“Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin in einem verschlossenen Umschlag beim Landkreis Nienburg einzureichen....”
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin in einem verschlossenen Umschlag beim Landkreis Nienburg einzureichen. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
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Quelle: OJS 2016/S 089-156478 (2016-04-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 417 296 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge