Lieferung ballistischer Plattenträger

Behörde für Inneres und Sport, Polizei Hamburg, Zentrale Vergabestelle BIS, Verwaltung und Technik VT 213

Die Polizei Hamburg beabsichtigt die Beschaffung von 332 Plattenträgersystemen (plus Option von 350 weiteren Plattenträgersystemen) VPAM 6 / 9 inkl. Transporttasche.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-05-18 Auftragsbekanntmachung
2016-05-26 Ergänzende Angaben
2016-07-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-05-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schutzausrüstung
Menge oder Umfang: 332 plus Option 350.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schutzausrüstung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Behörde für Inneres und Sport, Polizei Hamburg, Zentrale Vergabestelle BIS, Verwaltung und Technik VT 213
Postanschrift: Carl-Cohn-Str. 39
Postleitzahl: 22297
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg.de/polizei/ausschreibungen-np/ 🌏
E-Mail: ausschreibungen@polizei.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428669283 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-18 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 097-173940
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 059-099299
ABl. S-Ausgabe: 97

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Polizei Hamburg beabsichtigt die Beschaffung von 332 Plattenträgersystemen (plus Option von 350 weiteren Plattenträgersystemen) VPAM 6 / 9 inkl. Transporttasche.
Es werden Varianten akzeptiert
Beschreibung der Optionen: 350 weitere Plattenträger.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 12 Monate
Referenznummer: OV 193988/16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung.
Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach §150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft.
Erklärung zur Leistungsfähigkeit.
Erklärung zum Eintrag im Handels-/Gewerberegister.
Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung des Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Referenzen aus den letzten 3 Jahren (ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs).

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Yvonne Vandre
Name: Behörde für Inneres und Sport -Polizei- Verwaltung und Technik VT 112
Postanschrift: Bruno-Georges-Platz 1

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-24 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV 193988/16
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 059-099299

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 097-173940 (2016-05-18)
Ergänzende Angaben (2016-05-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-26 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 101-180278
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 097-173940
ABl. S-Ausgabe: 101
Quelle: OJS 2016/S 101-180278 (2016-05-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Fax: +49 40428669212 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 146-264665
ABl. S-Ausgabe: 146

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (50)
2. Qualität (Nutzwert) (50)

Auftragsvergabe
Name: BSST GmbH
Postort: Nellingen
Postleitzahl: 89191
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 146-264665 (2016-07-26)