Leasingfahrzeuge für die AOK Nordwest

AOK Nordwest

Die AOK Nordwest beabsichtigt, für ihren Fuhrpark in den Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe, die Beschaffung von Leasingfahrzeugen (Neuwagen als Personenkraftfahrzeuge) verschiedener Fahrzeugtypen mit Kilometerabrechnung und einer Laufzeit von 36 Monaten als Rahmenvereinbarung mit 3 Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-10-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-10-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personenkraftwagen
Referenznummer: 2016-10-07-NW-PLO
Kurze Beschreibung:
Die AOK Nordwest beabsichtigt, für ihren Fuhrpark in den Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe, die Beschaffung von Leasingfahrzeugen (Neuwagen als Personenkraftfahrzeuge) verschiedener Fahrzeugtypen mit Kilometerabrechnung und einer Laufzeit von 36 Monaten als Rahmenvereinbarung mit 3 Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personenkraftwagen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personenkraftwagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordwest
Postanschrift: Kopenhagener Straße 1
Postleitzahl: 44269
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YDKYHXB%22 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YDKYHXB%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-07 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-12 📅
Datum des Beginns: 2017-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 197-354823
ABl. S-Ausgabe: 197
Zusätzliche Informationen
1. Die oben beschriebenen Leistungen werden im Offenen Verfahren gemäß §§ 14 Abs. 2, 15 VgV vergeben. 2. Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren im Auftrag der Auftraggeberin durch. 3. Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die e-Vergabelösung www.dtvp.de Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen. 4. Als Beleg für die Erfüllung der Eignungskriterien u. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird eine ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gefordert u. vorläufig akzeptiert, § 48 Abs. 3 VgV. Hinsichtlich der in dieser Bekanntmachung u. den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen u. Nachweise,die nicht von der EEE erfasst werden, sind die bereit gestellten Formblätter auszufüllen, zu unterzeichnen u. mit den geforderten Nachweisen mit dem Angebot einzureichen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYHXB.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Kompaktklasse Typ 2.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Kompaktklasse Kombi Typ 3.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Sofern vorhanden und/oder zur Eintragung verpflichtet: Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs-oder Handelsregister (Kopie) des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (vorläufiger Nachweis durch Erklärung in Teil IV der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
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2.) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Teil III EEE).
3.) Eigenerklärung Ausschlussgründe des Landes Nordrhein-Westfalen.
Hinweis für Bietergemeinschaften: Der Eignungsnachweis ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Verpflichtungserklärung nach § 18 Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen.
2. Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
3. Besondere Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen.

Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-11-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 07:30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YDKYHXB%22 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Straße 31
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle, Ansprechpartnerin im Vergabeverfahren ist Frau Sonja van der Ploeg

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die oben beschriebenen Leistungen werden im Offenen Verfahren gemäß §§ 14 Abs. 2, 15 VgV vergeben.
2. Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren im Auftrag der Auftraggeberin durch.
3. Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die e-Vergabelösung www.dtvp.de
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen.
4. Als Beleg für die Erfüllung der Eignungskriterien u. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird eine ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gefordert u. vorläufig akzeptiert, § 48 Abs. 3 VgV. Hinsichtlich der in dieser Bekanntmachung u. den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen u. Nachweise,die nicht von der EEE erfasst werden, sind die bereit gestellten Formblätter auszufüllen, zu unterzeichnen u. mit den geforderten Nachweisen mit dem Angebot einzureichen.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYHXB.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbwegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: OJS 2016/S 197-354823 (2016-10-07)