Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Finanzbehörde – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung, Montage, Wartung, Wiederbefüllung und Entsorgung von tragbaren Feuerlöschern sowie die Lieferung von Feuerlöschdecken an alle Schulen, Dienststellen und Landesbetriebe der FHH. Die staatlichen Hochschulen und Universitäten sowie Bibliotheken der FHH werden ebenfalls aus dem Rahmenvertrag abrufen. Der Vertrag wird für die Zeit vom 1.7.2016 bis 30.6.2018 geschlossen. Danach verlängert er sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, längstens bis zum 30.6.2020, wenn nicht einer der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des zweiten oder dritten Vertragsjahres schriftlich kündigt. Die Leistung wird in 9 Lose aufgeteilt: Los 1 bis Los 7 entsprechen den Bezirken Hamburgs. Der Auftragnehmer mit Zuschlag für ein Los ist hier für die Lieferung und Leistung an die Dienststellen und Behörden zuständig, die innerhalb dieses Bezirkes ansässig sind. Los 8 ist für die Landesfeuerwehrakademie und Los 9 für die gesamten Einrichtungen der Feuerwehr und Polizei. Die Vergabe erfolgt in mehreren Losen an einen oder mehrere Auftragnehmer. Der Auftrag umfasst: 1. Die Neulieferung und Montage von Feuerlöschern und Feuerlöschdecken; 2. Die Entsorgung von alten Feuerlöschern; 3. Die Wartung von Feuerlöschern mit diversen Löschmittelarten; 4. Die Wiederbefüllung von Feuerlöschern; 5. Die Lieferung von Brandschutzzubehör.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-02-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tragbare Feuerlöscher
Menge oder Umfang:
Die Bedarfsstellen erstrecken sich auf das gesamte Gebiet der FHH. Die Stadt Hamburg hat unter anderem 7 Bezirksämter mit jeweils zahlreichen Außenstellen, 11 Fachbehörden (die sich in zahlreiche Ämter und Abteilungen aufgliedern), ca. 400 Schulen, rd. 200 Uni-Gebäude und 15 Finanzämter (dies stellt keine abschließende Auflistung da). Zurzeit wird davon ausgegangen das es mehr als 12 000 Anlieferungsstellen in der FHH vorhanden sind. Die Anzahl der Anlieferungsstellen kann je nach Los stark variieren.In der vergangenen Vertragslaufzeit wurden von den Dienststellen der FHH durchschnittlich 1 924 Feuerlöscher (verwendungsfähig gefüllt) und 238 Feuerlöschdecken pro Jahr abgerufen. Die Anzahl der Wiederbefüllungsvorgänge belief sich auf durchschnittlich 1 939 Vorgänge pro Jahr. Bezüglich der Wartung der vorhandenen Feuerlöscher wurden innerhalb eines Jahres 15 227 brandschutztechnische Wartungen, 11 304 sicherheitstechnische Wartungen (inklusive Behälterinnenprüfung) sowie 7 405 Prüfungen nach BetrSichV § 15/16 vorgenommen.
Die Bedarfsstellen erstrecken sich auf das gesamte Gebiet der FHH. Die Stadt Hamburg hat unter anderem 7 Bezirksämter mit jeweils zahlreichen Außenstellen, 11 Fachbehörden (die sich in zahlreiche Ämter und Abteilungen aufgliedern), ca. 400 Schulen, rd. 200 Uni-Gebäude und 15 Finanzämter (dies stellt keine abschließende Auflistung da). Zurzeit wird davon ausgegangen das es mehr als 12 000 Anlieferungsstellen in der FHH vorhanden sind. Die Anzahl der Anlieferungsstellen kann je nach Los stark variieren.In der vergangenen Vertragslaufzeit wurden von den Dienststellen der FHH durchschnittlich 1 924 Feuerlöscher (verwendungsfähig gefüllt) und 238 Feuerlöschdecken pro Jahr abgerufen. Die Anzahl der Wiederbefüllungsvorgänge belief sich auf durchschnittlich 1 939 Vorgänge pro Jahr. Bezüglich der Wartung der vorhandenen Feuerlöscher wurden innerhalb eines Jahres 15 227 brandschutztechnische Wartungen, 11 304 sicherheitstechnische Wartungen (inklusive Behälterinnenprüfung) sowie 7 405 Prüfungen nach BetrSichV § 15/16 vorgenommen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tragbare Feuerlöscher📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ausschreibungen.hamburg.de🌏
E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 404279-23037 📠
— Hinweis für Bietergemeinschaft: Die unter III.2) geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
— Hinweis für Unterauftragnehmer/Nachunternehmer: Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er alle unter III.2) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
— Hinweis für Bietergemeinschaft: Die unter III.2) geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
— Hinweis für Unterauftragnehmer/Nachunternehmer: Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er alle unter III.2) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 800 000 💰
900 000 💰
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Finanzbehörde – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung, Montage, Wartung, Wiederbefüllung und Entsorgung von tragbaren Feuerlöschern sowie die Lieferung von Feuerlöschdecken an alle Schulen, Dienststellen und Landesbetriebe der FHH. Die staatlichen Hochschulen und Universitäten sowie Bibliotheken der FHH werden ebenfalls aus dem Rahmenvertrag abrufen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Finanzbehörde – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung, Montage, Wartung, Wiederbefüllung und Entsorgung von tragbaren Feuerlöschern sowie die Lieferung von Feuerlöschdecken an alle Schulen, Dienststellen und Landesbetriebe der FHH. Die staatlichen Hochschulen und Universitäten sowie Bibliotheken der FHH werden ebenfalls aus dem Rahmenvertrag abrufen.
Der Vertrag wird für die Zeit vom 1.7.2016 bis 30.6.2018 geschlossen.
Danach verlängert er sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, längstens bis zum 30.6.2020, wenn nicht einer der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des zweiten oder dritten Vertragsjahres schriftlich kündigt.
Die Leistung wird in 9 Lose aufgeteilt: Los 1 bis Los 7 entsprechen den Bezirken Hamburgs. Der Auftragnehmer mit Zuschlag für ein Los ist hier für die Lieferung und Leistung an die Dienststellen und Behörden zuständig, die innerhalb dieses Bezirkes ansässig sind. Los 8 ist für die Landesfeuerwehrakademie und Los 9 für die gesamten Einrichtungen der Feuerwehr und Polizei. Die Vergabe erfolgt in mehreren Losen an einen oder mehrere Auftragnehmer.
Die Leistung wird in 9 Lose aufgeteilt: Los 1 bis Los 7 entsprechen den Bezirken Hamburgs. Der Auftragnehmer mit Zuschlag für ein Los ist hier für die Lieferung und Leistung an die Dienststellen und Behörden zuständig, die innerhalb dieses Bezirkes ansässig sind. Los 8 ist für die Landesfeuerwehrakademie und Los 9 für die gesamten Einrichtungen der Feuerwehr und Polizei. Die Vergabe erfolgt in mehreren Losen an einen oder mehrere Auftragnehmer.
Der Auftrag umfasst:
1. Die Neulieferung und Montage von Feuerlöschern und Feuerlöschdecken;
2. Die Entsorgung von alten Feuerlöschern;
3. Die Wartung von Feuerlöschern mit diversen Löschmittelarten;
4. Die Wiederbefüllung von Feuerlöschern;
5. Die Lieferung von Brandschutzzubehör.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Bezirk Altona
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die Lieferung und Montage von Feuerlöschdecken und tragbaren Feuerlöschern sowie deren Wartung und Wiederbefüllung für die Behörden, Dienststellen und Ämter im Bezirk Altona. Ausgenommen sind hiervon die Dienststellen und Wachen der Polizei und Feuerwehr.
Ausgeschrieben wird die Lieferung und Montage von Feuerlöschdecken und tragbaren Feuerlöschern sowie deren Wartung und Wiederbefüllung für die Behörden, Dienststellen und Ämter im Bezirk Altona. Ausgenommen sind hiervon die Dienststellen und Wachen der Polizei und Feuerwehr.
Menge oder Umfang: Die Aufgliederung und die Größe der einzelnen Bezirke Hamburgs ist dem Gesetz über die räumliche Gliederung der Freien und Hansestadt Hamburg (RäumGIG) in Verbindung mit dem Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) zu entnehmen. Eine genaue Angabe über die Anzahl der Aufträge kann leider nicht angegeben werden. Es ist der tatsächliche Bedarf zu liefern bzw. zu leisten.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Bezirk Eimsbüttel
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die Lieferung und Montage von Feuerlöschdecken und tragbaren Feuerlöschern sowie deren Wartung und Wiederbefüllung für die Behörden, Dienststellen und Ämter im Bezirk Eimsbüttel. Ausgenommen sind hiervon die Dienststellen und Wachen der Polizei und Feuerwehr.
Ausgeschrieben wird die Lieferung und Montage von Feuerlöschdecken und tragbaren Feuerlöschern sowie deren Wartung und Wiederbefüllung für die Behörden, Dienststellen und Ämter im Bezirk Eimsbüttel. Ausgenommen sind hiervon die Dienststellen und Wachen der Polizei und Feuerwehr.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Hamburg-Nord
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die Lieferung und Montage von Feuerlöschdecken und tragbaren Feuerlöschern sowie deren Wartung und Wiederbefüllung für die Behörden, Dienststellen und Ämter im Bezirk Hamburg-Nord. Ausgenommen sind hiervon die Dienststellen und Wachen der Polizei und Feuerwehr.
Ausgeschrieben wird die Lieferung und Montage von Feuerlöschdecken und tragbaren Feuerlöschern sowie deren Wartung und Wiederbefüllung für die Behörden, Dienststellen und Ämter im Bezirk Hamburg-Nord. Ausgenommen sind hiervon die Dienststellen und Wachen der Polizei und Feuerwehr.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Bezirk Hamburg-Mitte
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die Lieferung und Montage von Feuerlöschdecken und tragbaren Feuerlöschern sowie deren Wartung und Wiederbefüllung für die Behörden, Dienststellen und Ämter im Bezirk Hamburg-Mitte. Ausgenommen sind hiervon die Dienststellen und Wachen der Polizei und Feuerwehr.
Ausgeschrieben wird die Lieferung und Montage von Feuerlöschdecken und tragbaren Feuerlöschern sowie deren Wartung und Wiederbefüllung für die Behörden, Dienststellen und Ämter im Bezirk Hamburg-Mitte. Ausgenommen sind hiervon die Dienststellen und Wachen der Polizei und Feuerwehr.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Bezirk Wandsbek
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die Lieferung und Montage von Feuerlöschdecken und tragbaren Feuerlöschern sowie deren Wartung und Wiederbefüllung für die Behörden, Dienststellen und Ämter im Bezirk Wandsbek. Ausgenommen sind hiervon die Dienststellen und Wachen der Polizei und Feuerwehr.
Ausgeschrieben wird die Lieferung und Montage von Feuerlöschdecken und tragbaren Feuerlöschern sowie deren Wartung und Wiederbefüllung für die Behörden, Dienststellen und Ämter im Bezirk Wandsbek. Ausgenommen sind hiervon die Dienststellen und Wachen der Polizei und Feuerwehr.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Bezirk Bergedorf
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die Lieferung und Montage von Feuerlöschdecken und tragbaren Feuerlöschern sowie deren Wartung und Wiederbefüllung für die Behörden, Dienststellen und Ämter im Bezirk Bergedorf. Ausgenommen sind hiervon die Dienststellen und Wachen der Polizei und Feuerwehr.
Ausgeschrieben wird die Lieferung und Montage von Feuerlöschdecken und tragbaren Feuerlöschern sowie deren Wartung und Wiederbefüllung für die Behörden, Dienststellen und Ämter im Bezirk Bergedorf. Ausgenommen sind hiervon die Dienststellen und Wachen der Polizei und Feuerwehr.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Bezirk Harburg
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die Lieferung und Montage von Feuerlöschdecken und tragbaren Feuerlöschern sowie deren Wartung und Wiederbefüllung für die Behörden, Dienststellen und Ämter im Bezirk Harburg. Ausgenommen sind hiervon die Dienststellen und Wachen der Polizei und Feuerwehr.
Ausgeschrieben wird die Lieferung und Montage von Feuerlöschdecken und tragbaren Feuerlöschern sowie deren Wartung und Wiederbefüllung für die Behörden, Dienststellen und Ämter im Bezirk Harburg. Ausgenommen sind hiervon die Dienststellen und Wachen der Polizei und Feuerwehr.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Landesfeuerwehrakademie Hamburg
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die Lieferung und Montage von Feuerlöschdecken und tragbaren Feuerlöschern sowie deren Wartung und Wiederbefüllung für die Landesfeuerwehrakademie.
Menge oder Umfang: Eine genaue Angabe über die Anzahl der Aufträge kann leider nicht angegeben werden. Es ist der tatsächliche Bedarf zu liefern bzw. zu leisten.
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Polizei und Feuerwehr
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die Lieferung und Montage von Feuerlöschdecken und tragbaren Feuerlöschern sowie deren Wartung und Wiederbefüllung für alle Dienststellen und Wachen der Feuerwehr und Polizei in der Freien und Hansestadt Hamburg.
Menge oder Umfang:
Die Bedarfsstellen erstrecken sich auf das gesamte Gebiet der FHH. Die Stadt Hamburg hat unter anderem 7 Bezirksämter mit jeweils zahlreichen Außenstellen, 11 Fachbehörden (die sich in zahlreiche Ämter und Abteilungen aufgliedern), ca. 400 Schulen, rd. 200 Uni-Gebäude und 15 Finanzämter (dies stellt keine abschließende Auflistung da). Zurzeit wird davon ausgegangen das es mehr als 12 000 Anlieferungsstellen in der FHH vorhanden sind. Die Anzahl der Anlieferungsstellen kann je nach Los stark variieren.
Die Bedarfsstellen erstrecken sich auf das gesamte Gebiet der FHH. Die Stadt Hamburg hat unter anderem 7 Bezirksämter mit jeweils zahlreichen Außenstellen, 11 Fachbehörden (die sich in zahlreiche Ämter und Abteilungen aufgliedern), ca. 400 Schulen, rd. 200 Uni-Gebäude und 15 Finanzämter (dies stellt keine abschließende Auflistung da). Zurzeit wird davon ausgegangen das es mehr als 12 000 Anlieferungsstellen in der FHH vorhanden sind. Die Anzahl der Anlieferungsstellen kann je nach Los stark variieren.
In der vergangenen Vertragslaufzeit wurden von den Dienststellen der FHH durchschnittlich 1 924 Feuerlöscher (verwendungsfähig gefüllt) und 238 Feuerlöschdecken pro Jahr abgerufen. Die Anzahl der Wiederbefüllungsvorgänge belief sich auf durchschnittlich 1 939 Vorgänge pro Jahr. Bezüglich der Wartung der vorhandenen Feuerlöscher wurden innerhalb eines Jahres 15 227 brandschutztechnische Wartungen, 11 304 sicherheitstechnische Wartungen (inklusive Behälterinnenprüfung) sowie 7 405 Prüfungen nach BetrSichV § 15/16 vorgenommen.
In der vergangenen Vertragslaufzeit wurden von den Dienststellen der FHH durchschnittlich 1 924 Feuerlöscher (verwendungsfähig gefüllt) und 238 Feuerlöschdecken pro Jahr abgerufen. Die Anzahl der Wiederbefüllungsvorgänge belief sich auf durchschnittlich 1 939 Vorgänge pro Jahr. Bezüglich der Wartung der vorhandenen Feuerlöscher wurden innerhalb eines Jahres 15 227 brandschutztechnische Wartungen, 11 304 sicherheitstechnische Wartungen (inklusive Behälterinnenprüfung) sowie 7 405 Prüfungen nach BetrSichV § 15/16 vorgenommen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 2015000107
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.2.2) und III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.2.2) und III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
— Von in- und ausländischen Bietern ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben. Die Vergabestelle wird ggf. für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
— Von in- und ausländischen Bietern ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben. Die Vergabestelle wird ggf. für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
— Wenn zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft (ein entsprechender Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei).
— Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (ein entsprechender Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung, dass das jeweilige Haftungsrisiko durch Abschluss von entsprechenden Versicherungen für Schadensfälle abgesichert ist oder im Falle der Auftragserteilung eine solche Versicherung abgeschlossen wird.
— Angabe zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren.
Mindeststandards:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine diese Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe (je Schadensereignis) abzuschließen:
— Personenschäden: 2 000 000 EUR;
— Sachschäden: 1 000 000 EUR;
— Vermögensschäden: 500 000 EUR.
Der Nachweis eines entsprechenden Versicherungsvertrages sowie über die zuletzt gezahlte Versicherungsprämie ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung gegenüber dem AG zu erbringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Jahre. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils:
— Auftragsumfang,
— AG mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Auftragsjahr und
— Gesamtumsatz.
zu nennen. (Diese werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt). Bei Bietern, die die FHH als AG in den letzten Jahren mit Leistungen ähnlicher Art beliefert haben, ist ein entsprechender Hinweis in den Angeboten anstelle der Referenzen ausreichend.
zu nennen. (Diese werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt). Bei Bietern, die die FHH als AG in den letzten Jahren mit Leistungen ähnlicher Art beliefert haben, ist ein entsprechender Hinweis in den Angeboten anstelle der Referenzen ausreichend.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen im Rahmen der VOL/B und der Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Im Angebot ist in diesem Fall darzustellen, welche Teilleistungen durch welche Unternehmen erbracht werden sollen und wie die Zusammenführung der Teilergebnisse erfolgen soll. Der bevollmächtigte Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ist zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Sämtliche durch einen Bieter zu erbringende Nachweise und Erklärungen sind durch jeden Beteiligten der Bietergemeinschaft vollständig zu erbringen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Im Angebot ist in diesem Fall darzustellen, welche Teilleistungen durch welche Unternehmen erbracht werden sollen und wie die Zusammenführung der Teilergebnisse erfolgen soll. Der bevollmächtigte Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ist zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Sämtliche durch einen Bieter zu erbringende Nachweise und Erklärungen sind durch jeden Beteiligten der Bietergemeinschaft vollständig zu erbringen.
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 9
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2015000107
Zusätzliche Informationen
— Hinweis für Bietergemeinschaft: Die unter III.2) geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
— Hinweis für Unterauftragnehmer/Nachunternehmer: Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er alle unter III.2) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
— Hinweis für Unterauftragnehmer/Nachunternehmer: Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er alle unter III.2) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 031-050258 (2016-02-10)
Ergänzende Angaben (2016-03-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-24 📅
Name: Minimax Mobile Services GmbH & Co. KG
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
3️⃣
4️⃣
5️⃣
6️⃣
7️⃣
8️⃣
9️⃣
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.