Lieferung und Implementierung von Medientechnik

Universität Siegen

Im AVZ der Liegenschaft Adolf-Reichwein-Straße der Universität Siegen soll Medientechnik installiert werden.
Die auszuschreibende Gesamtleistung umfasst sowohl die Lieferung der Medientechnik als auch deren Implementierung/Installation vor Ort. Die Ausschreibung umfasst insoweit den Lieferanteil zusammen mit dem zugehörigen Dienstleistungsanteil der Installation.
An den Auftragnehmer werden hohe Anforderungen im Hinblick auf seine Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) gestellt. Zu den Angebotsunterlagen sind hinsichtlich der Eignungsfeststellung daher zwingend ergänzend zu anderen benannten Eignungsnachweisen beizubringen:
— Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit durch Angabe in Auftrag errichteter Systeme (Referenzinstallationen) in den letzten 3 Jahren mit vergleichbarer Komplexität (Referenzprojekte mit Ansprechpartnern (E-Mail, Telefon)).
— Nachweis über herstellerspezifische Zertifizierung, insbesondere Creston Digital Media (DMC-E).
Das allgemeine Verfügungszentrum (AVZ) ist ein ist ein im Jahr 2015 neu errichtetes Gebäude, in welchem sowohl die Universitätsverwaltung als auch Teile der Fakultät II untergebracht sind. Es sind daher in ihrer Funktion sehr unterschiedliche Räume wie Senatsaal, Besprechungsräume und Seminarräume mit Medientechnik auszustatten.
Es ist daher vorgesehen, die Gesamtleistung in vier Losen zu vergeben, Senatsaal (Los I), Beschallungsanlage Senatsaal NA-016 (Los II), 5 Seminarräume NB-0101, NB-0102, NB-0103, NB-0104 und NB-0105 (Los III), acht Besprechungsräume NA-102, NA-103, NA-130, NA-319, NA-423, NB-222, NA-520, und NA-519, Schulungsraum NA-220 und Testothek NB-131 und NB-132 (Los IV).
Diese Räume sollen mit einfach zu bedienender, nach dem Standard der in anderen Liegenschaften bereits vorhandenen Präsentationstechnik ausgestattet werden.
Die Leitungen, welche im Gebäude verlegt werden müssen, sind für die Ausführung nach Vorplanung bauseitig ohne Stecker vorhanden. (siehe bauseitige Leistungen).
Der im LV ausgewiesene Preis beinhaltet die komplette Leistung mit Lieferung und Montage einschließlich aller Nebenleistungen, die für eine funktionstüchtige Anlage erforderlich sind.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass zur Montageleistung auch die vollständige Inbetriebnahme, Leistungstests und die Durchführung sämtlicher Probeläufe bis zur Endabnahme
sowie die Einweisung des Bedien- und Wartungspersonals gehören.
Bei Unklarheit hat sich der Bieter vor Abgabe des Angebots über alle zur Kalkulation notwendigen Voraussetzungen vollständig zu unterrichten und Unklarheiten mit dem Auftraggeber zu klären.
Spätere Einwendungen werden nicht berücksichtigt.
Der Auftragnehmer übernimmt mit der Abgabe des Angebots die Garantie für die einwandfreie Funktion der Anlage, wobei die Übertragung der Haftung auf den Hersteller oder dessen Lieferanten
ausgeschlossen ist.
Mit Abgabe des Angebots gilt die technische Baubeschreibung mit den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen als zur Kenntnis genommen und ausdrücklich als Angebotsbestandteil
anerkannt. Ferner wird bestätigt, dass evtl. bestehende Unklarheiten beseitigt und die Gegebenheiten auf der Baustelle bekannt sind.
Nicht eigens erwähnte Baubeschreibungen bzw. Qualitätsfestlegungen sind nach vergleichbaren Konstruktionen zu bemessen und auszuführen. Sollten bei detaillierten Leistungsbeschreibungen
betriebsnotwendige, nach den einschlägigen Vorschriften erforderliche Anlagenteile nicht besonders aufgeführt sein, so sind diese bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen.
Lieferung umfasst die vollständige Lieferung der Materialien oder der Anlagenteile der betreffenden Positionen frei Verwendungsstelle einschließlich aller Lohnkosten und Funktionsprüfung innerhalb
der Herstellungsbetriebe (z. B. Zusammenbau, Bestückung und Verdrahtung einer Verteilung) Montage umfasst die vollständige Lieferung des Materials an die Verwendungsstelle einschließlich
aller notwendigen Zusatzarbeiten, Montagematerialien, Befestigungen, betriebsfertiger Anschluss, vorschriftsmäßigen Schutzmaßnahmen gegen Beschädigungen und Entwendungen bis zur Übergabe
der Anlage.
Der elektrische Anschluss sowie das Absetzen der dazugehörigen Kabel und Leitungen der Verteiler, Geräte, Apparate, sowie die Konfektionierung der Endarmaturen der medientechnischen Leitungen
usw. sind im Preis dieser Position enthalten, also nicht im Preis der Leitungen.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass zur Montageleistung auch die vollständige Inbetriebnahme, Leistungstests und Durchführung sämtlicher Probeläufe bis zur Endabnahme sowie die Einweisung des Bedien-und Wartungspersonals gehören.
Der AN hat die Pflicht, dem AG vor Auftragsvergabe evtl. Differenzen innerhalb der Ausschreibung mitzuteilen. Werden eventuelle Differenzen dem AG nach Auftragsvergabe mitgeteilt, so erfolgt keine Kostenübernahme durch den AG.
Die genaue Anlagenbeschreibung sowie weitere Regelungen wie etwa zur Abnahme finden sich im Leistungsverzeichnis.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-02-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Multimediaausrüstung
Menge oder Umfang:
Der Umfang des Auftrags – bestehend aus 4 Losen – ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis/ den Vergabeunterlagen.Um den vollständigen Dienstbetrieb des neuen Gebäudes AVZ möglichst zeitnah herstellen zu können, ist der Universität Siegen an einer umgehenden Auftragsausführung nach Zuschlagserteilung gelegen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Multimediaausrüstung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universität Siegen
Postanschrift: Adolf-Reichwein-Str. 2a
Postleitzahl: 57076
Postort: Siegen
Kontakt
E-Mail: beschaffung@zv.uni-siegen.de 📧
Telefon: +49 2717404868 📞
Fax: +49 27174014868 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-14 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 034-054562
ABl. S-Ausgabe: 34
Zusätzliche Informationen
1. Vergabe- und Vertragsunterlagen: Die für das Verfahren erforderlichen Formulare und Vordrucke sind in der Vergabeunterlage enthalten. Diese werden den interessierten Unternehmen online auf der Plattform der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt und können dort abgerufen werden. 2. Angebotsabgabe: Die Angebote sind bis zu dem in Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin zur Abgabe der Angebote ausschließlich in elektronischer Form auf der Plattform der Auftraggeberin einzureichen. Sie müssen zwingend mit einer elektronischen Signatur im Sinne des § 2 Nr. 3 SignG versehen sein. Eine abweichende Signatur reicht nicht aus und führt zum Ausschluss des Angebots. Eine Verspätung führt ebenfalls zum Ausschluss. 3. Ausschluss: Bieter werden vom Vergabeverfahren als ungeeignet ausgeschlossen, wenn sie die Eignungskriterien (vgl. Abschnitte III.2.1) bis III.2.3)) in inhaltlicher Hinsicht nicht bzw. nicht mehr erfüllen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn über das Vermögen des Bieters ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder eine Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde bzw. dann, wenn der Bieter eine schwere Verfehlung begangen hat. In diesen Fällen liegt der Ausschluss des Bieters im Ermessen des Auftraggebers. Bei rein formellen Mängeln behält sich der Auftraggeber vor, Erklärungen und Nachweise, die nicht fristgerecht oder nicht vollständig vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. 4. Verfahrens- und Vertragsabwicklungssprache: Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl im gesamten Vergabeverfahren als auch während der gesamten Vertragsabwicklungsdauer als Vertragssprache ausschließlich die deutsche Sprache zur Anwendung kommt. 5. Auskunftsersuchen: Auskunftsersuchen der interessierten Unternehmen/Bieter zum Verfahren sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der elektronischen Vergabeplattform des Landes NRW (hilfsweise per E-Mail an die in Abschnitt I.1) genannte Kontaktstelle des Auftraggebers) zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 6. Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer: Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern wird vor der Zuschlagserteilung außerdem die Abgabe der „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“ durch alle von dem/der für den Zuschlag ausgewählten Bieter/ Bietergemeinschaft vorgesehenen Nachunternehmer erforderlich. Dieses Formular wird dem Bieter/der Bietergemeinschaft vor der Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt werden. Bekanntmachungs-ID: CXPNY56YCVD.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im AVZ der Liegenschaft Adolf-Reichwein-Straße der Universität Siegen soll Medientechnik installiert werden.
Die auszuschreibende Gesamtleistung umfasst sowohl die Lieferung der Medientechnik als auch deren Implementierung/Installation vor Ort. Die Ausschreibung umfasst insoweit den Lieferanteil zusammen mit dem zugehörigen Dienstleistungsanteil der Installation.
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An den Auftragnehmer werden hohe Anforderungen im Hinblick auf seine Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) gestellt. Zu den Angebotsunterlagen sind hinsichtlich der Eignungsfeststellung daher zwingend ergänzend zu anderen benannten Eignungsnachweisen beizubringen:
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— Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit durch Angabe in Auftrag errichteter Systeme (Referenzinstallationen) in den letzten 3 Jahren mit vergleichbarer Komplexität (Referenzprojekte mit Ansprechpartnern (E-Mail, Telefon)).
— Nachweis über herstellerspezifische Zertifizierung, insbesondere Creston Digital Media (DMC-E).
Das allgemeine Verfügungszentrum (AVZ) ist ein ist ein im Jahr 2015 neu errichtetes Gebäude, in welchem sowohl die Universitätsverwaltung als auch Teile der Fakultät II untergebracht sind. Es sind daher in ihrer Funktion sehr unterschiedliche Räume wie Senatsaal, Besprechungsräume und Seminarräume mit Medientechnik auszustatten.
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Es ist daher vorgesehen, die Gesamtleistung in vier Losen zu vergeben, Senatsaal (Los I), Beschallungsanlage Senatsaal NA-016 (Los II), 5 Seminarräume NB-0101, NB-0102, NB-0103, NB-0104 und NB-0105 (Los III), acht Besprechungsräume NA-102, NA-103, NA-130, NA-319, NA-423, NB-222, NA-520, und NA-519, Schulungsraum NA-220 und Testothek NB-131 und NB-132 (Los IV).
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Diese Räume sollen mit einfach zu bedienender, nach dem Standard der in anderen Liegenschaften bereits vorhandenen Präsentationstechnik ausgestattet werden.
Die Leitungen, welche im Gebäude verlegt werden müssen, sind für die Ausführung nach Vorplanung bauseitig ohne Stecker vorhanden. (siehe bauseitige Leistungen).
Der im LV ausgewiesene Preis beinhaltet die komplette Leistung mit Lieferung und Montage einschließlich aller Nebenleistungen, die für eine funktionstüchtige Anlage erforderlich sind.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass zur Montageleistung auch die vollständige Inbetriebnahme, Leistungstests und die Durchführung sämtlicher Probeläufe bis zur Endabnahme
sowie die Einweisung des Bedien- und Wartungspersonals gehören.
Bei Unklarheit hat sich der Bieter vor Abgabe des Angebots über alle zur Kalkulation notwendigen Voraussetzungen vollständig zu unterrichten und Unklarheiten mit dem Auftraggeber zu klären.
Spätere Einwendungen werden nicht berücksichtigt.
Der Auftragnehmer übernimmt mit der Abgabe des Angebots die Garantie für die einwandfreie Funktion der Anlage, wobei die Übertragung der Haftung auf den Hersteller oder dessen Lieferanten
ausgeschlossen ist.
Mit Abgabe des Angebots gilt die technische Baubeschreibung mit den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen als zur Kenntnis genommen und ausdrücklich als Angebotsbestandteil
anerkannt. Ferner wird bestätigt, dass evtl. bestehende Unklarheiten beseitigt und die Gegebenheiten auf der Baustelle bekannt sind.
Nicht eigens erwähnte Baubeschreibungen bzw. Qualitätsfestlegungen sind nach vergleichbaren Konstruktionen zu bemessen und auszuführen. Sollten bei detaillierten Leistungsbeschreibungen
betriebsnotwendige, nach den einschlägigen Vorschriften erforderliche Anlagenteile nicht besonders aufgeführt sein, so sind diese bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen.
Lieferung umfasst die vollständige Lieferung der Materialien oder der Anlagenteile der betreffenden Positionen frei Verwendungsstelle einschließlich aller Lohnkosten und Funktionsprüfung innerhalb
der Herstellungsbetriebe (z. B. Zusammenbau, Bestückung und Verdrahtung einer Verteilung) Montage umfasst die vollständige Lieferung des Materials an die Verwendungsstelle einschließlich
aller notwendigen Zusatzarbeiten, Montagematerialien, Befestigungen, betriebsfertiger Anschluss, vorschriftsmäßigen Schutzmaßnahmen gegen Beschädigungen und Entwendungen bis zur Übergabe
der Anlage.
Der elektrische Anschluss sowie das Absetzen der dazugehörigen Kabel und Leitungen der Verteiler, Geräte, Apparate, sowie die Konfektionierung der Endarmaturen der medientechnischen Leitungen
usw. sind im Preis dieser Position enthalten, also nicht im Preis der Leitungen.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass zur Montageleistung auch die vollständige Inbetriebnahme, Leistungstests und Durchführung sämtlicher Probeläufe bis zur Endabnahme sowie die Einweisung des Bedien-und Wartungspersonals gehören.
Der AN hat die Pflicht, dem AG vor Auftragsvergabe evtl. Differenzen innerhalb der Ausschreibung mitzuteilen. Werden eventuelle Differenzen dem AG nach Auftragsvergabe mitgeteilt, so erfolgt keine Kostenübernahme durch den AG.
Die genaue Anlagenbeschreibung sowie weitere Regelungen wie etwa zur Abnahme finden sich im Leistungsverzeichnis.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Senatssaal ohne Beschallung
Kurze Beschreibung:
Raum NA-016,Multimediaausstattung ohne Beschallung.
Raum NA-016,
Multimediaausstattung ohne Beschallung.
Menge oder Umfang: Leistungsumfang siehe ab S. 12 des Leistungsverzeichnisses.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Beschallungsanlage Senatssaal
Kurze Beschreibung:
Raum NA-016,Multimediaausstattung (Beschallung).
Multimediaausstattung (Beschallung).
Menge oder Umfang: Leistungsumfang siehe ab S. 60 des Leistungsverzeichnisses.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Seminarräume
Kurze Beschreibung:
Räume NB0101, NB0102, NB0104, NB0105,Multimediaausstattung.
Räume NB0101, NB0102, NB0104, NB0105,
Multimediaausstattung.
Menge oder Umfang: Leistungsumfang siehe ab S. 78 des Leistungsverzeichnisses.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Besprechungsräume u.a.
Kurze Beschreibung:
Räume NA102, NA103, Na130, NA319, NA243, NB222, NA520, NA519, NA220,
NB131/132,Multimediaaustattung.
NB131/132,
Multimediaaustattung.
Menge oder Umfang: Leistungsumfang siehe ab S. 108 des Leistungsverzeichnisses.
Der Umfang des Auftrags – bestehend aus 4 Losen – ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis/ den Vergabeunterlagen.
Um den vollständigen Dienstbetrieb des neuen Gebäudes AVZ möglichst zeitnah herstellen zu können, ist der Universität Siegen an einer umgehenden Auftragsausführung nach Zuschlagserteilung gelegen.
Referenznummer: 3.3-02EU2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universität Siegen,
Adolf-Reichwein-Straße 2a,
57076 Siegen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter Punkt III.2.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, in den Vergabeunterlagen geforderte Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, bis Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern.
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Macht der Auftraggeber von diesem Recht keinen Gebrauch, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen. Werden die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht nachfristgerecht eingereicht, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung
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Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
Die unter Ziffer III.2.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
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1. Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
2. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
3. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Die Erklärungen der Ziffern 1 bis 3 können durch die Abgabe des der Vergabeunterlage beigefügten Formulars „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ erbracht werden.
Ergänzend sind folgende weitere Nachweise vorzulegen:
4. Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das gleichnamige, der Vergabeunterlage beigefügte Formular zu verwenden.
5. Aktuelle Darstellung der Unternehmensstruktur sowie der gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen und Beteiligungen. Hierfür
ist das Formular „Eigenerklärung zum Unternehmen“ zu verwenden, das der Vergabeunterlage beigefügt ist.
6. Aktueller Ausdruck aus dem Berufs- oder Handelsregister;
7. Aktueller Gewerbezentralregisterauszug;
8. Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN 9001;
9. Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der die meisten
Arbeitnehmer des Bieters versichert sind, darüber dass der Bieter regelmäßig und ordnungsgemäß Beiträge zur Sozialversicherung abführt;
10. Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft darüber, dass der Bieter regelmäßig
und ordnungsgemäß Beiträge zur Genossenschaft leistet;
11. Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts darüber, dass der Bieter regelmäßig und ordnungsgemäß Steuern zahlt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die unter Punkt III.2.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Sie sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
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Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
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Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
1. Eigenerklärung über das Bestehen über eine Betriebshaftpflicht-versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, oder eine
entsprechende Absichtserklärung, eine solche im Auftragsfall unverzüglich abzuschließen.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014) und über den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche (Multimedialeistungen) in den letzten 3 Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014).).
3. Aktuelle Bankauskunft einer Bank mit Sitz innerhalb der Europäischen Union über die wirtschaftliche Situation und die Kontoführung des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft.
Mindeststandards:
Es muss für alle drei Jahre ein Umsatz nachgewiesen werden. Die Angabe des Umsatzwertes „0“ führt zum Ausschluss des Bieters.
Im Hinblick auf den Umsatz mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen muss mindestens ein Umsatz von 1 000 000 EUR pro Geschäftsjahr nachgewiesen werden. Darüber hinaus muss jeweils ein Gesamtumsatz von mindestens 1 500 000 EUR pro Geschäftsjahr nachgewiesen werden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die unter Punkt III.2.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Sie sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend.
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Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
1. Vorlage von mindestens 3 Referenzen des Unternehmens über in den letzten 5 Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen mit Bezug auf den hier ausgeschriebenen Bereich mit kurzer textlicher Beschreibung des Auftrags, Angabe des Auftragswerts, der Leistungszeit sowie des Auftraggebers unter Benennung eines
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Ansprechpartners (Name, Anschrift, Telefonnummer). Referenzen, deren Vertragsende (bemessen ab Bekanntmachung) mehr als 3 Jahre zurück liegt, werden nicht gewertet.
2. Eigenerklärung zum Personal, aus dem hervorgeht, dass:
a) die eingesetzten Mitarbeiter über die geistigen und körperlichen Voraussetzungen für die Ausführung der erforderlichen Installationstätigkeiten verfügen.
b) die eingesetzten Mitarbeiter über gute Deutschkenntnisse in
Wort und Schrift verfügen.
c) alle eingesetzten Mitarbeiter ordnungsgemäß angemeldet
und versichert sind.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Gemäß den haushaltsrechtlichen Vorgaben dürfen Vorauszahlungen der Universität Siegen nur gegen Vorlage einer unbefristeten Bankbürgschaft geleistet werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Verdingungsunterlagen (Vertragsbedingungen des Landes NRW – VOL8).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines bevollmächtigten Vertreters und der Mitglieder der Bietergemeinschaft. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften ist unzulässig. Die Beteiligung eines Unternehmens sowohl als Bieter oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen
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Bieters oder einer anderen Bietergemeinschaft ist ebenfalls unzulässig, wenn der Bieter oder die Bietergemeinschaft nicht spätestens mit seinem/ihrem Angebot nachweisen kann, dass er/sie keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweilig anderen Bieters bzw. der anderen Bietergemeinschaft erhält. Für die Abgabe der Bietergemeinschaftserklärung ist das Formular „Eigenerklärung der Bietergemeinschaft“ zu verwenden, das der Vergabeunterlage beigefügt ist.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
1. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – NRW – TVgG-NRW). Hierfür ist das gleichnamige Formular zu verwenden, das der Vergabeunterlage beigefügt ist.
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2. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW. Hierfür ist das gleichnamige Formular zu verwenden, das der Vergabeunterlage beigefügt ist.
3. Es gilt die „Besondere vertragliche Nebenbedingung“ zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen.
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4. Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW. Hierfür ist das gleichnamige Formular zu verwenden, das der Vergabeunterlage beigefügt ist.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-04-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Der Kanzler – Abt. Beschaffung
Detlev Dellwig
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 3.3-02EU2016
Zusätzliche Informationen
1. Vergabe- und Vertragsunterlagen:
Die für das Verfahren erforderlichen Formulare und Vordrucke sind in der Vergabeunterlage enthalten. Diese werden den interessierten Unternehmen online auf der Plattform der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt und können dort abgerufen werden.
2. Angebotsabgabe:
Die Angebote sind bis zu dem in Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin zur Abgabe der Angebote ausschließlich in elektronischer Form auf der Plattform der Auftraggeberin einzureichen. Sie müssen zwingend mit einer elektronischen Signatur im Sinne des § 2 Nr. 3 SignG versehen sein. Eine abweichende Signatur reicht nicht aus und führt zum Ausschluss des Angebots. Eine Verspätung führt ebenfalls zum Ausschluss.
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3. Ausschluss:
Bieter werden vom Vergabeverfahren als ungeeignet ausgeschlossen, wenn sie die Eignungskriterien (vgl. Abschnitte III.2.1) bis III.2.3)) in inhaltlicher Hinsicht nicht bzw. nicht mehr erfüllen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn über das Vermögen des Bieters ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder eine Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde bzw. dann, wenn der Bieter eine schwere Verfehlung begangen hat. In diesen Fällen liegt der Ausschluss des Bieters im Ermessen des Auftraggebers. Bei rein formellen Mängeln behält sich der Auftraggeber vor, Erklärungen und Nachweise, die nicht fristgerecht oder nicht vollständig vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern.
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4. Verfahrens- und Vertragsabwicklungssprache:
Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl im gesamten Vergabeverfahren als auch während der gesamten Vertragsabwicklungsdauer als Vertragssprache ausschließlich die deutsche Sprache zur Anwendung kommt.
5. Auskunftsersuchen:
Auskunftsersuchen der interessierten Unternehmen/Bieter zum Verfahren sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der elektronischen Vergabeplattform des Landes NRW (hilfsweise per E-Mail an die in Abschnitt I.1) genannte Kontaktstelle des Auftraggebers) zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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6. Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer:
Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern wird vor der Zuschlagserteilung außerdem die Abgabe der „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“ durch alle von dem/der für den Zuschlag ausgewählten Bieter/
Bietergemeinschaft vorgesehenen Nachunternehmer erforderlich. Dieses Formular wird dem Bieter/der Bietergemeinschaft vor der Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY56YCVD.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@btms.nrw.de 📧
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden muss.
Quelle: OJS 2016/S 034-054562 (2016-02-14)