Grundsätzlich wird seitens des AG darauf hingewiesen, dass eine Bestätigung des Projektes durch den Fördermittelgeber und die Aufsichtsgremien des AG sowohl hinsichtlich des Grundes, des Umfanges als auch der Höhe nach noch nicht abschließend erfolgt ist. Insofern können die Leistungen zunächst nur mit einem Zustimmungsvorbehalt ausgeschrieben werden. Ein Rechtsanspruch des Bieters auf die Beauftragung die Leistungen besteht nicht. Mit seiner Teilnahme am Wettbewerb erkennt der Bieter diesen Vorbehalt vorbehaltlos an.
Die Unterlagen, Nachweise und Erklärungen zum gesamten Angebot sind nur in deutscher Sprache einzureichen. Die Sprache für Verhandlung, Vertrag inkl. Anlagen, Dokumentation, Vertrags- / Projektabwicklung, Planunterlagen / Berichte, Arbeitsunterlagen, Schulung, Schriftverkehr, Servicepersonal usw. ist ausschließlich Deutsch.
Der Bieter trägt die alleinige Verantwortung für die korrekte Übersetzung im Falle nicht deutschsprachiger Unterlagen, die der Übersetzung beizulegen sind.
Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich schriftlich per E-Mail unter Angabe des Ausschreibungsverfahren an die in der Bekanntmachung aufgeführte Kontaktstelle (Punkt I.1) zu erfolgen. Diese behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 8 Kalendertage vor dem Abgabetermin eingegangen sind, nicht mehr zu beantworten, sofern unter Abwägung der Interessen der Bieter am Erhalt entsprechender Auskünfte / Beantwortungen und dem Interesse des Auftraggebers an einer Durchführung des Vergabeverfahrens in der genannten Frist aus Sicht des Auftraggebers nicht geboten erscheint. Bieterfragen werden ausschließlich schriftlich beantwortet. Mündliche / telefonische Anfragen oder Anfragen an als die unter Punkt I.1) genannte Adresse werden nicht beantwortet.
Eine Kosten- bzw. Aufwandserstattung für die Erstellung des Angebotes sowie damit im Zusammenhang stehenden Leistungen durch den Auftraggeber findet nicht statt.