Lieferung elektrischer Energie für die Thüringer Fernwasserversorgung

Thüringer Fernwasserversorgung AöR

Lieferung elektrischer Energie für die Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) an 252 Abnahmestellen aufgeteilt in 2 Lose (RLM und SLP) thüringenweit.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-07-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-07-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Kurze Beschreibung:
Lieferung elektrischer Energie für die Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) an 252 Abnahmestellen aufgeteilt in 2 Lose (RLM und SLP) thüringenweit.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Thüringen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Thüringer Fernwasserversorgung AöR
Postanschrift: Haarbergstraße 37
Postleitzahl: 99097
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.thueringer-fernwasser.de 🌏
E-Mail: info@thueringer-fernwasser.de 📧
Telefon: +49 3615509-143 📞
Fax: +49 3615509-144 📠
URL der Dokumente: http://www.thueringer-fernwasser.de/service/eu-weite-vergaben.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-12 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-16 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 136-245326
ABl. S-Ausgabe: 136
Zusätzliche Informationen
Strombeistellung in Höhe von circa 2 GWh pro Jahr durch die TFW.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 190 179 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Lieferung von elektrischer Energie für 22 RLM- Abnahmestellen der TFW
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Drehstrom mit einer Frequenz von 50 Hz an 22 registrierend leistungsgemessenen Abnahmestellen der TFW.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 059 143 EUR 💰
Zusätzliche Informationen: Strombeistellung in Höhe von circa 2 GWh pro Jahr durch die TFW.
Bezeichnung des Loses: Lieferung von elektrischer Energie für 230 SLP- Abnahmestellen der TFW
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Drehstrom mit einer Frequenz von 50 Hz an 230 Standardlastprofil- Abnahmestellen der TFW.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 131 036 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Anlagenstandorte der TFW (thüringenweit).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zuverlässig ist ein Teilnehmer,
— der seinen Verpflichtungen (insbesondere zur Errichtung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben) nachgekommen ist,
— über dessen Vermögen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde, oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist, oder dieser mangels Masse abgelehnt worden ist,
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— der die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der zugehörigen Rechtsverordnungen) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften einhält,
— der nicht wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen wäre,
— der seine Tätigkeit als Energieversorgungsunternehmen, soweit erforderlich, bei der Regulierungsbehörde nach §5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angezeigt hat und
— dem seine Tätigkeit als Stromversorgungsunternehmen weder teilweise noch ganz von der Regulierungsbehörde untersagt wurde.
Von jedem Teilnehmer ist eine Eigenerklärung, zu den vorgenannten Zuverlässigkeitsvoraussetzungen vorzulegen.
Die Angaben werden gegebenenfalls von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO überprüft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Im Rahmen der Eigenerklärung sind der Gesamtumsatz (Jahresabschluss) und der Umsatz aus Stromlieferungen jeweils für die Jahre 2013 bis 2015 darzustellen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die technische Leistungsfähigkeit ist gegeben, wenn:
— der Teilnehmer auf Grund der Erfüllung früherer oder laufender Verträge im Bereich der Strombelieferung eine einwandfreie Ausführung einschließlich der Gewährleistung erwarten lässt (Nachweis durch vergleichbare Referenzen der letzten drei Jahre)
— der Teilnehmer erklärt, dass er Mehrkosten, die der TFW durch zeitweilige elektrische Grundversorgung in Folge von Verschulden des Teilnehmers beim Lieferantenwechsel entstehen, erstattet.
Weiterhin ist die Zusicherung eines deutschsprachigen, direkten Ansprechpartners für Rechnungslegung und Kundenbetreuung, mit dem im verständlichen Maße in Deutsch in Wort und Schrift kommuniziert werden kann, erforderlich. Die Verfügbarkeit des Kundenbetreuers muss mit weiterem Personal gleicher Qualifikation mit der Beherrschung von Deutsch im verständlichen Maße im Vertretungsfall abgesichert sein.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Abgabe der Angebote erfolgt nach Aufforderung der ausgewählten Unternehmen und muss bis zum vorgegebenen Zeitpunkt erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag ohne Verhandlungen auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Die Auftragsvergabe erfolgt nach Zustimmung des Entscheidungsgremiums der TFW durch ein Zuschlagsschreiben per Fax voraussichtlich in der 40. Kalenderwoche.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
— Rechnungsstellung für leistungsgemessene Abnahmestellen (RLM) monatlich;
— Rechnungsstellung für nicht leistungsgemessene Abnahmestellen (SLP) jährlich;
— Übermittlung der Rechnung erfolgt sowohl postalisch in Papierform als auch per E-Mail digital im PDF- Format zuzüglich der zur Abrechnung verwendeten Verbrauchsdaten im MSCONS- Format;
— Abschlagszahlungen für die Stromlieferung der SLP- Abnahmestellen monatlich;
— keine Vorkasse möglich;
— keine Teilnahme an Lastschriftverfahren;
— Zahlungsverkehr erfolgt nach Rechnungslegung mit einem Zahlungsziel von 6 Wochen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaften haben eine Erklärung über den bevollmächtigten Vertreter und zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben. Entsprechende Unterlagen beziehungsweise Erklärungen sind rechtsverbindlich unterschrieben mit dem Angebot vorzulegen. Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bewerbung um Angebotsabgabe erfolgt mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Anteil des Stromes, der aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, ist prozentual in den Bewerbungsunterlagen zum Teilnahmewettbewerb auszuweisen.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sofern mehr als fünf Bewerber je Los geeignet sind, erfolgt die Verringerung der Zahl der Bewerber an Hand der Bewertung der technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der ökologischen Eigenschaften der Ware. Die Bewertung erfolgt gemäß folgender Kriterien und deren Gewichtung: 1. Größe des Anteils erneuerbarer Energien (Ziffer
III.2.2)) am angebotenen Strom (35 %); 2. Vergleichbare Referenzen (Ziffer III.1.3)) der letzten 3 Jahre (25 %); 3. Teilnehmer erstattet Mehrkosten durch erhöhten Verwaltungsaufwand in Folge von falscher Rechnungsstellung durch den Lieferantenwechsel (25 %); 4. Umsatz (Ziffer III.1.2) der letzten 3 Jahre (15 %). Hinweis zum spezifischen Verfahrensablauf: Die TFW fordert geeignete Unternehmen, die mit Hilfe des Teilnahmewettbewerbes ermittelt werden, zur Abgabe eines Angebotes auf. Zur Teilnahme am Wettbewerb reichen Sie deshalb bitte die geforderten Angaben und Nachweise aus Abschnitt III sowie Angaben zur vorstehenden Ziffer II.2.9) Punkt 3 ein.
III.2.2) am angebotenen Strom (35 %); 2. Vergleichbare Referenzen (Ziffer III.1.3)) der letzten 3 Jahre (25 %); 3. Teilnehmer erstattet Mehrkosten durch erhöhten Verwaltungsaufwand in Folge von falscher Rechnungsstellung durch den Lieferantenwechsel (25 %); 4. Umsatz (Ziffer III.1.2)) der letzten 3 Jahre (15 %). Hinweis zum spezifischen Verfahrensablauf: Die TFW fordert geeignete Unternehmen, die mit Hilfe des Teilnahmewettbewerbes ermittelt werden, zur Abgabe eines Angebotes auf. Zur Teilnahme am Wettbewerb reichen Sie deshalb bitte die geforderten Angaben und Nachweise aus Abschnitt III sowie Angaben zur vorstehenden Ziffer II.2.9) Punkt 3 ein.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 16:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-08-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-10-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Thüringer Fernwasserversorgung SG Grundsatzplanung/Energiemanagement
Internetadresse: www.thueringer-fernwasser.de 🌏
Dokumente URL: http://www.thueringer-fernwasser.de/service/eu-weite-vergaben.html 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 36137737254 📞
Fax: +49 36137739354 📠
Internetadresse: www.thueringen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachprüfungsantrag gemäß § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) an die Vergabekammer Thüringen innerhalb der Frist des § 134 Abs. 2 GWB (10 Kalendertage ab Absendung der Information durch den Auftraggeber per Telefax) unter den Voraussetzungen des § 160 Abs. 2 GWB. Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB; im Übrigen spätestens mit Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. Angebotsabgabe, § 160 Abs. 3 Nr. 2, 3 GWB. Die Nachprüfung ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
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Quelle: OJS 2016/S 136-245326 (2016-07-12)