Die Alte Hansestadt Lemgo, die Stadt Lage sowie die Gem. Leopoldshöhe haben sich zu dem Regionalverbund 3L in Lippe zusammengeschlossen, um gemeinsam die Attraktivität des ländlichen Raums für seine Einwohner und Einwohnerinnen zu stärken und die Lebensregion zu verbessern. Der Regionalverbund ist als LEADER-Region in der Förderperiode 2015 bis 2020 anerkannt worden. Somit stehen 2 700 000 EUR Fördermittel für Projekte und Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raumes zur Verfügung. Die Grundlage des Antrags auf Fördermittel bildet die erarbeitete Lokale Entwicklungsstrategie. Weitergehende Informationen zur LEADER-Region 3L in Lippe finden sie unter: http://3l-in-lippe.de/ Für das Regionalmanagement ist für die neue Förderperiode ein Umfang von 1,5 Stellen vorgeschrieben. Hierzu wurde bereits eine Regionalmanagerin befristet bis zum 31.12.2022 mit einer 0,75 Stelle (30 Wochenstunden) eingestellt. Sie übernimmt die Leitung und Geschäftsführung der LAG-Geschäftsstelle 3L in Lippe.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-08-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Referenznummer: CXP4Y6JYH5G
Kurze Beschreibung:
Die Alte Hansestadt Lemgo, die Stadt Lage sowie die Gem. Leopoldshöhe haben sich zu dem Regionalverbund 3L in Lippe zusammengeschlossen, um gemeinsam die Attraktivität des ländlichen Raums für seine Einwohner und Einwohnerinnen zu stärken und die Lebensregion zu verbessern. Der Regionalverbund ist als LEADER-Region in der Förderperiode 2015 bis 2020 anerkannt worden. Somit stehen 2 700 000 EUR Fördermittel für Projekte und Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raumes zur Verfügung. Die Grundlage des Antrags auf Fördermittel bildet die erarbeitete Lokale Entwicklungsstrategie. Weitergehende Informationen zur LEADER-Region 3L in Lippe finden sie unter: http://3l-in-lippe.de/ Für das Regionalmanagement ist für die neue Förderperiode ein Umfang von 1,5 Stellen vorgeschrieben. Hierzu wurde bereits eine Regionalmanagerin befristet bis zum 31.12.2022 mit einer 0,75 Stelle (30 Wochenstunden) eingestellt. Sie übernimmt die Leitung und Geschäftsführung der LAG-Geschäftsstelle 3L in Lippe.
Die Alte Hansestadt Lemgo, die Stadt Lage sowie die Gem. Leopoldshöhe haben sich zu dem Regionalverbund 3L in Lippe zusammengeschlossen, um gemeinsam die Attraktivität des ländlichen Raums für seine Einwohner und Einwohnerinnen zu stärken und die Lebensregion zu verbessern. Der Regionalverbund ist als LEADER-Region in der Förderperiode 2015 bis 2020 anerkannt worden. Somit stehen 2 700 000 EUR Fördermittel für Projekte und Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raumes zur Verfügung. Die Grundlage des Antrags auf Fördermittel bildet die erarbeitete Lokale Entwicklungsstrategie. Weitergehende Informationen zur LEADER-Region 3L in Lippe finden sie unter: http://3l-in-lippe.de/ Für das Regionalmanagement ist für die neue Förderperiode ein Umfang von 1,5 Stellen vorgeschrieben. Hierzu wurde bereits eine Regionalmanagerin befristet bis zum 31.12.2022 mit einer 0,75 Stelle (30 Wochenstunden) eingestellt. Sie übernimmt die Leitung und Geschäftsführung der LAG-Geschäftsstelle 3L in Lippe.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Lippe
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JYH5G.
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JYH5G.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Unterstützung der Regionalmanagerin mit weiteren Aufgaben zur Durchführung des Regionalmanagements im Umfang einer 0,75 Stelle.
Der Leistungsumfang wird wie folgt beschrieben (Stellenbeschreibung Dienstleistungsbüro):
Umsetzung und Weiterentwicklung der regionalen Entwicklungsstrategie.
— Begleitung bei der Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie in der LAG-Geschäftsstelle.
— Mitarbeit bei der Organisation und Koordination des Prozesses, Abgleich der Projekte mit der lokalen Entwicklungsstrategie.
— Vorbereitende Prüfung und Bewertung von Vorhaben.
— Unterstützung bei der Qualifizierung von Vorhaben bis zur Antragsreife und der Fördermittelberatung.
— Abstimmung mit den Förderstellen.
— Dokumentation der Prozesssteuerung, Monitoring und Evaluation im Sinne des Förderrechts.
— Bei Bedarf Fortschreibung der Lokalen Entwicklungsstrategie sowie Bearbeitung weiterer Entwicklungsziele.
— Informationsaustausch mit den Fachstellen.
— Verknüpfung mit weiteren Förderprogrammen mit der Regionalentwicklung.
Beratung.
— Fördermittelberatung der Projektträger.
— Fachberatung zur Akquise weiterer Fördermittel.
— Unterstützung und Motivation von regionalen Akteuren bei neuen Vorhaben.
Öffentlichkeitsarbeit.
— Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit dem Regionalmanagement, u. a. Pflege des Internetauftritts „3L in Lippe“.
— Mitarbeit bei Information, Beratung und Aktivierung der Bevölkerung sowie die Einbindung weiterer Interessengruppen.
— Zusammenarbeit mit Kommunen und regionalen Organisationen.
— Moderation und fachliche Begleitung in Arbeitskreisen, Projektgruppen und Veranstaltungen.
Verwaltungstätigkeit.
— Unterstützung bei der administrativen Begleitung von LAG, Vorstand und Fachgremien.
— Vorbereitung des Projektauswahlverfahrens.
— Mitarbeit bei der Führung der Verwendungsnachweise und Abrechnung der Fördergelder gegenüber den Zuwendungsbehörden.
— Sicherstellung der administrativen Verwaltung, Dokumentation und Transparenz von Vorhaben und Tätigkeiten.
— Monitoring, Landes- und EU-Mittel-Berichtswesen, Tätigkeitsberichte, Evaluation.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: ELER-Fond.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1. Angabe zum Bewerber bzw. sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse).
2. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c. dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
3. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz zu Art und Umfang der Teilleistungen sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
3. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz zu Art und Umfang der Teilleistungen sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
4. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB.
5. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 124 GWB
6. Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Hinweis: Zum Nachweis der persönlichen Lage (Mindestanforderungen) sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sowie dessen Anlagen sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen – insbesondere Nr. 4 und Nr. 5 – auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Hinweis: Zum Nachweis der persönlichen Lage (Mindestanforderungen) sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sowie dessen Anlagen sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen – insbesondere Nr. 4 und Nr. 5 – auch von den Nachunternehmern beizubringen.
2. Verpflichtungserklärungen nach dem TVgG-NRW.
Mit dem Teilnahmeantrag sind vom Bewerber folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
1. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG – NRW) – Anlage 4 dieser Vergabeunterlagen.
2. Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie – Anlage 5 dieser Vergabeunterlagen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
1. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung):
— mindestens 500 000 EUR für Personenschäden;
— mindestens 500 000 EUR für Sachschäden;
— mindestens 500 000 EUR für Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im Auftragsfall. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im Auftragsfall. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015). Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015). Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Hinweis: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sowie dessen Anlagen sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern können die entsprechenden Erklärungen auch von den Nachunternehmern beigebracht werden, wenn sich der Bewerber die Leistungsfähigkeit zurechnen lassen möchte.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sowie dessen Anlagen sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern können die entsprechenden Erklärungen auch von den Nachunternehmern beigebracht werden, wenn sich der Bewerber die Leistungsfähigkeit zurechnen lassen möchte.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
1. Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren im auftragsrelevanten Bereich Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (2013, 2014, 2015) ersichtlich ist, gegliedert nach
a. Führungskräfte/Büroinhaber/innen,
b. Mitarbeiter/innen.
2. Benennung des/der Projektverantwortlichen und des/der stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall unter Darstellung:
a. Nachweis der beruflichen Qualifikation,
b. Angaben zur Berufserfahrung in Jahren,
c. Benennung mindestens einer personenspezifischen, vergleichbaren Referenz innerhalb der letzten drei Jahre (ab 1.1.2013), welche im Hinblick auf das vorliegende Projekt vergleichbar ist. Projekte sind vergleichbar, wenn sie die Entwicklung ländlicher Räume nach den Grundsätzen integrierter Entwicklung betreffen. Es können mehrere Referenzen angegeben werden. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei geeignetsten Referenzen berücksichtigt. Im Rahmen der Benennung der vergleichbaren Referenzen sind folgende Angaben notwendig:
c. Benennung mindestens einer personenspezifischen, vergleichbaren Referenz innerhalb der letzten drei Jahre (ab 1.1.2013), welche im Hinblick auf das vorliegende Projekt vergleichbar ist. Projekte sind vergleichbar, wenn sie die Entwicklung ländlicher Räume nach den Grundsätzen integrierter Entwicklung betreffen. Es können mehrere Referenzen angegeben werden. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei geeignetsten Referenzen berücksichtigt. Im Rahmen der Benennung der vergleichbaren Referenzen sind folgende Angaben notwendig:
— Projektbeschreibung mit Darstellung der Tätigkeit (Gebietsanalyse, Moderation, Management Monitoring, Evaluation);
— Art der Förderung (LEADER, Zuwendung ILE-Region etc.);
— Projektzeitraum;
— Auftragsvolumen;
— Referenzschreiben des Auftraggebers.
3. Erfahrungsnachweis des Büros in Form der Benennung mindestens drei Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre (ab 1.1.2013), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Projekte sind vergleichbar, wenn sie die Entwicklung ländlicher Räume nach den Grundsätzen integrierter Entwicklung betreffen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei geeignetsten Referenzen berücksichtigt. Es können mehrere Referenzen angegeben werden. Im Rahmen der Benennung der vergleichbaren Referenzen sind folgende Angaben notwendig:
3. Erfahrungsnachweis des Büros in Form der Benennung mindestens drei Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre (ab 1.1.2013), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Projekte sind vergleichbar, wenn sie die Entwicklung ländlicher Räume nach den Grundsätzen integrierter Entwicklung betreffen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei geeignetsten Referenzen berücksichtigt. Es können mehrere Referenzen angegeben werden. Im Rahmen der Benennung der vergleichbaren Referenzen sind folgende Angaben notwendig:
Hinweis: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sowie dessen Anlagen sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern können die entsprechenden Erklärungen auch von den Nachunternehmern beigebracht werden, wenn sich der Bewerber die Leistungsfähigkeit zurechnen lassen möchte.
Hinweis: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sowie dessen Anlagen sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern können die entsprechenden Erklärungen auch von den Nachunternehmern beigebracht werden, wenn sich der Bewerber die Leistungsfähigkeit zurechnen lassen möchte.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 3-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen; bei groben Falschangaben erfolgt gegebenenfalls ein Ausschluss des Bewerbers. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen; bei groben Falschangaben erfolgt gegebenenfalls ein Ausschluss des Bewerbers. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
3. Schließlich wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3. Schließlich wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken.
Bei der Auswertung der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gesamtumsatz = 10 %;
2. Technische Leistungsfähigkeit:
Anzahl Beschäftigter = 10 %;
3. Berufliche Leistungsfähigkeit:
— Bewerber = 30 %;
— Projektverantwortliche/r = 25 %;
— stv. Projektverantwortliche/r = 25 %.
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.
Sowohl im Hinblick auf die Bewertung der Leistungsfähigkeit der/des benannten Projektverantwortlichen sowie des Bewerbers sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei geeignetsten Referenzen berücksichtigt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sowohl im Hinblick auf die Bewertung der Leistungsfähigkeit der/des benannten Projektverantwortlichen sowie des Bewerbers sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei geeignetsten Referenzen berücksichtigt.
Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-10-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-31 📅
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JYH5G.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251/411-1691📞
Fax: +49 251/411-2165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 168-302026 (2016-08-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-02-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Alte Hansestadt Lemgo, die Stadt Lage sowie die Gem. Leopoldshöhe haben sich zu dem Regionalverbund 3L in Lippe zusammengeschlossen, um gemeinsam die Attraktivität des ländlichen Raums für seine Einwohner und Einwohnerinnen zu stärken und die Lebensregion zu verbessern. Der Regionalverbund ist als LEADER-Region in der Förderperiode 2015 bis 2020 anerkannt worden. Somit stehen 2 700 000 EUR Fördermittel für Projekte und Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raumes zur Verfügung. Die Grundlage des Antrags auf Fördermittel bildet die erarbeitete Lokale Entwicklungsstrategie. Weitergehende Informationen zur LEADER-Region 3L in Lippe finden sie unter: http://3l-in-lippe.de/
Die Alte Hansestadt Lemgo, die Stadt Lage sowie die Gem. Leopoldshöhe haben sich zu dem Regionalverbund 3L in Lippe zusammengeschlossen, um gemeinsam die Attraktivität des ländlichen Raums für seine Einwohner und Einwohnerinnen zu stärken und die Lebensregion zu verbessern. Der Regionalverbund ist als LEADER-Region in der Förderperiode 2015 bis 2020 anerkannt worden. Somit stehen 2 700 000 EUR Fördermittel für Projekte und Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raumes zur Verfügung. Die Grundlage des Antrags auf Fördermittel bildet die erarbeitete Lokale Entwicklungsstrategie. Weitergehende Informationen zur LEADER-Region 3L in Lippe finden sie unter: http://3l-in-lippe.de/
Gesamtwert des Auftrags: 55457.58 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gegenstand des Auftrags ist die Unterstützung der Regionalmanagerin mit weiteren Aufgaben zur Durchführung des Regionalmanagements im Umfang einer 0,55 Stelle.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Projektumsetzung anhand eines vergleichbaren Referenzprojekts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung eines Ideenkonzepts nach Maßgabe des Leistungsbilds und Budgetplanung
Gewichtung des Preises: 25
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-01-12 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach den §§ 160 ff. GWB zulässig.
Auf die Rügeverpflichtung nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.