für den Transport sind spezielle Anforderungen an die Kurierfahrzeuge an die einzusetzenden Fahrzeuge notwendig: dazu gehört insbesondere eine räumliche Trennung des Laderaumes in zwei Zonen zum getrennten Transport von Lebensmitteln und diagnostischer Proben (Schwarz – Weiß – Bereich).
Im Weißbereich sind folgende Einrichtungen/Bereiche vorzusehen:
— Kühlzone mit einer Temperatur von maximal 5°C und einem Ladevolumen von ca. 600 Litern,
— Kühlschrank mit einer Temperatur zwischen 0 bis 2°C und 140 Liter Volumen,
— Tiefkühlschrank mit einer Temperatur von -18°C und 140 Liter Volumen,
— Ein Bereich für den Transport von nicht kühlungsbedürftigen Proben mit ca. 100 Litern Volumen.
Im Schwarzbereich ist eine Kühltemperatur von 3 – 5°C zu gewährleisten.
Weitere Anforderungen sind eine elektronische Temperaturüberwachung im Laderaum, die Innenverkleidung muss desinfizierbar sein und die Fahrzeuge müssen für die Umweltzone Berlin nutzbar sein.
Der Einsatz der Kurierfahrzeuge erfolgt ausschließlich auf den vom LLBB festgelegten und mit dem Auftragnehmer abgestimmten Kurierrouten und ausschließlich zum Transport von Untersuchungsproben sowie Schriftgütern, Verbrauchsmaterialien, Leergut und Anlagengütern für das LLBB. Der Auftragnehmer hat sicher zu stellen, dass die für den Kurierdienst erforderliche Anzahl von geeigneten Kurierfahrzeugen und eingewiesenen qualifizierten Kraftfahrern/innen gemäß den Tourenplänen zur Verfügung stehen.
Der Einsatz der Kurierfahrzeuge erfolgt ausschließlich auf den vom LLBB festgelegten und mit dem Auftragnehmer abgestimmten Kurierrouten und ausschließlich zum Transport von Untersuchungsproben sowie Schriftgütern, Verbrauchsmaterialien, Leergut und Anlagengütern für das LLBB. Der Auftragnehmer hat sicher zu stellen, dass die für den Kurierdienst erforderliche Anzahl von geeigneten Kurierfahrzeugen und eingewiesenen qualifizierten Kraftfahrern/innen gemäß den Tourenplänen zur Verfügung stehen.
Menge oder Umfang:
Die nachfolgenden Angaben sind unverbindliche Schätzungen des Auftraggebers beruhend auf empirisch ermittelten Werten. Ausgehend von diesen Werten ist bei der Auftragsdurchführung mit folgenden quantitativen Rahmenbedingungen zu rechnen.
1. Derzeit sind zur Erfüllung der Dienstleistung 7 Fahrzeuge notwendig mit der Bereitstellung von entsprechendem Fahrerpersonal.
2. Die Fahrleistung beträgt ca. 7.500 km je Woche verteilt auf insgesamt 17 Touren in Berlin/Brandenburg.
3. Für die Kurierdienstleistungen sind derzeit 7 Fahrzeuge (Kleintransporter-Kastenwagen) notwendig.
4. Das jährliche Probenaufkommen von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen, welche zu transportieren sind, beträgt ca. 20 000 Stück.
5. Das jährliche Probenaufkommen von diagnostischen Proben, welche zu transportieren sind, beträgt ca. 600 000 Stück (Ohrstanzproben, Blutproben, Tupfer/ Kotproben u.a.) und ca. 2 500 Tierkörper.
Beschreibung der Optionen: Zur unter Ziffer II.3) genannten Festlaufzeit einmal um 12 Monate.
Referenznummer: 05-16-ni
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) mit allen Standorten (Berlin, 2x Frankfurt (Oder), Potsdam, Kleinmachnow, Oranienburg) sowie Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÜA) der Landkreise und kreisfreien Städte, sowie eingerichtete Kurierstützpunkte im Land Brandenburg.
Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) mit allen Standorten (Berlin, 2x Frankfurt (Oder), Potsdam, Kleinmachnow, Oranienburg) sowie Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÜA) der Landkreise und kreisfreien Städte, sowie eingerichtete Kurierstützpunkte im Land Brandenburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung gemäß § 6 Absatz 3 VOL/A bzw. § 7 Absatz 1 VOL/A EG mit folgenden inhaltlichen Anforderungen:
1.1 Die ordnungsgemäße Anmeldung des Gewerbes (beim Gewerbeamt / Handelsregister, steuerliche Anmeldung bei Freiberuflern) erfolgt ist.
1.2 Keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die meine / unsere Zuverlässigkeit als Bewerberin oder Bewerber bzw. Bieterin oder Bieter in Frage stellen.
2. Auskunft gemäß § 6 des Korruptionsregistergesetzes des Landes Berlin
3. Vorlage eines Handelsregisterauszugs, Berufsregisterauszugs oder vergleichbaren Nachweises der Existenz des Unternehmens; jeweils zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes nicht älter als 3 Monate (Kopie ist ausreichend). Soweit der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht im Handelsregister eingetragen ist/sind, ist ein vergleichbarer Nachweis für die Existenz des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft einzureichen. Als ausländischer Bieter bzw. ausländisches Mitglied einer Bietergemeinschaft ist die Vorlage vergleichbarer gleichwertiger Nachweise gestattet, die Gleichwertigkeit weist der Bieter/weisen die Mitglieder der Bietergemeinschaft gleichzeitig mit der Vorlage nach.
3. Vorlage eines Handelsregisterauszugs, Berufsregisterauszugs oder vergleichbaren Nachweises der Existenz des Unternehmens; jeweils zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes nicht älter als 3 Monate (Kopie ist ausreichend). Soweit der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht im Handelsregister eingetragen ist/sind, ist ein vergleichbarer Nachweis für die Existenz des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft einzureichen. Als ausländischer Bieter bzw. ausländisches Mitglied einer Bietergemeinschaft ist die Vorlage vergleichbarer gleichwertiger Nachweise gestattet, die Gleichwertigkeit weist der Bieter/weisen die Mitglieder der Bietergemeinschaft gleichzeitig mit der Vorlage nach.
4. Darstellung des Firmenprofils und der Firmenstruktur.
Bei Bietergemeinschaften sind diese Angaben für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Hinweis: Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 EUR für den Bieter/die Bietergemeinschaft, der/die den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die zu den unter Ziffer II.1.5 dargestellten Leistungen vergleichbar sind.
3. Eigenerklärung gemäß § 6 Absatz 3 VOL/A bzw. § 7 Absatz 1 VOL/A EG mit folgenden inhaltlichen Anforderungen:
3.1. Das Nichtbestehen eines Insolvenzverfahrens.
3.1.1 Weitere Angaben sind notwendig bei Bestehen eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregeltem Verfahren durch Eröffnung oder Beantragung der Eröffnung oder der Antrag ist mangels Masse abgelehnt worden oder ein Insolvenzplan ist rechtskräftig bestätigt worden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3.1.1 Weitere Angaben sind notwendig bei Bestehen eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregeltem Verfahren durch Eröffnung oder Beantragung der Eröffnung oder der Antrag ist mangels Masse abgelehnt worden oder ein Insolvenzplan ist rechtskräftig bestätigt worden.
3.1.2 Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.
3.1.3 Die Beiträge an die Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß bezahlt werden.
3.1.4 Die Steuern ordnungsgemäß bezahlt werden.
3.1.5 Die Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ordnungsgemäß bezahlt werden.
4. Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung des jeweils zuständigen Finanzamts zum Nachweis der ordnungsgemäßen Erfüllung aller steuer- und abgabenrechtlichen Pflichten des Bieters (nicht älter als 3 Monate).
Bei Bietergemeinschaften sind diese Angaben für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Vorlage mindestens einer zum hiesigen Leistungsgegenstand (siehe Ziffer II.1.4 dieser Bekanntmachung) vergleichbaren Referenz mit folgenden Angaben:
Bezeichnung des Referenzobjekts, Art und Umfang der Leistung (vergleichbar dem aktuellem Vergabeverfahren hinsichtlich Laborkurierdienstleistungen auf der Grundlage der speziellen Anforderungen des jeweiligen Laborunternehmens oder für spezielle Güter mit spezifischen klimatechnischen Transportanforderungen), Auftragswert von mind. 100 000 EUR brutto pro Jahr und Vertragslaufzeit von mind.12 Monaten, Name und Anschrift des Referenzgebers, Ansprechpartner/in beim Referenzgeber inkl. Telefonnummer bzw. weitere Kommunikationsadressen, Angabe ob die Leistung überwiegend mit eigenem Personal oder mit Leiharbeitern bzw. Nachunternehmern erbracht wurde.
Bezeichnung des Referenzobjekts, Art und Umfang der Leistung (vergleichbar dem aktuellem Vergabeverfahren hinsichtlich Laborkurierdienstleistungen auf der Grundlage der speziellen Anforderungen des jeweiligen Laborunternehmens oder für spezielle Güter mit spezifischen klimatechnischen Transportanforderungen), Auftragswert von mind. 100 000 EUR brutto pro Jahr und Vertragslaufzeit von mind.12 Monaten, Name und Anschrift des Referenzgebers, Ansprechpartner/in beim Referenzgeber inkl. Telefonnummer bzw. weitere Kommunikationsadressen, Angabe ob die Leistung überwiegend mit eigenem Personal oder mit Leiharbeitern bzw. Nachunternehmern erbracht wurde.
2. Vorlage weiterer Referenzen zu allgemeinen Kurierleistungen mit folgenden Angaben:
Bezeichnung des Referenzobjekts, Art und Umfang der Leistung mit einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten, Name und Anschrift des Referenzgebers, Ansprechpartner/in beim Referenzgeber inkl. Telefonnummer bzw. weitere Kommunikationsadressen, Angabe ob die Leistung überwiegend mit eigenem Personal oder mit Leiharbeitern bzw. Nachunternehmern erbracht wurde.
Bezeichnung des Referenzobjekts, Art und Umfang der Leistung mit einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten, Name und Anschrift des Referenzgebers, Ansprechpartner/in beim Referenzgeber inkl. Telefonnummer bzw. weitere Kommunikationsadressen, Angabe ob die Leistung überwiegend mit eigenem Personal oder mit Leiharbeitern bzw. Nachunternehmern erbracht wurde.
3. Erklärung des Bieters zur Anzahl seiner Festangestellten und Leiharbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
4. Vorlage einer Bestandsliste zum Kleintransporter-Kastenwagen-Fuhrpark des Bieters mit folgenden Angaben zu jedem Fahrzeug:
— Hersteller;
— Markenname der Fahrzeuge/Typ;
— Baujahr;
— Volumengröße der Fahrzeuge;
— Angaben zu vorhandenen technischen Umrüstungen bei den Fahrzeugen
5. Erklärung über Qualitätssicherungsmaßnahmen nach DIN EN ISO 9000 ff. oder ein gleichwertiger Nachweis über Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vertragsunterlagen, insbesondere VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
1. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
2. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeit anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen. Beabsichtigt der Bieter für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen Dritte/Nachunternehmer einzusetzen oder sich zu Gunsten der eigenen Eignung zur Leistungserbringung auf die Eignung Dritter/Nachunternehmer zu berufen, so ist der Bieter verpflichtet, mit dem Angebot die angebotenen Leistungsteile/ Einsatzbereiche und die Dritten/Nachunternehmer zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen beizubringen, die deren Leistungsbereitschaft und deren Eignung für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen im Umfang der unter Ziffer III.2.1)-III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Anforderungen belegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
2. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeit anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen. Beabsichtigt der Bieter für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen Dritte/Nachunternehmer einzusetzen oder sich zu Gunsten der eigenen Eignung zur Leistungserbringung auf die Eignung Dritter/Nachunternehmer zu berufen, so ist der Bieter verpflichtet, mit dem Angebot die angebotenen Leistungsteile/ Einsatzbereiche und die Dritten/Nachunternehmer zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen beizubringen, die deren Leistungsbereitschaft und deren Eignung für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen im Umfang der unter Ziffer III.2.1)-III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Anforderungen belegen.
3. Bietergemeinschaften müssen mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung einreichen, aus der sich die Firmen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall sowie ein bevollmächtigtes Mitglied ergeben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
3. Bietergemeinschaften müssen mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung einreichen, aus der sich die Firmen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall sowie ein bevollmächtigtes Mitglied ergeben.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
2. Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung
3. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen: für Personenschäden in Höhe von 1 000 000 EUR je Schadensfall und für Sachschäden 500 000 EUR je Schadensfall. Sollte eine solche Versicherung nicht bestehen, verpflichtet sich der Bieter/die Bieterin, diese im Auftragsfall abzuschließen.
3. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen: für Personenschäden in Höhe von 1 000 000 EUR je Schadensfall und für Sachschäden 500 000 EUR je Schadensfall. Sollte eine solche Versicherung nicht bestehen, verpflichtet sich der Bieter/die Bieterin, diese im Auftragsfall abzuschließen.
4. Eigenerklärung über das Bestehen einer Transportversicherung für die Vertragsgegenstände, die jederzeit den Wert der transportierten Güter absichert.
5. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
5. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-07-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-06-03 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 05-16-ni
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Berlin – Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Internetadresse: http://www.berlin.de🌏
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 077-137212 (2016-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
IV.2.1) Zuschlagskriterien:
Kriterien; Gewichtung:
1. Preis für den Laborkurierdienst; 70,
2. Konzept zum Personal; 10,
3. Konzept zur Dienstleistung; 10,
4. Konzept IMIS-Intensiv; 10.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Sonstige Angaben zum Leistungsort:
Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) mit allen Standorten (Berlin, 2 x Frankfurt (Oder), Potsdam, Kleinmachnow, Oranienburg) sowie Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÜA) der Landkreise und kreisfreien Städte, sowie eingerichtete Kurierstützpunkte im Land Brandenburg.
Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) mit allen Standorten (Berlin, 2 x Frankfurt (Oder), Potsdam, Kleinmachnow, Oranienburg) sowie Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÜA) der Landkreise und kreisfreien Städte, sowie eingerichtete Kurierstützpunkte im Land Brandenburg.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-05 📅
Name: Dussmann Service Deutschland GmbH
Postanschrift: Sophienstraße 26
Postort: Frankfurt (Oder)
Postleitzahl: 15230
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Berlin - Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
Internetadresse: http://www.berlin.de/🌏
Quelle: OJS 2016/S 147-267010 (2016-07-21)