Die Busse von DSW21 und die Busse der Fremdunternehmer die im Auftrag von DSW21 eingesetzt werden, sollen mit einem Einstiegskontrollsystem ausgestattet werden. Geliefert werden soll jeweils ein Fahrerterminal, ein Kundenterminal und ein EKS-Adapter zur Anschaltung der Fahrzeugschnittstellen. Die für die Verbindung der einzelnen Komponenten notwendige Verkabelung gehört ebenfalls zum Lieferumfang. Das Hintergrundsystem inklusive der für den Datenaustausch benötigten Schnittstellen, Software/Lizenzen des Vertriebshintergrundsystem PT sind entsprechend den aktuellen EFM-Spezifikationen des KC EFM im VRR zu liefern und in Betrieb zu nehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-01-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und Beleuchtung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und Beleuchtung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dortmunder Stadtwerke AG
Postanschrift: Deggingstraße 40
Postleitzahl: 44141
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.dsw21.de🌏
E-Mail: h.bertram@dsw21.de📧
Telefon: +49 2319552272📞
Fax: +49 2319553425 📠
Bei der Auswertung der Angebote gemäß der genannten Zuschlagskriterien werden folgende Unterkriterien bewertet:
1. Erfüllung Lastenheftanforderungen insgesamt 35 Punkte, die sich wie folgt gliedern:
— Erfüllung Lastenheft allgemein 20 Punkte,
— Ausführung Fahrerterminal max. 4 Punkte
— Ausführung Kundenterminal max. 4 Punkte
— Ausführung EKS Adapter max. 3 Punkte
— Wartungsplan max. 2 Punkte
— Ersatzteillager max. 2 Punkte
2. Der Preis wird nach der Richtwertmethode ermittelt. Dabei kommt die Formel Z= Leistung/Preis zur Anwendung.
3. Betriebs-/Instandhaltungskosten
3.1 Betriebskosten pro Jahr:
— Angebotspreis Full-Service-Wartung
— während der Mängelhaftung
— nach der Mängelhaftung erstes/zweites/drittes Jahr
günstigster Bieter 100 % = 5,0 Punkte, jeweils 1 % Abzug (entspricht 0,05 Punkte) für jedes Prozent über dem günstigsten Angebot
3.2 Mängelhaftung /Preis
1. bis 2. Jahr: Preis für 2 Jahre:
3. bis 5. Jahr: Preis für 3 Jahre:
6. bis 10. Jahr: Preis für 5 Jahre:
günstigster Bieter 100 % = 2,5 Punkte, jeweils 1 % Abzug (entspricht 0,025 Punkte) für jedes Prozent über dem günstigsten Angebot
3.3 Übernahme Ersatzteillager
Übernahmewert (Prozentwert entsprechend Angebot)
10 % bis > 0 % 2,5 Punkte
20 % bis > 10 % 2,0 Punkte
30 % bis > 20 % 1,5 Punkte
40 % bis > 30 % 1,0 Punkte
50 % bis > 40 % 0,5 Punkte
60 % bis > 50 % 0 Punkte
4. Angebotsunterlagen
Qualität der Angebotsunterlagen „ 5 Punkte bei ausführlicher/detailierter Beschreibung/Systemübersicht
der angebotenen Lösung“
3 Punkte bei Beschreibung/Systemübersicht der angebotenen Lösung
1 Punkt bei nur Systemübersicht der angebotenen Lösung
0 Punkte bei keiner Beschreibung der angebotenen Lösung
5. Teststellung
Qualität der Teststellung:
Gesamtfunktionalität 2 Punkt bei entspricht den geforderten Anforderungen
0 Punkte bei entspricht nicht den geforderten Anforderungen
Austauschbarkeit Komponenten 1 Punkt bei entspricht den geforderten Anforderungen
0 Punkte bei entspricht nicht den geforderten Anforderungen
SAM Wechsel 1 Punkt bei entspricht den geforderten Anforderungen
0 Punkte bei entspricht nicht den geforderten Anforderungen
Lese/Prüfvorgang – Geschwindigkeit, Handhabung 2 Punkt bei entspricht den geforderten Anforderungen
0 Punkte bei entspricht nicht den geforderten Anforderungen
EKS Adapter – Bauform 1 Punkt bei entspricht den geforderten Anforderungen
0 Punkte bei entspricht nicht den geforderten Anforderungen
Darstellung Kundenterminal 2 Punkt bei entspricht den geforderten Anforderungen
0 Punkte bei entspricht nicht den geforderten Anforderungen
Darstellung Fahrerterminal 1 Punkt bei entspricht den geforderten Anforderungen
0 Punkte bei entspricht nicht den geforderten Anforderungen
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes werden die Teilnahmeantragsteller mit der den Punktbewertungen
Platz 1 bis Platz 10 zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Im weiteren Verfahren werden zuerst Bietergespräche mit den Bietern geführt, die nach Auswertung der
wertbaren Angebote gemäß der Zuschlagskriterien auf den Plätzen 1 bis einschließlich 5 liegen.
Die Endverhandlungen werten mit den Bietern geführt, die nach Auswertung der wertbaren Angebote gemäß
der Zuschlagskriterien auf den Plätzen 1 bis einschließlich 3 liegen.
(1) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber gemäß § 98 Nr. 4 GWB. Der ausgeschriebene und zu
vergebende Auftrag steht in Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs (Sektorentätigkeit
nach § 1 Abs. 1 SektVO) nach Nr. 4 der Anlage zu § 98 Nr. 4 GWB. Der Auftraggeber führt ein
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Vorschriften des 4. Teils
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Sektorenverordnung (SektVO) sowie den
anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen
(TVgGNRW) und der Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (RVO TVgGNRW)
durch.
(2) Die Bewerbungen für die Übersendung der Teilnahmeantragsunterlagen sind schriftlich, per Telefax oder
EMail unter den unter Punkt I.1.) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) genannten Kontaktdaten anzufordern.
(3) Die Teilnahmeanträge sind bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen
Adresse in einem fest verschlossenen Umschlag im Original und in Kopie (digital auf Datenträger) schriftlich
einzureichen. Die Einreichung eines Teilnahmeantrags per Telefax oder E-Mail sowie die mündliche oder
fernmündliche (telefonische) Stellung eines Teilnahmeantrags ist jeweils nicht zugelassen.
(4) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen, ist eine Übersetzung auf Kosten des Bewerbers beizufügen.
(5) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen oder Vergütung für die Erstellung von Teilnahmeanträgen oder
Angeboten sowie die Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren im Übrigen durch die Auftraggeberin findet
nicht statt.
(6) Der Auftraggeber sieht aus technischen und wirtschaftlichen Gründen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB) von der
Aufteilung des Auftrages in weitere Fach- oder Teillose ab.
Bei der Auswertung der Angebote gemäß der genannten Zuschlagskriterien werden folgende Unterkriterien bewertet:
1. Erfüllung Lastenheftanforderungen insgesamt 35 Punkte, die sich wie folgt gliedern:
— Erfüllung Lastenheft allgemein 20 Punkte,
— Ausführung Fahrerterminal max. 4 Punkte
— Ausführung Kundenterminal max. 4 Punkte
— Ausführung EKS Adapter max. 3 Punkte
— Wartungsplan max. 2 Punkte
— Ersatzteillager max. 2 Punkte
2. Der Preis wird nach der Richtwertmethode ermittelt. Dabei kommt die Formel Z= Leistung/Preis zur Anwendung.
3. Betriebs-/Instandhaltungskosten
3.1 Betriebskosten pro Jahr:
— Angebotspreis Full-Service-Wartung
— während der Mängelhaftung
— nach der Mängelhaftung erstes/zweites/drittes Jahr
günstigster Bieter 100 % = 5,0 Punkte, jeweils 1 % Abzug (entspricht 0,05 Punkte) für jedes Prozent über dem günstigsten Angebot
3.2 Mängelhaftung /Preis
1. bis 2. Jahr: Preis für 2 Jahre:
3. bis 5. Jahr: Preis für 3 Jahre:
6. bis 10. Jahr: Preis für 5 Jahre:
günstigster Bieter 100 % = 2,5 Punkte, jeweils 1 % Abzug (entspricht 0,025 Punkte) für jedes Prozent über dem günstigsten Angebot
3.3 Übernahme Ersatzteillager
Übernahmewert (Prozentwert entsprechend Angebot)
10 % bis > 0 % 2,5 Punkte
20 % bis > 10 % 2,0 Punkte
30 % bis > 20 % 1,5 Punkte
40 % bis > 30 % 1,0 Punkte
50 % bis > 40 % 0,5 Punkte
60 % bis > 50 % 0 Punkte
4. Angebotsunterlagen
Qualität der Angebotsunterlagen „ 5 Punkte bei ausführlicher/detailierter Beschreibung/Systemübersicht
der angebotenen Lösung“
3 Punkte bei Beschreibung/Systemübersicht der angebotenen Lösung
1 Punkt bei nur Systemübersicht der angebotenen Lösung
0 Punkte bei keiner Beschreibung der angebotenen Lösung
5. Teststellung
Qualität der Teststellung:
Gesamtfunktionalität 2 Punkt bei entspricht den geforderten Anforderungen
0 Punkte bei entspricht nicht den geforderten Anforderungen
Austauschbarkeit Komponenten 1 Punkt bei entspricht den geforderten Anforderungen
0 Punkte bei entspricht nicht den geforderten Anforderungen
SAM Wechsel 1 Punkt bei entspricht den geforderten Anforderungen
0 Punkte bei entspricht nicht den geforderten Anforderungen
Lese/Prüfvorgang – Geschwindigkeit, Handhabung 2 Punkt bei entspricht den geforderten Anforderungen
0 Punkte bei entspricht nicht den geforderten Anforderungen
EKS Adapter – Bauform 1 Punkt bei entspricht den geforderten Anforderungen
0 Punkte bei entspricht nicht den geforderten Anforderungen
Darstellung Kundenterminal 2 Punkt bei entspricht den geforderten Anforderungen
0 Punkte bei entspricht nicht den geforderten Anforderungen
Darstellung Fahrerterminal 1 Punkt bei entspricht den geforderten Anforderungen
0 Punkte bei entspricht nicht den geforderten Anforderungen
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes werden die Teilnahmeantragsteller mit der den Punktbewertungen
Platz 1 bis Platz 10 zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Im weiteren Verfahren werden zuerst Bietergespräche mit den Bietern geführt, die nach Auswertung der
wertbaren Angebote gemäß der Zuschlagskriterien auf den Plätzen 1 bis einschließlich 5 liegen.
Die Endverhandlungen werten mit den Bietern geführt, die nach Auswertung der wertbaren Angebote gemäß
der Zuschlagskriterien auf den Plätzen 1 bis einschließlich 3 liegen.
(1) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber gemäß § 98 Nr. 4 GWB. Der ausgeschriebene und zu
vergebende Auftrag steht in Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs (Sektorentätigkeit
nach § 1 Abs. 1 SektVO) nach Nr. 4 der Anlage zu § 98 Nr. 4 GWB. Der Auftraggeber führt ein
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Vorschriften des 4. Teils
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Sektorenverordnung (SektVO) sowie den
anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen
(TVgGNRW) und der Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (RVO TVgGNRW)
durch.
(2) Die Bewerbungen für die Übersendung der Teilnahmeantragsunterlagen sind schriftlich, per Telefax oder
EMail unter den unter Punkt I.1.) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) genannten Kontaktdaten anzufordern.
(3) Die Teilnahmeanträge sind bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen
Adresse in einem fest verschlossenen Umschlag im Original und in Kopie (digital auf Datenträger) schriftlich
einzureichen. Die Einreichung eines Teilnahmeantrags per Telefax oder E-Mail sowie die mündliche oder
fernmündliche (telefonische) Stellung eines Teilnahmeantrags ist jeweils nicht zugelassen.
(4) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen, ist eine Übersetzung auf Kosten des Bewerbers beizufügen.
(5) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen oder Vergütung für die Erstellung von Teilnahmeanträgen oder
Angeboten sowie die Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren im Übrigen durch die Auftraggeberin findet
nicht statt.
(6) Der Auftraggeber sieht aus technischen und wirtschaftlichen Gründen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB) von der
Aufteilung des Auftrages in weitere Fach- oder Teillose ab.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Busse von DSW21 und die Busse der Fremdunternehmer die im Auftrag von DSW21 eingesetzt werden, sollen mit einem Einstiegskontrollsystem ausgestattet werden. Geliefert werden soll jeweils ein Fahrerterminal, ein Kundenterminal und ein EKS-Adapter zur Anschaltung der Fahrzeugschnittstellen. Die für die Verbindung der einzelnen Komponenten notwendige Verkabelung gehört ebenfalls zum Lieferumfang.
Die Busse von DSW21 und die Busse der Fremdunternehmer die im Auftrag von DSW21 eingesetzt werden, sollen mit einem Einstiegskontrollsystem ausgestattet werden. Geliefert werden soll jeweils ein Fahrerterminal, ein Kundenterminal und ein EKS-Adapter zur Anschaltung der Fahrzeugschnittstellen. Die für die Verbindung der einzelnen Komponenten notwendige Verkabelung gehört ebenfalls zum Lieferumfang.
Das Hintergrundsystem inklusive der für den Datenaustausch benötigten Schnittstellen, Software/Lizenzen des Vertriebshintergrundsystem PT sind entsprechend den aktuellen EFM-Spezifikationen des KC EFM im VRR zu liefern und in Betrieb zu nehmen.
Beschreibung der Optionen: Montageleistungen.
Referenznummer: 463
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dortmund.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) Nr. 1 bis Nr.
5, III.2.2) und III.2.3) gemäß des Kriterienkataloges im Einzelnen geforderten Nachweise, Erklärungen und
Angaben (Unterlagen) zum Nachweis der Eignung gemäß den nachfolgend genannten Teilnahmebedingungen
beizubringen und zu erfüllen. Anderenfalls wird der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft wegen fehlender
(formeller bzw. materieller) Eignung nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (§ 20 Abs. 1, § 21 Abs.
5 SektVO).
Die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine Kopie/Scan/Fax) einzureichen. Die
Die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine Kopie/Scan/Fax) einzureichen. Die
Vergabestelle behält sich unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (vgl. Abschnitt IV.3.4)) vorgelegte Unterlagen sowie formal fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern und/oder aufzuklären (§ 19 Abs. 3 SektVO). Werden die nachgeforderten Unterlagen oder die erbetenen Auskünfte nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt oder erteilt, wird der betroffene Bewerber in jedem Fall zwingend von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
Vergabestelle behält sich unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (vgl. Abschnitt IV.3.4)) vorgelegte Unterlagen sowie formal fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern und/oder aufzuklären (§ 19 Abs. 3 SektVO). Werden die nachgeforderten Unterlagen oder die erbetenen Auskünfte nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt oder erteilt, wird der betroffene Bewerber in jedem Fall zwingend von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
1. Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die
Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags
2. sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift,
Telefon-/ Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen,
— einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie
den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen,
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, in der alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften, zu erklären sowie
— eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen jeweils
von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) aufgeführten
Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3)) gem. § 20
Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3)) gem. § 20
Abs. 3 Satz 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis zwischen ihm und diesen Unternehmen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag gemäß Vordruck zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und/oder III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der
Abs. 3 Satz 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis zwischen ihm und diesen Unternehmen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag gemäß Vordruck zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und/oder III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der
Bewerber auf die Kapazitäten der Dritten zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen bzw. technischen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen
jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch ein
konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen sein kann (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Kapazitäten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit gem. § 20 Abs. 3 SektVO stützt, bei der Auftragsausführung einzusetzen. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und finanzielle oder technische Leistungsfähigkeit nach § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue der
konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen sein kann (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Kapazitäten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit gem. § 20 Abs. 3 SektVO stützt, bei der Auftragsausführung einzusetzen. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und finanzielle oder technische Leistungsfähigkeit nach § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue der
Unterauftragnehmer die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen für diese auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Ferner sind – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – bis
zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten eignungsrelevanten Dritten bzw. Unterauftragnehmer, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, zugreifen kann (Verpflichtungserklärung nach § 20 Abs. 3 Satz 2, 3 SektVO). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung im Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, auf gesonderte Anforderung von einzelnen oder allen Bewerbern nach Einreichung der Teilnahmeanträge bei Bedarf die Vorlage von Nachweisen (Belege dritter Stellen), zu verlangen, soweit in den Teilnahmebedingungen lediglich Eigenerklärungen verlangt sind. (Vordrucke Teilnahmewettbewerb Punkt 16)Die Vergabestelle behält
zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten eignungsrelevanten Dritten bzw. Unterauftragnehmer, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, zugreifen kann (Verpflichtungserklärung nach § 20 Abs. 3 Satz 2, 3 SektVO). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung im Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, auf gesonderte Anforderung von einzelnen oder allen Bewerbern nach Einreichung der Teilnahmeanträge bei Bedarf die Vorlage von Nachweisen (Belege dritter Stellen), zu verlangen, soweit in den Teilnahmebedingungen lediglich Eigenerklärungen verlangt sind. (Vordrucke Teilnahmewettbewerb Punkt 16)Die Vergabestelle behält
sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter – auf gesondertes Verlangen – Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen. Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter – auf gesondertes Verlangen – Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen. Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Die geforderten Eignungsunterlagen unter Abschnitt III.2.1) im Einzelnen:
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter
Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate alt sein.
— Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) nach § 21 Abs. 1 SektVO,
dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 21 Abs. 2 SektVO zuzurechnen ist, wegen Verstoßes gegen eine der nachfolgend benannten Strafnormen rechtskräftig verurteilt worden ist:
1. §§ 129, 129 a oder 129b des Strafgesetzbuches,
2. §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes
vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom
21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler
Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des
NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490), § 2
des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten
des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144, 2162),
3. § 299 des Strafgesetzbuches,
4. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung,
5. § 108 e des Strafgesetzbuches,
6. § 264 des Strafgesetzbuches,
7. § 261 des Strafgesetzbuches.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleich.
— Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) nach § 21 Abs. 4
SektVO, dass 1. über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt
oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist unter Vorlage einer Bonitätsauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform) oder einen gleichwertigen
Nachweis, maximal 3 Monate alt.
— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht im Verfahren der
Liquidation befindet,
— Erklärung, dass das Unternehmen die Pflicht zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat,
— Erklärung, dass das Unternehmen keine unzutreffenden Erklärungen
in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte
unberechtigt nicht erteilt,
— Erklärung, dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt,
durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, die nach § 21 Abs. 2 SektVO für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird.
1 TVgG-NRW, dass die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 TVgG-NRW nicht vorliegen und das Unternehmen nachweislich nicht gegen eine Verpflichtung aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW oder gegen
eine Verpflichtung aus § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG-NRW verstoßen hat.
— Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) über
wettbewerbswidrige Verhaltensweisen, dass das Unternehmen in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße
gegen das GWB und UWG, begeht oder sich hieran beteiligt.
— Erklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit
— Datenschutzrechtliche Einwilligung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III.2.2) im Einzelnen:
— Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck), dass eine aktuell gültige Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. Euro
für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall und -jahr besteht.
Alternativ (falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht) die unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck), dass der Bewerber im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und die Erklärung eines Versicherers (in Kopie), dass dieser zum Abschluss einer
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alternativ (falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht) die unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck), dass der Bewerber im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und die Erklärung eines Versicherers (in Kopie), dass dieser zum Abschluss einer
entsprechenden Versicherung bereit ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.2.3) im Einzelnen:
— Darstellung der Berufserfahrung im Bereich Softwareprojekte für den Projektleiter sowie dessen Stellvertreter. Dabei muss der Projektleiter
mindestens über 5 Jahre und der stellv. Projektleiter
mindestens über 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Softwareprojekte verfügen. Darstellung der Qualifikation des Projektleiters sowie
seines Stellvertreters im Bereich Projektmanagement. Die Qualifikation im Bereich Projektmanagement ist daneben durch Vorlage entsprechender
Bildungsbescheinigungen oder Zertifikate (in unbeglaubigter Kopie ausreichend) nachzuweisen. Im Falle eines Wegfalls/Ausfalls von angegebenen Personen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs
bis zur Zuschlagserteilung können fachlich gleich geeignete Personen deren Wegfall/Ausfall im Rahmen der Eignungsprüfung ersetzen.
— Erklärung, dass für die Dauer der Projektlaufzeit eine Projektumgebung (Hosting in Deutschland) zur Verfügung steht
— Erklärung, dass eine Registrierung des VDV-KA Herstellerpakets
vorliegt. Alternativ eine unwiderrufliche und unbedingte Erklärung, dass die Bereitschaft besteht, im Auftragsfall eine entsprechende Registrierung abzuschließen
— Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität in dem für die Auftragsdurchführung relevanten Unternehmensteil und Standort
Die Darstellung kann durch eine bestehende und aktuell gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig für den für die Auftragsdurchführung
relevanten Unternehmensteil und Standort ersetzt werden. Die Vorlage einer Kopie des Zertifikates in unbeglaubigter Form ist ausreichend.
Nachweis mindestens 3 bereits erstellten und in Betrieb befindlichen Projekten gleicher Art und Wertigkeit mit folgenden Angaben:
1. Projektbezeichnung, Ort und Auftraggeber ...,
2. Ansprechpartner beim Auftraggeber ...,
3. Rolle im Projekt (z. B. Generalunternehmer, Unterauftragnehmer, …) ...,
4. ggf. Unterauftragnehmer für Teilleistungen benennen ...,
Realisierung eines Projektes „Elektronische Ticketkontrolle“ mit folgenden Funktionen (mind. 6):
mehrere Verkehrsverbünde (verschiedene Tarife),
Realisierung eines Hintergrundsystems,
Anbindung SAP– PT an Hintergrundsystem,
E1 Zulassung,
Onlineanbindung mittels UMTS / GPRS,
Anbindung IBIS-Wagenbus gem. VDV 300,
Anbindung an einen Fahrzeugbordrechner (Kurierdatenfunktionalität),
Ausführung der Vor-Ort-Montagen / Roll-Out.
Eine weitere Detailbeschreibung, einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung, des Projektes sollte beigefügt werden.
— Nachweis von mindestens einer Referenz über die Erstellung eines Pflichtenheftes für ein vergleichbares Projekt.
Nachweis über die Verwendung eines Ticketsystems für das Fehlermanagement. Alternativ: Zusicherung der Nutzung eines Ticketsystems und ausreichende Erläuterung von dessen Funktionalität. (Anlage(n) beifügen).
— Nachweis über die Verwendung eines Projektmanagementsystems mit z. B. Projektplan, Budget, Ressource, Dateiablage
Alternativ: Hiermit Zusicherung der Nutzung eines
Projektmanagementsystems und ausreichende
Erläuterung dessen Funktionalität. (Anlage(n) beifügen).
— Erklärung über die Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten freien und festangestellten Arbeitnehmer ab, soweit diese in Leistungsbereichen beschäftigt waren/sind, die mit der
vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Alle geforderten Unterlagen zu den Teilnahmebedingungen wie auch die Referenzbescheinigungen sind bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es wird gem. § 8 TVgG-NRW darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer gemäß den Vorgaben des § 18 TVgG-NRW die Verpflichtungserklärung nach Anlage 4 zur RVO TVgG-NRW
(Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen) mit Einreichung des Angebots abzugeben haben. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass mindestens die Inhalte der Anlage 5 zur RVO TVgG-NRW (Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen
(Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen) mit Einreichung des Angebots abzugeben haben. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass mindestens die Inhalte der Anlage 5 zur RVO TVgG-NRW (Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen
festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW) als besondere Vertragsbedingung Verwendung finden werden.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass es gemäß dem Beschluss des Vergabesenats am OLG Düsseldorf
vom 25.6.2014 (Az. VII-Verg 39/13) insbesondere bzgl. öffentlicher Lieferaufträge mehr als zweifelhaft
ist, ob die in §§ 19 Abs. 1, Abs. 3; 21 Abs. 4 Satz 1 Nr.3 TVgG-NRW i. V. m. §§ 16 ff. RVO TVgG-NRW
(Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) normierte Pflicht des Bieters zur Abgabe einer
Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie vergaberechts-/EU-Rechtskonform ist. Um etwaig mögliche Vergaberechtsverstöße sowie eine
eventuelle Ungleichbehandlung der beteiligten Bieter des Vergabeverfahrens von vornherein zu verhindern, hat die Vergabestelle daher beschlossen, auf die Vorlage einer solchen Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgGNRW im Rahmen der Angebotsabgabe von den Bietern zu verzichten. Insoweit erfolgt auch kein Ausschluss eines Bieters von dem Vergabeverfahren nach § 26 SektVO wegen Nichtvorlage einer solchen Erklärung.
eventuelle Ungleichbehandlung der beteiligten Bieter des Vergabeverfahrens von vornherein zu verhindern, hat die Vergabestelle daher beschlossen, auf die Vorlage einer solchen Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgGNRW im Rahmen der Angebotsabgabe von den Bietern zu verzichten. Insoweit erfolgt auch kein Ausschluss eines Bieters von dem Vergabeverfahren nach § 26 SektVO wegen Nichtvorlage einer solchen Erklärung.
Der Auftraggeber behält sich im Weiteren vor, die Einreichung einer entsprechenden Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW als zusätzliche Bedingung (Anforderung) an die Auftragsausführung i. S. v. § 97 Abs.
4 Satz 2 GWB zu einem späteren Zeitpunkt von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter bzw. Auftragnehmer auf gesondertes Verlangen zu fordern.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind“.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß
§ 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung
nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15
Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information
geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der
Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Quelle: OJS 2016/S 005-005876 (2016-01-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile📦