Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung (Erläuterung)
Die neue Ausbaustufe muss als eine Erweiterung des bestehenden Systems konzipiert werden – nicht als eigenständiges Teilsystem. Für sich allein wäre sie sogar gar nicht lauffähig. Vielmehr wird sie an einer Vielzahl von Punkten in das bestehende System integriert und mit diesem verzahnt. Jede einzelne dieser Schnittstellen muss einwandfrei funktionieren, da sonst das Gesamtsystem nicht lauffähig wäre.
Technischen Anforderungen für die Integration der Erweiterung in das Gesamtsystem:
— Verbindung der Wartungsnetzwerke untereinander,
— Verbindung der Hochgeschwindigkeits-Datennetze untereinander,
— Austausch von Messwerten der Überwachungsnetzwerke,
— Aufteilung der Arbeitspakete auf die einzelnen Rechenknoten,
— Zugriff auf die zentralen Plattenlaufwerke,
— Einheitliche Auftragssteuerung und Nutzerverwaltung.
Die scheinbare Alternative, keine Integration anzustreben, sondern komplett getrennte Segmente zu verwenden (eine fast zwangsläufige Folge beim Wechsel auf einen anderen Lieferanten), ist nicht praktikabel und widerspricht dem Antrag, einen Hochleistungsrechner als Gesamtsystem aufzubauen. Die beschriebene Verzahnung des ursprünglichen Systems mit den Erweiterungskomponenten wäre bei einem Wechsel des Lieferanten nicht möglich. Bereits vorhandene Zentralkomponenten (Netzwerk, zentrales Spei chermedium, Überw achungselemente, Steuerungssoftware, etc.) müssten in ihren Entsprechungen auch in der neuen Ausbaustufe komplett neu gekauft werden. Zudem wäre der zusätzliche Schulungs- und Wartungsaufwand immens hoch.
Darüber hinaus müsste wiederum zusätzliche Hardware und auch Software beschafft, installiert und gewartet werden, die diese neuen Zentralkomponenten mit den bereits bestehenden verbinden, was erneut Kosten in Beschaffung, Schulung und Support nach sich ziehen würde. Eine Wiederverwendung der bereits vorhandenen zentralen Komponenten wäre also nicht möglich.