Lieferung und Inbetriebnahme von Druck- und Kopiersystemen

Landkreis Hildburghausen

Lieferung und Inbetriebnahme von Druck- und Kopiersystemen einschl. Wartung (All-in-Vertrag).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-28 Auftragsbekanntmachung
2016-05-18 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2016-01-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fotokopiergeräte
Menge oder Umfang:
Der Lieferauftrag umfasst die Lieferung von 55 Geräten an bis zu 29 Standorten im Landkreis Hildburghausen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fotokopiergeräte 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Hildburghausen
Postanschrift: Wiesenstraße 18
Postleitzahl: 98646
Postort: Hildburghausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-hildburghausen.de 🌏
E-Mail: lautensa@lrahbn.thueringen.de 📧
Fax: +49 3685445501 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-28 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 021-032960
ABl. S-Ausgabe: 21

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Inbetriebnahme von Druck- und Kopiersystemen einschl. Wartung (All-in-Vertrag).
Referenznummer: 01-2016-DKP
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Hildburghausen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Aktueller Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist (L 124).
2. Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber infrage stellt (L 124).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflicht während der gesamten Vertragslaufzeit besteht.
2) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Anlage L 124).
3) Eigenerklärung zu Arbeitskräften (Anlage L 124).
4) Erklärung über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit der Umsatz Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (Anlage L 124).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Nachweis von drei vergleichbaren Referenzprojekten der letzten 3 Jahre (Anlage L124).
2) L 235 Verzeichnis der Leistung anderer Unternehmen.
3) L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
4) L 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit.
5) Scientology-Schutzerklärung.
6) Ergänzende Vertragsbedingungen Tariftreue und Entgeltgleichheit.
7) Ergänzende Vertragsbedingungen Nachunternehmer Tariftreue und Entgeltgleichheit.
8) Ergänzende Vertragsbedingungen Nachunternehmer, Kontrollen, Sanktionen.
9) Ergänzende Vertragsbedingungen ILO Kernarbeitsnormen.
10) Ergänzende Vertragsbedingungen Nachunternehmer Kernarbeitsnormen.
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen: Ergänzende Vertragsbedingungen gem. ThürVgG entsprechend den Vergabeunterlagen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-05-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-03-22 📅
Öffnungsort: LRA Hildburghausen.
Ort des Eröffnungstermins: LRA Hildburghausen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Amt für Schulverwaltung und Kreisentwicklung
Frau Anne Lautensack

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-08-01 📅
Datum des Endes: 2021-07-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 01-2016-DKP

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Thüringen
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Telefon: +49 36137737254 📞
Fax: +49 36137739354 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichen Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs bei dem betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (...). § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. gegen § 101a GWB verstoßen hat (...) (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (...). § 114 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. Ergänzender Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Rechtsprechung im Regelfall nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist sowohl nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung als auch nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 S. 1 BGB nicht mehr "unverzüglich".
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 021-032960 (2016-01-28)
Ergänzende Angaben (2016-05-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 097-173873
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 021-032960
ABl. S-Ausgabe: 97
Quelle: OJS 2016/S 097-173873 (2016-05-18)