Das Leistungsbild zur Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans des Landkreises Ammerland umfasst die Grundleistungen gemäß der Anlage 6 zu § 25 Abs. 2 HOAI sowie den erforderlichen besonderen Leistungen im Zusammenhang mit örtlichen Bestandserfassungen, ergänzenden Zielkonzepten und der Begleitung im Verfahren. Im Einzelnen sind folgende Leistungsteile zu erbringen: Grundleistungen des Landschaftsrahmenplanes in den Leistungsphasen 1-4 gemäß § 25 HOAI sowie insbesondere nachfolgende besondere Leistungen (optional): — Biotoptypenkartierung (Detailkartierung); — Faunistische Kartierungen an ausgewählten Standorten (z. B. Brutvögel); — Biotopverbundplanung auf regionaler Ebene; — Klimaschutzfunktionen von Böden; — Verfahrensbegleitung; — Umweltbericht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: CXP4Y6JY6WM
Kurze Beschreibung:
Das Leistungsbild zur Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans des Landkreises Ammerland umfasst die Grundleistungen gemäß der Anlage 6 zu § 25 Abs. 2 HOAI sowie den erforderlichen besonderen Leistungen im Zusammenhang mit örtlichen Bestandserfassungen, ergänzenden Zielkonzepten und der Begleitung im Verfahren.
Im Einzelnen sind folgende Leistungsteile zu erbringen:
Grundleistungen des Landschaftsrahmenplanes in den Leistungsphasen 1-4 gemäß § 25 HOAI sowie insbesondere nachfolgende besondere Leistungen (optional):
— Biotoptypenkartierung (Detailkartierung);
— Faunistische Kartierungen an ausgewählten Standorten (z. B. Brutvögel);
— Biotopverbundplanung auf regionaler Ebene;
— Klimaschutzfunktionen von Böden;
— Verfahrensbegleitung;
— Umweltbericht.
Das Leistungsbild zur Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans des Landkreises Ammerland umfasst die Grundleistungen gemäß der Anlage 6 zu § 25 Abs. 2 HOAI sowie den erforderlichen besonderen Leistungen im Zusammenhang mit örtlichen Bestandserfassungen, ergänzenden Zielkonzepten und der Begleitung im Verfahren.
Im Einzelnen sind folgende Leistungsteile zu erbringen:
Grundleistungen des Landschaftsrahmenplanes in den Leistungsphasen 1-4 gemäß § 25 HOAI sowie insbesondere nachfolgende besondere Leistungen (optional):
— Biotoptypenkartierung (Detailkartierung);
— Faunistische Kartierungen an ausgewählten Standorten (z. B. Brutvögel);
Der Teilnahmeantrag ist spätestestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JY6WM.
Der Teilnahmeantrag ist spätestestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JY6WM.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Leistungsbild zur Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans des Landkreises Ammerland umfasst die Grundleistungen gemäß der Anlage 6 zu § 25 Abs. 2 HOAI sowie den erforderlichen besonderen Leistungen im Zusammenhang mit örtlichen Bestandserfassungen, ergänzenden Zielkonzepten und der Begleitung im Verfahren.
Das Leistungsbild zur Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans des Landkreises Ammerland umfasst die Grundleistungen gemäß der Anlage 6 zu § 25 Abs. 2 HOAI sowie den erforderlichen besonderen Leistungen im Zusammenhang mit örtlichen Bestandserfassungen, ergänzenden Zielkonzepten und der Begleitung im Verfahren.
Im Einzelnen sind folgende Leistungsteile zu erbringen:
Grundleistungen des Landschaftsrahmenplanes in den Leistungsphasen 1-4 gemäß § 25 HOAI sowie insbesondere nachfolgende besondere Leistungen (optional):
— Biotoptypenkartierung (Detailkartierung);
— Faunistische Kartierungen an ausgewählten Standorten (z. B. Brutvögel);
— Biotopverbundplanung auf regionaler Ebene;
— Klimaschutzfunktionen von Böden;
— Verfahrensbegleitung;
— Umweltbericht.
1. Überblick über den Planungsraum (Kurzbeschreibung)
Ganz unterschiedliche Landschaften bestimmen das Bild des Ammerlandes. Land-wirtschaftliche Nutzflächen wie Acker und Grünland prägen neben Wallhecken und anderen Kleinstrukturen die Parklandschaft des Landkreises Ammerland. Kleinere und größere Waldflächen sind über den Landkreis verteilt.
Ganz unterschiedliche Landschaften bestimmen das Bild des Ammerlandes. Land-wirtschaftliche Nutzflächen wie Acker und Grünland prägen neben Wallhecken und anderen Kleinstrukturen die Parklandschaft des Landkreises Ammerland. Kleinere und größere Waldflächen sind über den Landkreis verteilt.
Ehemals ausgedehnte Moorflächen sind heute noch als Reste vorhanden. Viele kleinere Bäken durchfließen das Ammerland und bilden ein paralleles System auffallend zahlreicher und regelmäßiger Talrinnen. In der Mitte des Landkreises Ammerland liegt das Zwischenahner Meer.
Ehemals ausgedehnte Moorflächen sind heute noch als Reste vorhanden. Viele kleinere Bäken durchfließen das Ammerland und bilden ein paralleles System auffallend zahlreicher und regelmäßiger Talrinnen. In der Mitte des Landkreises Ammerland liegt das Zwischenahner Meer.
Die Landschaft des Landkreises ist klein strukturiert und wird durch Wallhecken, Baumreihen, Waldflächen, Fließ- und Stillgewässer, Hochmoorgrünland, degenerierte Hochmoorflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen, Baumschulnutzung und Siedlung geprägt.
Die Landschaft des Landkreises ist klein strukturiert und wird durch Wallhecken, Baumreihen, Waldflächen, Fließ- und Stillgewässer, Hochmoorgrünland, degenerierte Hochmoorflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen, Baumschulnutzung und Siedlung geprägt.
2. Aufgabenstellung
Der Landschaftsrahmenplan (LRP) ist ein zentraler Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Niedersachsen. Auf der Ebene des Landkreises soll er den gegenwärtigen Zustand von Natur und Landschaft, die voraussichtlichen Änderungen, die anzustrebenden Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele gutachterlich darstellen und begründen. Aufgrund des § 10 Absatz 2 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG vom 29.7.2009 (BGBl. I S. 2542), in der zurzeit gültigen Fassung sind Landschaftsrahmenpläne für alle Teile des Landes verbindlich aufzustellen
Der Landschaftsrahmenplan (LRP) ist ein zentraler Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Niedersachsen. Auf der Ebene des Landkreises soll er den gegenwärtigen Zustand von Natur und Landschaft, die voraussichtlichen Änderungen, die anzustrebenden Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele gutachterlich darstellen und begründen. Aufgrund des § 10 Absatz 2 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG vom 29.7.2009 (BGBl. I S. 2542), in der zurzeit gültigen Fassung sind Landschaftsrahmenpläne für alle Teile des Landes verbindlich aufzustellen
Der derzeit gültige Landschaftsrahmenplan des Landkreises Ammerland ist aus dem Jahr 1995, wobei mit der Ausarbeitung und Grundlagenermittlung bereits im Jahr 1986 begonnen wurde. Die Bestandsaufnahmen, Bewertungen und Planaussagen sind in weiteren Bereichen heute nicht mehr aktuell. Nach 20 Jahren ergibt sich nun ein Fortschreibungsbedarf.
Der derzeit gültige Landschaftsrahmenplan des Landkreises Ammerland ist aus dem Jahr 1995, wobei mit der Ausarbeitung und Grundlagenermittlung bereits im Jahr 1986 begonnen wurde. Die Bestandsaufnahmen, Bewertungen und Planaussagen sind in weiteren Bereichen heute nicht mehr aktuell. Nach 20 Jahren ergibt sich nun ein Fortschreibungsbedarf.
Natur und Landschaft haben sich in dieser Zeit vor allem durch menschliches Handeln verändert. Daher sind die Aussagen dieses Planes für Abwägungen in der Planung, wie z. B. der Raumordnung und Bauleitplanung, nur noch mit Einschränkungen verwertbar. Eine Fortschreibung ist daher unerlässlich, zumal der Landkreis sein regionales Raumordnungsprogramm aktualisieren will und hierzu ein hinreichend aktueller Landschaftsrahmenplan vorliegen muss. Ferner müssen die Aussagen aus dem Landes-Raumordnungsprogramm auf Kreisebene konkretisiert werden.
Natur und Landschaft haben sich in dieser Zeit vor allem durch menschliches Handeln verändert. Daher sind die Aussagen dieses Planes für Abwägungen in der Planung, wie z. B. der Raumordnung und Bauleitplanung, nur noch mit Einschränkungen verwertbar. Eine Fortschreibung ist daher unerlässlich, zumal der Landkreis sein regionales Raumordnungsprogramm aktualisieren will und hierzu ein hinreichend aktueller Landschaftsrahmenplan vorliegen muss. Ferner müssen die Aussagen aus dem Landes-Raumordnungsprogramm auf Kreisebene konkretisiert werden.
Mit Kreistagsbeschluss vom 10.12.2015 wurde die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans einstimmig beschlossen und die Haushaltsmittel für die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans freigegeben.
Mit der Bearbeitung zur Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans soll im Januar 2017 begonnen werden. Die Vorlage der abschließenden Planung ist für 2020 vorgesehen.
Die Flächengröße des Landkreises Ammerland beträgt 72.836 ha.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1. Angabe zum Bewerber bzw. sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Faxnummer und Emailadresse).
2. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaften/ Arbeitsgemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist;
c. dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
3. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz zu Art und Umfang der Teilleistungen sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
3. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz zu Art und Umfang der Teilleistungen sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
4. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB.
5. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 124 GWB.
6. Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Hinweis: Zum Nachweis der persönlichen Lage (Mindestanforderungen) sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sowie dessen Anlagen sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen – insbesondere Nr. 3 – Nr. 6 – auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Hinweis: Zum Nachweis der persönlichen Lage (Mindestanforderungen) sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sowie dessen Anlagen sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen – insbesondere Nr. 3 – Nr. 6 – auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
1. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung):
— mindestens 1 000 000 EUR für Personenschäden;
— mindestens 1 000 000 EUR für Sachschäden und
— mindestens 1 000 000 EUR für Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im Auftragsfall. Bei Bietergemeinschaften/ Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im Auftragsfall. Bei Bietergemeinschaften/ Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015). Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015). Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Hinweis: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sowie dessen Anlagen sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern können die entsprechenden Erklärungen auch von den Nachunternehmern beigebracht werden, wenn sich der Bewerber die Leistungsfähigkeit zurechnen lassen möchte.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sowie dessen Anlagen sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern können die entsprechenden Erklärungen auch von den Nachunternehmern beigebracht werden, wenn sich der Bewerber die Leistungsfähigkeit zurechnen lassen möchte.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen Leistungsfähigkeit und Fachkunde des Bewerbers folgende Erklärungen/ Unterlagen beizufügen:
1. Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (2013, 2014, 2015) ersichtlich ist, gegliedert in:
— Führungskräfte/Büroinhaber;
— Architekten/Ingenieure oder vergleichbar gegliedert nach Fachdisziplin;
— Mitarbeiter für technische und wirtschaftliche Aufgaben sowie
— sonstige Mitarbeiter.
2. Technische Ausstattung des Büros
— Mindestanforderungen: Geografisches Informationssystem in Kompatibilität zu ESRI ArcGIS 10.
3. Benennung des/der Projektverantwortlichen mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung und des/der stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall unter Darstellung:
a. Nachweis der Qualifikation;
b. Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie
c. Benennung mindestens einer personenspezifischen, vergleichbaren Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 01.01.2011), welche im Hinblick auf das vorliegende Projekt (Landschaftsplanungsleistungen) vergleichbar ist, mit Angabe zur Funktion in der Referenz. Es können mehrere Referenzen angegeben werden. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei geeignetsten Referenzen berücksichtigt.
c. Benennung mindestens einer personenspezifischen, vergleichbaren Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 01.01.2011), welche im Hinblick auf das vorliegende Projekt (Landschaftsplanungsleistungen) vergleichbar ist, mit Angabe zur Funktion in der Referenz. Es können mehrere Referenzen angegeben werden. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei geeignetsten Referenzen berücksichtigt.
Im Rahmen der Benennung der personenspezifischen, vergleichbaren Referenzen sind folgende Angaben notwendig:
— Kurze Beschreibung des Projekts (Art der Planung, Lebensraumtypen/Biotoptypen, rechtlich zu beachtende Normen);
— Projektzeitraum;
— Angabe der während des Referenzzeitraums erbrachten Leistungen;
— Projektkosten;
— Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers.
4. Erfahrungsnachweis des Büros in Form der Benennung mindestens eines Referenzprojekts innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 01.01.2011), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt (Landschaftsplanungsleistungen) vergleichbar sind. Es können mehrere Referenzen angegeben werden. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei geeignetsten Referenzen berücksichtigt.
4. Erfahrungsnachweis des Büros in Form der Benennung mindestens eines Referenzprojekts innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 01.01.2011), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt (Landschaftsplanungsleistungen) vergleichbar sind. Es können mehrere Referenzen angegeben werden. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei geeignetsten Referenzen berücksichtigt.
Im Rahmen der Benennung der Referenzen sind folgende Angaben notwendig:
— Angabe der während des Referenzzeitraums erbrachten Leistungsphasen;
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 3-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber/Bietergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber/Bietergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
3. Schließlich wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor den Bewerberkreis zu beschränken.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3. Schließlich wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor den Bewerberkreis zu beschränken.
Bei der Auswertung der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gesamtumsatz = 5 %
2. Technische Leistungsfähigkeit:
Anzahl Beschäftigte = 5 %
3. Berufliche Leistungsfähigkeit:
— Projektverantwortlicher = 35 %;
— Stv. Projektverantwortlicher = 25 %;
— Büro = 30 %.
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.
Sowohl im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit der/ des benannten Projektverantwortlichen sowie des Bewerbers sind die vorgelegten Referenzen maßgeblich. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei geeignetsten Referenzen berücksichtigt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sowohl im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit der/ des benannten Projektverantwortlichen sowie des Bewerbers sind die vorgelegten Referenzen maßgeblich. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei geeignetsten Referenzen berücksichtigt.
Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-09-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-09 📅
Der Teilnahmeantrag ist spätestestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Der Teilnahmeantrag ist spätestestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JY6WM.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131/15-1334📞
Fax: +49 4131/15-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 156-282650 (2016-08-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Leistungsbild zur Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans des Landkreises Ammerland umfasst die Grundleistungen gemäß der Anlage 6 zu § 25 Abs. 2 HOAI sowie den erforderlichen besonderen Leistungen im Zusammenhang mit örtlichen Bestandserfassungen, ergänzenden Zielkonzepten und der Begleitung im Verfahren.
Im Einzelnen sind folgende Leistungsteile zu erbringen:
Grundleistungen des Landschaftsrahmenplanes in den Leistungsphasen 1 – 4 gemäß § 25 HOAI sowie insbesondere nachfolgende besondere Leistungen (optional):
— Biotoptypenkartierung (Detailkartierung),
— Faunistische Kartierungen an ausgewählten Standorten (z. B. Brutvögel),
— Biotopverbundplanung auf regionaler Ebene,
— Klimaschutzfunktionen von Böden,
— Verfahrensbegleitung,
— Umweltbericht.
Das Leistungsbild zur Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans des Landkreises Ammerland umfasst die Grundleistungen gemäß der Anlage 6 zu § 25 Abs. 2 HOAI sowie den erforderlichen besonderen Leistungen im Zusammenhang mit örtlichen Bestandserfassungen, ergänzenden Zielkonzepten und der Begleitung im Verfahren.
Im Einzelnen sind folgende Leistungsteile zu erbringen:
Grundleistungen des Landschaftsrahmenplanes in den Leistungsphasen 1 – 4 gemäß § 25 HOAI sowie insbesondere nachfolgende besondere Leistungen (optional):
— Biotoptypenkartierung (Detailkartierung),
— Faunistische Kartierungen an ausgewählten Standorten (z. B. Brutvögel),
— Biotopverbundplanung auf regionaler Ebene,
— Klimaschutzfunktionen von Böden,
— Verfahrensbegleitung,
— Umweltbericht.
Gesamtwert des Auftrags: 288436.18 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Grundleistungen des Landschaftsrahmenplanes in den Leistungsphasen 1 – 4 gemäß § 25 HOAI sowie insbesondere nachfolgende besondere Leistungen (optional):
— Biotoptypenkartierung (Detailkartierung),
— Faunistische Kartierungen an ausgewählten Standorten (z. B. Brutvögel),
— Biotopverbundplanung auf regionaler Ebene,
— Klimaschutzfunktionen von Böden,
— Verfahrensbegleitung,
Grundleistungen des Landschaftsrahmenplanes in den Leistungsphasen 1? 4 gemäß § 25 HOAI sowie insbesondere nachfolgende besondere Leistungen (optional):
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Projektumsetzung
Projekteinschätzung und Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Gewichtung des Preises: 35
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-27 📅
Quelle: OJS 2017/S 004-005206 (2017-01-04)