Laufende Evaluierung des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Förderperiode 2014 bis 2020 sowie Ad-hoc-Analysen

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Gegenstand des Auftrags ist zum einen die Laufende Evaluierung des EFRE-OP (Operationelles Programm) 2014 – 2020 im Zeitraum 2016 bis 2019 als Festpreisleistung (Auftragsbestandteil A).
Der Auftragsgegenstand beinhaltet zum anderen die Durchführung von Ad-hoc-Analysen im Zuge von Änderungsanträgen zum EFRE-OP 2014 – 2020 im Zeitraum 2017 bis 2019 (Auftragsbestandteil B).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-08-03 Auftragsbekanntmachung
2016-12-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-08-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist zum einen die Laufende Evaluierung des EFRE-OP (Operationelles Programm) 2014 – 2020 im Zeitraum 2016 bis 2019 als Festpreisleistung (Auftragsbestandteil A). Der Auftragsgegenstand beinhaltet zum anderen die Durchführung von Ad-hoc-Analysen im Zuge von Änderungsanträgen zum EFRE-OP 2014 – 2020 im Zeitraum 2017 bis 2019 (Auftragsbestandteil B).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Wilhelm-Buck-Straße 2
Postleitzahl: 01097
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.smwa.sachsen.de 🌏
E-Mail: auftragswesen@smwa.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3515648135 📞
Fax: +49 3515648109 📠
URL der Dokumente: http://www.smwa.sachsen.de/vergaben.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-03 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-06 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 151-273404
ABl. S-Ausgabe: 151

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist zum einen die Laufende Evaluierung des EFRE-OP (Operationelles Programm) 2014 – 2020 im Zeitraum 2016 bis 2019 als Festpreisleistung (Auftragsbestandteil A).
Der Auftragsgegenstand beinhaltet zum anderen die Durchführung von Ad-hoc-Analysen im Zuge von Änderungsanträgen zum EFRE-OP 2014 – 2020 im Zeitraum 2017 bis 2019 (Auftragsbestandteil B).
Auftragsbestandteil A:
Entsprechend dem Evaluierungsplan für das EFRE-OP (Operationelles Programm) 2014 – 2020 ist das Operationelle Programm im Zeitraum 2016 – 2019 zwei Durchführungsevaluierungen sowie Wirkungsevaluierungen zu unterziehen. Ziel der Durchführungsevaluierungen ist es, die Umsetzung und Verwaltung des Programms zu bewerten. Die Wirkungsevaluierungen bilden den Schwerpunkt der Evaluierungsarbeit, wobei alle in den Vertragsunterlagen aufgeführten OP-Vorhaben einmal hinsichtlich ihres Beitrags und ihrer Ergebnisse zu der Erreichung der jeweiligen Spezifischen Ziele des Programms bewertet werden sollen. Im Einzelnen sind vom Auftragnehmer im Zeitraum 2016 bis 2019 die in den Vertragsunterlagen genannten Bewertungen durchzuführen.
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Auftragsbestandteil B:
Im Zuge von Änderungsanträgen zum EFRE-OP 2014 – 2020 sind vom Auftragnehmer nach gesonderter Anforderung des Auftraggebers Ad-hoc-Analysen gem. Art. 30 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durchzuführen.
In der Ad-hoc-Analyse ist entsprechend Art. 30 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates insbesondere darzulegen, wie sich die Änderungen am Programm voraussichtlich auf das Erreichen der Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und die Spezifischen, im EFRE-OP 2014 – 2020 definierten Ziele auswirken werden. Hierbei sind die Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates , die fondsspezifischen Regelungen, die in Art. 5, 7 und 8 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Horizontalen Prinzipien sowie die Partnerschaftsvereinbarung zu berücksichtigen. Des Weiteren ist im Rahmen der Ad-hoc-Analyse die Notwendigkeit einer Strategischen Umweltprüfung zu prüfen und diese ggf. nachfolgend durchzuführen.
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Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: 201631.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende allgemeine Informationen sind vom Bieter vorzulegen:
— Kurzdarstellung des Bewerbers und seiner institutionellen Struktur,
— Rechtsform,
— Gründungsjahr,
— Arbeitssprachen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen vorzulegen:
— Der Bieter hat jahresbezogene Angaben über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens sowie den Umsatz, soweit er Leistungen betrifft, die mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Wege einer Eigenerklärung anzugeben.
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Soweit der Bieter noch keine 3 Jahre am Markt tätig ist, genügen Angaben aus der bisherigen Tätigkeit. Es ist gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als 3 Jahren besteht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen vorzulegen:
— Nachweis der Fach- und Methodenkompetenz.
Der Bieter muss über die für die Durchführung des Auftrages notwendige Fach- und Methodenkompetenz verfügen.
Fachkompetenz:
— EU-Strukturfondsförderung, insbesondere des EFRE;
— Evaluierung, insbesondere Evaluierung von EU-Förderprogrammen und von administrativen Umsetzungs- und Kontrollmechanismen;
— Horizontale Prinzipien der Strukturfondsförderung (Nachhaltigkeit, Gleichstellung von Frau und Mann, Chancengleichheit und Antidiskriminierung);
— Analysen sozioökonomischer und makroökonomischer Auswirkungen.
Methodenkompetenz:
— quantitative und qualitative Methoden der empirischen Sozialforschung;
— Analyse von Instrumenten der Wirtschaftsförderung;
— Datenerhebung, -verarbeitung, -auswertung und -interpretation;
— Projektorganisation.
Zum Nachweis der Fachkompetenz ist durch den Bieter mindestens eine Referenz zu einem bereits abgeschlossenen Auftrag aus den letzten zehn Jahren aus dem Bereich Evaluierung von EU-Strukturfondsförderung (EFRE, ESF ) vorzulegen. Dabei muss der Auftrag mindestens zwei der oben genannten Merkmale der Fachkompetenz erfüllen und einen Auftragswert von 350 000 EUR (brutto) oder mehr erreicht haben. Zum Nachweis der Methodenkompetenz ist durch den Bieter mindestens eine Referenz zu einem bereits abgeschlossenen Auftrag aus den letzten 10 Jahren aus dem Bereich Evaluierung vorzulegen, der mindestens 2 der oben genannten Merkmale der Methodenkompetenz erfüllen muss. Insgesamt sind somit mindestens 2 Referenzen vom Bieter einzureichen.
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Anzugeben sind:
Auftraggeber,
Auftragsgegenstand,
Auftragswert (brutto),
Leistungszeitraum,
Ansprechpartner beim Auftraggeber.
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist, unter Angabe:
der Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung beschäftigten Personen, die im projektrelevanten Umfeld tätig sind sowie der Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung beschäftigten Personen, die für das Projekt vorgesehen sind.
— Studien- und Ausbildungsnachweise sowie berufliche Lebensläufe des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Personals. Von diesen Personen müssen mindestens 2 über einen wirtschafts- oder sozialwissenschaftlichen Hochschulabschluss verfügen, zudem muss mindestens einer dieser beiden Personen eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Themengebiet der Evaluierung von EU-Strukturfondsförderung besitzen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen VOL/B sowie die ergänzenden Vertragsbedingungen in den Vertragsunterlagen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-11-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-09-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: http://www.smwa.sachsen.de/vergaben.html 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 151-273404 (2016-08-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist zum einen die laufende Evaluierung des EFRE-OP (Operationelles Programm) 2014 – 2020 im Zeitraum 2016 bis 2019 als Festpreisleistung (Auftragsbestandteil A). Der Auftragsgegenstand beinhaltet zum anderen die Durchführung von Ad-hoc-Analysen im Zuge von Änderungsanträgen zum EFRE-OP 2014 – 2020 im Zeitraum 2017 bis 2019 (Auftragsbestandteil B).
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 248-454993
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 151-273404
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
Der unter II.1.7) und V.2.4) angegebene Wert erfolgt aus rein technischen Gründen und spiegelt nicht den tatsächlichen Wert wieder. Eine Angabe des Auftragswertes erfolgt nicht, da es sich bei dieser Angabe um ein Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnis handelt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Entsprechend dem Evaluierungsplan für das EFRE-OP (Operationelles Programm) 2014 – 2020 sind für das Operationelle Programm im Zeitraum 2016 – 2019 2 Durchführungsevaluierungen sowie Wirkungsevaluierungen zu unterziehen. Im Einzelnen sind vom Auftragnehmer im Zeitraum 2016 bis 2019 die in den Vertragsunterlagen genannten Bewertungen durchzuführen.
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Im Zuge von Änderungsanträgen zum EFRE-OP 2014 – 2020 sind vom Auftragnehmer nach gesonderter Anforderung des Auftraggebers Ad-hoc-Analysen gem. Art. 30 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durchzuführen.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeption
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Gewichtung des Preises: 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-11-21 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der unter II.1.7) und V.2.4) angegebene Wert erfolgt aus rein technischen Gründen und spiegelt nicht den tatsächlichen Wert wieder.
Eine Angabe des Auftragswertes erfolgt nicht, da es sich bei dieser Angabe um ein Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnis handelt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf §§ 160 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen.
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 248-454993 (2016-12-21)