Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung. Bewerbungen, die weniger als 2 Referenzobjekte enthalten, werden ausgeschlossen. Für den Fall, dass der Bewerber mehr als 2 Referenzen einreicht, hat er anzugeben, welche der Referenzen für die Bewerbung berücksichtigt werden sollen. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten 2 eingereichten Referenzen werten. Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen gem. § 5 (3) VOF erfolgt nicht.