Mit dieser Ausschreibung wird die Dienstleistung zur Sammlung und Verwertung von Alttextilien, Altschuhen und Heimtextilien neu ausgeschrieben. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen im Wesentlichen: — Gestellung und Aufstellung der Sammelbehälter für Alttextilien, Altschuhe und Heimtextilien sowie deren Unterhaltung; — Regelmäßige Entleerung der Sammelbehälter; — Gestellung und Anbringung von Informationsaufklebern an den Behältern; — Transport der Sammelware und deren Sortierung, Aufbereitung, Verwertung bzw. Vermarktung einschließlich der sachgerechten Entsorgung der Störstoffe; — Lieferung von statistischen Daten und Mengenstromnachweisen (Angaben in Mg); — Bereitstellung eines Behälterdatenblattes je aufgestelltem Behälter inkl. Behälterstandort, Baujahr und Seriennummer pro Sammelcontainer.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-01-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Landsberg am Lech
Postanschrift: Von-Kühlmann-Str. 15
Postleitzahl: 86899
Postort: Landsberg am Lech
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-landsberg.de🌏
E-Mail: michael.schindler@lra-ll.bayern.de📧
Telefon: +49 8191129367📞
Fax: +49 8191129354 📠
Mit dieser Ausschreibung wird die Dienstleistung zur Sammlung und Verwertung von Alttextilien, Altschuhen und Heimtextilien neu ausgeschrieben. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen im Wesentlichen:
— Gestellung und Aufstellung der Sammelbehälter für Alttextilien, Altschuhe und Heimtextilien sowie deren Unterhaltung;
— Regelmäßige Entleerung der Sammelbehälter;
— Gestellung und Anbringung von Informationsaufklebern an den Behältern;
— Transport der Sammelware und deren Sortierung, Aufbereitung, Verwertung bzw. Vermarktung einschließlich der sachgerechten Entsorgung der Störstoffe;
— Lieferung von statistischen Daten und Mengenstromnachweisen (Angaben in Mg);
— Bereitstellung eines Behälterdatenblattes je aufgestelltem Behälter inkl. Behälterstandort, Baujahr und Seriennummer pro Sammelcontainer.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 31.12.2018 ausgeübt werden.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die am Ende der Vertragslaufzeit eingesetzten Behälter alle oder teilweise zum Verkehrswert zu erwerben (einseitige Kaufoption des Auftraggebers). Falls der Auftraggeber die Option nutzt, sind die Behälter vom Auftragnehmer am Ende der Vertragslaufzeit nicht abzuziehen.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die am Ende der Vertragslaufzeit eingesetzten Behälter alle oder teilweise zum Verkehrswert zu erwerben (einseitige Kaufoption des Auftraggebers). Falls der Auftraggeber die Option nutzt, sind die Behälter vom Auftragnehmer am Ende der Vertragslaufzeit nicht abzuziehen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 636-43-60/15/2 - Altkleider
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für die Erfassung (Sammlung und Behältergestellung), für den Transport (Beförderung) und für die Vermarktung von Alttextilien ist keine Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb erforderlich. Der Betrieb bzw. die Betriebe, welche die Aufbereitung (ggf. Sortierung) und Verwertung der eingesammelten Alttextilien und Altschuhe übernehmen soll, müssen jedoch über ein solches Zertifikat verfügen.
Für die Erfassung (Sammlung und Behältergestellung), für den Transport (Beförderung) und für die Vermarktung von Alttextilien ist keine Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb erforderlich. Der Betrieb bzw. die Betriebe, welche die Aufbereitung (ggf. Sortierung) und Verwertung der eingesammelten Alttextilien und Altschuhe übernehmen soll, müssen jedoch über ein solches Zertifikat verfügen.
Der Bieter hat deshalb folgenden Nachweis einzureichen:
Nachweis einer aktuellen Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für den Betrieb bzw. die Betriebe oder Betriebsstätten, welche die Aufbereitung, ggf. Sortierung und Verwertung der eingesammelten Alttextilien, Altschuhe und Heimtextilien übernehmen, bzw. (jeweils) einen gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft, oder ggf. der Unterauftragnehmer oder Betrieb ansässig ist. Die Zulassung muss jeweils den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang haben. Der Nachweis ist auch von eventuellen Unterauftragnehmern erforderlich (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Nachweis einer aktuellen Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für den Betrieb bzw. die Betriebe oder Betriebsstätten, welche die Aufbereitung, ggf. Sortierung und Verwertung der eingesammelten Alttextilien, Altschuhe und Heimtextilien übernehmen, bzw. (jeweils) einen gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft, oder ggf. der Unterauftragnehmer oder Betrieb ansässig ist. Die Zulassung muss jeweils den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang haben. Der Nachweis ist auch von eventuellen Unterauftragnehmern erforderlich (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Per Verrechnungsscheck.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-04-28 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Schindler
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-07-01 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 636-43-60/15/2 - Altkleider
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern Regierung von Oberbayern, Sachgebiet – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@vg-m.bayern.de📧
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 019-029809 (2016-01-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-05-02 📅
Name: Lorenz Wittmann GmbH
Postanschrift: Vilsbiburger Straße 70 – 74
Postort: Geisenhausen
Postleitzahl: 84144
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@altkleider.de📧
Internetadresse: http://www.wittmann-recycling.de/🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekoammer Südbayern Regierung von Oberbayern, Sachgebiet – Vergabekammer Südbayern
Telefon: +49 892176/2411📞
Fax: +49 892176/2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101 a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101 a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber Auftraggeber gerügt werden,