Zu Verhandlungen werden voraussichtlich 3 Bieter eingeladen. Der Auftraggeber behält sich eine Vergabe auf der Grundlage der Erstangebote vor, ohne in Verhandlungen einzutreten. Der Auftraggeber behält sich vor, keine Unterlagen nachzufordern. Bewerber, die die Mindestbedingungen nicht mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Das Fehlen von Erklärungen führt zu einer negativen Eignungsklärung. Teilnahmeanträge, Angebote, Dokumentationen, sämtlicher Schriftverkehr und Abwicklung des Projektes erfolgen in deutscher Sprache.