Ladestationen für Elektrofahrzeuge und zugehörige Dienstleistungen

BwFuhrparkService GmbH

Lieferung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und zugehörige Dienstleistungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-08-08 Auftragsbekanntmachung
2016-12-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-08-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Batterieladegeräte
Referenznummer: 16/Ladestationen für Elektrofahrzeuge/01
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und zugehörige Dienstleistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Batterieladegeräte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BwFuhrparkService GmbH
Postanschrift: Postfach 3195
Postleitzahl: 53831
Postort: Troisdorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.bwfuhrpark.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bwfuhrpark.de 📧
Telefon: +49 22411650-224 📞
Fax: +49 22411650-225 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YHUY62F%22 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YHUY62F%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-08 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 156-282319
ABl. S-Ausgabe: 156
Zusätzliche Informationen
Bietergemeinschaft: Es besteht keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Bei Arbeits- Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied einen gesonderten, eigenen Angebotsvordruck auszufüllen und zu unterschreiben. Geben mehrere Unternehmen gemeinschaftlich ein Angebot ab, so hat die Arbeit-/Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Des weiteren sind alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Alle Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft erkennen die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Regelungen, insbesondere den Rahmenvertrag als verbindlich an. Eignungsnachweise sowie ein aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) sind von jedem Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Eignungsleihe (§ 47 VgV): Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Sonstige besondere Bedingungen: Als Bieter kommen nicht nur die Anbieter von Ladestationen selbst, sondern ausdrücklich auch alle anderen Unternehmen und Bietergemeinschaften in Betracht, die alle geforderten Produkte und Dienstleistungen liefern und die Bedingungen dieser Ausschreibung erfüllen. Abforderung der Vergabeunterlagen: Die Unterlagen stehen ausschließlich digital und kostenlos über www.dtvp.de zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung oder nach dem Login herunterzuladen. Wenn Sie die Vergabeunterlagen anonym herunterlagen, werden Sie nicht automatisch über Änderungen oder Bieterfragen informiert. Die Informationseinholung über Änderungen liegt dann in Ihrer Verantwortung. Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUY62F.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und zugehörige Dienstleistungen. Die Ladestationen sind für den Einsatz/Betrieb im
privaten und halb-öffentlichen Außenbereich vorgesehen.
Derzeit ist von einer unverbindlich geschätzten Stückzahl von 350 Ladestationen für Elektrofahrzeuge über die Vertragslaufzeit auszugehen.
Dauer: 51 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Zahl der möglichen Verlängerungen: 12 Monate.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hauptlieferort: Bundesrepublik Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Vorstehende Regelungen sind auch für die Nachweise gemäß Ziffer III. 1.2) und III 1.3) zu beachten.
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Allgemeine Angaben des Bewerbers (Vordruck):
— Unternehmensform,
— Herkunftsland,
— Berufs- oder Handelsregister,
— Berufsgenossenschaft.
Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate.
Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) vorzulegen.
Soweit der Bieter/die Arbeit-/Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), haben diese Unternehmen einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Finanzielle und wirtschaftliche Angaben des Bieters (Vordruck):
— Hauptgeschäftsfelder,
— Gesamtumsätze der letzten 3 Jahre,
— Zahl der Beschäftigten,
— Inhaber/Beteiligungsverhältnisse
Erklärungen (Vordruck):
— Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie MiLOG AEntG nicht vorliegen
— Eigenerklärung des Unternehmens, dass keine Umstände vorliegen, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen können, i.e. pünktliche Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur Berufsgenossenschaft und Krankenversicherungen.
Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied einen gesonderten, eigenen Angebotsvordruck auszufüllen und zu unterschreiben sowie die vorgenannten Daten/Erklärungen abzugeben (Vordruck).
Soweit der Bieter/die Arbeit-/Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), haben diese Unternehmen die vorgenannten Daten/Erklärungen abzugeben.
Auf Wunsch des Auftraggebers sind ggf. folgende Unterlagen nachzureichen:
— Bescheinigung des Finanzamtes für den öffentlichen Auftraggeber über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate)
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des oder der 3 wesentlichen Sozialversicherungsträger(s) (nicht älter als 6 Monate)
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über Mitgliedschaft und gezahlte Beiträge (nicht älter als 6 Monate)
— Jahresabschlussberichte der letzten 3 Jahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Allgemeine organisatorische Angaben (Vordruck)
— Unterbeauftragung von Leistungen
— Aufgabenteilung bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften
— Eignungsleihe
Referenzen und Zertifizierungen (Vordruck):
— Benennung von Referenzaufträgen über vergleichbare Leistungen
— Bestätigung der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000 ff. bzw. Bestätigung eines eingeführten gleichwertigen Qualitätsmanagements.
Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften hat jedes Mitglied einen gesonderten, eigenen Angebotsvordruck auszufüllen und zu unterschreiben. Die vorgenannten Angaben sind von jedem Mitglied der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen.
Die Kopie des Zertifikates bzw. der Nachweis eines eingeführten Qualitätsmanagements wird ggf. vom Auftraggeber nachgefordert.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-01-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-09-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anzahl der aktuell unterstützten Fahrzeuge nach Hersteller/Modell/Typ
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Kostenkriterium: Nettokaufpreise
Gewichtung der Kosten: 70
Kostenkriterium: Wartung
Gewichtung der Kosten: 15

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: BwFuhparkService GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YHUY62F%22 🌏
Postanschrift: Brüsseler Straße 13
Postleitzahl: 53842
Land: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bietergemeinschaft:
Es besteht keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Bei Arbeits- Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied einen gesonderten, eigenen Angebotsvordruck auszufüllen und zu unterschreiben.
Geben mehrere Unternehmen gemeinschaftlich ein Angebot ab, so hat die Arbeit-/Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Des weiteren sind alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Alle Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft erkennen die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Regelungen, insbesondere den Rahmenvertrag als verbindlich an.
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Eignungsnachweise sowie ein aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) sind von jedem Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft vorzulegen.
Eignungsleihe (§ 47 VgV):
Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Als Bieter kommen nicht nur die Anbieter von Ladestationen selbst, sondern ausdrücklich auch alle anderen Unternehmen und Bietergemeinschaften in Betracht, die alle geforderten Produkte und Dienstleistungen liefern und die Bedingungen dieser Ausschreibung erfüllen.
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Abforderung der Vergabeunterlagen:
Die Unterlagen stehen ausschließlich digital und kostenlos über www.dtvp.de zur Verfügung.
Wir empfehlen Ihnen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung oder nach dem Login herunterzuladen. Wenn Sie die Vergabeunterlagen anonym herunterlagen, werden Sie nicht automatisch über Änderungen oder Bieterfragen informiert.
Die Informationseinholung über Änderungen liegt dann in Ihrer Verantwortung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUY62F.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der BwFuhrparkService GmbH.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17. Februar 2016, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 23. Februar 2016. In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
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(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrags wegen unzulässig unterbliebener vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BwFuhrparkService GmbH geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle der BwFuhrparkService GmbH.
Die vorstehend genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gerügt hat.
Quelle: OJS 2016/S 156-282319 (2016-08-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 235-428193
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 156-282319
ABl. S-Ausgabe: 235
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUY5N9.

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland; Hauptlieferort: Bundesrepublik Deutschland.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-10-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen gemäß § 160 GWB sowie §§ 134 und 135 GWB.
Die Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer IV.4.3 der EU-weiten Bekanntmachung vom 13.8.2016.
Bekanntmachung Nr. 2016/S 156-282319.
Quelle: OJS 2016/S 235-428193 (2016-12-01)