Die Stadtwerke Neuss GmbH plant den Neubau eines Büro- und Verwaltungsgebäudes auf einem Grundstück an der Moselstraße in Neuss für zur Zeit an unterschiedlichen Standorten untergebrachte Funktionseinheiten. Im Einzelnen gehören dazu: Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH (Kundenzentrum nebst Teilbereichen aus dem Technischen Netzservice), die Infrastruktur Neuss AöR (Stadtentwässerung) sowie die Stadt Neuss (Tiefbaumanagement). Im Gebäude sollen Büroräume für Planung, Verwaltung sowie Kundenservice und -beratung geschaffen werden. Zudem ist ein Werkstattbereich, die Signalanlagentechnik und Beleuchtungsabteilung des Tiefbaumanagements sowie ein Serverraum für die Ampelsteuerung der Stadt Neuss und der Stadtwerke Neuss GmbH vorgesehen. Mit dem Neubau ist das Ziel verbunden, die Kommunikation der verschiedenen Unternehmensteile bzw. Aufgabenträger untereinander zu verbessern. Dies soll sich auch in der Architektur (flexible Raumgestaltung) widerspiegeln. Weiter legt der Auftraggeber großen Wert auf ein möglichst nachhaltiges Gebäude mit kostengünstigen haustechnischen Anlagen mit Niedrigenergiestatus. Die Arbeitsplätze sollen ergonomisch gestaltet sein und den heutigen Anforderungen an eine moderne Kommunikationsstruktur genügen. Neben einem gesunden Ramklima und guter Ausleuchtung soll eine optimale Infrastruktur hinsichtlich Kommunikation und IT-Lösungen geschaffen werden. Es sind Bauwerkskosten (KG 300+400 nach DIN 276) in Höhe von netto 6 000 000 EUR vorgesehen. Im Vertrag über die Planungsleistungen wird dieser Betrag als Baukostenobergrenze vorgegeben. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind: a) Objektplanungsleistungen für Gebäude i. S. der Anlage 10 zu § 34 HOAI in den Leistungsphasen 1-8, b) Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung i.S. der Anlage 15 zu § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1-8 in den Anlagengruppen 1-8 i.S.d. § 53 Abs. 2 HOAI. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Ein Anspruch des Planers auf Beauftragung der einzelnen Leistungsstufen besteht nicht. Die Stadtwerke Neuss GmbH behält sich außerdem vor, den Auftragnehmer – soweit rechtlich zulässig – mit ergänzenden Fachplanungsleistungen zu beauftragen, welche für die Errichtung des Verwaltungsgebäudes erforderlich sind. Das Verwaltungsgebäude soll möglichst noch 2017 fertiggestellt sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-31.
Auftragsbekanntmachung (2016-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Menge oder Umfang: Siehe Ziff. II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Neuss GmbH
Postanschrift: Moselstraße 25-27
Postleitzahl: 41464
Postort: Neuss
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtwerke-neuss.de🌏
E-Mail: johannes.steinhauer@stadtwerke-neuss.de📧
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen wird ausschließlich elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal unter http://www.dtvp.de nach vorheriger, einmaliger und kostenloser Registrierung zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der
Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren, Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVYRCK.
2. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Vergabe Planung Neubau Verwaltungsgebäude“ bis zu dem unter Ziff. IV.3.4) genannten Termin bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle zur Abgabe der Teilnahmeanträge einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag/ nicht unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsbogens) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der Bewerbungsfrist über das o.g. Vergabeportal übersendet werden.
4. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sind Vorentwurfsskizzen mit Lösungsvorschlägen zur Planungsaufgabe inklusive zugehöriger Kostenschätzung der Baukosten KG 300 + 400 (max. 6 000 000 EUR netto) vorzulegen, welche wesentlichen Einfluss auf die Vergabeentscheidung haben. Für diese Leistung erhalten die Teilnehmern am Verhandlungsverfahren, welche nicht mit der Planung beauftragt werden, ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 5 000 EUR netto. Einzelheiten regeln die Vergabeunterlagen, welche nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versendet werden.
6. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue-und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen:
a) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. § 13 Abs. 1 TVgG-NRW (Erklärungi.S.d.§ 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW) abzugeben.
Weiter haben die Bieter mit dem Angebot die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen
b) zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW sowie
c) zur Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben.
Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
7. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignete Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
8. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen wird ausschließlich elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal unter http://www.dtvp.de nach vorheriger, einmaliger und kostenloser Registrierung zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der
Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren, Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVYRCK.
2. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Vergabe Planung Neubau Verwaltungsgebäude“ bis zu dem unter Ziff. IV.3.4) genannten Termin bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle zur Abgabe der Teilnahmeanträge einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag/ nicht unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsbogens) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der Bewerbungsfrist über das o.g. Vergabeportal übersendet werden.
4. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sind Vorentwurfsskizzen mit Lösungsvorschlägen zur Planungsaufgabe inklusive zugehöriger Kostenschätzung der Baukosten KG 300 + 400 (max. 6 000 000 EUR netto) vorzulegen, welche wesentlichen Einfluss auf die Vergabeentscheidung haben. Für diese Leistung erhalten die Teilnehmern am Verhandlungsverfahren, welche nicht mit der Planung beauftragt werden, ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 5 000 EUR netto. Einzelheiten regeln die Vergabeunterlagen, welche nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versendet werden.
6. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue-und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen:
a) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. § 13 Abs. 1 TVgG-NRW (Erklärungi.S.d.§ 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW) abzugeben.
Weiter haben die Bieter mit dem Angebot die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen
b) zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW sowie
c) zur Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben.
Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
7. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignete Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
8. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Neuss GmbH plant den Neubau eines Büro- und Verwaltungsgebäudes auf einem Grundstück an der Moselstraße in Neuss für zur Zeit an unterschiedlichen Standorten untergebrachte Funktionseinheiten. Im Einzelnen gehören dazu: Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH (Kundenzentrum nebst Teilbereichen aus dem Technischen Netzservice), die Infrastruktur Neuss AöR (Stadtentwässerung) sowie die Stadt Neuss (Tiefbaumanagement). Im Gebäude sollen Büroräume für Planung, Verwaltung sowie Kundenservice und -beratung geschaffen werden. Zudem ist ein Werkstattbereich, die Signalanlagentechnik und Beleuchtungsabteilung des Tiefbaumanagements sowie ein Serverraum für die Ampelsteuerung der Stadt Neuss und der Stadtwerke Neuss GmbH vorgesehen.
Die Stadtwerke Neuss GmbH plant den Neubau eines Büro- und Verwaltungsgebäudes auf einem Grundstück an der Moselstraße in Neuss für zur Zeit an unterschiedlichen Standorten untergebrachte Funktionseinheiten. Im Einzelnen gehören dazu: Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH (Kundenzentrum nebst Teilbereichen aus dem Technischen Netzservice), die Infrastruktur Neuss AöR (Stadtentwässerung) sowie die Stadt Neuss (Tiefbaumanagement). Im Gebäude sollen Büroräume für Planung, Verwaltung sowie Kundenservice und -beratung geschaffen werden. Zudem ist ein Werkstattbereich, die Signalanlagentechnik und Beleuchtungsabteilung des Tiefbaumanagements sowie ein Serverraum für die Ampelsteuerung der Stadt Neuss und der Stadtwerke Neuss GmbH vorgesehen.
Mit dem Neubau ist das Ziel verbunden, die Kommunikation der verschiedenen Unternehmensteile bzw. Aufgabenträger untereinander zu verbessern. Dies soll sich auch in der Architektur (flexible Raumgestaltung) widerspiegeln. Weiter legt der Auftraggeber großen Wert auf ein möglichst nachhaltiges Gebäude mit kostengünstigen haustechnischen Anlagen mit Niedrigenergiestatus. Die Arbeitsplätze sollen ergonomisch gestaltet sein und den heutigen Anforderungen an eine moderne Kommunikationsstruktur genügen. Neben einem gesunden Ramklima und guter Ausleuchtung soll eine optimale Infrastruktur hinsichtlich Kommunikation und IT-Lösungen geschaffen werden.
Mit dem Neubau ist das Ziel verbunden, die Kommunikation der verschiedenen Unternehmensteile bzw. Aufgabenträger untereinander zu verbessern. Dies soll sich auch in der Architektur (flexible Raumgestaltung) widerspiegeln. Weiter legt der Auftraggeber großen Wert auf ein möglichst nachhaltiges Gebäude mit kostengünstigen haustechnischen Anlagen mit Niedrigenergiestatus. Die Arbeitsplätze sollen ergonomisch gestaltet sein und den heutigen Anforderungen an eine moderne Kommunikationsstruktur genügen. Neben einem gesunden Ramklima und guter Ausleuchtung soll eine optimale Infrastruktur hinsichtlich Kommunikation und IT-Lösungen geschaffen werden.
Es sind Bauwerkskosten (KG 300+400 nach DIN 276) in Höhe von netto 6 000 000 EUR vorgesehen. Im Vertrag über die Planungsleistungen wird dieser Betrag als Baukostenobergrenze vorgegeben.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind:
a) Objektplanungsleistungen für Gebäude i. S. der Anlage 10 zu § 34 HOAI in den Leistungsphasen 1-8,
b) Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung i.S. der Anlage 15 zu § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1-8 in den Anlagengruppen 1-8 i.S.d. § 53 Abs. 2 HOAI.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Ein Anspruch des Planers auf Beauftragung der einzelnen Leistungsstufen besteht nicht. Die Stadtwerke Neuss GmbH behält sich außerdem vor, den Auftragnehmer – soweit rechtlich zulässig – mit ergänzenden Fachplanungsleistungen zu beauftragen, welche für die Errichtung des Verwaltungsgebäudes erforderlich sind.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Ein Anspruch des Planers auf Beauftragung der einzelnen Leistungsstufen besteht nicht. Die Stadtwerke Neuss GmbH behält sich außerdem vor, den Auftragnehmer – soweit rechtlich zulässig – mit ergänzenden Fachplanungsleistungen zu beauftragen, welche für die Errichtung des Verwaltungsgebäudes erforderlich sind.
Das Verwaltungsgebäude soll möglichst noch 2017 fertiggestellt sein.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Ein Anspruch des Planers auf Beauftragung der einzelnen Leistungsstufen besteht nicht.
Dauer: 18 Monate
Referenznummer: SWN 2016-1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neuss.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen:
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen:
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF; der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern;
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF; der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern;
3. Eigenerklärung i. S. d. § 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs. 1 TVgG-NRW nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende Angaben vorzulegen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende Angaben vorzulegen:
1. Angaben zum Umsatz in den letzten 3 Kalenderjahren (2013, 2014, 2015), getrennt nach Jahren.
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den vorstehend unter Ziff. III.1.1) der Bekanntmachung genannten Deckungssummen (Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers, nicht älter als 3 Monate, Kopie ausreichend) oder Bereitschaftserklärung eines Versicherungsgebers, im Auftragfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen (Kopie ausreichend).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den vorstehend unter Ziff. III.1.1) der Bekanntmachung genannten Deckungssummen (Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers, nicht älter als 3 Monate, Kopie ausreichend) oder Bereitschaftserklärung eines Versicherungsgebers, im Auftragfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen (Kopie ausreichend).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit/fachlichen Eignung mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen:
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit/fachlichen Eignung mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen:
1. Angaben zu den in den letzten 6 Jahren (seit 04/2010) oder gegenwärtig seit mindestens 6 Monaten (seit 11/2015) erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Planungsleistungen der unter Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung bezeichneten Art mit Projektbeschreibung (Ausführungen zu Gebäudeteyp, energetischem Konzept und sonstigen Nachhaltigkeitsaspekten wie insbes. einem gesunden Raumklima) und Angaben zu den Baukosten KG 300 und KG 400, den konkret erbrachten Planungsleistungen (Leistungsbilder und Leistungsphasen nach HOAI und Angabe, inwieweit die jeweiligen Leistungen selbst/ in einer Arbeitsgemeinschaft oder als/durch Nachunternehmer ausgeführt wurden), zum Leistungszeitraum und sowie dem Auftraggeber nebst Ansprechpartner und Kontaktdaten; zu den einzelnen Projekten sind nach Möglichkeit Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber beizufügen (Kopie ausreichend);
1. Angaben zu den in den letzten 6 Jahren (seit 04/2010) oder gegenwärtig seit mindestens 6 Monaten (seit 11/2015) erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Planungsleistungen der unter Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung bezeichneten Art mit Projektbeschreibung (Ausführungen zu Gebäudeteyp, energetischem Konzept und sonstigen Nachhaltigkeitsaspekten wie insbes. einem gesunden Raumklima) und Angaben zu den Baukosten KG 300 und KG 400, den konkret erbrachten Planungsleistungen (Leistungsbilder und Leistungsphasen nach HOAI und Angabe, inwieweit die jeweiligen Leistungen selbst/ in einer Arbeitsgemeinschaft oder als/durch Nachunternehmer ausgeführt wurden), zum Leistungszeitraum und sowie dem Auftraggeber nebst Ansprechpartner und Kontaktdaten; zu den einzelnen Projekten sind nach Möglichkeit Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber beizufügen (Kopie ausreichend);
2. Angabe der in den letzten 3 Kalenderjahren (2013,2014, 2015) jahresdurchschnittlich fest angestellt Beschäftigten, gegliedert nach Architekten/Ingenieuren und sonstigen Mitarbeitern.
Mindeststandards:
Der Bewerber/ die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft gemeinsam müssen für den Zeitraum der letzten 6 Jahre (seit 04/2010) folgende Referenzlage nachweisen:
a) mindestens 2 Referenzprojekte, die jeweils sämtliche folgende Anforderungen erfüllen:
— Planung des Neubaus eines Büro-/Verwaltungsgebäudes mit Kosten der KG 300 und KG 400 von zusammen > 4 000 000 EUR brutto
— bearbeitete Leistungsphasen: mind. 2-6 i. S. d. Anlage 10 zu § 34 HOAI;
b) mindestens zwei Referenzprojekte, die jeweils sämtliche folgende Anforderungen erfüllen:
— Planung oder Sanierung eines Büro-/Veraltungsgebäudes mit Kosten der KG 400 von mind. 500 000 EUR brutto
— bearbeitete Leistungsphasen: mind. 2 – 6 i.S.d. Anlage 15 zu 55 HOAI für mindestens vier der acht in § 53 HOAI aufgeführten Anlagengruppen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i. H. v. mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und mindestens 500 000 EUR für sonstige Schäden, zweifach maximiert pro Jahr.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), siehe im Übrigen Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Bewerbergemeinschaften haben außerdem mit dem Teilnahmeantrag ein Organigramm einzureichen, aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zuständig sein sollen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Bewerbergemeinschaften haben außerdem mit dem Teilnahmeantrag ein Organigramm einzureichen, aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zuständig sein sollen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Besondere Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, siehe hierzu Ziff. VI.3) der Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 19 VOF berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 19 Abs. 3 VOF. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 19 VOF berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 19 Abs. 3 VOF. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden mindestens 3, höchstens 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren: 1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt. 2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit erfüllt. Soweit sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen Leistungsfähigkeit/ fachlichen Eignung auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er/sie mit der Bewerbung nachzuweisen, dass ihm/ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grds. zur Verfügung stehen, vgl. § 5 Abs. 6 VOF. 3. Stufe: Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf die maximal 5 aufzufordernden Bewerber zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zur Referenzlage gem. Ziff. III.2.3) der Bekanntmachung. Dabei werden nur die Referenzen der letzten 6 Jahre (ab 04/2010) vertieft betrachtet,welche Planungsleistungen für den Neubau oder die Sanierung von Büro-/ Verwaltungsgebäuden betreffen. Es werden diejenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach den vorgelegten Angaben/ Unterlagen zur Referenzlage im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Dabei ist nicht die Anzahl der Referenzen, sondern der Grad ihrer Vergleichbarkeit mit den unter Ziff. II.1.5) genannten Leistungen entscheidend. Maßgeblich ist, inwieweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen verweisen kann, weil allein oder gemeinsam mit den weiteren Büros, die Teil einer Bewerbergemeinschaft oder als Nachunternehmer für einzelne Leistungsbereiche vorgesehen sind, bereits Aufträge vergleichbarer Art und Größenordnung abgewickelt wurden. Relevante Kriterien für die Beurteilung der Vergleichbarkeit eines Referenzprojekts mit dem hier in Rede stehenden Bauvorhaben sind in der Reihenfolge ihrer Priorität: – Art der Planungsaufgabe (Neubau/ Sanierung) – Umfang der beauftragten Leistungsbilder und Leistungsphasen bzw. der vom Auftrag umfassten Anlagengruppen i. S. d. § 53 Abs. 2 HOAI, – besondere, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (energetische Effizienz, Raumklima/Raumluftqualität, Zertifizierung des geplanten Gebäudes nach DGNB/BNB etc.) – Projektgröße (KG 300 + 400), – positive Referenzschreiben der Auftraggeber. Die Verwendung einer Bewertungsmatrix, in der Anzahl sowie einzelne Inhalte der Referenzangaben bepunktet werden, ist nicht vorgesehen.
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden mindestens 3, höchstens 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren: 1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt. 2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit erfüllt. Soweit sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen Leistungsfähigkeit/ fachlichen Eignung auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er/sie mit der Bewerbung nachzuweisen, dass ihm/ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grds. zur Verfügung stehen, vgl. § 5 Abs. 6 VOF. 3. Stufe: Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf die maximal 5 aufzufordernden Bewerber zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zur Referenzlage gem. Ziff. III.2.3) der Bekanntmachung. Dabei werden nur die Referenzen der letzten 6 Jahre (ab 04/2010) vertieft betrachtet,welche Planungsleistungen für den Neubau oder die Sanierung von Büro-/ Verwaltungsgebäuden betreffen. Es werden diejenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach den vorgelegten Angaben/ Unterlagen zur Referenzlage im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Dabei ist nicht die Anzahl der Referenzen, sondern der Grad ihrer Vergleichbarkeit mit den unter Ziff. II.1.5) genannten Leistungen entscheidend. Maßgeblich ist, inwieweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen verweisen kann, weil allein oder gemeinsam mit den weiteren Büros, die Teil einer Bewerbergemeinschaft oder als Nachunternehmer für einzelne Leistungsbereiche vorgesehen sind, bereits Aufträge vergleichbarer Art und Größenordnung abgewickelt wurden. Relevante Kriterien für die Beurteilung der Vergleichbarkeit eines Referenzprojekts mit dem hier in Rede stehenden Bauvorhaben sind in der Reihenfolge ihrer Priorität: – Art der Planungsaufgabe (Neubau/ Sanierung) – Umfang der beauftragten Leistungsbilder und Leistungsphasen bzw. der vom Auftrag umfassten Anlagengruppen i. S. d. § 53 Abs. 2 HOAI, – besondere, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (energetische Effizienz, Raumklima/Raumluftqualität, Zertifizierung des geplanten Gebäudes nach DGNB/BNB etc.) – Projektgröße (KG 300 + 400), – positive Referenzschreiben der Auftraggeber. Die Verwendung einer Bewertungsmatrix, in der Anzahl sowie einzelne Inhalte der Referenzangaben bepunktet werden, ist nicht vorgesehen.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-05-10 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Honorar (20)
2. Auftragsbezogene persönliche Qualifikation des Planerteams (30)
3. Architektonische und städtebauliche Qualität der Vorentwurfsskizzen (30)
4. Konzept zur ökologischen Qualität des Gebäudes (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Johannes Steinhauer
Name: Stadtwerke Neuss GmbH, über das elektronisches Vergabeportal, siehe hierzu Ziff. VI.3
URL für weitere Informationen: http://www.dtvp.de🌏
Name: Stadtwerke Neuss GmbH, über das elektronische Vergabeportal, siehe hierzu Ziff. VI.3)
URL der Dokumente: http://www.dtvp.de🌏
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen wird ausschließlich elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal unter http://www.dtvp.de nach vorheriger, einmaliger und kostenloser Registrierung zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen wird ausschließlich elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal unter http://www.dtvp.de nach vorheriger, einmaliger und kostenloser Registrierung zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der
Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren, Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVYRCK.
Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren, Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVYRCK.
2. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Vergabe Planung Neubau Verwaltungsgebäude“ bis zu dem unter Ziff. IV.3.4) genannten Termin bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle zur Abgabe der Teilnahmeanträge einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag/ nicht unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsbogens) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Vergabe Planung Neubau Verwaltungsgebäude“ bis zu dem unter Ziff. IV.3.4) genannten Termin bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle zur Abgabe der Teilnahmeanträge einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag/ nicht unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsbogens) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der Bewerbungsfrist über das o.g. Vergabeportal übersendet werden.
4. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
4. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sind Vorentwurfsskizzen mit Lösungsvorschlägen zur Planungsaufgabe inklusive zugehöriger Kostenschätzung der Baukosten KG 300 + 400 (max. 6 000 000 EUR netto) vorzulegen, welche wesentlichen Einfluss auf die Vergabeentscheidung haben. Für diese Leistung erhalten die Teilnehmern am Verhandlungsverfahren, welche nicht mit der Planung beauftragt werden, ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 5 000 EUR netto. Einzelheiten regeln die Vergabeunterlagen, welche nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versendet werden.
5. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sind Vorentwurfsskizzen mit Lösungsvorschlägen zur Planungsaufgabe inklusive zugehöriger Kostenschätzung der Baukosten KG 300 + 400 (max. 6 000 000 EUR netto) vorzulegen, welche wesentlichen Einfluss auf die Vergabeentscheidung haben. Für diese Leistung erhalten die Teilnehmern am Verhandlungsverfahren, welche nicht mit der Planung beauftragt werden, ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 5 000 EUR netto. Einzelheiten regeln die Vergabeunterlagen, welche nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versendet werden.
6. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue-und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen:
6. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue-und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen:
a) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. § 13 Abs. 1 TVgG-NRW (Erklärungi.S.d.§ 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW) abzugeben.
Weiter haben die Bieter mit dem Angebot die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen
b) zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW sowie
c) zur Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben.
Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
7. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignete Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
7. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignete Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
8. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 107 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 107 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Quelle: OJS 2016/S 066-115589 (2016-03-31)
Ergänzende Angaben (2016-04-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben