Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren für folgende Leistungen: Ingenieurleistungen zur gutachterlichen Begleitung der hydraulischen Grundwassersanierung zur Reinigung von LHKW aus Grundwasser. Durchgeführte Untersuchungen belegen eine Belastung: — des Bodens überwiegend durch leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen (LHKW) mit der Hauptkomponente Tetrachlorethen (PER) und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), — des Bodens und des Grundwassers überwiegend durch LHKW (i. W. PER). Seit 2006 erfolgt eine hydraulische Grundwassersanierung des Poren- und Kluftgrundwasserleiters über Brunnen und Dränagen. Die Abreinigung des geförderten Grundwassers erfolgt über eine 3-stufige Aktivkohleanlage. Im Zuge der weiteren Bearbeitung des Schadensfalles sind die hydrogeologischen Randbedingungen des Standortes und die damit verbundenen hydraulischen Bedingungen für die Grundwassersicherung zu prüfen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: ASG16/295
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren für folgende Leistungen:
Ingenieurleistungen zur gutachterlichen Begleitung der hydraulischen Grundwassersanierung zur Reinigung von LHKW aus Grundwasser.
Durchgeführte Untersuchungen belegen eine Belastung:
— des Bodens überwiegend durch leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen (LHKW) mit der Hauptkomponente Tetrachlorethen (PER) und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK),
— des Bodens und des Grundwassers überwiegend durch LHKW (i. W. PER).
Seit 2006 erfolgt eine hydraulische Grundwassersanierung des Poren- und Kluftgrundwasserleiters über Brunnen und Dränagen. Die Abreinigung des geförderten Grundwassers erfolgt über eine 3-stufige Aktivkohleanlage. Im Zuge der weiteren Bearbeitung des Schadensfalles sind die hydrogeologischen Randbedingungen des Standortes und die damit verbundenen hydraulischen Bedingungen für die Grundwassersicherung zu prüfen.
Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren für folgende Leistungen:
Ingenieurleistungen zur gutachterlichen Begleitung der hydraulischen Grundwassersanierung zur Reinigung von LHKW aus Grundwasser.
Durchgeführte Untersuchungen belegen eine Belastung:
— des Bodens überwiegend durch leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen (LHKW) mit der Hauptkomponente Tetrachlorethen (PER) und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK),
— des Bodens und des Grundwassers überwiegend durch LHKW (i. W. PER).
Seit 2006 erfolgt eine hydraulische Grundwassersanierung des Poren- und Kluftgrundwasserleiters über Brunnen und Dränagen. Die Abreinigung des geförderten Grundwassers erfolgt über eine 3-stufige Aktivkohleanlage. Im Zuge der weiteren Bearbeitung des Schadensfalles sind die hydrogeologischen Randbedingungen des Standortes und die damit verbundenen hydraulischen Bedingungen für die Grundwassersicherung zu prüfen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Umwelttechnische Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Gießen, Landkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: HIM GmbH Bereich Altlastensanierung HIM-ASG
Postanschrift: Waldstraße 11
Postleitzahl: 64584
Postort: Biebesheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.him.de🌏
E-Mail: michael.woisnitza@him.de📧
Telefon: +49 62588953715📞
Fax: +49 62588953322 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=5854-18🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-08-06 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-11 📅
Datum des Beginns: 2016-12-01 📅
Datum des Endes: 2019-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 154-278633
ABl. S-Ausgabe: 154
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren für folgende Leistungen:
Ingenieurleistungen zur gutachterlichen Begleitung der hydraulischen Grundwassersanierung zur Reinigung von LHKW aus Grundwasser.
Durchgeführte Untersuchungen belegen eine Belastung:
— des Bodens überwiegend durch leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen (LHKW) mit der Hauptkomponente Tetrachlorethen (PER) und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK),
— des Bodens und des Grundwassers überwiegend durch LHKW (i. W. PER).
Seit 2006 erfolgt eine hydraulische Grundwassersanierung des Poren- und Kluftgrundwasserleiters über Brunnen und Dränagen. Die Abreinigung des geförderten Grundwassers erfolgt über eine 3-stufige Aktivkohleanlage. Im Zuge der weiteren Bearbeitung des Schadensfalles sind die hydrogeologischen Randbedingungen des Standortes und die damit verbundenen hydraulischen Bedingungen für die Grundwassersicherung zu prüfen.
Seit 2006 erfolgt eine hydraulische Grundwassersanierung des Poren- und Kluftgrundwasserleiters über Brunnen und Dränagen. Die Abreinigung des geförderten Grundwassers erfolgt über eine 3-stufige Aktivkohleanlage. Im Zuge der weiteren Bearbeitung des Schadensfalles sind die hydrogeologischen Randbedingungen des Standortes und die damit verbundenen hydraulischen Bedingungen für die Grundwassersicherung zu prüfen.
Im Wesentlichen werden folgende Leistungen ausgeschrieben:
— Sanierungsuntersuchung und Varianten-/Machbarkeitsstudie: inkl. Aufstellen eines Untersuchungskonzeptes, Ausschreiben der Gelände- und Laborarbeiten, Begleitung
und Auswertung von Untersuchungsmaßnahmen (i. W. Bohrarbeiten, Immissionspumpversuche, Datenloggermessungen) als Grundlage für weitere Planungen und Grundwassermodelle, Durchführung von Stichtagsmessungen, Auswerten von Laborergebnissen, Erstellung eines Grundwasserströmungs- und Schadstofftransportmodells, Planung, Ausschreibung, Begleitung und Auswertung von Mikrokosmenstudien, Gegenüberstellung geeigneter Sanierungsverfahren und Ausarbeitung einer Vorzugsvariante unter Berücksichtigung der Machbarkeit.
und Auswertung von Untersuchungsmaßnahmen (i. W. Bohrarbeiten, Immissionspumpversuche, Datenloggermessungen) als Grundlage für weitere Planungen und Grundwassermodelle, Durchführung von Stichtagsmessungen, Auswerten von Laborergebnissen, Erstellung eines Grundwasserströmungs- und Schadstofftransportmodells, Planung, Ausschreibung, Begleitung und Auswertung von Mikrokosmenstudien, Gegenüberstellung geeigneter Sanierungsverfahren und Ausarbeitung einer Vorzugsvariante unter Berücksichtigung der Machbarkeit.
— Öffentliche Ausschreibung Betrieb und Wartung Grundwassersanierung,
— Fachgutachterliche Begleitung der hydraulischen Grundwassersanierung (inkl. Probenahmen),
— Koordination der Anlagenkontrollen,
— Grundwassermonitoring,
— Optimierung der Sanierungsverfahren.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wetterfelder Straße, 35321 Laubach-Lauter.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Bewerbungsformulare zu erfolgen.
Es ist der Eintrag des Bewerbers in ein Berufs- oder Handelsregister (Auszug nicht älter als drei Monate) vorzulegen sowie der Nachweis der Befähigung („Ingenieur“) der für die Durchführung der Aufgabe Verantwortlichen (Projektleitung / stellvertr. Projektleitung). Die Unterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.1.2 und III.1.3 genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen.
Es ist der Eintrag des Bewerbers in ein Berufs- oder Handelsregister (Auszug nicht älter als drei Monate) vorzulegen sowie der Nachweis der Befähigung („Ingenieur“) der für die Durchführung der Aufgabe Verantwortlichen (Projektleitung / stellvertr. Projektleitung). Die Unterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.1.2 und III.1.3 genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis Berufshaftpflicht mit einer Deckungssumme von 2 500 000 EUR für Personenschäden sowie 2 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden inkl. Umweltschäden, nicht älter als drei Monate; Eigenerklärungen nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs 1 und 2 GWB, Nachweis des Gesamtumsatzes des Bewerbers und der Umsätze in Projekten mit vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis Berufshaftpflicht mit einer Deckungssumme von 2 500 000 EUR für Personenschäden sowie 2 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden inkl. Umweltschäden, nicht älter als drei Monate; Eigenerklärungen nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs 1 und 2 GWB, Nachweis des Gesamtumsatzes des Bewerbers und der Umsätze in Projekten mit vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine solche gebildet wird. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss bereits mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom
Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine solche gebildet wird. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss bereits mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom
Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben.Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt sich gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des bevollmächtigten Vertreters ist erforderlich. Eine Vorlage für die Bietergemeinschaftserklärung ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Näheres kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden.
Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben.Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt sich gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des bevollmächtigten Vertreters ist erforderlich. Eine Vorlage für die Bietergemeinschaftserklärung ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Näheres kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden.
Für die Mindestanforderung in Bezug auf Umsätze und Anzahl der Referenzen wird auf die Teilnahmunterlagen verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
In den letzten 3 Jahren (2013, 2014, 2015) abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzprojekte des Bewerbers und der vorgesehenen Projektleitung / stellvertr. Projektleitung, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
In den letzten 3 Jahren (2013, 2014, 2015) abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzprojekte des Bewerbers und der vorgesehenen Projektleitung / stellvertr. Projektleitung, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
a) die Kombination von Planen und Überwachen von Maßnahmen zur hydraulischen Sanierung von LHKW aus Grundwasser,
b) die Kombination von Aufstellen von Untersuchungskonzepten, Begleiten und Auswerten von Sanierungsuntersuchungen bei LHKW-Schadensfällen im Grundwasser,
c) die Kombination von Begleitung und Auswertung von Grundwassererkundungsmaßnahmen (Bohrarbeiten, Immissionspumpversuche),
d) das Erstellen und Anwenden von numerischen Grundwasserströmungs- und Schadstoff- transportmodellen,
e) die Durchführung von öffentlichen Ausschreibungen (VOL, VOB) zur Grundwassersanierung.
Sofern nicht jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der
Ausschluss.
Selbstauskunft über das vorhandene Qualitätsmanangementsystem und Akkredition nach DIN ISO IEC 17025 für den Bereich Probenahme von Boden, Bodenluft und Grundwasser.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den unter den Ziffern III.1.2) und III.1.3) genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen.
Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den unter den Ziffern III.1.2) und III.1.3) genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Eignungskriterien entsprechend der Kapitel III.1 und III.2:
A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0 – 150:
— Mindest-Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, Wichtung 10, Bewertungszahl 0 – 50;
— Mindest-Umsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren, Wichtung 20, Bewertungszahl 0 – 100;
B) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0 – 350:
— Referenzen der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung in den letzten
3 Jahren, Wichtung 30, Bewertungszahl 0 – 150;
— Referenzen des Bewerbers in den letzten 3 Jahren, Wichtung 30, Bewertungszahl
0 – 150;
— Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner
Arbeit und Akkreditierung nach DIN ISO IEC 17025 für den Bereich Probenahme
von Boden, Bodenluft und Grundwasser, Wichtung 10, Bewertungszahl 0 – 50.
Einzelheiten können den Bewerbungsformularen und Angebotsunterlagen entnommen
werden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-09-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 106 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 106 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
1. der Antragssteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 106 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 106 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17.2.2016 (BGBl. I S. 203) geändert worden ist.
Quelle: OJS 2016/S 154-278633 (2016-08-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 5854/18
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe erfolgte im Verhandlungsverfahren für folgende Leistungen:
Ingenieurleistungen zur gutachterlichen Begleitung der hydraulischen Grundwassersanierung zur Reinigung von LHKW aus Grundwasser. Im Zuge der weiteren Bearbeitung des Schadensfalles sind die hydrogeologischen
Randbedingungen des Standortes und die damit verbundenen hydraulischen Bedingungen für die Grundwassersicherung zu prüfen.
Die Vergabe erfolgte im Verhandlungsverfahren für folgende Leistungen:
Ingenieurleistungen zur gutachterlichen Begleitung der hydraulischen Grundwassersanierung zur Reinigung von LHKW aus Grundwasser. Im Zuge der weiteren Bearbeitung des Schadensfalles sind die hydrogeologischen
Randbedingungen des Standortes und die damit verbundenen hydraulischen Bedingungen für die Grundwassersicherung zu prüfen.
Gesamtwert des Auftrags: 202 135 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: HIM GmbH, Bereich Altlastensanierung – HIM-ASG
Die Vergabe erfolgte im Verhandlungsverfahren für folgende Leistungen:
Ingenieurleistungen zur gutachterlichen Begleitung der hydraulischen Grundwassersanierung zur Reinigung von LHKW aus Grundwasser. Im Zuge der weiteren Bearbeitung des Schadensfalles sind die hydrogeologischen
Randbedingungen des Standortes und die damit verbundenen hydraulischen Bedingungen für die Grundwassersicherung zu prüfen.
Im Wesentlichen wurden folgende Leistungen vergeben:
— Sanierungsuntersuchung und Varianten-/Machbarkeitsstudie: inkl. Aufstellen eines Untersuchungskonzeptes, Ausschreiben der Gelände- und Laborarbeiten, Begleitung und Auswertung von Untersuchungsmaßnahmen (i. W. Bohrarbeiten, Immissionspumpversuche, Datenloggermessungen) als Grundlage für weitere Planungen und Grundwassermodelle, Durchführung von Stichtagsmessungen, Auswerten von Laborergebnissen, Erstellung eines Grundwasserströmungs- und Schadstofftransportmodells, Planung, Ausschreibung, Begleitung und Auswertung von Mikrokosmenstudien, Gegenüberstellung geeigneter Sanierungsverfahren und
— Sanierungsuntersuchung und Varianten-/Machbarkeitsstudie: inkl. Aufstellen eines Untersuchungskonzeptes, Ausschreiben der Gelände- und Laborarbeiten, Begleitung und Auswertung von Untersuchungsmaßnahmen (i. W. Bohrarbeiten, Immissionspumpversuche, Datenloggermessungen) als Grundlage für weitere Planungen und Grundwassermodelle, Durchführung von Stichtagsmessungen, Auswerten von Laborergebnissen, Erstellung eines Grundwasserströmungs- und Schadstofftransportmodells, Planung, Ausschreibung, Begleitung und Auswertung von Mikrokosmenstudien, Gegenüberstellung geeigneter Sanierungsverfahren und
Ausarbeitung einer Vorzugsvariante unter Berücksichtigung der Machbarkeit.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an die gestellte Aufgabe zur gutachterlichen Begleitung und Optimierung einer Sanierungsmaßnahme zu dem LHKW- Grundwasserschadensfall unter Heranziehung eines vergleichbaren Referenzp
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung interessanter Ideen im Hinblick auf optimierende Maßnahmen zur Umsetzung der derzeit laufenden hydraulischen Sicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatzplan des Projektteams und des im Teilnahmeantrag genannten Personals
Terminmanagement (Sicherstellung von Ausführungszeiträumen)
Sicherstellung der Steuerungsfähigkeit von Personal und Maßnahmen vor Ort
Gewährleistung des Datenmanagements via Grundwassermanager der HIM-ASG
Gewichtung des Preises: 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-07 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB
Kontakt
Internetadresse: www.him.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13.10.2016 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist".