Ökostromlieferung an den Märkischen Kreis, die Städte Balve, Halver, Lüdenscheid, Plettenberg und Werdohl, die Gemeinden Herscheid und Schalksmühle sowie der STL Stadtreinigungs- Transport- und Baubetrieb Lüdenscheid. Der Märkische Kreis vertritt die beteiligten Auftraggeber im Rahmen der europaweiten öffentlichen Ausschreibung als Koordinator des Vergabeverfahrens. Lieferung über drei Jahre für den Märkischen Kreis, die Städte Balve, Lüdenscheid und Plettenberg sowie der STL und über 1 Jahr für die Städte Halver und Werdohl sowie die Gemeinden Herscheid und Schalksmühle mit der Möglichkeit zur Verlängerung. Lieferbeginn 1.1.2017 bzw. 1.1.2019. Aufteilung in 3 Lose; ca. 961 Abnahmestellen Das Volumen der Ausschreibung beträgt rd. 15 700 000 kWh in den Jahren 2017 und 2018 und 21 400 000 kWh im Jahr 2019.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-05-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Referenznummer: 16-43-L-15
Kurze Beschreibung:
Ökostromlieferung an den Märkischen Kreis, die Städte Balve, Halver, Lüdenscheid, Plettenberg und Werdohl, die Gemeinden Herscheid und Schalksmühle sowie der STL Stadtreinigungs- Transport- und Baubetrieb Lüdenscheid.
Der Märkische Kreis vertritt die beteiligten Auftraggeber im Rahmen der europaweiten öffentlichen
Ausschreibung als Koordinator des Vergabeverfahrens.
Lieferung über drei Jahre für den Märkischen Kreis, die Städte Balve, Lüdenscheid und Plettenberg sowie der STL und über 1 Jahr für die Städte Halver und Werdohl sowie die Gemeinden Herscheid und Schalksmühle mit der Möglichkeit zur Verlängerung.
Lieferbeginn 1.1.2017 bzw. 1.1.2019.
Aufteilung in 3 Lose; ca. 961 Abnahmestellen
Das Volumen der Ausschreibung beträgt rd. 15 700 000 kWh in den Jahren 2017 und 2018 und 21 400 000 kWh im Jahr 2019.
Ökostromlieferung an den Märkischen Kreis, die Städte Balve, Halver, Lüdenscheid, Plettenberg und Werdohl, die Gemeinden Herscheid und Schalksmühle sowie der STL Stadtreinigungs- Transport- und Baubetrieb Lüdenscheid.
Der Märkische Kreis vertritt die beteiligten Auftraggeber im Rahmen der europaweiten öffentlichen
Ausschreibung als Koordinator des Vergabeverfahrens.
Lieferung über drei Jahre für den Märkischen Kreis, die Städte Balve, Lüdenscheid und Plettenberg sowie der STL und über 1 Jahr für die Städte Halver und Werdohl sowie die Gemeinden Herscheid und Schalksmühle mit der Möglichkeit zur Verlängerung.
Lieferbeginn 1.1.2017 bzw. 1.1.2019.
Aufteilung in 3 Lose; ca. 961 Abnahmestellen
Das Volumen der Ausschreibung beträgt rd. 15 700 000 kWh in den Jahren 2017 und 2018 und 21 400 000 kWh im Jahr 2019.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Märkischer Kreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-05-25 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-28 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 102-181212
ABl. S-Ausgabe: 102
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung der Stromlieferung an die in der Liste der Abnahmestellen aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum:
1.1.2017, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2019, 24:00 Uhr.
(Märkischer Kreis, Städte Balve, Lüdenscheid, Plettenberg und STL Lüdenscheid).
1.1.2019, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2019, 24:00 Uhr.
(Städte Halver, Werdohl, Gemeinden Herscheid und Schalksmühle).
Die Ausschreibung der Stromlieferung an die in der Liste der Abnahmestellen aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum:
1.1.2017, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2019, 24:00 Uhr.
(Märkischer Kreis, Städte Balve, Lüdenscheid, Plettenberg und STL Lüdenscheid).
1.1.2019, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2019, 24:00 Uhr.
(Städte Halver, Werdohl, Gemeinden Herscheid und Schalksmühle).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ökostromlieferung an den Märkischen Kreis, die Städte Balve, Halver, Lüdenscheid, Plettenberg und Werdohl, die Gemeinden Herscheid und Schalksmühle sowie der STL Stadtreinigungs- Transport- und Baubetrieb Lüdenscheid.
Der Märkische Kreis vertritt die beteiligten Auftraggeber im Rahmen der europaweiten öffentlichen
Ausschreibung als Koordinator des Vergabeverfahrens.
Lieferung über drei Jahre für den Märkischen Kreis, die Städte Balve, Lüdenscheid und Plettenberg sowie der STL und über 1 Jahr für die Städte Halver und Werdohl sowie die Gemeinden Herscheid und Schalksmühle mit der Möglichkeit zur Verlängerung.
Lieferbeginn 1.1.2017 bzw. 1.1.2019.
Aufteilung in 3 Lose; ca. 961 Abnahmestellen
Das Volumen der Ausschreibung beträgt rd. 15 700 000 kWh in den Jahren 2017 und 2018 und 21 400 000 kWh im Jahr 2019.
Bezeichnung des Loses: Sondervertrags-Abnahmestellen (Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Sondervertrags-Abnahmestellen
(Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung)
2017 und 2018: ca. 41 Abnahmestellen mit ca. 8 500 000 kWh/Jahr; 2019: ca. 51 Abnahmestellen mit ca. 9 400 000 kWh/Jahr.
Beschreibung der Verlängerungen:
Lieferung über 3 Jahre mit Möglichkeit zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren.
Zusätzliche Informationen:
Die Ausschreibung der Stromlieferung an die in der Liste der Abnahmestellen aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum:
1.1.2017, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2019, 24:00 Uhr.
(Märkischer Kreis, Städte Balve, Lüdenscheid, Plettenberg und STL Lüdenscheid).
1.1.2019, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2019, 24:00 Uhr.
(Städte Halver, Werdohl, Gemeinden Herscheid und Schalksmühle).
Bezeichnung des Loses: Tarif-Abnahmestellen (Niederspannung ohne Leistungsmessung)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Tarif-Abnahmestellen
(Niederspannung ohne Leistungsmessung)
2017 und 2018: ca. 362 Abnahmestellen mit ca. 3,4 Mio. kWh/Jahr;
2019: ca. 628 Abnahmestellen mit ca. 6,4 Mio. kWh/Jahr.
Bezeichnung des Loses: Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen
2017 und 2018: ca. 81 mit ca. 3 800 000 kWh/Jahr;
2019: ca. 282 Abnahmestellen mit ca. 5 600 000 kWh/Jahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Haupterfüllungsort: Märkischer Kreis – Der Landrat, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid,
Weiterer Erfüllungsort: Stadt Lüdenscheid, Rathausplatz 2b, 58507 Lüdenscheid,
Weiterer Erfüllungsort: STL Stadtreinigungs-, Transport- und Baubetrieb, Am Fuhrpark 14, 58507 Lüdenscheid,
Weiterer Erfüllungsort: Stadt Plettenberg, Grünestraße 12, 58840 Plettenberg,
Weiterer Erfüllungsort: Stadt Balve, Widukindplatz 1, 58802 Balve,
Weiterer Erfüllungsort: Stadt Werdohl, Lüdenscheider Straße 6, 58791 Werdohl,
Weiterer Erfüllungsort: Stadt Halver, Thomasstraße 18, 58553 Halver,
Weiterer Erfüllungsort: Gemeinde Schalksmühle, Rathausplatz 1, 58579 Schalksmühle,
Weiterer Erfüllungsort: Gemeinde Herscheid, Plettenberger Straße 27, 58849 Herscheid.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes.
Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers.
Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners;
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis über die Ökostromlieferung an vergleichbare Kunden unter Nennung der jeweils der Lieferung zu Grunde liegenden Zertifikate (Referenzliste mit Ansprechpartnern).
Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Liste der Unterauftragnehmer,siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein). Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (§§ 123/124 GWB,); Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Liste der Unterauftragnehmer,siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein). Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (§§ 123/124 GWB,); Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von
Korruption; Eigenerklärung zu § 16 TVgG – NRW; Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG – NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen; Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Korruption; Eigenerklärung zu § 16 TVgG – NRW; Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG – NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen; Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-06-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Die Angebote sind ausschließlich in Schriftform an folgende Anschrift zu übersenden: Märkischer Kreis – Der Landrat, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid; Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
Eigenerklärung mit Angaben zum Unternehmen. Name, Rechtsform, Sitz, Anschrift, Anteilseigner, Gesellschafter, Sparten, Mitarbeiter gesamt, Kunden Stromsparte gesamt, Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss) davon Stromumsatz, Stromverkauf;
Bei Bietergemeinschaften ist eine Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDH0T3N.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Strasse 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen. (Vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl.§ 134 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen. (Vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl.§ 134 GWB).
Quelle: OJS 2016/S 102-181212 (2016-05-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ökostromlieferung an den Märkischen Kreis, die Städte Balve, Halver, Lüdenscheid, Plettenberg und Werdohl, die Gemeinden Herscheid und Schalksmühle sowie der STL Stadtreinigungs- Transport- und Baubetrieb Lüdenscheid.
Der Märkische Kreis vertritt die beteiligten Auftraggeber im Rahmen der europaweiten öffentlichen Ausschreibung als Koordinator des Vergabeverfahrens.
Lieferung über drei Jahre für den Märkischen Kreis, die Städte Balve, Lüdenscheid und Plettenberg sowie der STL und über 1 Jahr für die Städte Halver und Werdohl sowie die Gemeinden Herscheid und Schalksmühle mit der Möglichkeit zur Verlängerung.
Lieferbeginn 1.1.2017 bzw. 1.1.2019.
Aufteilung in 3 Lose; ca. 961 Abnahmestellen
Das Volumen der Ausschreibung beträgt rd. 15 700 000 kWh in den Jahren 2017 und 2018 und 21 400 000kWh im Jahr 2019.
Ökostromlieferung an den Märkischen Kreis, die Städte Balve, Halver, Lüdenscheid, Plettenberg und Werdohl, die Gemeinden Herscheid und Schalksmühle sowie der STL Stadtreinigungs- Transport- und Baubetrieb Lüdenscheid.
Der Märkische Kreis vertritt die beteiligten Auftraggeber im Rahmen der europaweiten öffentlichen Ausschreibung als Koordinator des Vergabeverfahrens.
Lieferung über drei Jahre für den Märkischen Kreis, die Städte Balve, Lüdenscheid und Plettenberg sowie der STL und über 1 Jahr für die Städte Halver und Werdohl sowie die Gemeinden Herscheid und Schalksmühle mit der Möglichkeit zur Verlängerung.
Lieferbeginn 1.1.2017 bzw. 1.1.2019.
Aufteilung in 3 Lose; ca. 961 Abnahmestellen
Das Volumen der Ausschreibung beträgt rd. 15 700 000 kWh in den Jahren 2017 und 2018 und 21 400 000kWh im Jahr 2019.
Gesamtwert des Auftrags: 7776774.13 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Ausschreibung der Stromlieferung an die in der Liste der Abnahmestellen aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum:
1.1.2017, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2019, 24:00 Uhr.
(Märkischer Kreis, Städte Lüdenscheid, Plettenberg und STL Lüdenscheid).
1.1.2019, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2019, 24:00 Uhr.
(Stadt Werdohl, Gemeinde Herscheid).
Die Ausschreibung der Stromlieferung an die in der Liste der Abnahmestellen aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum:
1.1.2017, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2019, 24:00 Uhr.
(Märkischer Kreis, Städte Lüdenscheid, Plettenberg und STL Lüdenscheid).
1.1.2019, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2019, 24:00 Uhr.
(Stadt Werdohl, Gemeinde Herscheid).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Märkische Kreis vertritt die beteiligten Auftraggeber im Rahmen der europaweiten öffentlichen Ausschreibung als Koordinator des Vergabeverfahrens.
Das Volumen der Ausschreibung beträgt rd. 15 700 000 kWh in den Jahren 2017 und 2018 und 21 400 000kWh im Jahr 2019.
Bezeichnung des Loses: Sondervertrags-Abnahmestellen (Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung).
Kurze Beschreibung:
2017 und 2018: ca. 41 Abnahmestellen mit ca. 8 500 000 kWh/Jahr;
2019: ca. 51 Abnahmestellen mit ca. 9 400 000 kWh/Jahr.
Zusätzliche Informationen:
(Märkischer Kreis, Städte Lüdenscheid, Plettenberg und STL Lüdenscheid).
(Stadt Werdohl, Gemeinde Herscheid).
Bezeichnung des Loses: Tarif-Abnahmestellen (Niederspannung ohne Leistungsmessung).
Kurze Beschreibung:
2017 und 2018: ca. 362 Abnahmestellen mit ca. 3 400 000 kWh/Jahr;
2019: ca. 628 Abnahmestellen mit ca. 6 400 000 kWh/Jahr.
Zusätzliche Informationen:
Die Ausschreibung der Stromlieferung an die in der Liste der Abnahmestellen aufgeführten Abnahmestellenerfolgt für den Zeitraum:
Bezeichnung des Loses: Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen.
Kurze Beschreibung:
2017 und 2018: ca. 80 mit ca. 3 700 000 kWh/Jahr;
2019: ca. 281 Abnahmestellen mit ca. 5 600 000 kWh/Jahr.
Zusätzliche Informationen: (Stadt Plettenberg und STL Lüdenscheid).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Märkischer Kreis.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-02 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt hat muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zustellen. (Vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl.§ 134 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt hat muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zustellen. (Vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl.§ 134 GWB).