Lieferung und Implementierung von Medientechnik
Im AVZ der Liegenschaft Adolf-Reichwein-Straße der Universität Siegen soll Medientechnik installiert werden.
Die auszuschreibende Gesamtleistung umfasst sowohl die Lieferung der Medientechnik als auch deren Implementierung/Installation vor Ort. Die Ausschreibung umfasst insoweit den Lieferanteil zusammen mit dem zugehörigen Dienstleistungsanteil der Installation.
An den Auftragnehmer werden hohe Anforderungen im Hinblick auf seine Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) gestellt. Zu den Angebotsunterlagen sind hinsichtlich der Eignungsfeststellung daher zwingend ergänzend zu anderen benannten Eignungsnachweisen beizubringen:
— Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit durch Angabe in Auftrag errichteter Systeme (Referenzinstallationen) in den letzten 3 Jahren mit vergleichbarer Komplexität (Referenzprojekte mit Ansprechpartnern (E-Mail, Telefon)).
— Nachweis über herstellerspezifische Zertifizierung, insbesondere Creston Digital Media (DMC-E).
Das allgemeine Verfügungszentrum (AVZ) ist ein ist ein im Jahr 2015 neu errichtetes Gebäude, in welchem sowohl die Universitätsverwaltung als auch Teile der Fakultät II untergebracht sind. Es sind daher in ihrer Funktion sehr unterschiedliche Räume wie Senatsaal, Besprechungsräume und Seminarräume mit Medientechnik auszustatten.
Es ist daher vorgesehen, die Gesamtleistung in vier Losen zu vergeben, Senatsaal (Los I), Beschallungsanlage Senatsaal NA-016 (Los II), 5 Seminarräume NB-0101, NB-0102, NB-0103, NB-0104 und NB-0105 (Los III), acht Besprechungsräume NA-102, NA-103, NA-130, NA-319, NA-423, NB-222, NA-520, und NA-519, Schulungsraum NA-220 und Testothek NB-131 und NB-132 (Los IV).
Diese Räume sollen mit einfach zu bedienender, nach dem Standard der in anderen Liegenschaften bereits vorhandenen Präsentationstechnik ausgestattet werden.
Die Leitungen, welche im Gebäude verlegt werden müssen, sind für die Ausführung nach Vorplanung bauseitig ohne Stecker vorhanden. (siehe bauseitige Leistungen).
Der im LV ausgewiesene Preis beinhaltet die komplette Leistung mit Lieferung und Montage einschließlich aller Nebenleistungen, die für eine funktionstüchtige Anlage erforderlich sind.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass zur Montageleistung auch die vollständige Inbetriebnahme, Leistungstests und die Durchführung sämtlicher Probeläufe bis zur Endabnahme
sowie die Einweisung des Bedien- und Wartungspersonals gehören.
Bei Unklarheit hat sich der Bieter vor Abgabe des Angebots über alle zur Kalkulation notwendigen Voraussetzungen vollständig zu unterrichten und Unklarheiten mit dem Auftraggeber zu klären.
Spätere Einwendungen werden nicht berücksichtigt.
Der Auftragnehmer übernimmt mit der Abgabe des Angebots die Garantie für die einwandfreie Funktion der Anlage, wobei die Übertragung der Haftung auf den Hersteller oder dessen Lieferanten
ausgeschlossen ist.
Mit Abgabe des Angebots gilt die technische Baubeschreibung mit den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen als zur Kenntnis genommen und ausdrücklich als Angebotsbestandteil
anerkannt. Ferner wird bestätigt, dass evtl. bestehende Unklarheiten beseitigt und die Gegebenheiten auf der Baustelle bekannt sind.
Nicht eigens erwähnte Baubeschreibungen bzw. Qualitätsfestlegungen sind nach vergleichbaren Konstruktionen zu bemessen und auszuführen. Sollten bei detaillierten Leistungsbeschreibungen
betriebsnotwendige, nach den einschlägigen Vorschriften erforderliche Anlagenteile nicht besonders aufgeführt sein, so sind diese bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen.
Lieferung umfasst die vollständige Lieferung der Materialien oder der Anlagenteile der betreffenden Positionen frei Verwendungsstelle einschließlich aller Lohnkosten und Funktionsprüfung innerhalb
der Herstellungsbetriebe (z. B. Zusammenbau, Bestückung und Verdrahtung einer Verteilung) Montage umfasst die vollständige Lieferung des Materials an die Verwendungsstelle einschließlich
aller notwendigen Zusatzarbeiten, Montagematerialien, Befestigungen, betriebsfertiger Anschluss, vorschriftsmäßigen Schutzmaßnahmen gegen Beschädigungen und Entwendungen bis zur Übergabe
der Anlage.
Der elektrische Anschluss sowie das Absetzen der dazugehörigen Kabel und Leitungen der Verteiler, Geräte, Apparate, sowie die Konfektionierung der Endarmaturen der medientechnischen Leitungen
usw. sind im Preis dieser Position enthalten, also nicht im Preis der Leitungen.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass zur Montageleistung auch die vollständige Inbetriebnahme, Leistungstests und Durchführung sämtlicher Probeläufe bis zur Endabnahme sowie die Einweisung des Bedien-und Wartungspersonals gehören.
Der AN hat die Pflicht, dem AG vor Auftragsvergabe evtl. Differenzen innerhalb der Ausschreibung mitzuteilen. Werden eventuelle Differenzen dem AG nach Auftragsvergabe mitgeteilt, so erfolgt keine Kostenübernahme durch den AG.
Die genaue Anlagenbeschreibung sowie weitere Regelungen wie etwa zur Abnahme finden sich im Leistungsverzeichnis.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-14.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2016-02-14
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Auftragsbekanntmachung
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