Leerung Sammelboxen für Grüngut an den Standorten mit 8 Regionallosen in Hamburg
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 Schulbelegenheiten im Süden Hamburgs die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die Leerung von Sammelboxen für Grüngut (Kompostboxen) an den Belegenheiten (WE) der staatlichen Schulen (ca. 390 bei SBH und ca. 40 bei GMH) in Hamburg als Rahmenvertrag, für den Zeitraum von zwei Jahren ab Beauftragung mit der Option der zweimaligen Verlängerung durch den Auftraggeber um jeweils 12 Monate. Die Option tritt stillschweigend ein, sofern der AG das Ende des Vertragsverhältnisses nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich mitgeteilt hat.
Der Gesamtauftrag wird in acht regionale Lose unterteilt (7 SBH und 1 GMH) die beruflichen Schulen (Region N4 HIBB) werden nach örtlicher Lage in die Lose 1-7 verteilt. Die Angebotsabgabe ist möglich für ein bis alle Lose. Der Auftrag kann für maximal drei Lose erteilt werden. Die AG behalten sich vor, die Zahl der an einen Auftragnehmer (AN) zu beauftragenden Lose auf Grundlage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu begrenzen.
Neben den einzureichenden Nachweisen (siehe Ziffer 3 a-h) sind als Mindestanforderung für die Teilnahme am Wettbewerb ein auf den AN zugelassener Zwei-Achs-Lkw mit Ladekran (max. 12 t zulässiges Gesamtgewicht) sowie ein auf den AN zugelassener Drei-Achs-Lkw mit (dritter) Lenkachse und Ladekran (max. 26 t zulässiges Gesamtgewicht) (siehe Ziffer 3 i) nachzuweisen, die Entsorgungsstelle anzugeben und der Nachweis (siehe Ziffer 3 j) über die aktuelle Führung des Gütezeichens (RAL-GZ 251) mit der Vorlage des Jahresprüfungszeugnisses der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. für die angegebene Entsorgungsstelle zu erbringen.
Die Leerung der Sammelboxen erfolgt ausschließlich durch schriftlichen Abruf per Fax / Mail (Abrufformular – Vordruck des AG). Diese Abrufe können alltäglich in unregelmäßigen Abständen, einmal oder mehrmals im Jahr, für einen Standort erfolgen.
Die Abfuhren sind umgehend, spätestens eine Woche nach Auftragserteilung auszuführen.
Sollte es zu Problemen bei der Auftragsausführung kommen, ist dieses dem AG (hier SHM) unverzüglich telefonisch mitzuteilen.
Die Erreichbarkeit der Sammelboxen auf den Grundstücken ist in der Regel mit einem Drei-Achs-Lkw mit (dritter) Lenkachse möglich. In Ausnahmefällen (ca. 5-10 Standorte je LOS) ist die Erreichbarkeit entweder durch die Belastungsklasse des Wegebelages oder durch die örtlichen Gegebenheiten (kleiner Radius, schmale Zufahrt, etc.) eingeschränkt. Hier sind die Boxen mit einem Zwei-Achs-Lkw bis 12 to anzufahren.
Die Abfuhr kann in der Regel flexibel, zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr erfolgen. Grundsätzlich wird der Abfuhr-Tag und die Abfuhr-Zeit vom SHM im Abrufformular vorgegeben bzw. ist vom AN mit dem SHM telefonisch abzustimmen. Dies hat der AN selbstständig zu organisieren und zu verantworten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-03-08
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Auftragsbekanntmachung
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2016-11-14
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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