Lieferung eines mobilen Hydraulikbaggers

Zweckverband zur Abfallbeseitigung in der Stadt Ansbach und im Landkreis Ansbach

Lieferung eines mobilen Hydraulikbaggers für Materialumschlag an der Müllumladestation im Dienstfeld in 91589 Aurach, inkl. Schutzbelüftung, Anbaugeräte sowie Abschluss eines Wartungs- und Reparaturvertrags.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-15 Auftragsbekanntmachung
2016-07-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Löffelbagger, Bagger und Schaufellader sowie Bergbaumaschinen
Menge oder Umfang:
Lieferung eines mobilen Hydraulikbaggers für Materialumschlag an der Müllumladestation im Dienstfeld in Aurach, inkl. Schutzbelüftung, Anbaugeräte sowie Abschluss eines Wartungs- und Reparaturvertrags für insgesamt 8 Betriebsjahre.Lieferung des Baggers inkl. Anbaugeräte und Zubehör innerhalb 20 Wochen nach Zuschlagserteilung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Löffelbagger, Bagger und Schaufellader sowie Bergbaumaschinen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband zur Abfallbeseitigung in der Stadt Ansbach und im Landkreis Ansbach
Postanschrift: Crailsheimstraße 1
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Kontakt
E-Mail: (martin.rathsam@abfallbeseitigungsverband-ansbach.de 📧
Telefon: +49 9804-9113-10 📞
Fax: +49 9804-9113-16 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 077-136306
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine Telefax-Nr. der für die Angebotsbearbeitung zuständigen Stelle angegeben haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Den Bieterinformationen wird jeweils ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw. Telefax-Nr. zurückzusenden. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines mobilen Hydraulikbaggers für Materialumschlag an der Müllumladestation im Dienstfeld in 91589 Aurach, inkl. Schutzbelüftung, Anbaugeräte sowie Abschluss eines Wartungs- und Reparaturvertrags.
Menge oder Umfang:
Lieferung eines mobilen Hydraulikbaggers für Materialumschlag an der Müllumladestation im Dienstfeld in Aurach, inkl. Schutzbelüftung, Anbaugeräte sowie Abschluss eines Wartungs- und Reparaturvertrags für insgesamt 8 Betriebsjahre.
Lieferung des Baggers inkl. Anbaugeräte und Zubehör innerhalb 20 Wochen nach Zuschlagserteilung.
Referenznummer: 20889 ABV 2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 91589 Aurach.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A
die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit
Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für
die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen,
so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet
werden, nachweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten
Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Für Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die gewerblich tätig sind: Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbe-anmeldung, für Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft ein vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichba-res gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 6 EG (6a) VOL/A, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des Bieters, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (§ 6 EG (6b) VOL/A; siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§ 6 EG (6c) VOL/A, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen) z.B.
wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),
wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO),
wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),
rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Personen mit Lei-tungsaufgaben, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzuordnen ist, wegen
o Aufsichts- und Organisationsverschulden (§ 130 OWiG),
o Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),
o Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB),
o kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB),
o Geldwäsche (§ 261 StGB),
o Bestechung (§ 334 StGB),
o Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),
o Diebstahl (§ 242 StGB),
o Unterschlagung (§ 246 StGB),
o Erpressung (§ 253 StGB),
o Betrug (§ 263 StGB),
o Subventionsbetrug (§ 264 StGB),
o Kreditbetrug (§ 265b StGB),
o Untreue (§ 266 StGB),
o Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
o Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),
o Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),
o Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
o Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),
o Brandstiftung (§ 306 StGB),
o Baugefährdung (§ 319 StGB),
o Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),
o unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),
o Bestechung ausländischer Abgeordneter (Art. 2 § 2 Gesetz zur Bekämp-fung internationaler Bestechung),
o Straftat gegen den Haushalt der EG (§ 370 AO),
die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Schriftliche Erklärung des Bieters (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunter-lagen), dass er in den letzten 2 Jahren nicht
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden bin/sind oder
§ 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geld-buße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
Einem Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften gleichgesetzt sind Ver-stöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Ge-werbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steu-ern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ord-nungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 6 EG (6d) VOL/A siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
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Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Schriftliche Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letz-ten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemein-sam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Mindest-löhne an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
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Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Angabe von mindestens 2 vergleichbaren Referenzprojekten für die Durchführung eines Wartungs- und Reparaturvertrages in den letzten 3 Jahren, bezüglich der zu erbringenden Leistungen unter Angabe des Umfangs, sowie Angaben zum Auf-traggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die für die Durchführung der in der Leis-tungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung / Lieferleistung geltenden gesetzli-chen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistung / Liefer-leistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erfor-derlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Firmendarstellung der / des Unternehmen/s mit Angaben über Konzernzugehörig-keit, Größe und die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Ab-wicklung der zu vergebenden Leistung.
Detaillierte Beschreibung / Angaben zum angebotenen Bagger inkl. Anbauteile und Zubehör. Es sind mindestens folgende Angaben / Unterlagen vorzulegen:
a) Verbindliche Angaben zum Fabrikat des angebotenen Baggers und der Anbau- und Zubehörgeräte
— Hersteller / Lieferanten
— Typenbezeichnung(en) des Herstellers und des Lieferanten
— Datenblätter und detaillierte Beschreibungen
b) Verbindliche Angaben zum Motor und des Abgasreinigungssystems
— Typenbezeichnung(en) des Herstellers und der Lieferanten
c) Nachweise zur Einhaltung der TRGS 554
d) Verbindliche Angaben zur Schutzbelüftung für kontaminierte Bereiche
e) Verbindliche Angaben zum Mehrschalengreifer
f) Verbindliche Angaben zur Wiegeeinrichtung am Greifer
g) (Muster) EG Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie
Verbindliche Angaben zur Lieferzeit des Baggers inkl. Anbaugeräte und Zubehör
Verbindliche Beschreibung des Konzeptes zur Durchführung des Kundendienstes unter Angabe der Servicestellen, Einsatzzeiten, zur Verfügung stehendes Personal und Einrichtung / Ersatzteillieferungen
Verbindliche Angaben zur Kundendienstreaktionszeit
Bedingungen zum angebotenen Wartungs- und Reparaturvertrag
Verbindliche Angaben und Beschreibung der Konzeption der Ersatzgestellung eines Baggers )
Die Vergabestelle behält sich vor, zu den vorgenannten Erklärungen zusätzliche Erläuterungen und Belege anzufordern.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vorauszahlungen an den AN sind nicht vorgesehen.
Kautionen und Sicherheiten werden somit nicht gefordert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Lieferung des Baggers:
Die Vergütung des Baggers inkl. Anbaugeräte und Zubehör erfolgt nach Auslieferung und Übergabe des Baggers an den AG.
Wartungs- und Reparaturvertrag:
Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.
Für sämtliche vom AN zu erbringenden Leistungen und zu erfüllenden Haupt- und Nebenpflichten aus diesem Vertrag erhält der AN vom AG eine Vergütung gemäß den angebotenen monatlichen Pauschalpreisen für die Wartungs- und Reparaturkosten.
Die Vergütung erfolgt jeweils zum Monatsende.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sein. Die Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist gemäß § 6 EG (2) VOL/A zulässig. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaften) haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dabei gilt die Verpflichtung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über die für die zu übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
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Bei der Benennung von Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit der Angebots-abgabe im Rahmen der Angebotserklärung eine verbindliche schriftliche Erklärung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorzulegen.
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Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Es darf insbesondere kein Verstoß gegen § 1 GWB vorliegen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft in geeigneter Form zu erläutern und nachzuweisen.
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Bei der Übertragung von Teilen der Leistungen an Nachunternehmer (synonyme Bezeichnung: Subunternehmer oder Unterauftragnehmer) ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren
Unterbeauftragungen sind zugelassen, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Nachunternehmern (synonyme Bezeichnung: Subunternehmer oder Unterauftragnehmer) dürfen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen gestellt werden, als zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart.
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Die Nachunternehmer müssen in gleicher Weise wie der Auftragnehmer über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen. Die Nachunternehmer müssen über die erforderlichen Nachweise für die übertragenen Leistungen verfügen. Dies ist der Vergabestelle auf Anforderung zu belegen.
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Eine nachträgliche Änderung eines Nachunternehmers oder die Einschaltung von Nachunternehmern nach Auftragserteilung ist nicht vorgesehen. In begründeten Einzelfällen kann mit Zustimmung des AG hiervon abgewichen werden. Für diesen Fall hat der Nach-weis der Leistungsfähigkeit in gleicher Weise zu erfolgen. Eine Änderung des Angebotspreises ist dabei ausgeschlossen.
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Für Nachunternehmer gelten die gleichen Vorgaben zu den Angebotspreisen und der Leistungserbringung wie für den AN.
Für den Fall der Einschaltung von Nachunternehmern ist dem Angebot ein Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen beizufügen. Auf Anforderung der Vergabestelle ist in diesem Fall der Nachunternehmer zu benennen und eine durch diesen ausgestellte Verpflichtungserklärung zu übermitteln.
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Hinweis:
Ist der AN/Bieter nicht selbst Hersteller des Baggers, so hat er den Unterauftragnehmer (Hersteller) zu verpflichten, alle in diesen Vergabeunterlagen gestellten technischen und technisch-organisatorischen Forderungen einzuhalten.
Weiterhin werden vom AN/Bieter beauftragte Dritte als Nachunternehmer angesehen, die einen Teil der ausgeschriebenen Leistungen für den AN/Bieter erbringen. Dies gilt insbesondere für die Leistungen zum Wartungs- und Reparaturvertrag.
— -> weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Für die Vervielfältigung und Zustellung der Vertragsunterlagen wird eine Gebühr in Höhe von 18,- EUR als Vorauszahlung erhoben. Dem Antrag ist eine Kopie des Überweisungsträgers beizulegen.
Vermerk: Ausschreibung 20889 ABV 2016
Kontoverbindung:
— Kontoinhaber: ia GmbH – Wissensmanagement und Ingenieurleistungen;
— Bank: Commerzbank München
— IBAN: DE97 7004 0041 0255 0002 00
— SWIFT-BIC: COBADEFFXXX.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-07-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zweckverband zur Abfallbeseitigung in der Stadt Ansbach und im Landkreis Ansbach
Herrn Martin Rathsam
Name: ia GmbH – Wissensmanagement und Ingenieurleistungen
Postanschrift: Lipowskystr. 8
Postort: München
Postleitzahl: 81373
Kontaktperson: Herrn Stefan Meisinger
Telefon: +49 89-1891787-0 📞
E-Mail: meisinger@ia-gmbh.de 📧
Fax: +49 89-1891787-29 📠
URL für weitere Informationen: www.ia-gmbh.de 🌏
URL der Dokumente: www.ia-gmbh.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 20889 ABV 2016
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
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Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
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Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine Telefax-Nr. der für die Angebotsbearbeitung zuständigen Stelle angegeben haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Den Bieterinformationen wird jeweils ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw. Telefax-Nr. zurückzusenden.
Mehr anzeigen
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
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Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981-53-1277 📞
Fax: +49 981-53-1837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 12 EG Abs. 8 VOL/A sind rechtzeitig von den Bietern angeforderte zusätzliche Auskünfte vom Auftraggeber bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu ertei-len. Um eine fristgemäße und sachgerechte Bearbeitung der zusätzlichen Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben zu gewährleisten, wird gebeten, diese von den Bietern je nach Umfang der Anfrage bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Angebots-frist per Telefax zu übermitteln.
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Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 258 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist), insbesondere:
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§ 101a Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalen-dertage.
§ 101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Versto-ßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirk-samkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auf-tragsvergabe.
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§ 107 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabe-verfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 077-136306 (2016-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 98049113-10 📞
Fax: +49 98049113-16 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 130-233516
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 077-136306
ABl. S-Ausgabe: 130

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Wertungspreis (125)
2. Reaktionszeit Kundendienst (30)
3. Ausstattung / Präsentation des Baggers (95)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-14 📅
Name: Schlüter Baumaschinen GmbH
Postort: Erwitte
Postleitzahl: 59597
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 12 EG Abs. 8 VOL/A sind rechtzeitig von den Bietern angeforderte zusätzliche Auskünfte vom Auftraggeber bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Um eine fristgemäße und sachgerechte Bearbeitung der zusätzlichen Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben zu gewährleisten, wird gebeten, diese von den Bietern je nach Umfang der Anfrage bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist per Telefax zu übermitteln.
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Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 258 der Verordnung vom 31.8.2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist), insbesondere:
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Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
§ 101b Unwirksamkeit:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2016/S 130-233516 (2016-07-05)