Lieferung und Aufstellung von Bestuhlung und Tischen für die Kantine des Bundesministerium für Umwelt, Naturschut, Bau und Reaktorsicherheit in Bonn Vergabenummer: 889/2016.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-20.
Auftragsbekanntmachung (2016-07-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verschiedene Sitze und Stühle
Menge oder Umfang:
“Lieferung und Aufstellung von Bestuhlung und Tischen für die Kantine des BMUB. Die Konkretisierung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.152 941,18”
Gesamtwert des Auftrags: 152 941,18 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verschiedene Sitze und Stühle📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 3
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmub.bund.de/🌏
E-Mail: vergabestelle@bmub.bund.de📧
Telefon: +49 228993053146📞
Fax: +49 228993053302 📠
“Die AG beabsichtigt eine Bemusterung der angebotenen Produkte durchzuführen. Die Bemusterung erfolgt im Dienstgebäude der Auftraggeberin in 53175 Bonn,...”
Die AG beabsichtigt eine Bemusterung der angebotenen Produkte durchzuführen. Die Bemusterung erfolgt im Dienstgebäude der Auftraggeberin in 53175 Bonn, Robert-Schuman-Platz 3. Hierzu erfolgt zunächst eine Vorauswahl auf der Grundlage der eingereichten Angebote. Die Bieter der maximal 10 wirtschaftlichsten Angebote werden zur Bemusterung der angebotenen Sitzmöbel / Tische gebeten. Werden mehr als 10 bezuschlagungsfähige Angebote eingereicht, bemisst sich die Wirtschaftlichkeit in diesem Verfahrensstudium ausschließlich nach dem Gesamtangebotspreis. Der Termin der Bemusterung wird von der Vergabestelle festgesetzt und den in Frage kommenden Bietern ca. 4 Wochen vorher mitgeteilt. Der Bieter erklärt sich durch die Teilnahme am Vergabeverfahren mit der Bemusterung einverstanden. Die Kosten der Bemusterung, insbesondere der An- und Abtransport des Mobiliars trägt jeder Bieter für seinen Teil. Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen sind schriftlich über die e-Vergabe-Plattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern (evergabe-online.de) an die Zentrale Vergabestelle des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu richten. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Beschaffungsamtes des Bundes-ministeriums des Innern einstellen. Fragen, die weniger als 6 Tage vor der Angebotsfrist eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Die Auskünfte sind für alle Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren zugänglich. Weitergehende Informationen zu diesem Vergabeverfahren werden durch die Zentrale Vergabestelle ebenfalls auf der e-Vergabeplattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern eingestellt. Die Vergabeunterlagen werden ebenfalls elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) bereitgestellt. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über möglichen Änderungen / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle der Auftraggeberin, ist eine Registrierung zwingend erforderlich. Die Vergabestelle wird im Fall der Zuschlagserteilung beim Bundesamt für Justiz eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GWO einholen. Ein Eintrag führt zum Ausschluss. Es gilt deutsches Recht.
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Quelle: OJS 2016/S 140-253822 (2016-07-20)